Ein bürgerlicher Vorstoss verlangte den Ausbau der Säule 3a durch die Möglichkeit rückwirkender Nachzahlungen. Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Umsetzung entwickelt. FDP und SVP geht er zu wenig weit. Die Linke ist entsetzt. Der Tages-Anzeiger schreibt:

Wer in früheren Jahren nicht eingezahlt hat, soll dies nachholen können. Das Parlament hatte 2020 einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin mit dieser Forderung angenommen. Die Nachzahlungen könnten vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Bundesrat – der den Vorstoss abgelehnt hatte – schlägt indes eine Umsetzung mit gewissen Grenzen vor.

So sollen die neuen Regeln keine Rückwirkung haben. Nachzahlen dürfte man also nur für Beitragslücken, die ab Inkrafttreten entstehen. Zudem dürfte jeweils nur für den Zeitraum der letzten zehn Jahre nachgezahlt werden. Und Einkäufe wären nur für jene Beitragsjahre zulässig, in denen jemand die Voraussetzungen für die Einzahlung von 3a-Beiträgen erfüllt hat.

Mit dieser Umsetzung rechnet der Bund mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden geht er gar von Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Millionen Franken pro Jahr aus.

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