“Ein Modell für die Mottenkiste”
Jérôme Cosandey geht in einem Beitrag auf Avenir Suisse der Frage nach, in welcher Weise sich seit der Abstimmung über das 3 Säulen-System die gesellschaftlichen Verhältnisse verändert haben – und welche Konsequenzen das für die Soziale Sicherheit heute haben müsste. Cosandey schreibt:
Das Volk segnete das Dreisäulenkonzept 1972 an der Urne ab. 1983 verabschiedete das Parlament das Gesetz für eine obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Das Weltbild von damals prägt nach wie vor die Gesetzgebung der Schweizer Altersvorsorge.
Ende der 1970er Jahre war die Ehe, bis zum Tod eines Ehegatten, das dominierende gesellschaftliche Modell. Die Scheidungsrate betrug noch knapp 25%, während heute zwei von fünf Ehen auseinandergehen. Dadurch ergeben sich viele alleinerziehende Eltern oder Patchwork-Familien. Mit der Ehe war früher auch die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau klar. Spätestens bei der Geburt des ersten Kindes zog sich die Frau aus dem Erwerbsleben zurück – man zahlte ihr sogar ihre Freizügigkeitsleistung aus der zweiten Säule aus – und widmete sich ganz dem Nachwuchs und dem Haushalt. Der Mann konzentrierte sich auf die bezahlte Arbeit und strengte sich an, um den Einkommensverlust der Ehefrau zu kompensieren. (…)
SGB beharrt auf Frauen-Rentenalter 64
Die Luzerner Zeitung berichtet über die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbunds.
SGB-Präsident Paul Rechsteiner bedauerte an der Delegiertenversammlung am Freitag in Bern die verpasste Chance vom 24. September. «Noch nie sind wir einer realen Rentenverbesserung so nahe gewesen.»
Den Delegierten lag ein Forderungskatalog vor zu künftigen Reformen bei AHV und beruflicher Vorsorge. Diese Positionen nahmen allerdings weit weniger Raum ein als die Rückschau auf den 24. September. Bei etlichen Votanten war der Ärger über diese Niederlage noch nicht verflogen.
Schelte anhören mussten sich Westschweizerinnen und Westschweizer, die auf der linken Seite für ein Nein zur Altersvorsorge 2020 geworben hatten. Damit seien sie den Gewerkschaften in den Rücken gefallen und hätten demokratische Grundsätze missachtet. Um Forderungen zu stellen, brauche es Einigkeit, lautete der Tenor.
Das Massnahmenpaket des SGB-Präsidialausschusses hiessen die etwa neunzig Delegierten ohne Gegenstimme gut. Festhalten wollen sie am Frauen-Rentenalter 64. Die Altersvorsorge 2020 sei am Nein der Frauen zum Rentenalter 65 gescheitert, stellte eine Delegierte dazu fest. Innerhalb des SGB sei diese Position übergangen worden.
Auch wenn heute mehr Frauen erwerbstätig seien als früher, seien die Renten der Frauen nach wie vor schlechter, heisst es im verabschiedeten Massnahmenpapier. Als Gründe werden die tieferen Frauenlöhne, Teilzeitpensen von Frauen und längere Erwerbspausen wegen Familienpflichten genannt.
Der SGB pocht nach den Niederlagen für seine AHVplus-Initiative 2016 und die Rentenreform auf höhere AHV-Renten. Diese sollen namentlich mit den steigenden Gesundheitskosten Schritt halten. Zahlen enthält das Papier nicht, aber den Auftrag ans SGB-Sekretariat, für die nächste Versammlung im Mai konkrete Vorschläge auszuarbeiten.
Mindestzins: “Suche nach der Wunderformel”
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit dem BVG-Mindestzins mit all seinen Widersprüchlichkeiten und Problemen. Er schreibt:
Die BVG-Kommission und der Bund denken nun einmal mehr über eine neue Formel nach – nicht zuletzt auch darum, weil ohne Änderung das Ergebnis beider verwendeter Formeln bald nahe bei null liegen könnte. Beide Formeln hatten bereits für 2018 einen Mindestsatz von je nur noch 0,5 bis 0,6% nahegelegt.
