Der Arbeitgeberverband kommentiert die Vorschläge des Bundesrats zur Finanzierung des milliardenteuren AHV-Ausbaus. Am fairsten wäre die Finanzierung über die MWSt und eine Rentenaltererhöhung. Letztere soll Bestandteil der nächsten AHV-Revision sein. Barbara Zimmermann-Gerster schreibt:

Der pro Jahr mehrere Milliarden kostende AHV-Ausbau würde – anders als von den Initiantinnen und Initianten behauptet – auch den Mittelstand belasten, beziehungsweise besonders ihn, wenn es nach dem Bundesrat geht. Das ist spätestens seit Bekanntwerden seiner Finanzierungsvorschläge allen klar, auch wenn die Gegner der Initiative im Vorfeld der Abstimmung wann immer möglich darauf hingewiesen hatten.

Im Hinblick auf die momentan vorliegenden Finanzierungsoptionen des Bundesrates sprechen sich die Arbeitgeber, wenn, dann für eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen aus. Mit der Mehrwertsteuer kann auf ein bereits bestehendes Instrument zurückgegriffen werden.

Zudem ist diese Finanzierungslösung fair, indem alle einen Beitrag leisten und damit – im Gegensatz zu nur zusätzlichen Lohnabgaben – auch die vom Ausbau profitierenden Rentnerinnen und Rentner. Eine Überwälzung der Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung wäre dagegen unsolidarisch und einseitig. Es gilt zu bedenken, dass die Stimmbevölkerung unter 50 Altersjahren die 13. AHV-Initiative deutlich abgelehnt hat.

Strukturelle Sanierungsmassnahmen sind dringlich, wichtig und unausweichlich, soll der Mittelstand nicht in regelmässigen Abständen zusätzlich belastet werden. Deshalb muss eine Erhöhung des Referenzalters – beispielsweise im Rahmen der Lebensarbeitszeit – so bald wie möglich politisch diskutiert und konkretisiert werden. Die Arbeitgeber unterstützen es, dass eine Erhöhung des Rentenalters ein fester Bestandteil der AHV-Reform 2026 wird und sind bereit, an Lösungen mitzuarbeiten.

Im Hinblick auf die Finanzierung der temporären Senkung des Bundesbeitrags an der AHV-Finanzierung bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform ist für die Arbeitgeber eine Entnahme von Mitteln aus dem AHV-Fonds nur so lange vertretbar, wie der Fondsbestand 100 Prozent oder mehr beträgt.

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