
Klassische PK wird zur Seltenheit
Der Blick schreibt: Jahr für Jahr gibt es weniger betriebseigene Pensionskassen. Auch grössere Firmen setzen vermehrt auf Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Die aber sind nicht nur den Versicherten verpflichtet, sondern auch der Rendite. Allerdings sind das lediglich die wenigen verbliebenen Sammelstiftungen in der Kollektivversicherung, die bekanntlich durch die Legal Quote in ihrem verwerflichen Gewinnstreben gebremst werden. Im Artikel heisst es dazu:
More1992 zählte die Schweiz 5190 betriebliche Vorsorgeeinrichtungen. 2022 registrierte das Bundesamt für Statistik noch 1353 solche Einrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten.
Der Grund für den Rückgang: Immer mehr Unternehmen schliessen sich grossen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen an. 2022 gab es 233 solche Einrichtungen, die drei Viertel der 4,6 Millionen Versicherten auf sich vereinten.
Bei einer klassischen Arbeitgeber-Pensionskasse, von denen noch 1120 existieren, ist nur noch jeder Vierte versichert.
Nutzlose Umfragen
Infosperber vertritt die Meinung, dass nach den widersprüchlichen Ergebnissen der Umfragen zur BVG-Reform diese sich generell als nutzlos erwiesen hätten. Die Plattform schreibt:
MoreDie Beteiligten tun sich schwer mit einer Erklärung für den Widerspruch. In der SRF-Tagesschau erklärte Bundeshaus-Korrespondentin Nathalie Christen, die Umfragen hätten zu unterschiedlichen Zeiten stattgefunden.
Die SRF-Umfrage habe begonnen, bevor der Rechenfehler bei der AHV bekannt geworden sei. Sie sei aber dann noch ein bisschen verlängert worden. Die Tamedia-Umfrage sei hingegen in den zwei Tagen nach Bekanntwerden des Rechenfehlers durchgeführt worden.
SVP bleibt beim Ja zur BVG-Reform
An der SVP-Delegiertenversammlung vom 17. August stand u.a. die BVG-Reform zur Diskussion. SGB-Präsident Maillard durfte mit einem Referat für ein Nein Werbung machen. Die Partei blieb bei ihrem Ja. Der Blick schreibt dazu:
So kam es am Samstag an der Delegiertenversammlung zum Showdown. SVP-Nationalrat Andreas Glarner (61) warb für die Reform. «Diese Vorlage ist ein wohlaustarierter Kompromiss», so Glarner.
«Die Linken wollen die BVG verstaatlichen.» Für die Gesamtbevölkerung bleibe der Saldo gleich. «Die Absicht ist nicht, die Renten zu senken.» Glarner sprach von «ungeheuerlichen Lügen» und erwähnt dabei die falschen Zahlen, die die Pensionskasse Proparis herausgegeben hatte.
Maillard versuchte dann mit einer engagierten Rede, die Delegierten auf seine Seite zu ziehen. «Ich weiss, dass viele Mitglieder ihrer Partei unseren Kampf für gute Renten verstehen», sagte er an die Adresse der SVP-Delegierten. Viele Rentenversprechen würden nicht mehr eingehalten werden. «So kann es nicht weitergehen.»
Es würden viele Märchen erzählt. «Das Ziel des Projekts ist es, die Renten zu senken.» Die Reform sei teuer, gerade für Branchen mit mittleren Löhnen. «Tritt diese Reform in Kraft, wird der Nettolohn von Zehntausenden Coiffeuren, Bäckern oder Metzgern sinken.» Er begrüsse den Mut von Ester Friedli, sich gegen die Vorlage zu stellen.
Doch schlussendlich triumphierte SVP-Glarner. Die Delegierten gaben mit 174 Stimmen zu 37 Stimmen die Ja-Parole heraus. Für eine Stimmenthaltung stimmten immerhin 16 Delegierten. Auch bei der SVP-Basis ist die Stimmung gemischt. Gemäss der ersten SRG-Umfrage sagen bei der SVP 46 Prozent Ja und 41 Prozent Nein.
