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Axa: Niklas Elser neuer Leiter Vorsorge
Der Verwaltungsrat der AXA Schweiz hat Niklas Elser per 1. April 2025 zum neuen Leiter Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung gewählt. Er ist seit 2017 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der AXA tätig. Seit 2023 trägt er die Verantwortung für den Bereich Private Vorsorge & Gesundheitsvorsorge.
Niklas Elser folgt auf Thomas Gerber, der sich nach dreizehn Jahren dazu entschieden hat, seine Funktion als Leiter Vorsorge abzugeben und sich im Rahmen seiner weiteren Lebens- und Karrieregestaltung neu zu orientieren. Er wird auch künftig in einem reduzierten Pensum für die AXA tätig sein.
Rekordwerte auf dem Schweizer Asset Management-Markt
Marktstruktur Scheizer Asset Management
Im Schweizer Fondsmarkt trug eine Performance von 14.6% zu einem Anstieg des Volumens auf 1’615’003 Mio. Franken bei, wobei Aktienfonds klar das Zugpferd waren. Auch die Renditen der Anlagestrategiefonds sowie Obligationenfonds trugen zum Gesamtwachstum bei.
«Hinter diesen nackten Zahlen steckt eine für die Schweizer Gesellschaft wichtige Leistung, die sich insbesondere in der Beruflichen Vorsorge (BVG) manifestiert», sagte AMAS-CEO Adrian Schatzmann. «Die allein 2024 am Kapitalmarkt erzielten Erträge belaufen sich auf rund 90 Mrd. Franken. Seit 2004 sind es über 600 Mrd., die nach Abzug der Gebühren den Schweizer Pensionskassen zugeflossen sind.»
Die Verteilung der Nettoneugeldzuflüsse von insgesamt 26.3 Mrd. Franken offenbart, dass die seit 2022 vorherrschende Risikoaversion erst im Verlaufe von 2024 abgenommen hat. Geldmarktfonds flossen netto 15.6 Mrd zu, bei den Obligationenfonds waren es 12.8 Mrd. In Aktienfonds waren es Ende 2024 netto 4.8 Mrd. Franken die neu investiert worden sind. Abflüsse erlitten insbesondere die Anlagestrategiefonds mit minus 4.7 Mrd. und Alternatives mit minus 1.6 Mrd.
MoreVernehmlassung zu Swiss Gaap Fer 16
Silvan Loser, KPMG, schreibt in Expert Focus über die Vernehmlassung zur überarbeiteten Swiss Gaap Fer 16:
Gestützt auf die Ergebnisse des im Sommer 2022 lancierten Überprüfungsverfahrens beschloss die FER-Fachkommission im Juni 2023, Swiss GAAP FER 16 mit Fokus auf die Themengebiete «Behandlung ausländischer Vorsorgepläne», «Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen» sowie «Offenlegungen/ Anhangstabelle» zu überarbeiten.
Nach konzeptionellen Richtungsentscheidungen im Herbst 2023 wurde der von der Subkommission erarbeitete Entwurf erstmals im Sommer 2024 in der FER-Fachkommission diskutiert. Aufgrund der Hinweise aus der Sitzung traf die Subkommission ergänzende Abklärungen und passte den Entwurfstext punktuell an.
MoreL’augmentation des impôts dans le paquet d’économies
Un « petit programme d’économies » est prévu, comme l’a remarqué la NZZ, ce qui permet d’emblée d’évaluer correctement l’ambition du Conseil fédéral. Mais même les intentions les plus modestes devraient donner lieu à des débats interminables au Parlement. Car chaque centime économisé entraînera les pires séquelles chez les personnes concernées et mettra en péril l’avenir du pays. Voilà qui est déjà clair.
Comme s’il n’était pas déjà assez difficile de réduire un peu le budget fédéral hypertrophié, le Conseil fédéral s’est inutilement créé un énorme problème supplémentaire. Le « paquet d’allègement 27 » ne vise pas seulement à faire des économies, il prévoit également des augmentations d’impôts. Et cela précisément dans le domaine sensible de la prévoyance vieillesse.
Le Conseil fédéral a repris la proposition de sa commission d’experts. Il aurait pu enterrer discrètement ce corps étranger manifeste. Elle a été maintenue, on ne sait pour quelles raisons, et l’imposition du retrait de capital a été aggravée par diverses valeurs limites et la distinction selon l’état civil.
