Rücktritt von CEO Petrillo
Wie Axa Schweiz mitteilt, wird CEO Fabrizio Petrillo nach acht Jahren an der Spitze per Ende 2025 von seinem Amt zurücktreten und die AXA verlassen. Seine Nachfolge wird bemerkenswerterweise erst noch geregelt und so bald wie möglich bekannt gegeben. Petrillo ist 56-jährig.
Petrillo wird zitiert mit der Aussage: «Nach 16 Jahren im Unternehmen, davon acht als CEO, ist für mich der Zeitpunkt gekommen, ein neues Kapitel in meiner beruflichen Laufbahn aufzuschlagen und die Leitung der AXA Schweiz am Ende unseres Jubiläumsjahres abzugeben.»
Sabatical für alle – ohne Renteneinbusse
Das Bedürfnis nach einer Auszeit steigt, dies zeigen Umfragen. Genau hier setzt ein Forschungsprojekt der Hochschule Luzern an: Ein Team um Professorin und Vorsorgeexpertin Yvonne Seiler Zimmermann (49) arbeitet an einem Modell zur Vorfinanzierung von Auszeiten. Es soll eines Tages zum Standard werden, so das ambitionierte Vorhaben. Abgestützt ist das Projekt breit: Zu den Geldgebern zählen bekannte Unternehmen und die öffentliche Hand. Der Blick schreibt:
MoreEine Job-Pause für alle? «Unser Ziel ist es, mit diesem Projekt ein Konzept zu entwickeln, das Auszeiten nicht nur für Gutverdienende oder Angestellte mit arbeitgeberfinanzierter Freistellung ermöglicht, sondern auch für Personen mit tiefem Einkommen», erklärt Seiler Zimmermann auf Anfrage.
Denn ein zentrales Problem sei, dass eine Auszeit oft zu finanziellen Nachteilen führe – vor allem, weil während dieser Zeit keine Einzahlungen in die Sozialversicherungen erfolgen. So fehlen auch Beiträge in die zweite Säule. «Dies führt später etwa bei der Altersrente zu finanziellen Einbussen», so Seiler Zimmermann. Neben den Mitteln für den Lebensunterhalt müssten daher auch die Beiträge an die Sozialversicherungen gedeckt werden.
Vaudoise übernimmt Ecofin
Die Gruppe Vaudoise Versicherungen hat die Ecofin Investment Consulting AG, Zürich, erworben. Nach den Akquisitionen von Pittet Associés SA und Prevanto AG verstärkt die Vaudoise damit die Beratung für Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. In der Medienmitteilung wird dazu ausgeführt:
Mit der Akquisition stärkt die Vaudoise ihre Komplementärstrategie ausserhalb des eigentlichen Versicherungsgeschäfts und unterstreicht ihr erklärtes Ziel, Marktführerin in der umfassenden Beratung von Vorsorgeeinrichtungen zu sein. Die Mitarbeitenden der Prevanto AG und der Ecofin Investment Consulting AG werden eng zusammenarbeiten. Die beiden Firmen sollen rasch integriert werden.
Für Kontinuität und institutionelle Verankerung sorgt Alexandra Janssen, heutige Verwaltungsrätin der Ecofin Investment Consulting AG, die auch im Verwaltungsrat der Prevanto AG Einsitz nehmen wird. Für Kontinuität stehen auch die leitenden Mitarbeiter und das Team der Ecofin Investment Consulting AG, die ihre Kunden unverändert betreuen.
Darüber hinaus wird die Vaudoise ihre Zusammenarbeit mit der Ecofin-Gruppe vertiefen, um deren Expertise in Digitalisierung und künstlicher Intelligenz in die Dienstleistungen für institutionelle Anleger einzubringen.
Stephan Wyss, Gründungspartner von Prevanto, erläutert: «Ecofin Investment Consulting AG bietet Investment Consulting auf höchstem Niveau und verstärkt damit das bestehende Beratungsangebot von Prevanto für Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen signifikant. Damit positionieren wir uns als die Referenz für Lösungen komplexer Herausforderungen unserer Kundschaft.»
Rente mit Kapitalschutz
Wer sich bei der Pensionierung für die Rente entscheidet, erhält bei der Asga neu eine stärkere Absicherung der Angehörigen. Die Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Alle Neurentner der letzten 5 Jahre kommen in den Genuss des Kapitalschutzes. Ein Handeln Ihrerseits ist nicht nötig, denn dies gilt automatisch für die Anspruchsberechtigten. Die Asga bietet den zusätzlichen Schutz kostenlos an.
