
Stellungnahme: Austritt aus einem 1e-Plan
Der Pensionskassenverband nimmt ausführlich Stellung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes im Kontext des Austrittes aus einem 1e-Plan und der in der Motion Dittli geforderten Parkiermöglichkeit während max. 2 Jahren bei einer FZ-Stiftung.
Die Vorlage des Bundesrats enthält Elemente ohne Bezug zur erwähnten Motion, da auch bei der Einbringung von FZ-Leistungen aus Nicht-1e-Plänen Probleme bestünden, bspw. weil der Versicherte sich nicht bewusst ist, dass er der bisherigen Kasse die notwendigen Informationen zukommen lassen muss. Zu diesem Aspekt schreibt der ASIP:
MoreIn anderen Fällen leiten versicherte Personen die notwendigen Informationen bewusst nicht an die annehmende Vorsorgeeinrichtung weiter und lassen die Freizügigkeitsleistung auf eine Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl übertragen. Dies in der Absicht, mit den Vorsorgegeldern eine bessere Rendite erwirtschaften zu können, als dies die annehmende Vorsorgeeinrichtung zu tun vermag.
Medial sind verschiedene derartige – unseres Erachtens widerrechtliche – „Anleitungen“ bekannt, in der Realität dürfte es sich bei dieser Gruppe allerdings um eine kleine Minderheit handeln. (…)
Stellungnahme Austritt aus einem 1e-Plan
inter-pension hält die Revision des FZG mit Blick auf 1e-Pläne (Parkieren von Guthaben bei einer FZ-Einrichtung) weder für besonders dringlich noch wichtig, immerhin aber doch als wünschbar. Es handle sich um ein «Luxusproblem».
Allerdings enthalte die geplante Revision auch Elemente, die gemäss dem Verband so nicht hingenommen werden können. «Es kann u.E. nicht sein, dass wegen dieser Sonderlösung bezüglich der 1e-Guthaben nun die grosse Mehrheit der übrigen Vorsorgeverhältnisse mit einem administrativen Mehraufwand konfrontiert sind», heisst es in der Stellungnahme. Es betrifft dies insbesondere Art. 3 VE-FZG.
Dazu wird ausgeführt: «Die neue umschriebene Pflicht der Vorsorgeeinrichtung – die generell gelten soll und nicht nur für Transfers von 1e-Guthaben – ist wie einleitend erwähnt nur dann einzuführen, wenn die Vorsorgeeinrichtungen in der Erfüllung dieser Pflicht auf effiziente Weise unterstützt werden, z.B. mittels Zugriffs auf Datenaustauschplattformen.
MoreUBS PK-Performance Januar 2025
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Januar nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 1,67%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,1% und 4,32% betrug. Die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 liegt bei 3,25%.
Die Steuerhöllen der Rentner
In der NZZ am Sonntag hat Albert Steck die Steuerbelastung der Rentner in den Gemeinden untersucht und die viel genannten fiskalischen Vorteile des Kapitalbezugs unter die Lupe genommen.
Der Bundesrat plant eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse, was zu heftigen Reaktionen in der Bevölkerung führt. Bereits jetzt zahlen viele Rentner in der Schweiz hohe Steuern, insbesondere in Bern und der Westschweiz.
Ein Rentnerpaar mit einem Einkommen von 100’000 Franken entrichtet jährlich bis zu 17’000 Franken an den Fiskus. Die Steuerlast ist unter anderem deshalb so hoch, weil mit dem Ruhestand viele Steuerabzüge entfallen, während Krankenkassenprämien und Lebenshaltungskosten steigen.
MoreAvenir Suisse: Verwaltungswachstum ohne Grenzen?
In den zehn grössten Schweizer Städten hat die Verwaltung stark zugelegt. Im Jahr 2022, dem letzten verfügbaren Zeitpunkt, zählten sie zusammen 36’254 Mitarbeitende. Das entspricht genau der Bevölkerung der Stadt Chur und bedeutet einen Anstieg um 13,3% gegenüber dem Jahr 2011.
Die Bevölkerung hat im gleichen Zeitraum in diesen Orten aber nur um 9,7% zugenommen. Die Verwaltung wächst damit überproportional. Dies ist erklärungsbedürftig.
Grosser Stadt-Land-Graben bei der Zahl der Verwaltungsangestellten
Zunächst stellt sich die Frage: Ist das derzeitige Niveau hoch oder tief? Das kann nur im Verhältnis zur Einwohnerzahl beurteilt werden: 2022 standen pro 1000 Einwohner 23,3 Angestellte (umgerechnet in Vollzeitäquivalente, VZÄ) auf der Lohnliste von Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel.1 In den restlichen 2138 Schweizer Gemeinden lag diese Zahl viel tiefer, nämlich bei 9,9 VZÄ je 1000 Einwohner.
