
Centre Patronal: Aktualisierter Reformplan
Centre Patronal hat schon 2020 einen umfassenden Reformplan für 1. und 2. Säule vorgelegt und diesen jetzt aufgrund der bisherigen Ereignisse und Erfahrungen aktualisiert. Das Ziel ist, mit neuen Ansätzen die politische Blockade zu überwinden. Das neue Modell stützt sich auf neue Berechnungen von zwei Experten der Universität Luzern und eine neue Meinungsumfrage des Instituts Sotomo.
Konkret soll der Koordinationsabzug abgeschafft , die Eintrittsschwelle beibehalten werden. Auch die Altersgutschriften sollen mit einer einfacheren, weniger progressiven altersabhängigen Staffelung geändert werden, um ab 50 Jahren einen ordentlichen Einheitssatz von 10 % (5 % Arbeitnehmender, 5 % Arbeitgeber) zu erreichen. Das Modell sieht eine Übergangsregelung vor, die es ermöglicht, das Rentenniveau bereits versicherter Personen aufrechtzuerhalten.
Im Vordergrund des Reformplans steht die AHV, wo der Reformbedarf gross sei. Zur 2. Säule wird ausgeführt:
MoreBei der zweiten Säule ist der Reformbedarf weniger dringlich, da die Pensionskassen aufgrund ihres Handlungsspielraums bereits in der Lage sind, sich an die Verlängerung der Rentenzeit anzupassen. Dazu müssen sie jedoch vom BVG-Mindestplan abweichen (dieser definiert ein Schattenkapital, auf das der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8% angewendet wird).
Es scheint nun notwendig, diesen Mindestplan neu zu definieren, indem der Umwandlungssatz (der technisch an die Lebenserwartung gekoppelt ist) gesenkt und gleichzeitig das Vorsorgesparen erhöht wird. Der neue Mindestvorsorgeplan wird unweigerlich höhere Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden erfordern, um bessere Renten zu finanzieren, die länger gezahlt werden.
Er muss sorgfältig nach Alter und Lohnniveau ausgerichtet werden, um den Nettolohn von Geringverdienenden nicht übermässig zu schwächen, während die Vorsorge derjenigen, die nahe am Medianlohn liegen (die heute unter unzureichenden Renten leiden), gestärkt wird und ältere Arbeitssuchende nicht benachteiligt werden.
Tellco verzichtet auf Wohnhochhaus
Die Tellco Immobilien in Baar, welche Immobiliendienstleistungen für private und institutionelle Anleger anbietet, verzichtet auf die Realisierung eines geplanten Hochhauses mit 60 Wohnungen in Zürich. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die Innerschweizer Tellco Immobilien AG plant seit 2019 eine neue Siedlung an der Heinrichstrasse, auf einem Grundstück neben dem Bahnviadukt im Kreis 5, wo heute Gewerbebauten stehen.
Zum Projekt gehörte ursprünglich ein 70-Meter-Hochhaus. Dieses störte Politikerinnen aus dem Quartier sowie die hochhauskritische Zürcher Architektur-Gruppe Asaz. Anwohnende planten offenbar, das Projekt juristisch zu bekämpfen.
Mittlerweile hat die Tellco, ein Unternehmen, das Geld von Pensionskassen verwaltet, den Turm aus der Planung entfernt. Das geht aus der aktuellen Bauausschreibung hervor. Diese zeigt eine sechsgeschossige Blockrandbebauung. Das Hochhaus ist verschwunden. Entstehen sollen auch nicht mehr 170 Wohnungen, wie ursprünglich angekündigt. In der Ausschreibung ist von 109 Wohnungen die Rede. (…)
Das verkleinerte Projekt bewegt sich innerhalb der Bau- und Zonenordnung. Dadurch bieten sich deutlich weniger juristische Angriffspunkte.
Auch dies hat die Tellco zur Anpassung bewogen. «Eine zunehmende Prozessbereitschaft hat zum Richtungsentscheid geführt, auf ein Genehmigungsverfahren mit Gestaltungsplan zu verzichten», sagt Jürg Bumann, Leiter Entwicklungsprojekte bei der Tellco Immobilien AG. Auch die «allgemein risikobehaftete Situation» für Baubewilligungsverfahren in der Stadt Zürich habe dazu beigetragen.
