
Auswirkungen der BVG-Reform
Das VZ schreibt: Viele fragen sich: Bringt die Reform höhere oder tiefere Renten? Das VZ hat einige Szenarien durchgerechnet. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse gemäss Studie:
- Ob man mit oder ohne Reform finanziell besser dasteht, unterscheidet sich stark von Person zu Person. Ab Seite 14 finden Sie Berechnungsbeispiele, die zeigen, wer von der Reform profitiert und wer mit einer tieferen Rente rechnen muss.
- Viele Teilzeitarbeitende – das sind oft Frauen – würden deutlich mehr in ihrer Pensionskasse ansparen und könnten ihre Renten stark verbessern. Aber: Einige Teilzeitarbeitende würden sogar weniger Rente bekommen.
- Von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent wären viele Menschen gar nicht betroffen.
- Auch für KMU hat die Reform weitreichende Folgen. Sie sollten abklären, was für Kosten auf sie zukommen und ob sie ihre Pensionskassen-Lösung anpassen müssen.
BSV korrigiert AHV-Finanzperspektiven
(BSV) Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat bei Kontrollarbeiten in den AHV-Finanzperspektiven festgestellt, dass die AHV-Ausgaben langfristig unplausibel hoch erscheinen. Grund sind zwei fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm.
2033 dürften die AHV-Ausgaben rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen, als bisher berechnet. Das Umlagedefizit wächst bis 2033 auf rund 4 Milliarden Franken (bisher über 7 Milliarden) an.
Das BSV hat umgehend zwei alternative Modelle zur Berechnung erstellt und zwei Forschungsinstitute damit beauftragt, bis Ende August je ein unabhängiges Modell zu entwickeln. Mit diesen können die neu berechneten Finanzperspektiven validiert und im September publiziert werden. (…)
Swisscanto PK-Monitor Q2-2024
(Swisscanto) Im zweiten Quartal 2024 konnten die Märkte nicht mehr an die Euphorie aus den ersten drei Monaten anknüpfen. Die positive Grundstimmung und der anhaltende Aufwärtstrend blieben jedoch erhalten. Davon profitierten auch die in dieser Erhebung erfassten Vorsorgeeinrichtungen: Eine Pensionskasse erzielte im zweiten Quartal im Durchschnitt eine Rendite von 0,77%. Und auch der durchschnittliche, vermögensgewichtete Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen verbesserte sich auf 120,0%.
Sämtliche privatrechtliche Kassen weisen inzwischen einen Deckungsgrad von über 100% aus, bei fast 74% der Anbieter liegt der Wert sogar bei 115% und mehr. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung konnten einen deutlichen Sprung nach vorne machen: Inzwischen weist die Hälfte der Kassen einen vermögensgewichteten Deckungsgrad von mindestens 115% aus.
Gewerbe gegen BVG-Reform
Der Blick schreibt: Nicht nur Gastrosuisse, auch weitere Gewerbeverbände schlagen sich auf die Seite der Gewerkschafter. Gemeinsam mit den Linken kämpfen sie gegen die anstehende Pensionskassen-Reform.
Gegen die Reform kämpfen Linke und Gewerkschaften. Aber nicht nur.
Dass sich einige bürgerliche Wirtschaftsverbände, darunter Gastrosuisse, gegen die Reform stellen, ist bekannt. Das Nein-Lager im Gewerbe ist aber weiter gewachsen. Die Gegner haben nun eine eigene Nein-Kampagne auf die Beine gestellt. Sie stellen sich somit gegen die grossen Wirtschaftsdachverbände und die zuständige SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60), die sich für ein Ja einsetzen.
Die jetzt anrollende Nein-Kampagne tragen etwa Gastrosuisse, die Verbände der Coiffeusen, der Bäcker-Confiseurmeister, der Fitness- und Gesundheitscenter sowie der Fleisch-Fachverband mit. Sie alle befürchten, dass die Reform nichts Gutes für ihre Branchen bringt.
Bewegung auf dem Hypo-Markt
Finews schreibt über aktuelle Entwicklungen auf dem Hypothekenmarkt nach der Zinswende und der Uebernahme der CS durch die UBS.