Le surplus de recettes attendu, de l’ordre de 200 millions, est négligeable ; comparé à l’allègement budgétaire global espéré de 3,6 milliards, il ne représente que 5,555… pour cent. La part de l’agitation suscitée par l’ensemble de l’affaire devrait être estimée à près de 100 pour cent, compte tenu de l’écho médiatique. Est-ce une surprise, était-ce même voulu comme manœuvre de diversion ? Le Conseil fédéral espère-t-il, avec le slogan « Tax the Rich » (SRF), obtenir le soutien de la gauche pour son projet ?
Il n’était en tout cas pas judicieux de reprendre cette proposition. La prévoyance s’inscrit dans le long terme, l’imposition peut être modifiée à court terme et quasiment du jour au lendemain. Mais l’aspect de la prévoyance est prioritaire et changer les règles du jeu diminue la confiance dans la fiabilité et endommage l’idée de prévoyance. Qui serait encore en mesure de calculer la charge fiscale pour son cas individuel sans l’aide d’un conseiller ? Cela ne contredit pas seulement l’idée de base du 2e pilier. C’est une surenchère fiscale.
On peut discuter de l’opportunité de la réglementation actuelle, notamment de l’avantage fiscal accordé au retrait du capital. La proposition développée par Spring/Leibundgut, avec une imposition forfaitaire identique de la rente et du capital au début de la prestation, a du mérite, mais elle a aussi des défauts. Elle pourrait être perfectionnée. Mais cette discussion doit être menée séparément. Elle n’a pas sa place dans ce programme. La modification de l’imposition de la prévoyance doit être retirée du paquet.
Peter Wirth,
Swisscanto PK-Monitor 2024
Im vierten Quartal 2024 setzten die Finanzmärkte – angeführt von den USA und unterstützt durch Zinssenkungen in Europa – zu einem Spurt an, der erst gegen Ende des Jahres wieder nachgelassen hat. Unter diesen Vorzeichen erreichte eine durchschnittliche Pensionskasse eine Performance von 1,6%.
Über das Gesamtjahr 2024 belief sich die geschätzte Rendite damit auf 9,1%1. Dadurch konnten die Vorsorgeeinrichtungen ihre finanziellen Polster weiter stärken, sodass eine durchschnittliche privatrechtliche Kasse mittlerweile über einen geschätzten vermögensgewichteten Deckungsgrad von 121,6% verfügt.
Der Wettbewerb um reiche Rentner
Der Bundesrat will die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse höher besteuern. Die Kantone tun derweil das Gegenteil. Sie kämpfen um die vermögenden Rentnerinnen und Rentner mit grosszügigen Steuerrabatten oder Wohnsitz-Kontrollen. Daniel Friedli schreibt dazu in der NZZ am Sonntag:
Um die Vorsorgegelder ist längst ein Ringen entstanden zwischen genau rechnenden Rentnern, begierigen Kantonen und argwöhnischen Steuerbehörden. Und ein wichtiges Element dabei spielt die Steuerbelastung auf den Kapitalbezügen.
Wer sein Pensionskassenguthaben nicht als Rente bezieht, sondern sich das Geld auszahlen lässt, muss darauf für Bund, Kanton und Gemeinde gesondert, einmalig und zu vorteilhaften Tarifen Steuern bezahlen. Der Bundesrat will diese Bezüge bei der direkten Bundessteuer nun höher besteuern, vor allem für Versicherte mit hohen Guthaben. Umso wichtiger werden die Steuersätze in den Kantonen. Dort sind die Unterschiede zum Teil beträchtlich. Und anders als beim Bund hat längst ein Wettbewerb nach unten eingesetzt, wie auch Tamedia berichtete. (…)
MoreDiese Steuerunterschiede haben eine Art Vorsorgetourismus in Gang gesetzt. Aus Gesprächen mit Vorsorgeberatern ist zu hören, dass es immer wieder angehende Rentner gebe, die sich aus steuerlichen Gründen für einen Wohnortswechsel entschieden. Rechnen tut sich dies vor allem bei Guthaben in Millionenhöhe und einem Wohnsitzkanton mit hoher Steuerlast wie etwa Zürich.