«Die goldene Gans»
Die Juso wollen die zweite Säule abschaffen. Für Experten eine ganz schlechte Idee. Denn im Vergleich mit der Pensionskasse schneidet die AHV zunehmend schlechter ab. Albert Steck schreibt über eine Analyse von Roger Baumann, c-alm.
MoreAn der jüngsten Jahresversammlung haben die Juso eine Resolution unter dem Titel «Auf zur Volkspension» verabschiedet. Alle Rentner sollen in der AHV eine Mindestrente von 5000 Franken erhalten.
«Allein schon mit der Überführung der gesamten Pensionskassenvermögen von rund 1000 Milliarden Franken in die erste Säule sollte die Finanzierung der Volkspension zu guten Teilen gedeckt werden», heisst es im Beschluss. (…)
Die AHV geniesst eine enorme Popularität. Doch ist sie der zweiten Säule tatsächlich überlegen, wie es linke Politiker gerne darstellen? Diese Frage hat der Vorsorgespezialist Roger Baumann, Gründer der Firma C-alm sowie Hochschuldozent, untersucht.
In einem Leistungsvergleich stellt er fest, dass sich die beiden Säulen seit der Gründung der AHV 1948 ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert haben. Beide haben im Schnitt eine jährliche Nettorendite nach Kosten von 2,6 Prozent erzielt (vgl. Grafik).
Für die Zeit bis zur Einführung des BVG-Obligatoriums 1985 stützt sich die Rechnung auf Näherungswerte.
Bei der beruflichen Vorsorge bestimmen die Erträge an den Finanzmärkten, wie hoch die Rendite ausfällt. Dagegen sind es bei der AHV die Lohnabzüge der aktiven Bevölkerung, die die Renten finanzieren.
67,6 Milliarden
Im Kampf nicht bloss gegen die BVG-Reform, sondern die 2. Säule generell, hat der Gewerkschaftsbund das Uralt-Thema der Kosten der Pensionskassen für Verwaltung und Kapitalanlage strategisch jetzt vor der Abstimmung wieder aufgewärmt. Der Sonntagsblick hat die «neue Analyse» exklusiv zum Vorabdruck erhalten. Das Blatt schreibt:
MoreIn einer neuen Analyse, die Sonntags-Blick exklusiv vorliegt, kommt der SGB zum Schluss, dass die Finanzindustrie an den PK-Vermögen der Arbeitnehmenden in den vergangenen zehn Jahren 67,6 Milliarden Franken verdient hat.
Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Die Vermögensverwaltungskosten schlugen zwischen 2013 und 2022 mit 43,8 Milliarden Franken zu Buche. Der übrige Verwaltungsaufwand belief sich auf 9,3 Milliarden. Diese Kostenblöcke werden in der offiziellen PK-Statistik des Bundes ausgewiesen.
Dazu addierte der Gewerkschaftsbund Kosten, wie sie aus Berichten der Finanzmarktaufsicht (Finma) ersichtlich sind: 9,1 Milliarden durch «überhöhte Risikoprämien» für Invalidität und Tod, die zugunsten der Versicherungskonzerne gingen.
«Geheime Statistiken, falsche Zahlen»
«Chaos bei der Altersvorsorge», titelt der Tages-Anzeiger. Allerdings herrscht keinesfalls bei den Pensionskassen Chaos und auch nicht bei der 2. Säule, sondern lediglich bei der Diskussion um die anstehende Reform. Sie ist komplizierter ausgefallen als nötig und wird vom Gewerkschaftsbund mit einer eigentlichen Lügenkampagne bekämpft. Dass sie auch prominente Fachleute bekämpfen, wenn auch aus ganz anderen Gründen als die Gewerkschaften, macht die Lage unübersichtlich, aber nicht chaotisch. Im TA werden 5 Punkte aufgelistet:
MoreKeine klare Antwort auf wichtigste Frage
Bereits im Juni stellte eine Journalistin bei der Bundesrats-Medienkonferenz zur BVG-Reform eine entlarvende Frage: Wie erfahre ich, was die Reform für meine Rente bedeutet?, fragte sie sinngemäss. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider antwortete: «Jede Person kann ihre Pensionskasse fragen, wie es für sie aussehen wird.» Doch genau das ist das Problem.Laut Stephan Wyss, einem führenden Pensionskassenexperten bei der Beratungsfirma Prevanto, kann kaum eine Pensionskasse heute verlässlich sagen, wie sich die Reform auf die Renten und Lohnabzüge der Versicherten auswirken wird. Der Grund laut Wyss: «Den Pensionskassen fehlen entscheidende Informationen, um solche Berechnungen heute schon durchzuführen.»
