Michael Ferber gibt in der NZZ Tipps, wie man mit der Säule 3a ein Vermögen aufbauen kann. Der Begriff «Vermögen» ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber kostengünstiges und ertragreiches Sparen ist zweifellos im Interesse der Sparer. Dabei hilft eine aussagekräftige Tabelle, wie hoch die Kosten für eine Reihe von Säule 3a-Apps sind. Die Unterschiede sind happig, sagen aber nichts über die Rendite. Ersichtlich wird: 3a-Sparen ist zweckmässig und sinnvoll, verlangt aber angesichts des «Dschungels» an Produkten einen gewissen Einsatz. Und es empfiehlt sich ein Blick auf die Steuerpläne des Bundes.
Säule 3a
Sorgen, Hoffnung und Illusionen in der Altersvorsorge
Die eigene Altersvorsorge erhält von der Bevölkerung oft erst dann die volle Beachtung, wenn es zu spät ist: Fast die Hälfte der Pensionierten (47 Prozent) bereut rückblickend Entscheidungen bei ihrer Vorsorgeplanung, fast ein Drittel (30 Prozent) bedauert fehlende Einzahlungen in die 3. Säule. Dies ergibt die fünfte «Fairplay»-Umfrage, die das Forschungsinstitut Sotomo im Auftrag von Zurich Schweiz und den Vita Sammelstiftungen in der Schweizer Bevölkerung durchgeführt hat. Dazu heisst es weiter:
Die Studie beleuchtet neben der Vorsorge auch die finanzielle Stimmungslage: Die Schweiz ist ein Land mit weit verbreiteter finanzieller Grundsicherheit – aber nicht frei von Geldsorgen. Bereits mit 20’000 Schweizer Franken Erspartem fühlen sich Schweizer Durchschnittsverdienende finanziell abgesichert – das entspricht ungefähr vier Monatslöhnen.
Für unter 35-Jährige reichen Ersparnisse von 11’000 Schweizer Franken als subjektives Sicherheitspolster aus. Insgesamt nimmt ein Grossteil der Menschen in der Schweiz (77 Prozent) sich grundsätzlich als finanziell abgesichert wahr.
Dennoch: Insbesondere jüngere Menschen unter 36 Jahren sind in der Schweiz von finanzieller Unsicherheit betroffen. Mehr als die Hälfte von ihnen hatte im letzten Jahr Geldsorgen. Drei Viertel denken mindestens einmal pro Woche über ihre Finanzlage nach. In der Gesamtbevölkerung klagte etwa ein Drittel im letzten Jahr über finanzielle Probleme, bei den über 65-Jährigen waren es 11 Prozent.
Obwohl die Altersvorsorge ein zentraler Pfeiler der eigenen finanziellen Sicherheit ist, erhält sie von der Bevölkerung oft erst die volle Beachtung, wenn es zu spät ist: Fast die Hälfte der Pensionierten (47 Prozent) gibt an, frühere Unterlassungen in der eigenen Vorsorgeplanung zu bereuen.
Besonders oft nennen die Befragten unterlassene Einzahlungen in die Säule 3a, gefolgt von nicht getätigten freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse. Für die private Vorsorge fehlt oft die Sensibilisierung. Rund ein Fünftel der Erwerbsbevölkerung gibt an, sich gar nicht mit dem Thema der privaten Vorsorge zu beschäftigen.
Gefolgt von der Absicherung des Lebensstandards im Alter sind Steuervorteile das wichtigste Motiv, um sich mit der privaten Vorsorge zu beschäftigen. 44 Prozent nennen sie als Anreiz. Dies zeigt die Bedeutung der Steuerabzüge für eine frühzeitige Vorsorgeplanung.
«Bundesrat sägt an der 2. und 3. Säule»
Matthias Pflume kritisiert im Beobachter die Pläne des Bundesrats bei der Besteuerung von 2. und 3. Säule.
Der geplante Kurswechsel passt nicht zur bisherigen Politik. Und er passt auch nicht zur jüngsten Änderung bei der Säule 3a, wo die Steuervorteile gerade erst leicht ausgebaut wurden. Falls die Kehrtwende überhaupt kommt, dann darf die höhere Besteuerung des Kapitalbezugs erst für künftig eingezahlte Beträge gelten. Und nicht schon für die Gelder, die sich bereits in der Altersvorsorge befinden – das wäre sonst ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben.
