Dem Beispiel anderer Pensionskassen folgend, hat neu auch die Transparenta Sammelstiftung eine flexible Rentenbezugsmöglichkeit eingeführt, verbunden mit einem Kapitalschutz für nicht bezogene Rententeile im Falle eines frühen Tods. Als Innovation erlaubt das Modell unterschiedliche Rentenhöhen für drei Perioden im Anschluss an die Pensionierung. In ihrem Merkblatt führt die Transparenta dazu aus:

Wählt eine versicherte Person die stufenweise Altersrente, so werden zum Zeitpunkt der Pensionierung die Rententeile für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt. Es ist möglich, die erste Stufe auch nur mit Stufe 2 oder 3 zu kombinieren.

Die versicherte Person kann die Verteilung ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).

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