Zum Ruhestand ins Ausland?
(CHSS) AHV Neurentner, die zum Rentenbeginn auswandern, zieht es am häufigsten nach Portugal. Ausserhalb von Europa ist Thailand am beliebtesten, wie eine Auswertung des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt.
Im Jahr 2016 haben gemäss dem Rentenregister 126’200 Personen im In- oder Ausland erstmals eine AHV-Altersrente bezogen. Zwei Drittel von ihnen lebten Ende 2021 nach wie vor in der Schweiz, während ein Drittel die Rente im Ausland bezog: Nebst den Ausgewanderten umfasst diese Zahl allerdings auch die Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die in der Schweiz arbeiteten.
Eine Auswanderung in ein Drittland oder Rückwanderung ins Heimatland rund um den Rentenbeginn ist dabei eher selten: Nur 5 Prozent aller Neurentenbeziehenden verliessen die Schweiz fünf Jahre vor oder nach ihrem ersten Rentenbezug, die meisten zum Rentenbeginn (3% oder 3800 Personen), das heisst bis zu zwei Jahre vorher sowie bis zu einem Jahr nachher.
AWP: Reaktionen zur OAK-Mitteilung 2/23
In AWP Soziale Sicherheit Nr. 18/2023 befasst sich Susanne Kapfinger mit der umstrittenen OAK-Mitteilung Nr. 02/2023, welche den Sammelstiftungen in Unterdeckung eine verstärkte Einschränkung bei der Festsetzung des technischen Zinses vorschreibt. Zusätzlich hat sie zwei Kurz-Interviews mit Manfred Hüsler, Direktor der OAK, und Nico Fiore, Geschäftsführer der inter-pension, geführt.
In ihrem Beitrag schreibt Kapfinger;
Der Handlungsspielraum bei der Verzinsung der Vorsorgegelder von Aktiv- versicherten wird abgesteckt durch den Artikel 46 BVV2. Gemäss Gesetz dürfen Leistungsverbesserungen nur vorgenommen werden, wenn genügend Reserven vorhanden sind. Das ist dann der Fall, wenn die Wertschwankungsreserven mindestens zu 75 Prozent geäufnet sind.
Wann eine Leistungsverbesserung vorliegt, präzisiert die OAK nun in der Mitteilung 2/2023 neu: eine Verzinsung, die höher ist als der gewichtete Durch- schnitt der technischen Zinssätze aller Vorsorgeeinrichtungen. Vorher lag eine Leistungsverbesserung vor, wenn die Verzinsung höher war als der maximal zugelassene technische Zinssatz gemäss Fachrichtlinie FRP 4. (…)
Zu den Auswirkungen auf die Sammelstiftungen heisst es:
Die Reaktionen einzelner Einrichtungen sind durchzogen: «Die neue Regelung wirkt sich in naher Zukunft nicht auf unsere Verzinsungsentscheide aus», sagt Beatrice Rychen, Leiterin Unternehmenskommunikation der Pensionskasse des Bundes Publica. Die aktuelle Unterdeckung und die Performance liessen kaum eine Verzinsung über dem BVG-Mindestzinssatz zu.
Axa Leben erachten die Verzinsungsgrenze als nicht zielführend: «Die Regelung ist zu restriktiv, insbesondere bei Kassen mit guter Struktur», sagt Mirjam Eberhard, Mediensprecherin bei Axa.
Mercer Global Pension Index, Schweiz auf Rang 11
(Mercer) Mercer und das CFA Institute haben den 15. jährlichen Mercer CFA Institute Global Pension Index (MCGPI) veröffentlicht. Das Altersvorsorgesystem der Niederlande steht wieder an der Spitze der Liste, Island und Dänemark folgen auf den Plätzen zwei und drei. Die Schweiz rangiert erneut auf Platz 11, im oberen Viertel der 47 analysierten Systeme. Das Schweizer Vorsorgesystem wird in allen drei Unterkategorien überdurchschnittlich gut bewertet und erhält eine insgesamt gute Note. Allerdings besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Anlage der Vorsorgegelder, um die zukünftigen Erträge der Versicherten zu sichern.
Die Art und Weise, wie das Pensionsvermögen investiert wird, kann einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse für die Mitglieder und das langfristige Risiko haben. Tobias Wolf, Partner und Wealth Leader bei Mercer Schweiz, geht näher auf diesen wichtigen Bereich ein: «Während sich die globalen Märkte ständig weiterentwickeln und immer schneller zu werden scheinen, sind die Schweizer Pensionskassen in ihrem Anlageverhalten erstaunlich stabil.