Wenn eine Alters- oder Altersinvalidenrente beziehende Person innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Pensionierung oder dem letzten Teilpensionierungsschritt verstirbt, wird ein Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Höhe des Kapitals entspricht ab der Pensionierung oder Teilpensionierung im Maximum 5 vollen Jahresrenten, berechnet auf Basis der Rente ohne Teuerungszulagen und Überschussbeteiligungen. Vom Total dieser 5 Jahresrenten wird abgezogen, was bis zum Zeitpunkt des Todesfalls bereits als Rente ausbezahlt wurde (pro rata). Das verbleibende Kapital steht dann den anspruchsberechtigten Hinterlassenen oder Begünstigten zu und wird zusätzlich zur Partnerrente ausgerichtet.
Bei Teilpensionierungen wird für jeden Schritt eine neue Berechnung gemacht. Dabei werden die Altersrenten und deren 5-Jahresschutz für jeden Teilpensionierungsschritt einzeln berechnet.
Obergrenze technischer Zinssatz sinkt auf 2,55%

In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2025.
Sessionsbericht Herbst 2025
Aus der Perspektive der zweiten Säule wurden in der Herbstssession 2025 vier Geschäfte behandelt, die sich direkt oder indirekt auf die berufliche Vorsorge auswirken könnten. Konkret wurden drei Motionen mit Bezug zur beruflichen Vorsorge angenommen, während es beim Geschäft des Bundesrates über das Adressdienstgesetz, das aus Sicht der zweiten Säule ebenfalls beachtet werden sollte, zu Differenzen zwischen den Räten kam.
Zudem geht der ASIP, wie bereits im letzten Sessionsbericht erläutert, davon aus, dass sich die zivilstandsunabhängigen Hinterlassenenleistungen in der ersten Säule auch auf das BVG auswirken werden. Sobald das Parlament an dieser Stelle definitive Beschlüsse fällt, werden wir unsere Mitglieder wieder informieren.
In dieser Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte kurz zusammengefasst und mit einer Einschätzung aus Sicht des Verbands ergänzt.
Herbstsession 2025: Themen der sozialen Sicherheit
In der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2025 hat sich das Parlament unter anderem mit folgenden Vorlagen der sozialen Sicherheit befasst: Finanzierung der 13. AHV-Rente, Details der künftigen Kita-Hilfen und Long-Covid-Strategie.
Digitalisierung für Hypo-Anlagen
Auf Money Cab plädiert Patrick Inderkum, CEO von Finnofleet Schweiz, für vermehrte Hypothekaranlagen der Pensionskassen. Digitale Lösungen sollen dabei helfen.
MoreLaut der Swisscanto Pensionskassenstudie 2025 liegt der durchschnittliche Anteil von Hypothekenanlagen bei Schweizer Pensionskassen bei lediglich 2,2 Prozent.
Auch die aktuelle Studie des VZ VermögensZentrums bestätigt: Der Anteil bleibt tief, obwohl regulatorisch bis zu 50 Prozent möglich wären, je nach Struktur und Anlagereglement.
Der Spielraum ist also enorm, gerade für Einrichtungen mit einem langfristigen Anlagehorizont und dem Bedürfnis nach stetigen, gut planbaren Erträgen.
UN-Pension setzt auf Block Chain zur Identifizierung
The United Nations Joint Staff Pension Fund (UNJSPF) and the United Nations International Computing Centre (UNICC) are proud to announce the release of their joint publication: Transforming Public Digital Identity: A Blockchain Case in Action from the UN System.
This white paper presents the successful implementation of the blockchain-powered Digital Certificate of Entitlement (DCE), UNJSPF’s secure and inclusive digital identity solution that has revolutionized pension verification for over 70,000 UNJSPF beneficiaries across 190 countries.
Developed through a strategic partnership between UNJSPF and UNICC, the DCE leverages blockchain, biometrics, artificial intelligence, and geo-location technologies to modernize the Fund’s seven-decade-old paper-based verification process. The solution enhances security, efficiency, and fraud prevention, while aligning with the UN’s broader digital transformation agenda.