Dementsprechend wird auch bei bekannten Wirtschaftsführern über die Rolle der Vorsorgevermögen spekuliert, wenn sie in fortgeschrittenem Berufsalter den Wohnort wechseln.
Getan haben dies zuletzt etwa die Spitzenbanker Urs Rohner und Lukas Gähwiler. Ob sie ihre Wegzüge aus dem Kanton Zürich auch nutzen, um ihr Pensionskassenkapital zu schützen, wissen nur sie selber und die Steuerbehörden. (…)
«Bundesrat sägt an der 2. und 3. Säule»
Matthias Pflume kritisiert im Beobachter die Pläne des Bundesrats bei der Besteuerung von 2. und 3. Säule.
Der geplante Kurswechsel passt nicht zur bisherigen Politik. Und er passt auch nicht zur jüngsten Änderung bei der Säule 3a, wo die Steuervorteile gerade erst leicht ausgebaut wurden. Falls die Kehrtwende überhaupt kommt, dann darf die höhere Besteuerung des Kapitalbezugs erst für künftig eingezahlte Beträge gelten. Und nicht schon für die Gelder, die sich bereits in der Altersvorsorge befinden – das wäre sonst ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben.
Genau das ist aber geplant. Von einer Übergangsfrist ist im Vernehmlassungstext keine Rede. Egal, wie die konkreten Regeln sein werden: Es ist anzunehmen, dass künftig weniger fürs Alter gespart würde. (…)
Gern wird moniert, dass sehr reiche PK-Versicherte beim Kapitalbezug massiv Steuern sparen. Das stimmt. So wie Reiche auch sonst oft Wege finden, sich ärmer zu rechnen. Ein System, das viele Steuerabzüge vorsieht, führt zwangsläufig dazu, dass sich diese bei hohen Einkommen mehr lohnen als bei niedrigen. Aber deshalb das Alterssparen für alle unattraktiver machen? Besser wäre: Um die Exzesse beim Steuernsparen zu vermeiden, könnte man die erlaubte Einkaufssumme stärker begrenzen als jetzt.
In den Medien wurde spekuliert, dass die Pläne zur zweiten und dritten Säule vor allem dazu dienen, andere Kürzungen politisch leichter verdaulich zu machen. Und dass nicht einmal der Bundesrat ernsthaft daran glaubt, dass seine Pläne Realität werden.
Ein solches Taktieren wäre ziemlich kurzsichtig. Allein schon die jetzt geschaffene Verunsicherung weckt Zweifel an der Verlässlichkeit der Politik und untergräbt das Vertrauen in die Altersvorsorge.
Beobachter / SRF «Tax the Rich»
Wie die Besteuerung des Kapitalbezugs die Rechnung verändert
Auch die NZZ hat sich mit den neuen Vorschlägen des Bundesrats zur Besteuerung des Kapitalbezugs herumgeschlagen. Das Fazit: Mit der vorgeschlagenen Steuererhöhung für Kapitalbezüge wären Rentenbezüge bis zu Alterskapitalien von deutlich über 500 000 Franken im Vergleich oft günstiger.Vorgestellt wird auch der Vorschlag einer gleich hohen Besteuerung von Kapitalbezug und Rente bei Leistungsbeginn. Hansueli Schöchli schreibt:
More2021 gab es laut Angaben des Bundes gut 1900 Kapitalbezüge von über einer Million Franken – wohl grösstenteils Bezüge aus Pensionskassen. In rund 500 Fällen lagen die Kapitalbezüge über 2 Millionen, und 74 Bezüge überstiegen 5 Millionen.
Laut Daten der Beratungsfirma VZ Vermögenszentrum von rund 2200 Kunden aus dem «Mittelstand» mit Jahrgang 1956 bis 1964 betrug das mittlere erwartete Pensionskassenkapital bei der Pensionierung rund 600’000 Franken (Median). Bei einem Viertel waren es über 830’000 Franken.
Das VZ Vermögenszentrum führte einen eigenen Steuervergleich zwischen Kapitalbezug und Rente durch. Dies im Unterschied zu den Bundesrechnungen einschliesslich der Kantons- und Gemeindesteuern für die Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich.
Stellungnahme zur Änderung des FZ-Gesetzes
Der Pensionskassenverband schreibt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan:
MoreZusammenfassend halten wir fest, dass bei der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zwischen den beiden Bestandteilen „Freizügigkeitsleistungen aus 1e-Plänen“ und „Einbringung Freizügigkeitsleistungen“ unterschieden werden muss.
