Ueberraschend hat der Bundesrat angekündigt, dass er vorsieht, die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente in der Tat als 13. Rente auszuzahlen und nicht als monatlichen Zuschlag von 8,3 Prozent. Das ist durchfühungstechnisch knifflig. Hansueli Schöchli listet die Probleme in der NZZ auf.
Bundesrat und Parlament müssen einen Zielkonflikt lösen. Was ist wichtiger – eine administrativ möglichst einfache Umsetzung (via Erhöhung der AHV-Monatsrente um 8,3 Prozent) oder eine Umsetzung gemäss Wortlaut der neuen Verfassungsnorm (Rentenzuschlag einmal pro Jahr)?
Der Bundesrat sprach sich vergangene Woche überraschend für eine verfassungsnahe Umsetzung in Form eines Rentenzuschlags einmal pro Jahr aus. Die haarigen Details liess er dabei offen. Die Kernfrage dabei: Wie geht man mit Mutationen während des Jahres um? Versicherte sterben, Partner von Versicherten sterben, und auch andere Änderungen, die Einfluss auf den monatlichen Rentenanspruch haben, kommen immer wieder vor.
Es geht nicht um Kleinkram. Die AHV zahlt jeden Monat etwa 2,5 Millionen Renten, und laut Praktikern fallen im Mittel rund 60’000 Mutationen pro Monat an. Hier einige der Knackpunkte:
Zeitpunkt / Mutationen / Nachforderungen / Zuschlagsbasis.