imageDer Deckungsgrad der “Stiftung flexibler Altersrücktritt” im Bauhauptgewerbe liegt bei 92%, was die Zürcher Stiftungsaufsicht auf den Plan gerufen hat. Die für die Stiftung zuständigen Sozialpartner können sich über das Vorgehen bei der notwendigen Sanierung nicht einigen. Die Schweiz am Wochenende schreibt dazu:

Der Deckungsgrad lag Ende 2016 bei 92 Prozent. Die BVG-und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich forderte deshalb bereits im letzten November Sanierungsmassnahmen . Die gesetzte Frist von 60 Tagen ist verstrichen, passiert ist nichts. Der paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern zusammengesetzte Stiftungsrat ist sich nicht einig, welche Massnamen ergriffen werden müssen. Der Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna geben sich gegenseitig die Schuld dafür. Die Stimmung zwischen den Sozialpartnern ist gehässig.

Aufsicht soll tätig werden Der Baumeisterverband zündet nun die nächste Stufe im Rentenstreit. Er fordert von der Zürcher Stiftungsaufsicht die Einsetzung eines Sachwalters zur Sanierung der Stiftung FAR. Zentralpräsident Gian-Luca Lardi bestätigt entsprechende Recherchen: «Bei den Gewerkschaftsvertretern im Stiftungsrat fehlt der Wille, eine Lösung zu finden. Wegen ihrer Verweigerungshaltung muss nun die Stiftungsaufsicht eingreifen», sagt Lardi auf Anfrage.

Für ihn ist klar, dass die Sanierung nur über Leistungskürzungen erfolgen kann. Sprich ein höheres Rentenalter oder eine Rentenkürzung von 20 Prozent. Die Rente eines frühpensionierten Bauarbeiters beträgt etwa 120 Prozent der regulären Rente ab 65 Jahren. «Es gibt keinen Grund, weshalb ein Bauarbeiter zwischen 60 und 65 Jahren eine höhere Rente bekommt, als im ordentlichen Pensionsalter», sagt Lardi. (…)

Höhere Beitragssätze zur Sanierung der FAR-Stiftung – wie bei der letzten Sanierungsrunde vor drei Jahren – lehnen die Baumeister ab. Aktuell Zahlen die Arbeitgeber 5,5 Prozent und die Arbeitnehmer 1,5 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes. «Die Schmergrenze ist erreicht», sagt Lardi. Die Gewerkschaften müssten aufpassen, dass sich die Schweizer Baufirmen nicht aus dem Wettbewerb verabschieden. Denn ausländische Unternehmen, die hier Aufträge ausführen, müssen die Beiträge an die FAR-Stiftung nicht entrichten. «Je höher der Beitrag für die Übergangsrenten sind, desto einfacher machen wir es der ausländischen Konkurrenz», sagt der Baumeisterpräsident. Das sei auch für die Arbeitnehmer ein Problem.(…)

Sein Gegenspieler Nico Lutz sieht hingegen keinen Notstand: «Die Stiftung ist zahlungsfähig und letztes Jahr ist die Deckung gar gestiegen.» Das Unia-Geschäftsleitungsmitglied wirft dem
Baumeisterverband taktisches Kalkül vor. «Der Baumeisterverband beruft sich auf einen Notstandsartikel im GAV, um zu verhindern, dass die Beiträge erhöht werden.» Für die Gewerkschaften ist klar, dass für die Kürzung der Leistungen oder die Erhöhung der Beiträge der GAV angepasst werden muss. «Das können nur die Vertragsparteien vereinbaren, nicht aber der Stiftungsrat», sagt Lutz. Gemäss dem Unia-Vertreter wären die Bauarbeiter bereit, einen Teil der Beitragserhöhung von 0,5 bis 1 Prozent zu tragen. Auch moderate Leistungskürzungen seien denkbar: «Wir sehen Spielraum bei den Beiträgen, die die Stiftung FAR an die zweite Säule bezahlt», sagt Lutz.

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