Die zehn grössten Städte haben also mehr als doppelt grosse Verwaltungen wie die restlichen Gemeinden der Schweiz. Das mag zum einen mit Zentrumsleistungen zu tun haben, die diese Städte erbringen – und von denen auch Einwohner aus dem Umland profitieren –, zum anderen spiegelt es die erhöhte Komplexität der Verwaltung dieser grossen Einheiten, und drittens spielen wohl auch politische Vorlieben eine Rolle: Die Städte ticken deutlich linker als das Land, was die Nachfrage nach öffentlichen Leistungen und damit auch den Personalbedarf erhöht.
MPK: Verzinsung>Performance
Die Migros Pensionskasse schreibt zum Geschäftsjahr 2024:
Die MPK nutzte das positive Marktumfeld und erzielte 2024 eine Performance von 6.6 % (Vorjahr 3.7 %). Profitiert hat die MPK vor allem von der sehr positiven Entwicklung der Aktien- und Goldmärkte. Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 747.9 Mio. Franken.
Die Kapitalanlagen erhöhen sich um 1.2 Mrd. auf 29.4 Mrd. Franken. Hiervon entfallen 31.8 % auf die Nominalwerte und 28.2 % bzw. 37.4 % auf die Aktien- und Immobilienanlagen. In Gold sind 2.6 % des Anlagevermögens investiert.
Das positive Ergebnis führt zu einer weiteren Verbesserung der finanziellen Situation der MPK. Per Bilanzstichtag liegt der Deckungsgrad bei 132.8 %. Die MPK verfügt somit auch per Ende 2024 über freie Mittel.Der Verwaltungsaufwand pro versicherte Person beträgt CHF 82.9 und die Vermögensverwaltungskosten liegen bei 33.3 Rappen pro CHF 100 Vermögensanlagen. Der Versichertenbestand betrug Ende 2024 rund 79’000 Personen (1’500 Personen weniger als im Vorjahr), davon waren 30’000 Rentenbezüger.
Dank der bestehenden freien Mittel können die Guthaben der Versicherten im Geschäftsjahr 2025 mit 7.5 % verzinst werden. Im Sinne der Gleichbehandlung mit den Versicherten beschloss der Stiftungsrat, dass auch die Rentenbezüger von der guten finanziellen Lage profitieren sollen.
Alle Rentenbezüger mit Ausnahme der Kinderrenten erhielten im Dezember 2024 eine Einmalzahlung von 2000 Franken. Zudem wurden per 1. Januar 2025 die Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Kinderrenten mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2025 um 4.5 % erhöht.
Rente mit Kapitalschutz
Albert Steck bricht in der NZZ eine Lanze für den Kapitalbezug und stellt fest, dass es «sinnvolle und ehrenwerte Gründe gibt, sein Kapital aus der Pensionskasse zu beziehen». Des Weiteren geht er auf ein Angebot der Profond ein, das es erlaubt, die Rente mit einem Kapitalschutz zu versehen.
Diese neue Lösung besteht aus einer Rente mit Kapitalschutz – und kombiniert damit die beiden Varianten. Der Versicherte verzichtet zwar auf einen kleinen Teil seiner Rente. Dafür aber erhält er die Garantie, dass bei seinem frühen Tod das bisher ungebrauchte Vorsorgevermögen an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Das Modell eignet sich namentlich auch für Patchwork-Familien, die nicht durch einen Ehevertrag abgesichert sind.
Die Pensionskassen haben es also in der Hand, mit der Zeit zu gehen und ihr Angebot den sich wandelnden Bedürfnissen anzupassen. Dazu gehört ein faires Angebot, welches verhindert, dass bei einem frühen Tod die gesamten Ersparnisse getilgt werden. Erst recht, wenn der Bundesrat an der Steuererhöhung festhält und den Kapitalbezug verteuert.
Letztlich geht es um die Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge. Das sollte auch der Bundesrat bei seinen Steuerplänen bedenken: Es ist ein gefährliches Spiel, für etwas höhere Staatseinnahmen das Vertrauen in das Zwangssparen der zweiten Säule zu untergraben. Frohlocken werden dann all jene, welche ohnehin die AHV zur Volkspension ausbauen wollen – und im Gegenzug die Pensionskassen am liebsten ganz abschaffen.
NZZ / Modell Profond / Kapitalbezug Profond
Swissmem-AK von Cyberangriff betroffen
Die Swissmem-Ausgleichskasse schreibt auf ihrer Website zum Cyber-Angriff:
Trotz umfassender Sicherheitsstandards wurde die Ausgleichskasse Swissmem am Wochenende des 4. und 5. Januar 2025 Opfer eines Cyberangriffs. Dabei wurden Zugänge zu Servern und Daten verschlüsselt. Systeme von Kunden waren zu keinem Zeitpunkt betroffen. Es wurde kein Geld entwendet und es fand kein illegaler Geldabfluss statt. Seit dem 9. Januar 2025, läuft der Betrieb auf einer vollständig neu aufgesetzten Plattform wieder normal.