Die BVG-Kommission werde bis spätestens nächsten März eine Empfehlung in Sachen Formeldiskussion vorlegen, sagt die Kommissionspräsidentin (und ehemalige FDP-Ständerätin) Christine Egerszegi. Sie wertet ihre Kommission als rein technische Behörde, in der sachlich statt ideologisch diskutiert werde. Würde sich das Gremium somit nicht eignen, um künftig anstelle des Gesetzes auch Empfehlungen für den minimalen Umwandlungssatz abzugeben und die Kontroverse auch darüber zu versachlichen? Egerszegi mutiert bei dieser Frage wieder zur Politikerin und sagt, sie ziehe eine gesetzliche Regelung vor.
Evaluation des «Accord paritaire genevois»
Der «Accord paritaire genevois» ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung in der Genfer Baubranche zwischen Sozialpartnern (Arbeitgeber, Gewerkschaften) und Versicherern (Taggeldversicherung, Suva, IV). Sie zielt darauf ab, durch rasches und koordiniertes Handeln die Erwerbsfähigkeit von Personen zu erhalten, die gesundheits- oder unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Dieses seit 2009 praktizierte Modell wurde unter dem Gesichtspunkt seiner Konzeption, der Umsetzung, der Durchführung und seiner Wirkungen mittels qualitativer und quantitativer Methoden evaluiert. Der Bericht liegt in deutscher und französischer Sprache vor.
Was macht eine gute PK aus?
Pensionskasse ist nicht gleich Pensionskasse. Eine effiziente Vorsorgeeinrichtung bringt meist eine bessere Rente. cash.ch zeigt, anhand welcher Punkte man abchecken kann, wie gut die eigene Pensionskasse ist.
Mindestzinssatz bleibt bei 1%
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verzichtet und den Satz bei 1 Prozent belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge. Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.
Tarreghetta neuer Chef der Luzerner PK
Reto Tarreghetta, dipl. Ing. ETH Zürich, wird per 1. März 2018 Geschäftsführer der Luzerner Pensionskasse (LUPK). Der 54-jährige Pensionskassenspezialist war 25 Jahre lang in der Finanzdienstleistungsindustrie tätig, unter anderem bei The Boston Consulting Group und in Führungsfunktionen bei Credit Suisse, Julius Bär und Swisscanto. Bei der Swisscanto Gruppe war er langjähriges Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortete den Vertrieb und das Marketing in der Schweiz. Seit 2014 ist Reto Tarreghetta CEO und Managing Partner von Novarca AG Zürich.
AV2020: Weshalb dafür – weshalb dagegen?
Die Sotomo Motivanalyse zur Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 gibt Aufschluss über die Motive, welche für das Verhalten der Abstimmenden massgeblich war.
Zustimmung
Für die Zustimmenden waren folgende Elemente ausschlaggebend:
Wie obige Abbildungzeigt, dominieren bei den Ja-Stimmenden drei Motive. Sie stellen die anderen fünf in den Schatten. Für insgesamt 54 Prozent der Befürwortenden bildet die Dringlichkeit einer Reform der Altersvorsorge ein zentrales Motiv für ihre Zustimmung. Je die Hälfte dieser 54 Prozent wählte die Aussage «Es braucht dringend eine Reform» in erster sowie in zweiter Priorität.
Dies heisst, dass hier weniger die konkreten Inhalte als der Prozess im Vordergrund stand. Auch beim Motiv mit der zweithäufigsten Nennung geht es eher um den Prozess als um die konkreten Inhalte der Vorlage: 47 Prozent der Ja-Stimmenden haben nicht zuletzt deshalb ja gesagt, weil sie die Vorlage als einen «ausgewogenen Kompromiss» betrachten.
Ablehnung
Es gibt ein Motiv, das von fast 40 Prozent der Nein-Stimmenden als zentral für ihre Ablehnung der Reform angesehen wird. Es ist dies der vieldiskutierte «70-Franken- AHV-Zuschlag nach dem Giesskannenprinzip» für Neurentner. Für 39 Prozent der Nein-Stimmenden war es ein zentrales Motiv für ihre Ablehnung. Für die Ja-Stimmenden bildete der 70-Franken-Zuschlag dagegen kein zentrales Motiv (vgl. obere Abbildung). Nur für 5 Prozent von ihnen war der Zuschlag ein wichtiger Grund für ein Ja.
