Die 13. AHV-Rente wird im Jahr 2026 Realität. Dabei gibt es einige Auswirkungen für die 2. und 3. Säule, die erst ansatzweise geklärt sind. Cash schreibt:
Eine grössere Problemzone tut sich indessen bei den Leistungen der 2. Säule auf. Diese könnten wegen der 13. AHV-Rente sinken. Das hängt mit der Berechnung des BVG-Koordinationsabzugs zusammen, bei dem die inflationsbedingten Anpassungen der Altersrenten bis 2025 noch nicht berücksichtigt sind. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente.
Bei einer höheren AHV-Rente würde der Koordinationsabzug von 25’725 auf 27’869 Franken erhöht. Bei PK-Versicherungslösungen, die relativ häufig nur das AHV-Gehalt abzüglich des Koordinationsabzugs versichern, würde der versicherte Lohn und damit die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sinken.
«Durch eine allfällige Reduktion des versicherten Lohnes sinken auch die Sparbeiträge. Dies führt letztlich zu tieferen zukünftigen Leistungen aus der 2. Säule. Die konkreten Folgen, nämlich Leistungseinbussen, dürften bei einer Person, die kurz vor der Pensionierung steht, eher vernachlässigbar sein», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte bei PensExpert. Bei jüngeren Personen, welche noch länger in der 2. Säule versichert sein werden, können die Leistungseinbusse aber signifikant ausfallen.
Für viele Vorsorge-Experten ist klar, dass mit der 13. AHV-Rente die Umverteilung von Jung zu Alt zunehmen wird und mit dem angepassten BVG-Koordinationsabzug weiter steigen könnte. Und durch die geringeren Beiträge dürfte das Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewinn der Unternehmen steigen, was zusätzlichen Steuereinnahmen für die öffentliche Hand als Konsequenz hat.
Diese Mehreinnahmen könnten teilweise kompensiert werden, da auch die maximalen Beiträge zur Säule 3a steigen und voraussichtlich von vielen Arbeitnehmenden voll ausgeschöpft werden.
1e-Sparpläne in der zweiten Säule ermöglichen es gutverdienenden Angestellten wiederum, selbst zu bestimmen, wie ihr Vorsorgeguthaben auf versicherten Lohnteilen über 132’300 Franken investiert wird. Sie können die Anlagestrategie an ihren persönlichen Anlagehorizont und ihre Risikofähigkeit anpassen und somit die Rendite ihrer Vorsorgegelder nachhaltig optimieren.
Bei der neuen Regelung wäre der Einstieg bei 143’325 Franken. Aber auch die BVG-Eintrittsschwelle – Mindestlohn für obligatorische Versicherung – oder der maximal versicherte Lohn könnte angehoben werden.
Die 13. AHV-Rente bedeutet grundsätzlich mehr Geld für Rentner, aber auch höhere Einkommenssteuern für Rentner – sofern es keine entsprechenden Anpassungen im Steuergesetz gibt. Ob die 13. AHV-Rente auch bei der Berechnung der Sozialversicherungskennzahlen berücksichtigt wird, ist nicht sicher. Bislang wurde dies noch nicht kommuniziert.Falls die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ebenfalls angenommen wird, stehen weitere Änderungen an.