BVG-Auskünfte auch bei Jüngeren gefragt
(VPS) An der Generalversammlung des Vereins unentgeltliche BVG Auskünfte in Winterthur konnte Vereinspräsident André Tapernoux auf ein intensives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Immer am ersten Mittwoch im Monat bietet der Verein kostenlose Auskünfte für Versicherte in Pensionskassen in den Städten Aarau, Bern, Frauenfeld, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Winterthur und Zürich sowie online via Zoom.
AXA Vorsorgestudie Erben
Erbschaft als Thema: Wird das Thema in Ihrer Familie aktiv diskutiert?
Die Axa Vorsorgestudie 2023 behandelt das Thema Erben. Der Blick schreibt dazu:
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung erbt erst, wenn sie selbst bereits im Rentenalter ist. Erbvorbezüge werden zudem nur von einer von sieben Personen genutzt. Zu diesem Befund kommt die «Axa Vorsorgestudie 2023». Diese beziffert das im letzten Jahr vererbte Vermögen auf 88 Milliarden Franken.
Das Erbschaftsvolumen teile sich aber klar zugunsten der älteren Erben auf. Dank steigender Lebenserwartung erben die meisten nämlich erst dann, wenn sie selbst bereits das Pensionsalter erreicht haben. So habe nur rund jede zehnte in der Schweiz wohnhafte Personen unter 60 Jahren bereits aufgrund eines Todesfalls geerbt.
“Für die Kassen eine Zumutung”
Jorge Serra, Zentralsekretär VPOD und Präsident des PK-Netz, hat in der Schweizer Personalvorsorge 9-23 seine Kritik an der BVG-Reform 21 dargelegt. Sie sei für die Versicherten eine Lotterie, für die Kassen eine Zumutung, schreibt er. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für ihn nicht mehr dringlich, Verbesserungen für Teilzeitbeschäftige und damit für viele Frauen erkennt er bestenfalls punktuell. Das sehen Frauenorganisationen anders. Zustimmung an den technischen Schwächen der Vorlage, insbesondere bei den Kompensationsmassnahmen, wird er hingegen auch bei den Fachverbänden finden. Aber natürlich darf die übliche Kritik an den “gewinnorientierten Playern” nicht fehlen. Abschliessend hält er fest:
Gewiss besteht nach wie vor Handlungsbedarf, aber diese BVG-Reform generiert fü r jedes gelöste Problem drei neue. Sie liegt weder im Interesse der Versicherten, noch im Interesse der Kassen und gehört deshalb abgelehnt.
PK Freiburg: Rücktritt der Arbeitnehmervertreter
“Bei der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals brodelt es: Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten treten alle geschlossen zurück”, heisst es in einem Artikel der Freiburger Nachrichten.
Alle Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg haben ihren Rücktritt eingereicht. Das schreibt die Fede, die Freiburger Dachorganisation, welche die Interessen der Staatsangestellten vertritt, in einer Mitteilung.
Den ersten Rücktritt aus dem Kassenvorstand reichte Bernard Fragnière am 9. September ein – am Tag nach der Abstimmung im Grossen Rat, die den neuen Wahlmodus für die Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten bestätigt. Den neuen Wahlmodus hatten der Kassenvorstand und der Staatsrat gegen den Rat der Sozialpartner durchgesetzt. Die Fede kündigte an, dass es nicht bei einem Rücktritt bleiben werde.
Steuererleichterung für berufstätige Rentner
Angela Lüthold fordert einen Steuerfreibetrag für Pensionierte. In Fachkreisen kommt der Vorschlag der Luzerner SVP-Chefin gut an. Die Luzerner Zeitung schreibt:
Lüthold, die auch die Kantonsratsfraktion der SVP präsidiert, will für weiterhin berufstätige Rentnerinnen und Rentner einen steuerlichen Freibetrag einführen. Er soll 16 800 Franken betragen und damit gleich hoch sein wie die Summe, auf die Pensionierte keine AHV-Beiträge zahlen müssen. Steigt der AHV-Freibetrag, soll auch jener bei den Steuern steigen, schreibt die seit 2011 im Kantonsrat politisierende ehemalige Präsidentin der Staatspolitischen Kommission in ihrem Postulat.(…)
Bei Bruno Käch, dem Gesamtleiter der Gewerbe Treuhand AG mit rund 170 Mitarbeitenden, kommt Lütholds Vorschlag gut an. Das Ziel, mehr Fachkräfte zu gewinnen, könne damit erreicht werden, da steuerliche Abzüge und Freibeträge einen guten Lenkungseffekt hätten. Die bei einer Umsetzung des Postulats unweigerlich entstehenden Steuerausfälle bereiten dem früheren Präsidenten der Zentralschweizer Vereinigung diplomierter Steuerexperten wenig Sorgen, weil er einen Kompensationseffekt erwartet.