EL: Hoffen und Bangen
Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband analysiert in seinem Beitrag die vertrackte Situation bei der umstrittenen EL-Revision. Er fasst die aktuelle Lage – Beratung in der SGK-Nationalrat – zusammen:
Alles in allem liegt bei der EL-Reform noch immer vieles im Dunkeln. Zwar hat die SGK-N gegenüber dem Ständerat einige Verbesserungen beschlossen. Jedoch hat es auch diese Kommission bisher nicht geschafft, notwendige tiefergreifende Entscheidungen zu fällen. Noch ist aufgrund der parlamentarischen Beratungen nicht ersichtlich, wie das Kostenwachstum im EL-System wenigstens gebremst werden soll. Stattdessen werden Massnahmen aufs Tapet gebracht, die das System zusätzlich verkomplizieren und strukturell belasten. Da die finanzielle Bilanz insgesamt noch aussteht, ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband noch völlig offen, ob er das Ergebnis dieser Beratungen wird mittragen können. Klar ist: Der Verband wird letztlich nur eine Revision unterstützen, die den weiteren Kostenschub mit strukturellen Massnahmen auch wirklich zu bremsen vermag.
Forderung nach Stärkung der 3. Säule
Der Blick berichtet über die Vorschläge des Vereins Vorsorge Schweiz zum Ausbau der Säule 3a.
Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS), in dem zahlreiche 3a-Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen vertreten sind, legt ein eigenes Reformkonzept vor. Nicht unerwartet rückt sie dabei eine Stärkung der 3. Säule und damit der freiwilligen privaten Vorsorge in den Fokus. Speziell ist aber: Gleichzeitig soll die AHV klar gestärkt werden. Eine Reform der zweiten Säule hingegen lässt der Verein aussen vor.
«Dringender Handlungsbedarf besteht bei der AHV», erklärt VVS-Vorstandsmitglied Werner Hertzog (58), Direktor der Berner Pensionskassen. «In der zweiten Säule ist das Problem nicht wahnsinnig dringend – da haben die meisten Kassen ihre Hausaufgaben gemacht.»
Umso interessanter sei daher der Fokus auf die 3. Säule, ergänzt VVS-Generalsekretär Emmanuel Ullmann (37). «Wir stärken damit die Eigenverantwortung.» Die 3. Säule ist durchaus beliebt: 3,7 Millionen3a-Konti gibt es in der Schweiz. 56 Prozent der Bevölkerung verfügen über eines.
Publica: Parlament streitet über Ausgleich der UWS-Senkung
Die Berner Zeitung berichtet über die unterschiedlichen Positionen der Parteien zur Abfederung der geplanten Umwandlungssatz-Senkung von 5,65 auf 5,09% bei der PK des Bundes. In der Wintersession wird das Parlament in der Budgetdebatte darüber entscheiden. Die BZ schreibt dazu:
Die Publica und der Bundesrat als oberster Arbeitgeber sehen «flankierende Massnahmen» vor. Am besten ergeht es den über 62-Jährigen, für die es praktisch keine Kürzungen geben wird. Für jüngere Kollegen will der Bund die Rentenverluste immerhin auf 2,8 bis 5 Prozent einschränken.
Doch es gibt da ein Problem: Die Rückstellungen der Publica reichen nicht aus, um die gesamte Abfederung zu finanzieren. Deshalb soll der Bund als Arbeitgeber zusätzliches Geld einschiessen – und dies gleich doppelt. Einmalig will der Bundesrat 160 Millionen Franken an die Publica überweisen, damit diese die Guthaben der Angestellten aufstocken kann. Dauerhaft will er zudem die Arbeitgeberbeiträge ab 2019 um 40 Millionen Franken im Jahr erhöhen, ohne dass sich die Angestellten daran beteiligen müssen. Im Gegenzug will der Bundesrat dem Personal aber 2018 und 2019 keine generellen Lohnerhöhungen gewähren.
Nach den ersten Debatten in den Finanzkommissionen zeichnet sich grösserer Widerstand ab. Für SVP-Nationalrat Thomas Aeschi (ZG) ist der Fall klar: Die Publica soll keine zusätzlichen Finanzspritzen erhalten und das Problem mit den bestehenden Rückstellungen lösen. «Die Bundesangestellten haben sowieso eine luxuriöse Altersvorsorge. Da können wir auf eine derart teure Abfederung gut verzichten.»
Aeschi betont, die Steuerzahler hätten schon bisher Hunderte von Millionen in die Publica einschiessen müssen. «Jetzt muss Schluss sein, alles andere wäre ungerecht gegenüber den Angestellten in der Privatwirtschaft.»