Das ist aber nicht unbedingt etwas Gutes, denn ihre Ansätze sind recht traditionell, mit einer starken Ausrichtung auf Schweizer Obligationen, Immobilien und Aktien. Dies ist oft auf einen Mangel an Fachwissen, Ressourcen und langwierige Entscheidungsprozesse zurückzuführen, die es erschweren, von sich bietenden Gelegenheiten zu profitieren».
Mercer Global Pension Index 2023, potential of AI
(Mercer) Mercer and CFA Institute have released the 15th annual Mercer CFA Institute Global Pension Index (MCGPI). The Netherlands’ retirement income system has regained the top spot on the list, with Iceland and Denmark taking second and third places respectively.
In addition to identifying the world’s top pension systems, the report examines the potential of artificial intelligence (AI) to improve pension and social security systems and provide people a better quality of life in retirement.
“The ongoing expansion of AI within the operations and decisions of investment managers could lead to more efficient and better-informed decision-making processes, which could potentially lead to higher real investment returns to pension plan members,” commented Senior Partner at Mercer and lead author of the study, Dr. David Knox. “AI also has the potential to improve member-engagement and help individuals make long-term decisions about their financial decisions. Both advances should improve retirement outcomes.”
OAK: Finanzielle Lage der BV Q3 2023
(OAK) Sinkende Aktienmärkte bei gleichzeitig steigenden Zinsen sorgten im dritten Quartal 2023 für eine leicht negative Entwicklung der finanziellen Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Dies zeigen die Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Im Gesamtjahr erzielten die Vorsorgeeinrichtungen eine Performance von durchschnittlich +3,3 %. Mit 109,6 % liegt der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad per Ende September 2023 leicht über den 107,0 % per Ende 2022.
Damit ist auch der kapitalgewichtete Anteil der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von 16,1 % per Ende 2022 auf 15,2 % leicht rückläufig. Die erzielte Performance bis Ende September 2023 vermag indes die im Jahr 2022 entstandenen Unterdeckungen nicht signifikant zu verringern.
Die durchschnittliche Performance der Vorsorgeeinrichtungen seit Jahresbeginn beträgt gemäss den Hochrechnungen der OAK BV +3,3 %. Nach einer positiven Entwicklung aller Anlagekategorien bis Mitte Jahr, resultierte im dritten Quartal 2023 eine Performance-Abschwächung. Alternative Anlagen (Performance seit Jahresbeginn: +9,6 %), Aktien (+7,1 %), Obligationen (+1,3 %) und Immobilien (+0,1 %) konnten ein positives Niveau halten. Infrastrukturanlagen (–5,8 %) entwickelten sich im Jahresverlauf hingegen deutlich negativ.
Schlechtgeredet
Werner C.Hug zeigt anhand des Sozialberichts des BFS auf, wie in der Schweiz Ordnung und Leistungen des schweizerischen Sozialsystems klein- und schlechtgeredet werden. Am Beispiel der Armutsdiskussion wird deutlich, wie aus Leistungen Probleme werden, die offenbar nie zu lösen sind und immer grösser werden. Hug schreibt in der FuW:
Mit vielen Statistiken werden vornehmlich die finanzielle Situation der Haushalte mit Niedriglöhnen und das Problem «Armut» in allen Details abgehandelt. In der Medienmitteilung des BfS steht denn auch eingangs hervorgehoben, dass die «Armutsquote nach Transfers im Jahr 2021 noch 8,7% betrug». Der Bericht gebe «Auskunft über die von sozialer Ausgrenzung bedrohten Risikogruppen». «Ohne Transfers wäre fast ein Drittel der Schweizer Bevölkerung einkommensarm. 4,2% der erwerbstätigen Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze.»
Dabei wird nicht darauf hingewiesen, wie die «Armut» gemessen wird. In der Schweiz gilt gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) als einkommensarm, also ohne Vermögenswerte, wer im Jahr 2021 als Einzelperson pro Monat 2289 Fr. und als Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für Lebensunterhalt und Wohnen 3989 Fr. zur Verfügung hat, exklusive Steuern und Krankenkassenprämien.
PK-Freiburg: “Kein Grund zur Sorge”
Anfang Oktober sind alle Arbeitnehmendenvertreterinnen und -vertreter aus dem Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) zurückgetreten. Dennoch versichert der Staatsrat: «Die PKSPF setzt ihre Tätigkeit fort, und die Renten werden wie gewohnt weiter ausgezahlt.» Die Freiburger Nachrichten schreiben:
Die Geschehnisse hätten keinen Einfluss auf die Auszahlung der Renten und Leistungen an die Versicherten, teilt der Staatsrat mit. Obwohl es durch die Rücktritte zu einem Ungleichgewicht im Entscheidungsgremium der Vorsorgeeinrichtung gekommen sei, gehe der Betrieb der Kasse normal weiter.