Er bezeichnet die Antwort der Bundesrätin als «Zumutung» für die Pensionskassen. Der Pensionskassenverband ASIP hingegen hat die Empfehlung der Bundesrätin begrüsst.
Wer gewinnt, wer verliert?
Hansueli Schöchli geht in einem ausführlichen Artikel der NZZ der Frage nach, welche Versichertenkreise von der BVG-Reform Vor- und welche Nachteile zu erwarten haben. Er stellt fest: «Es gibt Profiteure und Nettozahler, und in Franken heben sich diese beiden Gruppen auf. Das beliebte Ratespiel lautet: Wer gehört zu welcher Gruppe? Die Kurzantwort heisst: Das hängt von den Umständen im Einzelfall ab.» In der langen Antwort schreibt Schöchli:
MoreEine seriöse Tabelle für den Gesamtsektor, unterteilt nach Alters- und Lohngruppen, ist kaum machbar, weil vieles von den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls abhängt.
Möglich sind aber modellhafte Betrachtungen für theoretische Versichertengruppen mit stark vereinfachenden Annahmen. Der Bund hat 2023 eine solche Tabelle mit verschiedenen Alterstypen (von 20 bis 65 Jahren) und Lohnklassen (von 25 000 bis 88 200 Franken) publiziert.
Das genannte Alter bezieht sich dabei jeweils auf das Jahr des Inkrafttretens der Reform; diese würde bei einem Volks-Ja wohl frühestens Anfang 2026 in Kraft gesetzt.
Zu den zentralen Modellannahmen gehören: Die Betroffenen haben kein überobligatorisches Vorsorgekapital, die Löhne, Preise und die Verzinsung des Vorsorgekapitals entwickeln sich im Gleichklang, und es gibt keine Karrieresprünge, Erwerbsunterbrüche oder Änderungen beim Arbeitspensum.
Richtige Zahlen – falsch interpretiert
Jacqueline Büchi berichtet im Tages-Anzeiger, wie es zum Zahlenstreit um die Proparis-Daten über die Folgen der BVG-Revision kam.
MoreGegenüber SRF räumte Proparis-Direktor Michael Krähenbühl ein, die ausgewiesenen Werte seien «irreführend». Allerdings seien die Daten nur für den internen Gebrauch bestimmt gewesen und nicht für politische Zwecke.
Fakt ist: Die Gewerkschaften nutzten die Berechnungen in ihrer Nein-Kampagne prominent.
Gern hätte diese Redaktion bei Krähenbühl nachgefragt, wann der Fehler entdeckt wurde und weshalb man nicht früher reagierte. Allerdings beantwortet der Direktor der Stiftung vorerst keine Medienanfragen mehr.
Erste Hinweise darauf, was schiefgegangen sein könnte, liefert ein Mailwechsel zwischen dem verantwortlichen Pensionskassenexperten von Proparis und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der dieser Redaktion vorliegt.
«Die Lieblingszahl der BVG-Gegner stimmt nicht»
Die Blätter von CH-Media haben sich ebenfalls mit den Proparis-Zahlen zu den Folgen der BVG-Reform befasst und sich dazu mit dem Experten der Proparis, André Tapernoux, unterhalten. Dazu heisst es:
MoreDie Gewerkschaften, SP und Grüne bekämpfen die Reform. Sie monieren, dass die Leute weniger Rente bekommen, obschon sie mehr einbezahlen müssen.
