(SDA) Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Freiburger Föderation der Personalverbände des öffentlichen Dienstes (FEDE) gegen eine Änderung des kantonalen Pensionskassengesetzes abgewiesen. Dabei ging es um einen neuen Wahlmodus in die Leitungsgremien. 

Die FEDE befürchtete, dass die Vertretung der Versicherten in der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals geschwächt wird. Das Bundesgericht stützte die Haltung des Staatsrats. Die Erfahrung bei den letzten Wahlen habe dem Staatsrat Recht gegeben, räumte die FEDE ein. Sie konnte vier ihrer Vertreter in den Pensionskassengremien unterbringen. 

Nachdem das Kantonsparlament die Umstrukturierung der Pensionskasse gutgeheissen hatte, kam es im Herbst 2023 zum Eklat. Die Personalvertreter im Verwaltungsrat traten zurück. Die Stiftungsaufsicht setzte vorübergehend einen Kommissar ein. Unterdessen sind die je sechs Sitze von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Verwaltungsrat neu besetzt.