
Dem Beispiel anderer Pensionskassen folgend, hat neu auch die Transparenta Sammelstiftung eine flexible Rentenbezugsmöglichkeit eingeführt, verbunden mit einem Kapitalschutz für nicht bezogene Rententeile im Falle eines frühen Tods. Als Innovation erlaubt das Modell unterschiedliche Rentenhöhen für drei Perioden im Anschluss an die Pensionierung. In ihrem Merkblatt führt die Transparenta dazu aus:
Wählt eine versicherte Person die stufenweise Altersrente, so werden zum Zeitpunkt der Pensionierung die Rententeile für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt. Es ist möglich, die erste Stufe auch nur mit Stufe 2 oder 3 zu kombinieren.
Die versicherte Person kann die Verteilung ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).
Dabei wird die Rente der Stufe 1 mit den reglementarischen Umwandlungssätzen von 6.0 % (Obligatorium S-Modell) bzw. 5.25 % (umhüllend bzw. Überobligatorium S-Modell) berechnet. Stirbt ein Bezüger der stufenweisen Altersrente vor Vollendung des 10. bzw. 20. Rentenbezugsjahrs, werden die Rententeile der dritten bzw. zweiten Stufe an die rentenberechtigten Hinterbliebenen (Ehegatte, Lebenspartner [sofern berechtigt], waisenrentenberechtigte Kinder) ausgerichtet.
Fehlen solche, wird der Barwert der verbleibenden weitergehenden Rententeile als Todesfallkapital an die weiteren reglementarischen Begünstigten (übrige Kinder, Eltern und Geschwister) ausgerichtet.
Die gesamte umhüllende Altersrente ergibt sich somit aus den (zwei oder drei) Rententeilen jeder Stufe: 1. Normaler Rententeil, der lebenslänglich fixiert über alle Stufen hinaus ausgerichtet wird und betraglich die gesetzliche Mindestleistung (BVGMinimum) beinhalten muss;
2. Rententeil bis zur zweiten Stufe, der bis Vollendung des 20. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird; . Der Umwandlungssatz für diesen temporären Rententeil beträgt derzeit 6.0 %.
3. Rententeil bis zur dritten Stufe, der bis Vollendung des 10. Rentenbezugsjahrs ausgerichtet wird; . Der Umwandlungssatz für diesen temporären Rententeil beträgt derzeit 11.0 %.
Merkblatt Transparenta
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