
Boomer – Herausforderung für die AHV
Alterspyramiden der in der Schweiz und im Ausland geborenen Personen (2020, 2050 und 2070)
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Die Zahl der über 65-Jährigen wird künftig stärker wachsen als die Bevölkerung im Erwerbsalter. Einer der Hauptgründe dafür ist die Babyboom-Generation. In CHSS schreibt dazu Ilka Steiner:
MoreDie Babyboom-Generation erreicht das Referenzalter zwischen 2010 und 2029. Im Jahr 2010 wurde die erste Kohorte der Babyboomerinnen (1946 geboren) 64 Jahre alt, gefolgt von der ersten Kohorte der Babyboomer (1946 geboren und somit 65 Jahre alt) im Jahr 2011.
Im Jahr 2029, mit einem harmonisierten Referenzalter für Männer und Frauen, wird dann die letzte Kohorte 65 Jahre alt (Frauen und Männer, die 1964 geboren wurden). Bevölkerungsprognosen zufolge zählt die Schweiz im Jahr 2070 die letzten 1000 Babyboomerinnen und Babyboomer im Alter von 106 bis 111 Jahren.
Die gegenwärtige und die zukünftige Bevölkerung im Rentenalter (Grafik 1) setzen sich nicht nur aus in der Schweiz geborenen Babyboomerinnen und Babyboomern zusammen, sondern auch aus im Ausland geborenen Personen, die im Laufe ihres Lebens in die Schweiz eingewandert sind.
Der Anstieg der in der Schweiz geborenen Bevölkerung im Referenzalter ist zwischen 2020 und 2050 besonders auffallend und lässt sich durch den Rentenübergang der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboom-Generation erklären. Aber auch die in den letzten Jahrzehnten im Erwerbsleben zugewanderte Bevölkerung wird altern und so zum Anstieg der 65-Jährigen und Älteren beitragen.
Vorsorgesparen als Droge?
«Steuerabzüge sind eine teure Droge», meint Hansueli Schöchli in der NZZ. Ganz besonders gefährdet als Drogenabhängige scheinen die Sparer zu sein, welche die Möglichkeiten zu freiwilligen Beiträgen in der 2. und 3. Säule nutzen. Das koste den Staat gewaltige Steuererträge, bringe aber für die Vorsorge nur geringen Zusatznutzen. Eine kühne Behauptung, welche angeblich durch ausländische Untersuchungen gestützt wird. Ob sich das auf die Schweiz übertragen lässt, muss man bezweifeln. Seine Argumentation ist übrigens bestens bekannt. Sie wird uns regelmässig vom SGB serviert.
MoreDer Kanton Zürich hat jüngst im Auftrag des Parlaments mit einem Bericht an die Kosten von Steuerabzügen erinnert. Zusammengerechnet brachten die Abzüge im Jahr 2020 den Pflichtigen Einsparungen bei den Staats- und Gemeindesteuern von total über 5 Milliarden Franken. Dies bei Gesamtzahlungen für Einkommenssteuern im Kanton Zürich von etwa 9 Milliarden Franken.
Die Addition aller Abzüge verzerrt hier das Bild, aber vereinfacht lässt sich sagen: Bei Abschaffung aller Steuerabzüge könnten Kanton und Gemeinden die Einkommenssteuersätze um etwa einen Drittel senken, ohne per saldo Einbussen zu haben. Ältere Darstellungen auf Bundesebene kamen auf noch grössere Effekte von Abzügen.
Eine goldene Regel der Steuerpolitik sagt: möglichst wenig Abzüge und dafür möglichst tiefe Steuersätze. Dies minimiert die volkswirtschaftlichen Verzerrungen. Es bedeutet weniger negative Arbeitsanreize, weniger Ausweichmanöver und weniger Aufwand der Bürger für Steuerberater. (…)
Wohnschutz lähmt Wohnungsmarkt
Das Basler Wohnschutzgesetz schützt Altmieter und benachteiligt Wohnungssuchende, erschwert bis verhindert Sanierungen und reduziert die Motivation privater Investoren auf dem Wohnungsmarkt. Der Tages-Anzeiger geht der Frage nach, ob das Basler Modell als Vorbild für andere Städte dienen kann.
MoreEiner, der sich damals an vorderster Front für die Initiative einsetzte, ist Ivo Balmer. Für den Stadtgeografen und SP-Grossrat ist im Rückblick klar: Der Mieterverband wäre mit seinem Anliegen wohl nie so erfolgreich gewesen, wenn nicht viele Menschen zumindest über Ecken Betroffene von Massenkündigungen gekannt hätten.
«Es formierte sich eine wohnpolitische Bewegung: Pensionierte, Arbeiter, Akademikerinnen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund – der Widerstand gegen die Verdrängung reichte bis weit ins bürgerliche Lager.»
Balmer ist nach wie vor vom «Erfolgsmodell Wohnschutz» überzeugt. «Selbstverständlich» bräuchten auch Zürich und Bern nach Renovationen eine Mietzinskontrolle. «Nur so ist es uns gelungen, die Massenkündigungswelle zu durchbrechen.»
Diametral anders fällt das Urteil der Vermieter nach knapp drei Jahren aus. Bereits kurz nach Einführung des Wohnschutzes meldete sich der erste private Hausbesitzer aus Basel zu Wort: Er würde gern renovieren, aber «es lohne sich nicht». Die genehmigte Mietzinserhöhung sei zu tief.