Die UBS ist durch die Integration der CS zu einem Schwergewicht geworden. Rund 3 Prozent des Schweizer Immobilienmarktes entfallen auf sie und zählt auch zu den grössten Anbietern auf dem hiesigen Hypothekarmarkt.
Wenn solch ein grosser Player sich zusätzlich noch in Zurückhaltung übt, hat dies Folgen. «Durch die CS-Integration ist viel auf den Markt gekommen. Dies hat phasenweise zu einer Schockstarre geführt», sagt Roman Dequesne [CEO des Hypotheken-Maklers Resolve].
«Wir konstatieren, dass die UBS aktuell deutlich zurückhaltender unterwegs ist als dies bei der Credit Suisse der Fall war», bestätigt die Bank WIR und ergänzt: «Bei grossen Projekten fehlt die Konkurrenz, bei Retailkunden hören wir von Kundinnen und Kunden, dass seitens UBS beispielsweise deutlich höhere Margen bei Verlängerungen von Saron-Hypotheken verlangt werden.»
Die Folge: Auch die anderen Player wie Kantonalbanken, Regionalbanken, Digitalbanken sowie Pensionskassen und Versicherungen traten auf die Bremse.
SRG-Umfrage zur BVG-Reform
Wer an der Umfrage der SRG zu den Abstimmungen vom 22. September zur BVG-Reform und der Biodiversitätsinitiative teilnehmen will, findet hier den online-Fragebogen.
TA möchte es genauer wissen
Der Tages-Anzeiger plant eine Reihe von Artikeln zur BVG-Reform. Insbesondere interessiert, welche Folgen die Reform in konkreten Fällen hat und sucht deshalb Personen, die Einblick in ihre Vorsorgesituation gewähren. Die Autoren würden den Vorsorgeausweis analysieren und, falls zur Klärung weitere Informationen nötig sind, mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen.
100 Prozent-Kapitalbezug, grosszügigere Todesfallsumme
Die Stadtzürcher Pensionskasse PKZH teilt mit:
Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bietet ihren Versicherten ab 1. Januar 2025 mehr Flexibilität: So können sie neu bei ihrer Pensionierung ihr gesamtes Vorsorgeguthaben zu 100% als Kapital beziehen. Zudem wird die Todesfallsumme grosszügiger geregelt.
Bisher war der Bezug mit maximal 50% Kapital und 50% Rente eingeschränkt.
Die PKZH bietet ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2025 mehr Flexibilität und ermöglicht neu auch den vollen, 100%igen Bezug des Vorsorgekapitals. Damit können Versicherte ihre Altersvorsorge besser ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensentwürfen anpassen.Der gewünschte Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt der PKZH schriftlich mitgeteilt werden. [Das BVG sieht eine max. Frist von 3 Jahren vor.]
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren die Aktiv Versicherten ausserdem von einer höheren Todesfallsumme. Bisher war die Todesfallsumme auf die Höhe von 3 Ehegatten-Jahrespensionen beschränkt. Neu entspricht die Todesfallsumme dem gesamten Altersguthaben abzüglich des Barwertes aller Pensionen, die durch den Tod ausgelöst werden.
Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Dadurch können ab 1. Januar 2025 neu auch Geschwister als Begünstigte berücksichtigt werden.
Diese grosszügige neue Regelung macht einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse noch attraktiver. Werden im Todesfall keine Hinterlassenenpensionen ausgerichtet, wird das gesamte angesparte Guthaben als Kapital ausgezahlt. Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen eines Einkaufs und investieren Sie in Ihre Vorsorge.
Smarte Vorsorge
Das Smartbook «Die Schweiz sorgt vor» will das Schweizer Rentensystem für Laien verständlicher machen. Die Herausgeberin fintool schreibt dazu:
Die Leute merken langsam, dass die auf uns zukommenden demographischen Probleme zu einer strukturellen Herausforderung für unsere Altersvorsorge werden. Entsprechend ist unser 3-Säulen-System nicht nur in aller Munde, sondern auch weit oben auf der politischen Agenda.
Aber natürlich finden sich die entsprechenden Themen nicht gerade an der Spitze der Interessen-Prioritäten der meisten Leute. Trocken, schwerfällig, kompliziert, mühsam.