Leider hat ein Datenabfluss stattgefunden. Wie die eingesetzten IT-Spezialisten – ein hochqualifiziertes Computer Security Incident Response Team (CSIRT) – bis heute gesichert verifizieren konnten, handelt es sich um rund zehn Prozent der Gesamtdatenmenge der Daten der AK Swissmem. Bislang liegen keine Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung der Daten durch die Angreifer vor. Es wurden gemäss heutigem Wissensstand keine Daten veröffentlicht.
Die gesetzlich zuständigen Instanzen wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) sind informiert und hinzugezogen worden. Die AK Swissmem hat den Angriff ausserdem der Kantonspolizei Zürich gemeldet und Strafanzeige erstattet.
«Neue Führung, neue Strategie»
Axa: Niklas Elser neuer Leiter Vorsorge
Der Verwaltungsrat der AXA Schweiz hat Niklas Elser per 1. April 2025 zum neuen Leiter Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung gewählt. Er ist seit 2017 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der AXA tätig. Seit 2023 trägt er die Verantwortung für den Bereich Private Vorsorge & Gesundheitsvorsorge.
Niklas Elser folgt auf Thomas Gerber, der sich nach dreizehn Jahren dazu entschieden hat, seine Funktion als Leiter Vorsorge abzugeben und sich im Rahmen seiner weiteren Lebens- und Karrieregestaltung neu zu orientieren. Er wird auch künftig in einem reduzierten Pensum für die AXA tätig sein.
Rekordwerte auf dem Schweizer Asset Management-Markt
Marktstruktur Scheizer Asset Management
Im Schweizer Fondsmarkt trug eine Performance von 14.6% zu einem Anstieg des Volumens auf 1’615’003 Mio. Franken bei, wobei Aktienfonds klar das Zugpferd waren. Auch die Renditen der Anlagestrategiefonds sowie Obligationenfonds trugen zum Gesamtwachstum bei.
«Hinter diesen nackten Zahlen steckt eine für die Schweizer Gesellschaft wichtige Leistung, die sich insbesondere in der Beruflichen Vorsorge (BVG) manifestiert», sagte AMAS-CEO Adrian Schatzmann. «Die allein 2024 am Kapitalmarkt erzielten Erträge belaufen sich auf rund 90 Mrd. Franken. Seit 2004 sind es über 600 Mrd., die nach Abzug der Gebühren den Schweizer Pensionskassen zugeflossen sind.»
Die Verteilung der Nettoneugeldzuflüsse von insgesamt 26.3 Mrd. Franken offenbart, dass die seit 2022 vorherrschende Risikoaversion erst im Verlaufe von 2024 abgenommen hat. Geldmarktfonds flossen netto 15.6 Mrd zu, bei den Obligationenfonds waren es 12.8 Mrd. In Aktienfonds waren es Ende 2024 netto 4.8 Mrd. Franken die neu investiert worden sind. Abflüsse erlitten insbesondere die Anlagestrategiefonds mit minus 4.7 Mrd. und Alternatives mit minus 1.6 Mrd.
MoreVernehmlassung zu Swiss Gaap Fer 16
Silvan Loser, KPMG, schreibt in Expert Focus über die Vernehmlassung zur überarbeiteten Swiss Gaap Fer 16:
Gestützt auf die Ergebnisse des im Sommer 2022 lancierten Überprüfungsverfahrens beschloss die FER-Fachkommission im Juni 2023, Swiss GAAP FER 16 mit Fokus auf die Themengebiete «Behandlung ausländischer Vorsorgepläne», «Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen» sowie «Offenlegungen/ Anhangstabelle» zu überarbeiten.
Nach konzeptionellen Richtungsentscheidungen im Herbst 2023 wurde der von der Subkommission erarbeitete Entwurf erstmals im Sommer 2024 in der FER-Fachkommission diskutiert. Aufgrund der Hinweise aus der Sitzung traf die Subkommission ergänzende Abklärungen und passte den Entwurfstext punktuell an.
MoreSwisscanto PK-Monitor 2024
Im vierten Quartal 2024 setzten die Finanzmärkte – angeführt von den USA und unterstützt durch Zinssenkungen in Europa – zu einem Spurt an, der erst gegen Ende des Jahres wieder nachgelassen hat. Unter diesen Vorzeichen erreichte eine durchschnittliche Pensionskasse eine Performance von 1,6%.