Die Personalvertretung hat ihre Funktion als Reaktion auf einen Beschluss des Grossen Rats abgegeben (die FN berichteten). Dieser hatte im September entschieden, dass das Personal in Zukunft seine Vertretung im Verwaltungsrat der Kasse wählen sollte. Bis anhin hatten die Personalverbände Fede, VPOD und die Vereinigung des höheren Kaders sie mandatiert. Für den Staatsrat ist klar: Trotz neuem Wahlmodus seien die Personalverbände nicht von den Entscheidungsgremien der Pensionskasse ausgeschlossen. Sie können ihre Kandidierenden nach den beschlossenen Modalitäten dem Grossen Rats zur Wahl vorschlagen.
Mittlerweile ist auch klar, wie die Wahl der neuen Personalvertretung ablaufen wird. Der Verwaltungsrat der Kasse organisiert die Wahl. Das Verfahren sieht einen Aufruf zur Kandidatur und die Wahl der neuen Vertretung des Personals auf elektronischem Weg vor. «Die Staatsangestellten können so direkt und demokratisch ihre Vertretung unter angestellten oder externen Personen, insbesondere Fachleuten aus der beruflichen Vorsorge, wählen», schreibt der Staatsrat. Er ermuntert explizit auch Mitglieder der Personalverbände, sich zur Wahl zu stellen.
WTW Pension-Index Q3 2023
(WTW) Die Pensionsverpflichtungen in Schweizer Unternehmensbilanzen sind im dritten Quartal weiter gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt der WTW-Pension Index des Beratungshauses WTW. So habe der Anstieg der Diskontierungssätze um zehn Basispunkte zu einem Rückgang der Verpflichtungen um 0,5 Prozent geführt. Mit 0,9 Prozent gingen die Pensionsvermögen aber noch stärker zurück. Der WTW-Pension Index gab um 0,5 Prozent nach. Der Deckungsgrad lag zum 30. September 2023 mit 125,6 Prozent jedoch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Am 30. Juni 2023 notierte er bei 126,1 Prozent.
KMU stark betroffen von psychisch bedingten Ausfällen
(Axa) Ausfälle am Arbeitsplatz beeinträchtigen kleine und mittlere Unternehmen stark. Die AXA KMU-Studie zeigt: Absenzen aufgrund einer psychischen Erkrankung dürften künftig noch mehr zunehmen. Und: Nicht nur die Betroffenen leiden, sondern auch der Rest der Belegschaft.
Wie die Studienergebnisse der diesjährigen AXA Arbeitsmarktstudie zeigen, ist der Anteil derjenigen KMU, die 2022 erheblich von Ausfällen aufgrund psychischer Erkrankungen betroffenen waren, im Vergleich zum Vorjahr von 21 auf 26 Prozent gestiegen, während der Anteil der gar nicht betroffenen von 41 auf 36 Prozent gesunken ist. Somit war im letzten Jahr nur etwas mehr als ein Drittel der befragten KMU nicht von psychisch bedingten Ausfällen betroffen. Dies deutet darauf hin, dass sich die Problematik der mentalen Gesundheit weiter verschärft hat.
Zugenommen hat auch der Anteil derjenigen Befragten, welcher der Ansicht ist, die Häufigkeit der Absenzen aufgrund psychischer Probleme sei in den letzten fünf Jahren gestiegen: Bei fast einem Viertel der KMU (24% versus 17% im Vorjahr) haben Ausfälle eher oder deutlich zugenommen, etwas mehr als die Hälfte schätzt die Absenzen als gleichbleibend ein. Immerhin 22 Prozent der Befragten nehmen jedoch auch einen Rückgang der Betroffenheit wahr.
Ein neues Zeitalter der Obligationen?
Richard Moser, Chief Investment Officer und Head Fixed Income, Axa Schweiz, schreibt auf HZ Insurance:
Die Frage nach der optimalen Obligationenquote im Vorsorgeportfolio ist primär durch das Risikomanagement bestimmt. Aber vor dem Hintergrund immer noch erhöhter Aktienbewertungen und Anzeichen einer sich abschwächenden Konjunktur dürften Obligationen hoher Bonität mit einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren eine vielversprechende Anlagevariante sein.