OAK M 2/23: Auch der ASIP …
Auch der Pensionskassenverband hält nichts von den Vorgaben zu sog. Leistungsverbesserungen, welche die OAK in ihrer Mitteilung 2 dieses Jahres für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen macht. Das wird schon aus dem Titel deutlich: “Operation gelungen, Patient gestorben”. U.a. schreibt der Verband:
Aus Sicht der Pensionskassen stellt sich in der Praxis aber unter anderem die Frage, was genau unter „Leistungsverbesserungen“ zu verstehen ist. Offenkundig gehört beispielsweise eine Verzinsung der Altersguthaben dazu, die über den entsprechenden Projektionsparameter im Leistungsmodell hinausgeht. Auch eine Verzinsung, die generell mit Blick auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung zu hoch erscheint, gehört dazu.
An genau dieser Stelle hakt denn auch die Mitteilung der OAK ein und klassifiziert jede Verzinsung der Altersguthaben als Leistungsverbesserung, die über den Durchschnitt der technischen Zinssätze gemäss Erhebung der OAK und den BVG-Mindestzinssatz hinausgeht. Während also das Ziel des regulatorischen Eingriffs und auch der Fokus auf die Verzinsung durchaus sinnvoll sind, ist das gewählte Mittel aus zwei Gründen heikel:
Teilzeit reisst Lücken in Vorsorge
Wer Teilzeit arbeitet, hat oft Lücken in der Altersvorsorge. Die Pensionskassenreform sieht hier Verbesserungen vor. Ein Volks-Ja ist aber keineswegs sicher. Was Teilzeitbeschäftigte heute schon tun können, beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Pensionskassen sind nur in der obligatorischen Vorsorge an die obengenannten Regelungen gebunden. Moderne Kassen, die hier Spielraum haben, haben folglich schon heute den Koordinationsabzug an das Pensum von Beschäftigten angepasst. Für Personen, die ein Arbeitspensum von 50 Prozent haben, wird dementsprechend der Koordinationsabzug halbiert. Teilzeitbeschäftigte sollten sich also über die entsprechenden Regelungen bei ihrer Vorsorgeeinrichtung informieren. Wer auf Stellensuche ist, sollte sich bei der Bewerbung erkundigen, wie dies gehandhabt wird.
Obergrenze für den technischen Zins gemäss FRP 4
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2023. Die neue Obergrenze bei Verwendung einer Periodentafel liegt bei 3,33 (Vorjahr 2,68) Prozent, bei Verwendung einer Generationentafel bei 3,63 (2,98) Prozent.
Der technische Zinssatz gemäss der Fachrichtlinie 4 der SKPE sollte mit einer angemessenen Marge unterhalb der Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestruktur zu erwarten ist. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie deren absehbaren Veränderungen. In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
OAK Mitteilung 2/23: Auch die Experten lehnen ab
In einem Brief an Vera Kupper, Präsidentin der OAK, geben die Pensionskassen-Experten ihrem Erstaunen über die Mitteilung mit Nr. 2/23 zum Thema “Leistungsverbesserung” Ausdruck. In dem von Emmanuel Vauclair, Präsident, und André Tapernoux, Vorstandsmitglied, unterzeichneten Schreiben heisst es:
Mit grossem Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass die OAK BV eine Mitteilung M-02/2023 gemäss Art. 46 BVV 2 erlassen hat, in der es im Vergleich zur früheren Mitteilung M-01/2021 um eine strengere Auslegung für Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen geht.