The white paper outlines the technical architecture, governance framework, and measurable impact of the DCE solution, including a 40% reduction in paper-based processing, over 95% decrease in archiving expenditures, 76.5% reduction in overtime costs, and a 99.96% retention rate among digital users.
So vererben Schweizer ihr Vermögen
Laut Schätzungen werden 2025 in der Schweiz rund 100 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt – ein neuer Rekord. Das VZ Vermögens Zentrum hat untersucht, wie Schweizer Haushalte ihr Vermögen weitergeben. Die Analyse von mehr als 3000 Kunden zeigt: Bei Ehepaaren liegt der Median des Vermögens bei rund 1,4 Millionen Franken. Dieses Vermögen bleibt im engsten Familienkreis – beim Ehepartner und bei den Kindern. Bei Patchworkfamilien, kinderlosen Paaren und Einzelpersonen ist der Kreis der Begünstigten dagegen offener.
MoreVermögen: Der Median des Vermögens der untersuchten Eheleute liegt bei 1,4 Millionen Franken. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Kontoguthaben, Wertschriften, Immobilien und Beteiligungen.
Die Unterschiede sind enorm. So hinterlässt ein Viertel der Ehepaare weniger als 829’000 Franken, während ein weiteres Viertel mehr als 2,4 Millionen Franken weitergeben kann. 84 Prozent der untersuchten Personen verfügen über Wohneigentum – in der Regel ist das der grösste Teil des Vermögens.
Keine Nachhaltigkeit auf Kosten der Rendite
Die Pensionskasse des Kantons Schwyz soll weiterhin auch in Öl- und Gaskonzerne investieren dürfen – trotz Kritik aus dem Kantonsrat. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Motion von SP-Ratsmitglieder abgelehnt. Die Ausführungen des Regierungsrates mit der Empfehlung zur Ablehnung unter dem Titel «Keine Rendite auf Kosten der Zukunft» ist bemerkenswert. Sie ist geprägt von einem beim Thema «Nachhaltigkeit» selten anzutreffenden Realitätssinn. Dort heisst es:
Mit dem Erlass des Gesetzes über die Pensionskasse des Kantons Schwyz vom 21. Mai 2014 (PKG, SRSZ 145.210) hat der Kantonsrat beschlossen, dass für die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKSZ) die Leistungen durch den Verwaltungsrat der PKSZ zu bestimmen sind und die Finanzierung durch den Kantonsrat im PKG festgelegt wird.
Gesetzliche Vorschriften im Sinne der vorliegenden Motion haben mit hoher Wahrscheinlichkeit einen negativen Einfluss auf die erwartete Rendite der Vermögensanlage der PKSZ. Die Erträge der Vermögensanlage sind neben der Finanzierung ein wichtiger Bestandteil bei der Festlegung der Höhe der Leistungen einer Pensionskasse, insbesondere bei der Höhe der Altersrenten.
Die geforderten «nachhaltigen Investitionen» würden somit die Leistungen zugunsten der Versicherten schmälern und die gesetzlich vorgesehene Kompetenz des Verwaltungsrats einschränken. Ebenso ist aus Sicht des Regierungsrates die (moralische) Unterteilung der Motionäre ausgesprochen schwarz und weiss.
Auch wenn Ölkonzerne nicht unbedingt nachhaltige Ressourcen bereitstellen, sind diese Ressourcen für das aktuelle Funktionieren der Gesellschaft zwingend notwendig. Indes könnte wohl der Mehrheit der börsenkotierten Unternehmen Tätigkeiten oder Prozesse nachgewiesen werden, welche nicht nachhaltige Elemente aufweisen. Eine entsprechende Regulierung wäre somit potenziell arbiträr und nicht unbedingt zielgerichtet.
Die vorliegende Motion fordert eine schwierig umsetzbare Regulierung, welche die wichtigen Renditen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit hoher Wahrscheinlichkeit schmälert. Demgegenüber verspricht die Regulierung einen offenen, kaum greifbaren Mehrwert. Der Regierungsrat beurteilt das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig und die Motion M 4/25 ist entsprechend nicht erheblich zu erklären.
Arbeitgeber dafür – Gewerkschaft entsetzt
Der Entscheid des Nationalrats für die Deplafonierung der Ehepaarrenten bei gleichzeitiger Aufhebung lebenslanger Witwenrenten und Anpassungen bei den Kinderrenten trifft beim Arbeitgeberverband auf Zustimmung, beim Gewerkschaftsbund auf entschiedene Ablehnung. Die Arbeitgeber halten fest:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Zielsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die gesellschaftliche Entwicklung.
Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten. Die heutige Regelung basiert auf veralteten Familien- und Erwerbsmodellen.
Was die Zivilstandsabhängigkeit oder -unabhängigkeit anbelangt, so sollte aus Sicht der Arbeitgeber eine konsequente Vorgehensweise gewählt werden, dies auch im Hinblick auf andere politische Geschäfte wie die Deplafonierung der Ehegattenrente in der AHV.
Kein Ehepaarplafond-keine lebenslangen Witwenrenten
(sda) Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen – jedenfalls bei neuen Renten. Nach heftiger Debatte hat sie am 24.9.2025 eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage relativ knapp mit 102 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und Mitte. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Ursprüngliches Ziel des bundesrätlichen Entwurfs war, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei den Hinterlassenenrenten zu beseitigen. Dies verlangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2022 in einem Urteil von der Schweiz.
Die Botschaft sieht vor, dass Witwen und Witwer neu eine Rente erhalten, bis ihr jüngstes Kind das 25. Altersjahr vollendet hat – unabhängig davon, ob sie mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner verheiratet waren. Personen ohne Kinder sollen nach dem Willen der Landesregierung eine zweijährige Übergangsrente erhalten. Der Nationalrat sprach sich am Mittwoch knapp für eine dreijährige Übergangsrente aus. Ohnehin ausgenommen von der Reform sind Witwen und Witwer, die bei deren Inkrafttreten über 55 sind.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) baute die Vorlage bei deren Vorberatung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei aus. Sie beantragte, den Ehepaar-Plafond von 150 Prozent der AHV-Maximalrente für künftige Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen – nicht aber bei den laufenden Renten. Der Rat schloss sich dieser Position an.
Öffentliche PKs von Art. 46 BVV 2 ausgenommen
Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dürfen ihre Leistungen erhöhen, auch wenn ihre Wertschwankungsreserven nicht ausreichend sind. Nach dem Ständerat hiess der Nationalrat mit 97 zu 94 Stimmen eine entsprechende Motion gut.
Öffentlich-rechtliche Pensionskassen etwa von Gemeinden seien gegenüber Vorsorgeeinrichtungen wie Verbands- oder betriebseigenem Kassen benachteiligt, hatte der Urheber der Motion, Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW), geltend gemacht. Erstere dürften nämlich ihre Leistungen bei unvollständigen Reserven nicht erhöhen, letztere aber schon.
Beide Vorsorgeformen würden mit ihrem beschränkten Versichertenkreis nicht im freien Wettbewerb stehen. Demnach müssten sie nicht mit höheren Leistungen um Kunden werben. In erster Linie seien sie den ihren angeschlossenen Unternehmen oder Institutionen verpflichtet, welche auch haften würden.
MoreNestlé-Baisse trifft PKs
Der Tages-Anzeiger zeigt die schlechte Kursentwicklung der Nestlé-Aktien und zeigt die Folgen für die Schweizer PKs auf:
Damit hat ein weiteres Aushängeschild für Schweizer Qualität an Glanz verloren – ein Unternehmen, das über Marken wie Smarties oder Nesquik jedem Kind vertraut ist. Nestlé ist für die Schweiz zwar kein Fall von «too big to fail» wie die Grossbanken, und als Arbeitgeber hat der Konzern in den letzten zehn Jahren in der Schweiz an Gewicht verloren: Die Zahl der Beschäftigten sank seit 2015 um 2000 auf 8500 letztes Jahr, bloss rund 2000 Landwirtschaftsbetriebe beliefern ihn.
Doch der Kurssturz an der Börse von über 40 Prozent seit 2022 trifft die Schweizer Bevölkerung direkt über ihre Pensionskassenvermögen. Da Pensionskassen einen Teil der Vorsorgegelder nah am Schweizer Aktienindex halten, leiden sie mit, wenn ein Schwergewicht wie Nestlé unter Druck kommt. Schätzungsweise 11 Milliarden des gesamten Schweizer PK-Vermögens stecken in Nestlé. Da die Pensionskassen breit diversifizieren, sind die Guthaben zwar nicht akut gefährdet, doch der Wertverlust schmerzt.