Genau das ist aber geplant. Von einer Übergangsfrist ist im Vernehmlassungstext keine Rede. Egal, wie die konkreten Regeln sein werden: Es ist anzunehmen, dass künftig weniger fürs Alter gespart würde. (…)
Gern wird moniert, dass sehr reiche PK-Versicherte beim Kapitalbezug massiv Steuern sparen. Das stimmt. So wie Reiche auch sonst oft Wege finden, sich ärmer zu rechnen. Ein System, das viele Steuerabzüge vorsieht, führt zwangsläufig dazu, dass sich diese bei hohen Einkommen mehr lohnen als bei niedrigen. Aber deshalb das Alterssparen für alle unattraktiver machen? Besser wäre: Um die Exzesse beim Steuernsparen zu vermeiden, könnte man die erlaubte Einkaufssumme stärker begrenzen als jetzt.
In den Medien wurde spekuliert, dass die Pläne zur zweiten und dritten Säule vor allem dazu dienen, andere Kürzungen politisch leichter verdaulich zu machen. Und dass nicht einmal der Bundesrat ernsthaft daran glaubt, dass seine Pläne Realität werden.
Ein solches Taktieren wäre ziemlich kurzsichtig. Allein schon die jetzt geschaffene Verunsicherung weckt Zweifel an der Verlässlichkeit der Politik und untergräbt das Vertrauen in die Altersvorsorge.
Beobachter / SRF «Tax the Rich»
Der Sparplan des Bundesrats, mehr Geld aus der Vorsorge
Der Bundesrat hält fest: Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung. Die Bundesausgaben werden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.
Die Bereinigung des Bundeshaushalts soll mehrheitlich ausgabenseitig erfolgen, weil die Defizite im Wesentlichen auf ein zu starkes Ausgabenwachstum zurückzuführen sind: Über 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen auf die Ausgabenseite, rund 300 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, dies primär in Form der Aufhebung oder Milderung von Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen.
Bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a hat der Bundesrat das Modell gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe angepasst. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst.
Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug wird damit reduziert, tiefe Bezüge, wie sie für die Säule 3a typisch sind, werden aber weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert. Es resultieren neu Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken (bisher 280 Mio.). Das Alterssparen während des Erwerbslebens wird wie bisher durch die nachgelagerte Besteuerung gefördert.
Mitteilung BR /
FR / Alternative für 2. Säule-Besteuerung
Steuerpläne schaden
Der Bundesrat plant, Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher zu besteuern, um jährlich 220 Millionen Franken mehr einzunehmen. Dies könnte das Vertrauen in die Altersvorsorge untergraben und das Sparen fürs Alter unattraktiver machen, meint der Beobachter. Matthias Pflume schreibt:
Der geplante Kurswechsel passt nicht zur bisherigen Politik. Und er passt auch nicht zur jüngsten Änderung bei der Säule 3a, wo die Steuervorteile gerade erst leicht ausgebaut wurden. Falls die Kehrtwende überhaupt kommt, darf die höhere Besteuerung des Kapitalbezugs erst für künftig eingezahlte Beträge gelten. Und nicht schon für die Gelder, die sich bereits in der Altersvorsorge befinden – das wäre sonst ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben. Egal, wie die konkreten Regeln sein werden: Es ist anzunehmen, dass künftig weniger fürs Alter gespart würde.
Strategien für nachträgliche 3a-Einzahlungen
James Mazeau und Elisabeth Beusch von der UBS zeigen in einer Studie auf, welche steuerlichen Überlegungen bei der Säule 3a aufgrund der neu möglichen nachträglichen Einzahlungen anzustellen sind. Ihr Fazit:
- Im Allgemeinen wird empfohlen, Lücken nahe dem Ende des 10-jährigen rollierenden Fensters zu schliessen. Es kann aber vorteilhaft sein, Lücken zu überspringen.
- Für Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ist es in der Regel steuerlich vorteilhaft, Einzahlungen nur dann zu verschieben, wenn mit grossen Einkommenssteigerungen zu rechnen ist.
- Die Reduktion der Anzahl gestaffelter 3a-Auszahlungen, um nachträgliche Einzahlungen zu tätigen, kann je nach persönlicher Situation steuerlich vorteilhaft oder nicht vorteilhaft sein und sollte über Simulationen individuell angeschaut werden.
3a-Erweiterung «auf Befehl des Parlaments»
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die vom Bundesrat neu zugelassenen Einzahlungsmodalitäten in die Säule 3a, die nach der vom Parlament gutgeheissenen Motion Ettlin quasi auf dessen «Befehl» erfolgt. Allerdings erfüllt der Bundesrat nicht alle Vorgaben seines «Chefs».