13. AHV-Rente wird ab Ende 2026 ausbezahlt, Finanzierung?
SDA. Als Zweitrat stimmte am Montag (2.3.25) der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des «Dreizehnten» zu, mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimme und Enthaltungen. Ausbezahlt wird die 13. Rente am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.
2026 betragen die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.
Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit dieser Frage.
sda /
FR
BVK-Gelder bei JP Morgan
Dass Compenswiss State Street als Depotbank wählte, ist zum Politikum geworden. Nun wird bekannt, dass JP Morgan die Depotbank der BVK ist. Die Kasse sieht darin kein Risiko. Kern Alexander, Bankenprofessor an der Universität Zürich sieht das anders. Der Tages-Anzeiger schreibt:
MoreDie BVK ist mit über 142’700 Versicherten und einem derzeitigen Anlagevermögen von rund 43 Milliarden Franken die grösste Pensionskasse der Schweiz. Rund 60 Prozent der Versicherten arbeiten in den Branchen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Transport und Verwaltung. Die übrigen 40 Prozent sind Angestellte des Kantons Zürich.
JP Morgan Suisse verwahre mehrheitlich die liquiden Anlagen der BVK, welche rund drei Viertel des Anlagevermögens ausmachten, sagt BVK-Sprecherin Gökçe Schneiter. Gemessen am Gesamtvermögen entspricht dies einem Betrag von rund 32 Milliarden Franken. (…)
Stabwechsel bei der Patrimonium
Nach 15 Jahren übergibt Ruedi Stutz die Geschäftsführung der Patrimonium Anlagestiftung an Clemens Schreiber, Senior Director Investor Relations bei Patrimonium Asset Management AG, und tritt in den Frühruhestand. Der Stiftungsrat schlägt Ruedi Stutz an der Anlegerversammlung vom 22. Mai 2025 zur Wahl in den Stiftungsrat vor.
Clemens Schreiber übernimmt die Funktion des Geschäftsführers der Patrimonium Anlagestiftung per 1. April 2025. Seit 2020 ist er bei Patrimonium Asset Management im Bereich Investor Relations tätig und wurde 2023 zum Senior Director befördert. Seit seinem Eintritt bei Patrimonium arbeitet Clemens Schreiber eng mit der Anlagestiftung zusammen, und war massgeblich an den letzten Kapitalerhöhungen beteiligt.
Davor war Clemens Schreiber bei StepStone Group tätig, wo er für Aufbau und Investor Relations einer grösseren Schweizer Anlagestiftung mitverantwortlich war, und in der Unternehmensberatung. Er verfügt über einen MBA sowie einen MSc in Economics der University of London und ist CAIA-Chartholder. Clemens Schreiber ist verheiratet und hat zwei Töchter.
Höhere Steuern – Konsequenzen und Möglichkeiten
In einer detaillierten Studie der UBS werden zuerst die vorgeschlagenen Steueränderungen erläutert. Zweitens wird die relative Attraktivität von Renten im Vergleich zu Kapitalbezügen diskutiert. Drittens wird untersucht, wie sich die steuerliche Attraktivität der 2. Säule und der Säule 3a verändern wird. Zuletzt wird der Vorteil der Staffelung von Vorsorgekapitalbezügen erklärt.
- Der Vorschlag, die Kapitalbezugssteuer für Vorsorgegelder auf Bundesebene zu erhöhen, könnte Renten im Vergleich zu Kapitalbezügen attraktiver machen.
- Die steuerliche Rendite von freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule könnte sinken, während die steuerliche Attraktivität der Säule 3a aufgrund der weniger starken Steuererhöhung auf die oft kleineren Bezugsbeträge nicht stark beeinträchtigt werden dürfte.
- Zur Vermeidung höherer Steuern könnten Strategien wie die Staffelung von Kapitalbezügen aus der 2. Säule über mehrere Jahre attraktiver werden. Optionen sind die Finanzierung oder Refinanzierung von Wohneigentum und die Teilpensionierung.