Im offiziellen Argumentarium des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes steht zum Beispiel in riesigen Buchstaben, dass 80 Prozent der Coiffeusen über 50 Jahren weniger Rente erhalten werden. Und das, obschon diese Übergangsgeneration Rentenzuschläge bekommt.
Die Zahl kommt von Proparis, einer Stiftung, die mit ihren 12 Pensionskassen über 70’000 Menschen aus knapp 10’000 angeschlossenen Gewerbebetrieben versichert.
Proparis liess die Auswirkungen der Rentenreform für alle Pensionskassen durchrechnen. Der «Tages-Anzeiger» machte die Zahlen im Juni publik.
Seither rätseln Pensionskassenexperten darüber, wie Proparis auf diese Zahlen kommt und welche Annahmen dahinterstehen. Ein Problem dabei: Proparis wollte auf Anfrage die Berechnungen nicht öffentlich machen.
Die Stiftung hatte offensichtlich kein Interesse daran, Transparenz herzustellen. Auch Politikerinnen, die öffentlich das Coiffeusen-Beispiel benutzten, wollten auf Anfrage nicht sagen, wie diese Zahlen zustande kamen.
Falsch verstandene Zahlen zur BVG-Reform
Die Zahlen der Proparis Vorsorgestiftung des Gewerbeverbands zu den Folgen der BVG-Reform für ihre Versicherten haben im laufenden Abstimmungskampf eine wichtige Rolle gespielt und wurden auch hier mehrfach zitiert. Sie wurden übrigens auch von SGB-Präsident Maillard gern und oft benützt. Die angeblich verringerten Renten aufgrund der Reform beruhen auf einer falschen Interpretation der Zahlen, wie der Geschäftsführer Michael Krähenbühl nun gegenüber SRF betont.
SRF schreibt auf ihrer Website:
MoreFür die Gegner der Vorlage erweisen sich die Proparis-Zahlen als gefundenes Fressen, belegen sie aus Sicht der Gegner doch, wie nachteilig die Reform für die Über-50-Jährigen ist.
Gleichzeitig reibt sich die Pensionskassenwelt seit Wochen die Augen, denn die BVG-Reform sieht für Versicherte über 50 Jahre Zuschüsse vor, um die Renteneinbussen abzufedern. Die Zuschüsse sind zwar von der Höhe des angesparten Alterskapitals abhängig – je kleiner dieses ist, desto höher wären die Zuschüsse.
Aber gerade bei Coiffeusen, Kosmetikerinnen, Floristinnen, Metzgern oder in der Milchwirtschaft sind die Löhne und die Altersguthaben tief – und ihre Zuschüsse würden dementsprechend höher ausfallen.
Experte Tapernoux will auf Anfrage von Radio SRF seine eigenen Berechnungen nicht erklären. Und der Stiftungsrat der Proparis, geleitet vom Ex-Gewerbeverbandsdirektor Hans Ulrich Bigler, hat der Kasse einen Maulkorb verpasst.
Doch der Direktor von Proparis, Michael Krähenbühl, nahm am Mittwoch auf Anfrage von Radio SRF erstmals Stellung: Die Zahlen seien nicht korrekt, beziehungsweise irreführend, gibt Michael Krähenbühl zu. (…)
Der Proparis-Direktor verteidigt sich aber damit, dass die Zahlen nur für den internen Gebrauch gewesen seien und nicht für externe Publikation. Und schon gar nicht mit der Absicht, «dass sie in den Medien durch Dritte, die nicht Partei in unseren Verwaltungsräten sind, für Propaganda missbraucht werden.»
Arbeitgeber-Präsident verteidigt BVG-Reform
Arbeitgeber-Präsident Severin Moser hat in einem Blick-Interview seine Argumente für die BVG-Reform formuliert. Auszüge:
Am Ursprung der Debatte stand der Sozialpartner-Kompromiss von Arbeitgeberverband und Gewerkschaften. Das Parlament hat diesen vom Tisch gefegt. Ärgert Sie das nicht?