PK-Netz: Gutachten zur Schweigepflicht
Das PK-Netz hat bei Prof. Kurt Pärli, Dozent für Soziales Privatrecht an der Universität Basel, ein Gutachten zur Schweigepflicht in der paritätischen Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen in Auftrag gegeben.
Nebst einer ausführlichen Darstellung der paritätischen Verwaltung, ihrer Entwicklung, Aufgaben und Bedeutung werden die BVG-Bestimmungen zur Schweigepflicht und ihre Bedeutung für die Mitglieder des obersten Organs erörtert. Abschliessend beantwortet Pärli eine Reihe konkreter, im Rahmen des Gutachterauftrags an ihn gestellte Fragen.
Auslöser des Auftrags dürften Vorgänge bei der BVK gewesen sein, wo der VPOD bei der Stiftungsratswahl die eigenen Kandidaten zur Nichteinhaltung der Schweigepflicht aufgerufen hat.
Das Gutachten kann beim PK-Netz herunter geladen werden.
Erneut keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Aktuell ist zu entscheiden, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2014 laufen, angepasst werden müssen. Dabei wird auf die Preisentwicklung zwischen September 2014 und 2017 abgestellt. Da nun der Septemberindex 2017 (98,2; Basis Dezember 2010 = 100) denjenigen von September 2014 (99,1) nicht übersteigt, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2018 nicht angepasst werden.
Auch die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die 2008, 2010, 2011 und 2012 entstanden sind und die nie angepasst wurden, bleiben unverändert, da die Septemberindizes in diesen Jahren gegenüber dem Index im September 2017 alle höher lagen.
Die nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2008 und in 2009 entstanden sind, wird mit der nächsten AHV-Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf den 1. Januar 2019.
Ein bisschen uneinig
Fabian Renz resümiert im Tages-Anzeiger die Ereignisse und Folgerungen des Runden Tisches vom 27.10.17 von Bundesrat Berset im Bundeshaus. Renz schreibt:
Angekündigt war ein «runder Tisch», doch Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP, SG) empfand ihn eher als «Landsgemeinde », wie sie sagt. Sie spielt damit auf die hohe Teilnehmerzahl an: Nicht weniger als 27 verschiedene Gruppierungen waren gestern von Innenminister Alain Berset (SP) zur Diskussion über eine mögliche neue Reform der Altersvorsorge geladen. Es war das erste Mal seit der Volksabstimmung vom 24. September, dass sich alle involvierten Parteien und Verbände zum Gedankenaustausch trafen. Etwas über zwei Stunden dauerte der straff durchgetaktete Anlass; jeder teilnehmenden Gruppe, vertreten durch jeweils zwei Personen, standen fünf Minuten Redezeit zur Verfügung.
Das Ergebnis scheint ernüchternd: Es herrsche «Uneinigkeit über fast alles», bilanzierte Berset nach dem Treffen gegenüber den Medien. Einen weitgehenden Konsens macht Berset nur in zwei grundlegenden Punkten aus: Erstens sei es praktisch unbestritten, dass insbesondere für die AHV eine baldige Reform nottue – dem Sozialwerk droht aufgrund der Demografie mittelfristig die Pleite. Und zweitens seien sich die verschiedenen Akteure einig darin, dass das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben soll.
“Es könnte sehr schnell gehen”
In einem Interview mit Schweiz am Wochenende erläutert der neue Swiss Life-Chef Markus Leibundgut seine Einschätzung des Fortgangs der Rentenreform. Auszüge.
Herr Leibundgut, warum ist die Rentenreform gescheitert?
Es gibt verschiedene Gründe, die dazu geführt haben. Die Vorlage war zu komplex und es wurde zu viel miteinander vermischt. Zudem haben die Leute gemerkt, dass ihnen ein Kompromiss vorgesetzt wurde, der nicht aufgeht. Die Reform sollte die AHV sichern, aber gleichzeitig hat man sie ausgebaut. Die Reform war zwar gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht.
Die Vorlage ist auch wegen der Jungen gescheitert. Gibt es einen Graben zwischen den Generationen?
Einen eigentlichen Graben sehe ich nicht. Aber man sieht schon, dass die Jungen sich immer stärker bewusst werden, dass sie ihre Interessen vertreten müssen. Sie merken auch, dass sie in der zweiten Säule immer höhere Beträge den Rentnern abführen müssen. Dass sie sich dagegen wehren, ist verständlich.