UBS-Studie /
FR
«Das Volk hat Nein gesagt»
In einem Interview mit der NZZ äussert sich BR Baume-Schneider im Zusammenhang mit der AHV-Sanierung auch zur Frage eines höheren Rentenalters. Sie ist dagegen. Auszüge:
Wollen Sie die gesamte Sanierung über Mehreinnahmen abwickeln, oder ziehen Sie auch strukturelle Massnahmen wie ein höheres Rentenalter in Erwägung?
Bei dieser Reform gibt es keine Tabus. Aber die Bevölkerung hat sich letztes Jahr sehr deutlich gegen eine Rentenaltererhöhung ausgesprochen. Deshalb prüfen wir, wie wir die Anreize zum freiwilligen Weiterarbeiten verstärken können. Wir denken aber auch über differenzierte Lösungen je nach Berufsgruppe oder Ausbildungsdauer nach. Wer im Büro arbeitet oder studiert hat, könnte später eine volle Rente erhalten als jemand, der physisch hart arbeitet.
Das tönt, als wollten Sie beim ordentlichen Rentenalter 65 bleiben.
Persönlich finde ich Rentenalter 65 sinnvoll. Aber das sind Abwägungen, die der Bundesrat vornehmen wird.
Was spricht gegen Rentenalter 66 oder 67?
Das Volk hat klar Nein dazu gesagt.
Freiburger Personalverbände beim Bundesgericht abgeblitzt
(SDA) Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Freiburger Föderation der Personalverbände des öffentlichen Dienstes (FEDE) gegen eine Änderung des kantonalen Pensionskassengesetzes abgewiesen. Dabei ging es um einen neuen Wahlmodus in die Leitungsgremien.
Die FEDE befürchtete, dass die Vertretung der Versicherten in der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals geschwächt wird. Das Bundesgericht stützte die Haltung des Staatsrats. Die Erfahrung bei den letzten Wahlen habe dem Staatsrat Recht gegeben, räumte die FEDE ein. Sie konnte vier ihrer Vertreter in den Pensionskassengremien unterbringen.
Nachdem das Kantonsparlament die Umstrukturierung der Pensionskasse gutgeheissen hatte, kam es im Herbst 2023 zum Eklat. Die Personalvertreter im Verwaltungsrat traten zurück. Die Stiftungsaufsicht setzte vorübergehend einen Kommissar ein. Unterdessen sind die je sechs Sitze von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Verwaltungsrat neu besetzt.
Publica erneut unterdurchschnittlich
«Publica mit positivem Deckungsgrad» ist die Medienmitteilung der PK des Bundes überschrieben. Trotz der erneut wiederum unterdurchschnittlichen Performe von 5,9 Prozent für 2024 so ungefähr das Mindeste, was aktuell von einer grossen, öffentlich-rechtlichen Pensionskasse zu erwarten ist. Als Grund dafür werden der höhere Anteil an Immobilien International sowie an ausländischen Obligationen genannt.
Boomer – Herausforderung für die AHV
Alterspyramiden der in der Schweiz und im Ausland geborenen Personen (2020, 2050 und 2070)
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Die Zahl der über 65-Jährigen wird künftig stärker wachsen als die Bevölkerung im Erwerbsalter. Einer der Hauptgründe dafür ist die Babyboom-Generation. In CHSS schreibt dazu Ilka Steiner:
MoreDie Babyboom-Generation erreicht das Referenzalter zwischen 2010 und 2029. Im Jahr 2010 wurde die erste Kohorte der Babyboomerinnen (1946 geboren) 64 Jahre alt, gefolgt von der ersten Kohorte der Babyboomer (1946 geboren und somit 65 Jahre alt) im Jahr 2011.
Im Jahr 2029, mit einem harmonisierten Referenzalter für Männer und Frauen, wird dann die letzte Kohorte 65 Jahre alt (Frauen und Männer, die 1964 geboren wurden). Bevölkerungsprognosen zufolge zählt die Schweiz im Jahr 2070 die letzten 1000 Babyboomerinnen und Babyboomer im Alter von 106 bis 111 Jahren.
