Eine Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung mit den Daten der Lohnstrukturerhebung im Auftrag des überparteilichen Frauendachverbands alliance F belegt die positiven Auswirkungen der BVG-Reform auf Teilzeitanstellungen: Davon profitieren insbesondere viele Frauen. In der Mitteilung von alliance F heisst es dazu:
Insgesamt 275’000 Frauen erhalten durch die Reform der beruflichen Vorsorge eine höhere Rente, wie BSS berechnet hat. Der Grund dafür ist die überfällige Anpassung des Koordinationsabzugs, den alliance F seit vielen Jahren fordert.
Anstelle eines fixen Koordinationsabzugs von 25’725 Franken bleiben neu nur noch 20 Prozent jedes Lohns unversichert – damit sind Teilzeitarbeitende und Niedrigverdienende, die überwiegende Mehrheit davon Frauen, deutlich besser versichert. Sie profitieren darum tendenziell von der Reform.
Tiefer fällt die Rente aus dem BVG-Obligatorium bei 67’000 Frauen aus. Hier überwiegt der zweite Teil der Reform, die Senkung der Mindestverzinsung über den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent sowie die Senkung der Lohn-Beitragssätze ab 45 Jahren auf 14 Prozent (statt wie bisher 15 bzw. 18 Prozent).
Für einen Grossteil der Versicherten (rund 85 Prozent) hat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes kaum Auswirkungen, da sie ausreichend überobligatorisch versichert sind und ihr Umwandlungssatz darum gesamthaft heute schon tiefer liegt.
“Für viele Frauen und insbesondere Teilzeitarbeitende bringt die Reform eine bessere Absicherung”, sagt Maya Graf, Ständerätin der Grünen und Co-Präsidentin von alliance F. “Mit dem angepassten Koordinationsabzug setzen wir ein wichtiges und altes Anliegen der Frauenverbände um”, sagt GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin von alliance F.
Insbesondere Teilzeit arbeitende Frauen wären neu besser versichert. “Damit verringert sich die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern.” Gleichzeitig würden nach Schätzung des Bundesrats 70’000 Personen mit tiefen Einkommen neu obligatorisch gegen Invalidität und Tod versichert.
Dass einige Versicherte wegen einer mit der Reform neu erhaltenen BVG-Rente ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen verlieren, stimme, so Bertschy weiter. “Wir sollten aber grundsätzlich darauf hinarbeiten, dass Frauen künftig von ihrer Arbeit leben können und in der AHV wie im BVG existenzsichernde Rentenansprüche aufbauen, statt in Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen zu bleiben. Frauen verdienen eine faire berufliche Vorsorge.”
Für einen Grossteil der Versicherten (85 Prozent) hat die Reform kaum Auswirkungen, da sie bereits ausreichend überobligatorisch versichert und damit schon heute von tieferen Zinsen betroffen sind. Sie sind vor allem von Übergangszahlungen betroffen, die politisch als Ausgleich für die Kürzung des Umwandlungssatzes ausgehandelt wurden. Sie werden während etwa 30 Jahren die Erwerbstätigen belasten und Versicherte jährlich zwischen 100-200 Franken kosten, wie BSS berechnet hat.