Über das Gesamtjahr 2024 belief sich die geschätzte Rendite damit auf 9,1%1. Dadurch konnten die Vorsorgeeinrichtungen ihre finanziellen Polster weiter stärken, sodass eine durchschnittliche privatrechtliche Kasse mittlerweile über einen geschätzten vermögensgewichteten Deckungsgrad von 121,6% verfügt.
Der Wettbewerb um reiche Rentner
Der Bundesrat will die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse höher besteuern. Die Kantone tun derweil das Gegenteil. Sie kämpfen um die vermögenden Rentnerinnen und Rentner mit grosszügigen Steuerrabatten oder Wohnsitz-Kontrollen. Daniel Friedli schreibt dazu in der NZZ am Sonntag:
Um die Vorsorgegelder ist längst ein Ringen entstanden zwischen genau rechnenden Rentnern, begierigen Kantonen und argwöhnischen Steuerbehörden. Und ein wichtiges Element dabei spielt die Steuerbelastung auf den Kapitalbezügen.
Wer sein Pensionskassenguthaben nicht als Rente bezieht, sondern sich das Geld auszahlen lässt, muss darauf für Bund, Kanton und Gemeinde gesondert, einmalig und zu vorteilhaften Tarifen Steuern bezahlen. Der Bundesrat will diese Bezüge bei der direkten Bundessteuer nun höher besteuern, vor allem für Versicherte mit hohen Guthaben. Umso wichtiger werden die Steuersätze in den Kantonen. Dort sind die Unterschiede zum Teil beträchtlich. Und anders als beim Bund hat längst ein Wettbewerb nach unten eingesetzt, wie auch Tamedia berichtete. (…)
MoreDiese Steuerunterschiede haben eine Art Vorsorgetourismus in Gang gesetzt. Aus Gesprächen mit Vorsorgeberatern ist zu hören, dass es immer wieder angehende Rentner gebe, die sich aus steuerlichen Gründen für einen Wohnortswechsel entschieden. Rechnen tut sich dies vor allem bei Guthaben in Millionenhöhe und einem Wohnsitzkanton mit hoher Steuerlast wie etwa Zürich.
Dementsprechend wird auch bei bekannten Wirtschaftsführern über die Rolle der Vorsorgevermögen spekuliert, wenn sie in fortgeschrittenem Berufsalter den Wohnort wechseln.
Getan haben dies zuletzt etwa die Spitzenbanker Urs Rohner und Lukas Gähwiler. Ob sie ihre Wegzüge aus dem Kanton Zürich auch nutzen, um ihr Pensionskassenkapital zu schützen, wissen nur sie selber und die Steuerbehörden. (…)
«Bundesrat sägt an der 2. und 3. Säule»
Matthias Pflume kritisiert im Beobachter die Pläne des Bundesrats bei der Besteuerung von 2. und 3. Säule.
Der geplante Kurswechsel passt nicht zur bisherigen Politik. Und er passt auch nicht zur jüngsten Änderung bei der Säule 3a, wo die Steuervorteile gerade erst leicht ausgebaut wurden. Falls die Kehrtwende überhaupt kommt, dann darf die höhere Besteuerung des Kapitalbezugs erst für künftig eingezahlte Beträge gelten. Und nicht schon für die Gelder, die sich bereits in der Altersvorsorge befinden – das wäre sonst ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben.
Genau das ist aber geplant. Von einer Übergangsfrist ist im Vernehmlassungstext keine Rede. Egal, wie die konkreten Regeln sein werden: Es ist anzunehmen, dass künftig weniger fürs Alter gespart würde. (…)
Gern wird moniert, dass sehr reiche PK-Versicherte beim Kapitalbezug massiv Steuern sparen. Das stimmt. So wie Reiche auch sonst oft Wege finden, sich ärmer zu rechnen. Ein System, das viele Steuerabzüge vorsieht, führt zwangsläufig dazu, dass sich diese bei hohen Einkommen mehr lohnen als bei niedrigen. Aber deshalb das Alterssparen für alle unattraktiver machen? Besser wäre: Um die Exzesse beim Steuernsparen zu vermeiden, könnte man die erlaubte Einkaufssumme stärker begrenzen als jetzt.
In den Medien wurde spekuliert, dass die Pläne zur zweiten und dritten Säule vor allem dazu dienen, andere Kürzungen politisch leichter verdaulich zu machen. Und dass nicht einmal der Bundesrat ernsthaft daran glaubt, dass seine Pläne Realität werden.
Ein solches Taktieren wäre ziemlich kurzsichtig. Allein schon die jetzt geschaffene Verunsicherung weckt Zweifel an der Verlässlichkeit der Politik und untergräbt das Vertrauen in die Altersvorsorge.
Beobachter / SRF «Tax the Rich»