In seiner Motion hat Norbert Hochreutener (CVP) den Bundesrat aufgefordert, eine Vorlage zu unterbreiten, die den Sparprozess für das Alter im BVG früher beginnen lässt. Der Bundesrat äussert sich in seiner Antwort ablehnend. Er verweist auf die Tatsache, dass viele Jugendliche vor dem Alter 25 sich noch in Ausbildung befinden, die Arbeitgeber ev. davon abgehalten würden, junge Arbeitskräfte einzustellen und es in dieser Altersgruppe viele Stellenwechsel gibt, was zu grösserem Administrativaufwand für kleine Guthaben führen müsste. Er empfiehlt Ablehnung der Motion.
05.3615 Mo. Hochreutener Norbert
pwirth
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Neue technische Grundlagen «BVG-2005» und der Umwandlungssatz
Hewitt Associates und LCP Libera haben die neuen technischen Grundlagen "BVG-2005" auf der Basis von 14 grossen Pensionskassen mit 1,2 Mio. Aktiven und 640’000 Rentnern errechnet. Sie stehen den Aktuaren und Pensionskassen für die Berechnung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge ab sofort zur Verfügung. Die wichtigsten Parameter der Grundlagen "BVG 2005" wie z.B. Zinssatz oder Schlussalter können entsprechend den kassenspezifischen Gegebenheiten variiert werden. Dadurch eignen sich die "BVG 2005" auch für die Berechnungen der Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie z.B. IFRS/IAS 19 oder US-GAAP. Hewitt und Libera haben mit der ersten Version ihrer Grundlagen "BVG 2000" neben der EVK und der VZ erstmals neue Grundlagen errechnet. Jetzt ist bereits die Fassung "BVG 2010" in Planung.
Auf den neuen demographischen Grundlagen wurde der heute notwendige Umwandlungssatz errechnet. Wird dafür gemäss den Empfehlungen der Kammer der Pensionskassen-Experten ein technischer Zinssatz von 3,5% zugrunde gelegt, so ergibt sich ein Satz von 6,69%. Gemäss BVG ist hingegen derzeit ein Umwandlungssatz von mindestens 7,1% anzuwenden. Er beruht auf einem technischen Zins von 4%. Wird ein technischer Zins von 3% genommen, ergibt sich ein Umwandlungssatz von lediglich 6,35%. Dieser liegt noch unter dem vom Bundesrat für 2011 vorgeschlagenen Satz von 6,4%. Er muss aber noch vom Parlament in einer neuerlichen Revision der entsprechenden Artikel des BVG genehmigt werden.
Mitteilung von Hewitt und LCP Libera
Website BVG 2005