Die gegenwärtige und die zukünftige Bevölkerung im Rentenalter (Grafik 1) setzen sich nicht nur aus in der Schweiz geborenen Babyboomerinnen und Babyboomern zusammen, sondern auch aus im Ausland geborenen Personen, die im Laufe ihres Lebens in die Schweiz eingewandert sind.
Der Anstieg der in der Schweiz geborenen Bevölkerung im Referenzalter ist zwischen 2020 und 2050 besonders auffallend und lässt sich durch den Rentenübergang der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboom-Generation erklären. Aber auch die in den letzten Jahrzehnten im Erwerbsleben zugewanderte Bevölkerung wird altern und so zum Anstieg der 65-Jährigen und Älteren beitragen.
Vorsorgesparen als Droge?
«Steuerabzüge sind eine teure Droge», meint Hansueli Schöchli in der NZZ. Ganz besonders gefährdet als Drogenabhängige scheinen die Sparer zu sein, welche die Möglichkeiten zu freiwilligen Beiträgen in der 2. und 3. Säule nutzen. Das koste den Staat gewaltige Steuererträge, bringe aber für die Vorsorge nur geringen Zusatznutzen. Eine kühne Behauptung, welche angeblich durch ausländische Untersuchungen gestützt wird. Ob sich das auf die Schweiz übertragen lässt, muss man bezweifeln. Seine Argumentation ist übrigens bestens bekannt. Sie wird uns regelmässig vom SGB serviert.
MoreDer Kanton Zürich hat jüngst im Auftrag des Parlaments mit einem Bericht an die Kosten von Steuerabzügen erinnert. Zusammengerechnet brachten die Abzüge im Jahr 2020 den Pflichtigen Einsparungen bei den Staats- und Gemeindesteuern von total über 5 Milliarden Franken. Dies bei Gesamtzahlungen für Einkommenssteuern im Kanton Zürich von etwa 9 Milliarden Franken.
Die Addition aller Abzüge verzerrt hier das Bild, aber vereinfacht lässt sich sagen: Bei Abschaffung aller Steuerabzüge könnten Kanton und Gemeinden die Einkommenssteuersätze um etwa einen Drittel senken, ohne per saldo Einbussen zu haben. Ältere Darstellungen auf Bundesebene kamen auf noch grössere Effekte von Abzügen.
Eine goldene Regel der Steuerpolitik sagt: möglichst wenig Abzüge und dafür möglichst tiefe Steuersätze. Dies minimiert die volkswirtschaftlichen Verzerrungen. Es bedeutet weniger negative Arbeitsanreize, weniger Ausweichmanöver und weniger Aufwand der Bürger für Steuerberater. (…)
Wohnschutz lähmt Wohnungsmarkt
Das Basler Wohnschutzgesetz schützt Altmieter und benachteiligt Wohnungssuchende, erschwert bis verhindert Sanierungen und reduziert die Motivation privater Investoren auf dem Wohnungsmarkt. Der Tages-Anzeiger geht der Frage nach, ob das Basler Modell als Vorbild für andere Städte dienen kann.
MoreEiner, der sich damals an vorderster Front für die Initiative einsetzte, ist Ivo Balmer. Für den Stadtgeografen und SP-Grossrat ist im Rückblick klar: Der Mieterverband wäre mit seinem Anliegen wohl nie so erfolgreich gewesen, wenn nicht viele Menschen zumindest über Ecken Betroffene von Massenkündigungen gekannt hätten.
«Es formierte sich eine wohnpolitische Bewegung: Pensionierte, Arbeiter, Akademikerinnen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund – der Widerstand gegen die Verdrängung reichte bis weit ins bürgerliche Lager.»
Balmer ist nach wie vor vom «Erfolgsmodell Wohnschutz» überzeugt. «Selbstverständlich» bräuchten auch Zürich und Bern nach Renovationen eine Mietzinskontrolle. «Nur so ist es uns gelungen, die Massenkündigungswelle zu durchbrechen.»