MoreDas Parlament hatte der Regierung 2020 durch Überweisung einer Motion des Mitte-Ständerats Erich Ettlin befohlen, eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in der Säule 3a zu schaffen.
Der Bundesrat hatte jene Motion abgelehnt – unter anderem mit dem Argument, dass in der Praxis vor allem Versicherte mit hohen Einkommen von dieser Einkaufsmöglichkeit profitieren würden, da Geringverdiener gar nicht genügend Mittel für grosse Einzahlungen in die Säule 3a hätten. Doch das Parlament ist der Chef der Regierung, und Befehl ist Befehl.
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen.
Der Bundesrat setzt damit das Anliegen der Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen.
In der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab Inkrafttreten der Vorlage nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen.
Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig (2025 beispielsweise maximal 7258 Fr.).
Nach einer groben Schätzung ist mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Mio. Franken zu rechnen. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone und 78,8 Prozent auf den Bund.
Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Mio. Franken pro Jahr auszugehen.
Teilbezug von 3a-Guthaben
(sda) Wer über private Vorsorgegelder in der dritten Säule oder Freizügigkeitsleistungen verfügt, soll diese künftig in Raten beziehen können. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion angenommen.
MoreMit 130 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die grosse Kammer für einen Vorstoss von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Heute können privat angesparte Vorsorgegelder nur auf einmal bezogen werden. Es ist zwar möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen, aber die Freizügigkeitsleistungen können nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufgeteilt werden.
Für die Zukunft soll der Bundesrat gemäss Motionstext Massnahmen treffen, um wie bei der beruflichen Vorsorge einen Teilbezug zu ermöglichen. Dabei sollen eine maximale Anzahl Bezüge und ein minimaler Betrag pro Bezug vorgesehen werden.
SGK-N fordert vom BR Liberalisierung von 3a
Die Sozialkommission des Nationalrats hat sich mit der Säule 3a und die mit der Motion Ettlin geforderte Erweiterung der Einzahlungsmöglichkeiten auseinandersetzt. Die Kommission schreibt dazu:
MoreDie Kommission liess sich zur Verordnungsänderung zur Umsetzung der «Motion Ständerat (Ettlin Erich). Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» (19.3702) konsultieren.
Sie empfiehlt dem Bundesrat mit 16 zu 9 Stimmen, sich an den Wortlaut und die Begründung der Motion zu halten und die Regeln für nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a denjenigen in der 1. und 2. Säule anzugleichen.
Stellungnahme zur Änderung der Verordnung zu 3a
Die KGASt schreibt in ihrer Stellungnahme:
Die KGAST unterstützt die Motion 19.3702 «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin schon seit deren Einreichungsdatum vom 19.6.2019. Die Motion hat zum Ziel, Vorsorgelücken aus Vorjahren in der ersten und zweiten Säule mittels der Säule 3a zu ergänzen. Der Bundesrat schlägt nun aber eine stark von der Motion Ettlin abweichende Lösung vor, die viele wesentliche in der Motion angestrebten Ziele nicht berücksichtigt, und somit den verbindlichen politischen Auftrag verwässert.
Die Stellungnahme des Vereins Vorsorge Schweiz (VVS) zeigt die problematischen Bereiche des Vorentwurfs detailliert auf. Wir verweisen deshalb auf die Argumente unter B). Zudem unterstützt die KGAST die unter C) vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.
Forderung nach Stärkung der 3. Säule
Der Blick berichtet über die Vorschläge des Vereins Vorsorge Schweiz zum Ausbau der Säule 3a.
Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS), in dem zahlreiche 3a-Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen vertreten sind, legt ein eigenes Reformkonzept vor. Nicht unerwartet rückt sie dabei eine Stärkung der 3. Säule und damit der freiwilligen privaten Vorsorge in den Fokus. Speziell ist aber: Gleichzeitig soll die AHV klar gestärkt werden. Eine Reform der zweiten Säule hingegen lässt der Verein aussen vor.
«Dringender Handlungsbedarf besteht bei der AHV», erklärt VVS-Vorstandsmitglied Werner Hertzog (58), Direktor der Berner Pensionskassen. «In der zweiten Säule ist das Problem nicht wahnsinnig dringend – da haben die meisten Kassen ihre Hausaufgaben gemacht.»
Umso interessanter sei daher der Fokus auf die 3. Säule, ergänzt VVS-Generalsekretär Emmanuel Ullmann (37). «Wir stärken damit die Eigenverantwortung.» Die 3. Säule ist durchaus beliebt: 3,7 Millionen3a-Konti gibt es in der Schweiz. 56 Prozent der Bevölkerung verfügen über eines.

