Centre Patronal hat schon 2020 einen umfassenden Reformplan für 1. und 2. Säule vorgelegt und diesen jetzt aufgrund der bisherigen Ereignisse und Erfahrungen aktualisiert. Das Ziel ist, mit neuen Ansätzen die politische Blockade zu überwinden. Das neue Modell stützt sich auf neue Berechnungen von zwei Experten der Universität Luzern und eine neue Meinungsumfrage des Instituts Sotomo.
Konkret soll der Koordinationsabzug abgeschafft , die Eintrittsschwelle beibehalten werden. Auch die Altersgutschriften sollen mit einer einfacheren, weniger progressiven altersabhängigen Staffelung geändert werden, um ab 50 Jahren einen ordentlichen Einheitssatz von 10 % (5 % Arbeitnehmender, 5 % Arbeitgeber) zu erreichen. Das Modell sieht eine Übergangsregelung vor, die es ermöglicht, das Rentenniveau bereits versicherter Personen aufrechtzuerhalten.
Im Vordergrund des Reformplans steht die AHV, wo der Reformbedarf gross sei. Zur 2. Säule wird ausgeführt:
MoreBei der zweiten Säule ist der Reformbedarf weniger dringlich, da die Pensionskassen aufgrund ihres Handlungsspielraums bereits in der Lage sind, sich an die Verlängerung der Rentenzeit anzupassen. Dazu müssen sie jedoch vom BVG-Mindestplan abweichen (dieser definiert ein Schattenkapital, auf das der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8% angewendet wird).
Es scheint nun notwendig, diesen Mindestplan neu zu definieren, indem der Umwandlungssatz (der technisch an die Lebenserwartung gekoppelt ist) gesenkt und gleichzeitig das Vorsorgesparen erhöht wird. Der neue Mindestvorsorgeplan wird unweigerlich höhere Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden erfordern, um bessere Renten zu finanzieren, die länger gezahlt werden.
Er muss sorgfältig nach Alter und Lohnniveau ausgerichtet werden, um den Nettolohn von Geringverdienenden nicht übermässig zu schwächen, während die Vorsorge derjenigen, die nahe am Medianlohn liegen (die heute unter unzureichenden Renten leiden), gestärkt wird und ältere Arbeitssuchende nicht benachteiligt werden.