So funktioniert das Schweizer System. Aber die jetzige Vorlage weicht gar nicht wahnsinnig stark vom Sozialpartner-Kompromiss ab. Wir unterstützen die BVG-Reform aus Überzeugung, weil sie die heutigen Mängel in der zweiten Säule beseitigt.
Welche Mängel meinen Sie?
Es gibt drei wichtige Elemente. Erstens werden tiefere Löhne und Teilzeiteinkommen neu oder besser versichert. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern zu reduzieren. Zweitens die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Es ist rein arithmetisch klar: Wenn man länger lebt und die Zinsen tief sind, muss der Umwandlungssatz sinken.
SRF-Umfrage: knappes Ja zur BVG-Reform
Die erste Umfrage der SRF zur BVG-Reform hat im Gegensatz zur Tamedia-Umfrage ein knappes Ja ergeben. SRF schreibt dazu:
- In der ersten SRG-Umfrage zur Abstimmung vom 22. September unterstützt eine knappe Mehrheit von 49 Prozent die Reform der beruflichen Vorsorge.
- Doch viele der Befragten sind noch unentschieden. Die linke Gegnerschaft warnt vor tieferen Renten und findet damit Gehör.
- Der Rechenfehler bei der AHV-Abstimmung von 2022 könnte das Misstrauen gegen die Vorlage verstärken.
Wer hat recht?
Inlandchefin Neuhaus von der NZZ hat die beiden stark voneinander abweichenden Umfragen unter die Lupe genommen und geprüft, wie gross die Trefferquote der beiden beteiligten Institute – LeeWas für Tamedia und GFs Bern für SRF – sind. Sie kommt zum Schluss:
Und wer hat nun häufiger Recht? Im langjährigen Schnitt zeigt sich, dass beide Institute etwa gleich oft und gleich stark vom tatsächlichen Resultat abweichen.
Entschlüsse des BR zu Finanzierung und Umsetzung der 13. AHV-Rente
Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Eckwerte für die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente an seiner Sitzung vom 14. August 2024 festgelegt.
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken jährlich.
Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das effektive Ausmass der Erhöhung wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen.
Im Herbst wird er die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.
Der Arbeitgeberverband kommentiert:
Der Bundesrat hat heute seine Pläne für die Finanzierung der 13. AHV-Rente bekannt gegeben. Sie soll nur über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden.
Dies steht im Gegensatz zu den beiden Vorschlägen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hatte und entspricht grundsätzlich der Arbeitgebersicht: Eine Finanzierung mittels Erhöhung der Lohnprozente wäre höchst unsolidarisch.
Der Gewerkschaftsbund kommentiert:
Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.
Die BVG-Reform auf einen Blick
Umstrittener Ausbau der Säule 3a
Ein bürgerlicher Vorstoss verlangte den Ausbau der Säule 3a durch die Möglichkeit rückwirkender Nachzahlungen. Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Umsetzung entwickelt. FDP und SVP geht er zu wenig weit. Die Linke ist entsetzt. Der Tages-Anzeiger schreibt:
MoreWer in früheren Jahren nicht eingezahlt hat, soll dies nachholen können. Das Parlament hatte 2020 einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin mit dieser Forderung angenommen. Die Nachzahlungen könnten vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Bundesrat – der den Vorstoss abgelehnt hatte – schlägt indes eine Umsetzung mit gewissen Grenzen vor.
So sollen die neuen Regeln keine Rückwirkung haben. Nachzahlen dürfte man also nur für Beitragslücken, die ab Inkrafttreten entstehen. Zudem dürfte jeweils nur für den Zeitraum der letzten zehn Jahre nachgezahlt werden. Und Einkäufe wären nur für jene Beitragsjahre zulässig, in denen jemand die Voraussetzungen für die Einzahlung von 3a-Beiträgen erfüllt hat.
Mit dieser Umsetzung rechnet der Bund mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden geht er gar von Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Millionen Franken pro Jahr aus.