Wenngleich die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen zwar nachvollziehbar sind, besteht aus unserer Sicht in beiden Fällen Bedarf nach Ergänzungen und Anpassungen.
Im Bereich Freizügigkeitsleistungen aus 1e-Plänen sind dies insbesondere die Klärung konkreter Umsetzungsfragen, wie beispielsweise:
a) Die Form der Übertragung von Freizügigkeitsguthaben;
b) Die Verantwortung zur Auswahl der Zwischenlösung durch die versicherte Person;
«Superreiche sollen bis zu viermal so viel Steuern zahlen»
Iwan Städler schreibt im Tages-Anzeiger über die vom Bundesrat vorgeschlagene Besteuerung der 2. und 3. Säule. «Der Bundesrat hält die Steuerprivilegien bei der 2. und der 3. Säule für zu gross. Damit hat er einen Aufschrei ausgelöst. Jetzt legt er mit einem neuen Konzept nach und nimmt Vermögende ins Visier.»
MoreSeine ursprünglichen Pläne haben im vergangenen Herbst für grossen Protest gesorgt. Nun hat der Bundesrat ein neues Konzept präsentiert. Klar ist, dass Einzahlungen in die 2. und die 3. Säule auch in Zukunft vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Damit lassen sich also während des Erwerbslebens weiterhin Steuern sparen.
Was aber geschieht im Alter? Für all jene, die lediglich eine Rente beziehen, ändert sich gar nichts. Wer sich dagegen das Vorsorgekapital auf einen Schlag auszahlen lässt, muss künftig mit deutlich höheren Steuern rechnen. Vor allem wenn man sehr hohe Kapitalsummen bezieht.
Der Sparplan des Bundesrats, mehr Geld aus der Vorsorge
Der Bundesrat hält fest: Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung. Die Bundesausgaben werden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.
Die Bereinigung des Bundeshaushalts soll mehrheitlich ausgabenseitig erfolgen, weil die Defizite im Wesentlichen auf ein zu starkes Ausgabenwachstum zurückzuführen sind: Über 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen auf die Ausgabenseite, rund 300 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, dies primär in Form der Aufhebung oder Milderung von Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen.
Bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a hat der Bundesrat das Modell gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe angepasst. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst.
Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug wird damit reduziert, tiefe Bezüge, wie sie für die Säule 3a typisch sind, werden aber weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert. Es resultieren neu Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken (bisher 280 Mio.). Das Alterssparen während des Erwerbslebens wird wie bisher durch die nachgelagerte Besteuerung gefördert.
Mitteilung BR /
FR / Alternative für 2. Säule-Besteuerung
Stellungnahme KGAST zur Umsetzung der Motion Dittli zu 1e-Plänen
Die KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Umsetzung der Motion Dittli (1e-Pläne) u.a.
MoreDie KGAST begrüsst die Gesetzesänderung als Reaktion auf die Forderung der Motion, den Ver- sicherten zu ermöglichen, dass das Vorsorgeguthaben aus den 1e-Plänen vorübergehend für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen, damit es dort in ähnliche Anla- gestrategien wie bisher investiert werden kann und Verluste eher wieder gutgemacht werden können.
Als positiv möchten wir insbesondere folgende Bestimmungen hervorheben:
• Wir erachten es als eine pragmatische Lösung, dass die Möglichkeit einer kurzfristigen Übertragung unabhängig von einem potenziellen Verlust allen Versicherten offenstehen 2/3 soll, welche aus einem 1e-Plan austreten und in eine Vorsorgeeinrichtung ohne 1e-Lösung eintreten (Art. 3a Abs. 1 FZG). Die Definition und die Berechnung eines Verlustes wären Gegenstand weiterer Diskussionen und mit zusätzlichem Aufwand verbunden, die hiermit wegfallen.