Diametral anders fällt das Urteil der Vermieter nach knapp drei Jahren aus. Bereits kurz nach Einführung des Wohnschutzes meldete sich der erste private Hausbesitzer aus Basel zu Wort: Er würde gern renovieren, aber «es lohne sich nicht». Die genehmigte Mietzinserhöhung sei zu tief.
Die Schweizer Versicherungskonzerne Baloise und Helvetia legten kurzerhand sämtliche Vorhaben in Basel auf Eis. Es wäre nämlich, so die Baloise, unverantwortlich «das Geld unserer Versicherten für Renovationen in Basel einzusetzen».
Effizienz und Föderalismus
Der zurücktretende Direktor des BSV – Stéphane Rossini – äussert sich in einem Beitrag auf CHSS über mangelnde Effizienz im System der sozialen Sicherheit. Dabei geht es um Fragen des Föderalismus und um die Digitalisierung, welche den Bürgern einen besseren Zugang zu den Daten ermöglichen soll. Den Ausweg sieht er in der Zentralisierung aller Facetten des Sozialstaats. Sein Fazit:
Die Schweiz braucht eine kohärente und angemessen regulierte Sozialpolitik, die bezüglich Funktionsweise und Transparenz innovationsfähig ist. Die Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren gegensätzliche Interessen stehen aber der Innovation im Weg.
Zuweilen fehlt schlichtweg die kritische Masse. Wir denken zu engstirnig und zu sehr in Schubladen, anstatt neue transversale Ansätze für neue soziale Bedürfnisse zu entwickeln.
Den «Menschen ins Zentrum stellen » ist nur möglich, wenn man das Silodenken überwindet. Themen wie Wohnen, Integration oder Inklusion, Prävention oder ganzheitliche Betreuung würden davon profitieren, denn diese Herausforderungen können ohne übergreifende Lösungen nicht erfolgreich angegangen werden.
Dasselbe gilt für die zahlreichen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern als Steuerpflichtige, Versicherte und Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen.
Konkret müssen Bund und Kantone verstärkt gemeinsame Strategien erarbeiten (zu Alter, Armut, Integration, Gesundheit, Familie, Prävention) und ihre Ansätze sowohl inhaltlich als auch steuerungsbezogen eng abstimmen.
Wir könnten uns damit begnügen, zu sagen, dass unser dezentrales soziales System gut funktioniere und die einzelnen Leistungen korrekt verteilt würden. Aber wie steht es um die Effizienz und den optimalen Einsatz der kollektiven Ressourcen? Sicher ist: Wir können es uns nicht leisten, diese Frage offenzulassen.
Transparenta: Stufenweise Altersrente
Dem Beispiel anderer Pensionskassen folgend, hat neu auch die Transparenta Sammelstiftung eine flexible Rentenbezugsmöglichkeit eingeführt, verbunden mit einem Kapitalschutz für nicht bezogene Rententeile im Falle eines frühen Tods. Als Innovation erlaubt das Modell unterschiedliche Rentenhöhen für drei Perioden im Anschluss an die Pensionierung. In ihrem Merkblatt führt die Transparenta dazu aus:
MoreWählt eine versicherte Person die stufenweise Altersrente, so werden zum Zeitpunkt der Pensionierung die Rententeile für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt. Es ist möglich, die erste Stufe auch nur mit Stufe 2 oder 3 zu kombinieren.
Die versicherte Person kann die Verteilung ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).
Brunaupark: Erfolg für CS-PK
Die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat wollte mehr Mitspracherecht beim Bauprojekt im Kreis 3. So nicht, urteilt nun das Verwaltungsgericht. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
MoreDie Pensionskasse der Credit Suisse erzielt einen juristischen Sieg im Ringen für einen neuen Brunaupark, wo dereinst rund 500 neue Wohnungen die aktuell rund 200 ersetzen sollen.
Das Projekt ist seit Bekanntwerden umstritten. Im November 2021 wollte sich die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat politisches Mitspracherecht sichern. Das Stadtparlament nahm eine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) vor. Für das Gebiet «Brunaupark/Uetlihof» im Kreis 3 verankerte der Gemeinderat eine Gestaltungsplanpflicht. Unter anderem, um einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen zu sichern.