Wer in früheren Jahren nicht eingezahlt hat, soll dies nachholen können. Das Parlament hatte 2020 einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin mit dieser Forderung angenommen. Die Nachzahlungen könnten vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Bundesrat – der den Vorstoss abgelehnt hatte – schlägt indes eine Umsetzung mit gewissen Grenzen vor.
So sollen die neuen Regeln keine Rückwirkung haben. Nachzahlen dürfte man also nur für Beitragslücken, die ab Inkrafttreten entstehen. Zudem dürfte jeweils nur für den Zeitraum der letzten zehn Jahre nachgezahlt werden. Und Einkäufe wären nur für jene Beitragsjahre zulässig, in denen jemand die Voraussetzungen für die Einzahlung von 3a-Beiträgen erfüllt hat.
Mit dieser Umsetzung rechnet der Bund mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden geht er gar von Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Millionen Franken pro Jahr aus.
Die neue Möglichkeit käme laut dem Bundesrat vor allem Vermögenden zugute – Haushalten, die ein steuerbares Einkommen von über 100’000 Franken pro Jahr erwirtschaften. Gemäss der Bundesstatistik beanspruchen nur rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die Säule 3a.
Die Linke hatte Ettlins Vorstoss deshalb abgelehnt. In der Nationalratskommission will SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer nun beantragen, dass der Bundesrat auf die neuen Regeln verzichtet. Meyer sagt: «Die reichsten zehn Prozent sollen von einer zusätzlichen Steueroptimierung profitieren, während alle anderen zu hören bekommen, für bezahlbare Kita-Plätze oder tiefere Prämien fehle das Geld? Das ist grotesk.»
Bürgerliche Nationalräte befürworten den Plan dagegen nach wie vor, trotz der Sparübungen beim Bund. Die Möglichkeit zum Einkauf in die Säule 3a stärke die Eigenvorsorge, sagt SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. Leider würden viele Menschen in jungen Jahren nicht daran denken, die Beiträge einzuzahlen.
Die Steuerausfälle sind aus Aeschis Sicht verkraftbar. Zum einen seien die Schätzungen des Bundes «bekanntlich nicht immer verlässlich». Zum anderen werde es in den ersten Jahren kaum Ausfälle geben, weil die neuen Regeln nicht rückwirkend gälten.
Genau das will FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt aber ändern. Ihm geht der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates zu wenig weit. Der Vorschlag widerspreche dem Auftrag des Parlaments, schreibt Silberschmidt in seinem Antrag an die Kommission.
Der FDP-Nationalrat fordert, dass Einkäufe rückwirkend möglich sind – also für die Jahre vor dem Inkrafttreten der Reform. Nachzahlungen sollen für die Zeit ab dem Alter von 25 Jahren erlaubt sein – und auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen. Die Steuerausfälle dürften mit diesem Vorschlag um einiges höher sein als gemäss dem Plan des Bundesrates. Silberschmidt findet jedoch, das sei gut investiertes Geld. Damit könne Altersarmut verhindert werden. Ausserdem müsse man das Geld versteuern, wenn man es sich aus der Säule 3a auszahlen lasse.
TA