BVK goes young
Die BVK meldet für 2024 eine Performance von 8,1 (Vorjahr 7,2) Prozent und per Jahresende einen DG von 109 (103) Prozent. Neu geplant ist ein Podcast unter bvk.ch/young, mit dem jüngere Versicherte angesprochen werden sollen. Die Sparguthaben werden weiterhin zu 2 Prozent verzinst. In einer Mitteilung heisst es:
Mit BVK Young, Podcasts und Präsenz auf den gängigen Social-Media-Kanälen werden junge Versicherte auf die Wichtigkeit der Pensionskasse aufmerksam gemacht. «Junge sorgen sich um die Altersvorsorge, wissen aber nicht, dass sie diese aktiv mitgestalten können», so Schönbächler. Die BVK will hier Abhilfe schaffen.
Die neuen Rentenmodelle decken ein Kundenbedürfnis ab. Bereits im ersten Jahr hat ein Viertel derjenigen, die sich für eine Rente entschieden, eines der neuen Modelle gewählt. Langfristig soll damit dem Trend des Kapitalbezugs entgegengewirkt werden.
Damit sich die Versicherten der BVK besser auf den Ruhestand vorbereiten können, hat die BVK ihr Beratungsangebot erweitert. Mit dieser umfassenden und kostenpflichtigen Vorsorgeberatung werden alle drei Säulen, die Wohnsituation, Steueraspekte oder eben die oben erwähnten Rentenmodelle für die Versicherten und auf Wunsch auch für den Partner / für die Partnerin abgedeckt.
Im vergangenen Jahr legte die BVK auch beim Kundenbestand weiter zu; dieser wuchs auf rund 142’800 Personen an – ein Plus von 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Positiv anzumerken ist hier, dass sich das Verhältnis Aktive (plus 3,2 Prozent) zu Rentenbeziehenden (plus 1,7 Prozent) erneut weiter zugunsten der Aktivversicherten verschoben hat – das stärkt eine Pensionskasse.
81 Franken betrugen im vergangenen Jahr die Verwaltungskosten pro versicherte Person bei der BVK. Der Branchendurchschnitt liegt bei 286 Franken. Die Vermögensverwaltungskosten konnten nochmals deutlich gesenkt werden. Sie liegen neu bei rekordtiefen 12 Rappen pro 100 Franken Anlagevermögen (Vorjahr: 13 Rappen; Branchendurchschnitt: 42 Rappen).
BVK / Mitteilung / BVK Young
Auch 8 Milliarden reichen nicht
Fabian Schäfer zeigt in der NZZ auf, wie viel die Allgemeinheit mehr bezahlen muss, wenn nach der 13. Rente auch noch die Renten für Ehepaare erhöht werden. Linke Wunschvorstellungen seien «geplatzt».
MoreZu der unangenehmen Frage, wie der milliardenschwere Ausbau finanziert wird, haben sich bisher weder Volk noch Parlament geäussert. Hinter verschlossenen Türen hat diese Woche die Sozialkommission des Ständerats darüber diskutiert, aber keine Entscheide gefällt. Somit verzögert sich die Finanzierung weiter, mit ersten Beschlüssen des Parlaments ist frühestens im Juni zu rechnen.
Aufschlussreich ist ein interner Bericht mit neuen Zahlen, den das Bundesamt für Sozialversicherungen im Auftrag der Kommission verfasst hat. Er zeigt, was die Folgen sind, wenn das Volk nach der 13. Rente auch noch den nächsten Ausbau beschliesst, der bereits in der Pipeline ist: die Erhöhung der AHV-Renten für Ehepaare, wie sie die Mitte-Partei mit einer Initiative verlangt. Sie will die Plafonierung der Renten von Verheirateten abschaffen. Auch hier geht es um mehrere Milliarden im Jahr, auch hier ist die Finanzierung unklar.
Der neue Bericht zeigt, dass selbst Abgabenerhöhungen im Doppelpack nicht genügen würden. Konkret musste das Bundesamt einen Vorschlag von SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard durchrechnen, seines Zeichens Präsident des Gewerkschaftsbunds und einer der Väter der 13. Rente.Maillards Entwurf hat zwei Teile:
Höhere Steuern: Nachdem die Mehrwertsteuer bereits 2024 für die AHV erhöht worden ist, soll sie noch einmal um maximal 1 Prozentpunkt steigen. Der Normalsatz betrüge 9,1 statt 8,1 Prozent.
Höhere Lohnabzüge: Die monatlichen AHV-Beiträge, die zuletzt 202o erhöht wurden, sollen um höchstens 0,8 Prozentpunkte steigen, also von 8,7 auf 9,5 Prozent.