Im vorliegenden SmartBook erläutern die Autoren die wichtigsten Elemente des Systems mit Hilfe von Text, Video und Podcasts in möglichst verständlicher Sprache. Nur wenn die Bevölkerung die Grundprinzipien des Systems versteht, können die Bürger die in den nächsten Jahren anstehenden Fragen und Abstimmungen als informierte Bürger angehen.
Das Buch kann für 43 Fr. bei fintool bestellt werden.
SRF: Die Wirtschaft zur BVG-Reform
SRF berichtet über die Einstellung der Wirtschaftsverbände zur BVG-Reform. Ab Min. 2. Viel darf man nicht erwarten. Unsere Leser schon gar nicht.
ZKB übernimmt Complementa
Die Complementa – u.a. Herausgeberin des Risiko Check up – schreibt zur Uebernahme durch die ZKB in einer Medienmitteilung:
Die Complementa AG unterstützt die Zürcher Kantonalbank (ZKB) seit dem Jahr 2006 mit Investment Reporting Services und ist zu einem wichtigen Partner der Bank geworden. Per 26. Juli 2024 hat die ZKB die Complementa übernommen.
Damit festigt die Bank ihre bedeutende Position im Bereich Custody Services. Gleichzeitig bildet die Übernahme für die Complementa eine tragfähige, langfristige Nachfolgelösung. Mit diesem Schritt wird die reibungslose Fortsetzung unserer oft langjährigen Kundenbeziehungen gewährleistet. Für unsere Kundschaft und unsere Mitarbeitenden steht diese Lösung für Kontinuität und Stabilität.
Für die Kundinnen und Kunden der Complementa ändert sich nichts. Sie werden weiterhin direkt von der Complementa bedient und die Dienstleistungen werden von den bisherigen Mitarbeitenden in der gewohnt hohen Qualität erbracht. Prozesse und Ansprechpartner bleiben unverändert.
Es ist kein Stellenabbau oder Transfer von Aufgaben zur ZKB geplant. Die Complementa bleibt als eigenständiges Unternehmen mit eigenem Markenbild bestehen und wird auch zukünftig von der ZKB getrennte IT-Systeme führen.
Heinz B. Rothacher wird seine Funktion als CEO abgeben, jedoch weiterhin im Verwaltungsrat vertreten sein. Ab September 2024 wird Markus Wirth, gegenwärtig Leiter Custody der ZKB, CEO der Complementa. Er wird die Unternehmung zusammen mit dem bestehenden Führungsteam weiterführen.
Mitteilung Complementa / Mitteilung ZKB / finews / tippinpoint
Die Millionen-Haftung der Stiftungsräte und die Folgen
Claudia Blumer untersucht im Tages-Anzeiger die Folgen des BGer-Urteils im Falle des Konkurses der ACSMS-PK auf die Stiftungsräte. Sie sind mit Millionen-Forderungen konfrontiert. Das Urteil könnte absehbar weitreichende Konsequenzen für das ganze System der Stiftungsräte haben.
Die Betroffenen wollen sich im Moment nicht äussern, wie sie telefonisch oder über ihre Anwälte mitteilen. Zuerst müssten sie die Situation analysieren und das Vorgehen besprechen.
Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz spricht von «persönlichen Dramen», die sich in diesem Fall abspielen. Wer als Privatperson für einen Millionenschaden hafte, dem drohe unter Umständen Privatkonkurs – sodass grundsätzlich der ganze Besitz sowie sämtliche Einnahmen auf Lebenszeit bis auf das Existenzminimum gepfändet werden durch die Gläubiger.
«Ich kann nur hoffen, dass das Urteil ein Weckruf ist für alle, die sich in Stiftungen, Vereinen und KMU-Verwaltungsräten engagieren», sagt Kunz. Die Leute müssten sich bewusst sein, dass ein solches Amt, oft im Sinne eines Freundschaftsdienstes ausgeübt, mit Risiken verbunden sei, für das eigene Vermögen und die Reputation. (…)
Bin ich von der BVG-Reform betroffen?