Im Juni hat die OAK BV dem Vorstand der SKPE bekannt gegeben, dass sie eine solche Änderung plant. Wir haben damals schriftlich Stellung genommen, und empfohlen, davon abzusehen. Diese Meinung vertreten wir weiterhin und führen gerne nochmals die Gründe dafür auf.
Gemäss den Mitteilungen M-01/2021 OAK BV galt, dass eine Verzinsung, die höher ist als die Obergrenze gemäss Generationentafeln nach FRP 4 eine Leistungsverbesserung darstellt. Die SKPE hat in den Gesprächen dargelegt, dass sie diese Praxis weiterhin als sinnvoll erachtet, da sie nicht zu restriktiv ist, sich jedoch trotzdem am aktuellen Zinsniveau ausrichtet. Insbesondere ist gewährleistet, dass der BVG-Minimalzins sowie in den meisten Jahren auch die Inflation ausgeglichen werden kann. Zudem stützt sie sich auf eine im Markt für die Bestimmung des technischen Zinses anerkannte Grösse ab.
Es versickert
pw. Rudolf Strahm ist zurück im alten Gleis: Geld für die Verwaltung der Pensionskassen wird nicht einfach ausgegeben, es versickert, irgendwo in der Wüste, wo nichts wächst und gedeiht. In einem Artikel in der Handelszeitung walzt er das Thema der natürlich viel zu hohen Vermögensverwaltungskosten zum x. Mal aus. Originalton Strahm: “In den BVG-Einrichtungen versickern rund 8 Milliarden Rentenfranken pro Jahr in der Banken- und Finanzszene. Dies entspricht fast jedem fünften Renten- und Kapitalleistungsfranken. Dazu herrscht in der BVG-Szene eine Omertà, eine Kultur des Schweigens und Verdrängens.” Da hätten wir es: die Pensionskassen als Mafia. Und er er wiederholt seinen mehrfach gemachten und Vorschlag der Publikation einer Kennzahl für alle Kassen über ihre Kosten, was angesichts der höchst ungleichen Voraussetzungen der einzelnen Einrichtungen alles liefern würde, bloss keine Transparenz.
Mitteilung 2/23: Die OAK präzisiert
Die OAK hat im Nachgang zu ihrer Mitteilung 2/23 eine Ergänzung folgenden Inhalts verschickt:
Am 25. September 2023 hat die OK BV die Mitteilungen M – 2/2023 «Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2» publiziert. Die Formulierung der Mitteilungen war in Bezug auf den Zeitpunkt, ab wann die jeweils unterjährig publizierten Werte – der gewichtete Durchschnitt der technischen Zinssätze sowie der BVG-Mindestzinssatz – für die Verzinsung der Vorsorgekapitalien gelten, klärungsbedürftig. Entsprechend wurden die Mitteilungen nachträglich präzisiert: Die beiden Werte sind jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres zu berücksichtigen. Die Mitteilungen gelten somit für Leistungsverbesserungen ab 1. Januar 2024.
inter-pension weist die Mitteilung 02/23 der OAK zurück
Nicht nur das PK-Netz, auch inter-pension, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, übt scharfe Kritik an der Mitteilung der OAK-BV unter dem Titel “Leistungsverbesserung.
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat mit einer Mitteilung vom 25. September 2023 ihre Definition von «Leistungsverbesserungen» gemäss Art. 46 BVV 2 geändert, indem sie neu jede Verzinsung der Altersguthaben, die höher ist als der im Bericht zur finanziellen Lage der OAK BV publizierte gewichtete Durchschnitt der technischen Zinssätze der Vorsorgeeinrichtungen, als Leistungsverbesserung taxiert.
inter-pension, die Interessengemeinschaft der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, hat die Mitteilung M-02/2023 der OAK BV zur Kenntnis genommen und empfiehlt den obersten Organen ihrer Mitglieder, diese Mitteilung nicht zu berücksichtigen. Zur Begründung weist inter-pension auf folgende Punkte hin:
• Materiell ist die Mitteilung nicht korrekt, da für die Festlegung einer Obergrenze für Verzinsungen die gesetzliche Grundlage fehlt. Es obliegt dem obersten Organ in Absprache mit den Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge, die Gesamtverzinsung einer Vorsorgeeinrichtung gegenüber den Destinatären festzulegen. Demgegenüber besteht für die Mindestverzinsung eine gesetzliche Grundlage.