Schweizer Investoren, die in den vergangenen Jahren mit einem immer stärkeren Franken konfrontiert waren, könnten zudem eine kleine Position an ungesicherten Fremdwährungsobligationen in Betracht ziehen. Es ist nicht klar, wie sich die Inflation entwickeln wird und wie lange die Schweizerische Nationalbank ihre Politik des harten Frankens weiterführt. Aber die Frankenaufwertung gegenüber den wichtigsten Handelswährungen Euro und Dollar kann nicht unbegrenzt weitergehen, da der starke Franken in manchen Unternehmensresultaten deutliche Bremsspuren hinterlässt.
Die Frankenzinsen sind stark angestiegen und machen Obligationen wieder attraktiver, auch aus Risikoüberlegungen heraus. Um die langfristigen Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen zu meistern, dürfen Aktieninvestitionen aber nicht zu tief ausfallen.
UBS PK-Performance September 2023
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CS PK-Index September 2023
(CS) Im Berichtsmonat fällt der Pensionskassen Index um -1,66 Punkte bzw. -0,85%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 2,77%. Per 30. September 2023 steht der Index bei 193,84 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil der negativen Entwicklung im September ist den Aktien (-0,59%) zuzuschreiben, wobei auf Aktien Schweiz ein negativer Beitrag von -0,30% und auf Aktien Ausland von -0,29% fällt. Obligationen CHF weisen einen negativen Beitrag von -0,29% aus. Die Liquidität (inklusive Devisentermingeschäfte zur Währungsabsicherung) belastet mit -0,10% das Monatsergebnis zusätzlich. Ein leicht positiver Beitrag kann bei den Immobilien (+0,07%), den Alternativen Anlagen (+0,05) sowie den Obligationen FW (+0,02) verzeichnet werden.
Mieterschutz mit Nebenwirkungen
Als das Basler Wohnschutzgesetz letztes Jahr eingeführt wurde, kündigten Grossinvestoren ihren Rückzug an. Seitdem sind Versicherungen und Pensionskassen fleissig am verkaufen. Sie finden neue Abnehmer – kleine, lokale Immobilienfirmen, die bislang niemand kennt.
Erst einmal ist festzuhalten, dass tatsächlich weniger Geld in den Immobilienmarkt fliesst. Doch der Effekt zeigt sich bislang vor allem in einem Wechsel der hiesigen Player. «Wir beobachten aktuell, dass auswärtige Investoren, wie Versicherungen und Pensionskassen, vermehrt Liegenschaften in Basel-Stadt verkaufen», sagt Fabrice Lanz, Leiter für Immobilienkunden bei der BKB. Zugleich treten laut Lanz vermehrt kleinere, lokale Immobiliengesellschaften als Käufer auf.
“Private Equity – der Lack ist ab”
Die hohen Renditeversprechen vieler Anbieter von Privatmarktanlagen sind unglaubwürdig. Die Risiken von illiquiden und mit erheblichem Fremdkapital gehebelten PE-Investments werden unterschätzt, schreibt Pirmin Hotz in der FuW.
Private Equity (PE) ist im Grunde attraktiv, denn es repräsentiert unternehmerisches Realkapital, das in Form von Venture Capital oder Buyout-Transaktionen prädestiniert ist, langfristig hohe Renditen abzuwerfen. Es ist von jährlichen Renditen die Rede, die zwischen 10 und 30% liegen, was zunehmend institutionelle und private Anleger anlockt. Im Vergleich dazu werfen kotierte Aktien, je nach Beobachtungszeitraum, eine jährliche Rendite von fast lächerlichen 6 bis 10% ab.
Swiss GAAP FER 16 «Vorsorgeverpflichtungen» wird überarbeitet
Die FER-Fachkommission hat an ihrer Sitzung vom Juni 2023 beschlossen, FER 16 mit Fokus auf die Themengebiete «Behandlung ausländischer Vorsorgepläne», «Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen» sowie «Offenlegungen/ Anhangstabelle » zu überarbeiten. Die revidierte Fachempfehlung wird frühestens Ende 2025 in finaler Form vorliegen. Silvan Loser schreibt zum Thema “Angaben zu Schweizer Vorsorgepläne” in Expert Focus 23/Oktober:
Das ÜPV (Ueberprüfungsverfahen) hat gezeigt, dass die offengelegten Informationen zu Schweizer Vorsorgeplänen in der Praxis sehr divers sind. Zum Teil fehlen für das Verständnis der Vorsorgesituation und der Vorsorgerisiken notwendige Angaben. Demgegenüber sind die geforderten Offenlegungen zu Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) im Vergleich zu deren praktischer Relevanz recht umfangreich. Während somit generell eine Vereinheitlichung und Erweiterung der Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen angestrebt werden, erscheint es als prüfenswert, den Umfang der Angaben zu AGBR zu reduzieren.