Im Tage-Anzeiger und den übrigen Tamedia-Zeitungen versucht ein Autoren-Kollektiv, etwas Klarheit in die Frage zu bringen, wer von der BVG-Reform betroffen ist und wenn ja in welcher Weise. Unbestritten ist: die Mehrheit der Versicherten ist es nicht. Aber damit ist noch wenig gewonnen. Hinweise kann der Vorsorgeausweise geben. Im TA heisst es dazu:
«Eine einfache Berechnungsformel dafür, ob und wie stark jemand von der BVG-Reform betroffen wäre, gibt es nicht», erklärt Christian Skvor, Spezialist beim Pensionskassenberater Libera. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, wie viel besser die Leistungen der eigenen Pensionskasse im Vergleich zu den gesetzlichen Minimalvorgaben sind: Liegt die Verzinsung des Kapitals deutlich über dem gesetzlichen Minimum? Sind die Sparbeiträge höher als das Obligatorium? Und ist der Koordinationsabzug tiefer als der gesetzliche?
Fällt die Antwort überwiegend positiv aus, ist die Chance hoch, dass der Unterschied zwischen dem total angesparten Altersguthaben (a; unten auf der ersten Seite der Grafik) und jenem nach BVG (c) gross ist. Liegt das totale Guthaben mindestens 50 Prozent über jenem des BVG, ist sehr unwahrscheinlich, dass die BVG-Reform gravierende Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der versicherten Person hat.
Strahm und die Kosten
Regelmässig lässt sich der frühere Preisüberwacher Rudolf Strahm in den Medien zum Thema Verwaltungskosten vernehmen. Sie sind – natürlich – viel zu hoch. Neuerdings bezweifelt Strahm auch die in der Statistik ausgewiesenen Kosten, die auf der Basis der von der OAK erlassenen Vorschriften ermittelt werden. Er kommt auf 8,6 Mrd. Fr., rund 1,5 Mrd. mehr als das BFS. Als Mittel gegen die Kosten empfiehlt er den Erlass einer Vergleichsziffer In den CH-Medien heisst es dazu:
Seine neuen Zahlen seien «konsolidiert, solide und robust», sagt Strahm. Er hat sie mit dem Beratungsunternehmen c-alm abgeglichen und nach den Kriterien der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) des Bundes erstellt. C-alm hat 2011 und 2019 die Erhebungsmethodik für die Verwaltungskosten im Auftrag der OAK entwickelt.
Brisant ist: In seinen neuen Berechnungen beziffert Strahm die Verwaltungsgesamtkosten der Pensionskassen für 2022 um 1,5 Milliarden Franken höher als das Bundesamt für Statistik (BFS) – auf 8,6 statt auf 7,1 Milliarden. Wo gibt es Unterschiede? Wo sind die Zahlen gleich?
Verwaltungskosten: Wie Strahm veranschlagt das BFS die Verwaltungskosten in seiner Pensionskassenstatistik auf 1 Milliarde Franken.
Stiftungsräte der ACSMS-PK haften für Schaden
(VPS) Die zwölf Ex-Stiftungsratsmitglieder der 2015 Konkurs gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) haften für 20 Mio. Franken, die aufgrund einer leichtfertigen Anlagestrategie verloren gingen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen.
Auch die damalige Revisionsfirma der ACSMS haftet solidarisch für einen Teilbetrag von 5 Millionen der total 20 Mio. Franken mit den früheren Stiftungsratsmitgliedern.
Gutgeheissen hat das Bundesgericht hingegen die Beschwerde einer Vorsorgeexpertin. Der Sicherheitsfonds BVG, der durch den Konkurs der ACSMS in die Bresche springen musste, hatte seine Klage gegen die Beschwerdegegner im Juli 2019 beim Freiburger Kantonsgericht eingereicht.
Das Bundesgericht hat dessen Urteil bis auf die Vorsorgeexpertin bestätigt. Ansonsten hält es fest, dass die Beschwerdegegner ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen seien. Die Pensionskasse hatte einen Grossteil ihrer Gelder einem externen Anlageberater anvertraut, ohne diesen und seine Anlagestrategie ausreichend durchleuchtet zu haben.
Im Oktober 2021 verurteilte das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg den Anlageberater wegen qualifizierter Veruntreuung, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Urteil 9C_496/2022 und weitere von 18. Juni 2024)