UBS-Vorsorgeindex S1 2023, Geringe Wirkung der BVG-Reform
(UBS) Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz blieb im ersten Halbjahr 2023 negativ, erholte sich aber vom Tiefpunkt. Obwohl sich die finanzielle Situation der drei Säulen erholte und die BVG-Reform im Parlament zustande kam, zogen die wirtschaftliche Lage und vor allem die demografische Entwicklung den Index nach unten. Die Migration und die Geburtenrate waren nicht genug hoch, um die Alterung der Bevölkerung auszugleichen.
Aus zyklischer Sicht verlangsamte sich das Schweizer Wirtschaftswachstum. Schliesslich ist die finanzielle Situation der drei Säulen, die durch die Erholung der Finanzmärkte unterstützt wurde, die einzige wirklich positive Nachricht.
Zum Subindex “Reformen” und konkret zur BVG-Reform hält die UBS fest:
Kritik an OAK-Mitteilung 2/23 “Leistungsverbesserungen”
Jorge Serra kritisiert scharf die Mitteilung der OAK betr. Verzinsung von SGE. Er hält die Mitteilung weder fachlich noch sozialpolitisch für haltbar. Sie sollte von der OAK wieder zu
rückgezogen werden. Serra schreibt:
Das PK-Netz befürwortet eine effiziente Aufsicht über die Pensionskassen. Was die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) mit ihrer jüngsten Mitteilung von anfangs Woche aber anrichtet, ist weder sachlich noch fachlich gerechtfertigt. Die damit verbundenen Eingriffe in die Kompetenzen der obersten Organe der Pensionskassen gehen zu weit. Die Mitteilung ist nicht durchdacht und teilweise gar nicht praktikabel.
Sie setzt falsche Anreize und ist nicht im Interesse der Versicherten. Konkret: Art. 46 BVV2 schliesst zwecks Einschränkung von Wettbewerbsvorteilen unter Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) Leistungsverbesserungen bei nicht zu 75% geäufneten Wertschwankungsreserven (WSR) aus. Mit der genannten Mitteilung hat die OAK den Begriff «Leistungsverbesserungen» neu definiert und die Verzinsungsmöglichkeiten für SGE drastisch eingeschränkt.
Die maximal erlaubte Verzinsung soll neu auf dem Durchschnittswert der technischen Zinssätze der Pensionskassen im Vorjahr basieren. Fürs laufende Jahr wäre etwa eine Verzinsung von mehr als 1.75% bei nicht mehr als 75% geäufneten WSR nicht mehr möglich. Mit der bisherigen Definition galten für das Jahr 2023 erst Verzinsungen von mehr als 3 % als Leistungsverbesserung. Die Folgen der neuen Regelung sind einschneidend.
Swiss pension funds increase equity, cut real estate investments
(IPE) Swiss pension funds are looking at equity investments this year with slightly renewed optimist, remaining cautious, however, on bonds, and cutting down on real estate allocations. A strong equity market performance, especially from US tech stocks, led Swiss pension funds to record average returns of 3.7%, as of the end of August 2023, from -9% recorded at the end of last year, according to the latest data from Complementa’s risk check-up.
“As a consequence, the equity quota [in portfolios] has increased more than 1 percentage point compared to the end of last year, and on average stands at around 31%. The bonds [allocation] has remained on average fairly stable at above 31%,” said Andreas Rothacher, senior investment consultant at Complementa.
Last year, Pensionskassen invested 31.7% of their assets in fixed income, 29.5% in equities, 24% in real estate, and 10.1% in alternative investments, while 4.6% was in cash, the study added. The share of real estate estate investments has instead decreased this year to close to 23% as of end of August, according to Complementa’s research. The high allocation to propertty last year was a key driver to slowing down further investments in the asset class this year, Rothacher explained.