Die Schweizer Versicherungskonzerne Baloise und Helvetia legten kurzerhand sämtliche Vorhaben in Basel auf Eis. Es wäre nämlich, so die Baloise, unverantwortlich «das Geld unserer Versicherten für Renovationen in Basel einzusetzen».
Effizienz und Föderalismus
Der zurücktretende Direktor des BSV – Stéphane Rossini – äussert sich in einem Beitrag auf CHSS über mangelnde Effizienz im System der sozialen Sicherheit. Dabei geht es um Fragen des Föderalismus und um die Digitalisierung, welche den Bürgern einen besseren Zugang zu den Daten ermöglichen soll. Den Ausweg sieht er in der Zentralisierung aller Facetten des Sozialstaats. Sein Fazit:
Die Schweiz braucht eine kohärente und angemessen regulierte Sozialpolitik, die bezüglich Funktionsweise und Transparenz innovationsfähig ist. Die Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren gegensätzliche Interessen stehen aber der Innovation im Weg.
Zuweilen fehlt schlichtweg die kritische Masse. Wir denken zu engstirnig und zu sehr in Schubladen, anstatt neue transversale Ansätze für neue soziale Bedürfnisse zu entwickeln.
Den «Menschen ins Zentrum stellen » ist nur möglich, wenn man das Silodenken überwindet. Themen wie Wohnen, Integration oder Inklusion, Prävention oder ganzheitliche Betreuung würden davon profitieren, denn diese Herausforderungen können ohne übergreifende Lösungen nicht erfolgreich angegangen werden.
Dasselbe gilt für die zahlreichen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern als Steuerpflichtige, Versicherte und Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen.
Konkret müssen Bund und Kantone verstärkt gemeinsame Strategien erarbeiten (zu Alter, Armut, Integration, Gesundheit, Familie, Prävention) und ihre Ansätze sowohl inhaltlich als auch steuerungsbezogen eng abstimmen.
Wir könnten uns damit begnügen, zu sagen, dass unser dezentrales soziales System gut funktioniere und die einzelnen Leistungen korrekt verteilt würden. Aber wie steht es um die Effizienz und den optimalen Einsatz der kollektiven Ressourcen? Sicher ist: Wir können es uns nicht leisten, diese Frage offenzulassen.
Transparenta: Stufenweise Altersrente
Dem Beispiel anderer Pensionskassen folgend, hat neu auch die Transparenta Sammelstiftung eine flexible Rentenbezugsmöglichkeit eingeführt, verbunden mit einem Kapitalschutz für nicht bezogene Rententeile im Falle eines frühen Tods. Als Innovation erlaubt das Modell unterschiedliche Rentenhöhen für drei Perioden im Anschluss an die Pensionierung. In ihrem Merkblatt führt die Transparenta dazu aus:
MoreWählt eine versicherte Person die stufenweise Altersrente, so werden zum Zeitpunkt der Pensionierung die Rententeile für bis zu drei Stufen verbindlich festgelegt. Es ist möglich, die erste Stufe auch nur mit Stufe 2 oder 3 zu kombinieren.
Die versicherte Person kann die Verteilung ihres angesparten Alterskapitals auf die drei Rentenstufen frei bestimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der Rententeil der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die gesetzliche Mindestrente (BVG-Minimum).
Brunaupark: Erfolg für CS-PK
Die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat wollte mehr Mitspracherecht beim Bauprojekt im Kreis 3. So nicht, urteilt nun das Verwaltungsgericht. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
MoreDie Pensionskasse der Credit Suisse erzielt einen juristischen Sieg im Ringen für einen neuen Brunaupark, wo dereinst rund 500 neue Wohnungen die aktuell rund 200 ersetzen sollen.
Das Projekt ist seit Bekanntwerden umstritten. Im November 2021 wollte sich die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat politisches Mitspracherecht sichern. Das Stadtparlament nahm eine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) vor. Für das Gebiet «Brunaupark/Uetlihof» im Kreis 3 verankerte der Gemeinderat eine Gestaltungsplanpflicht. Unter anderem, um einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen zu sichern.
«Die Bürokratie ist die Feindin der Freiheit»
Passend zu unserem Kommentar im Newsletter Nr. 521 «Deep State» hat FDP-Präsident Thierry Burkart in einem Interview mit der NZZ die starke Stellung der Bundesverwaltung im politischen Geschehen der Schweiz angeprangert. «Die stärkste Lobbyvereinigung ist heute die Verwaltung» sagte er aus.
Das müssen Sie bitte erklären.
In der Bundesverwaltung in Bern kommt es immer wieder vor, dass Staatsangestellte Vorstösse für die linken Parlamentsmitglieder formulieren – unabhängig davon, wer dem Departement vorsteht. Die Politiker reichen diese Postulate und Motionen dann dankbar ein – unter dem Jubel der, gemäss Eigendeklaration über 75 Prozent, linken Journalisten, die ihrerseits gerne noch ein Gutachten einer linken Uni-Expertin zitieren. Das Lobbying übernehmen dann die NGO, die oft direkt vom Vorstoss profitieren.
Das sind gut geölte Zahnräder, die da ineinandergreifen. Um die linke Maschinerie zu kaschieren, zeigen die Linken gerne auf den bürgerlich dominierten Bundesrat. Doch das ist ein Ablenkungsmanöver. Eine bürgerliche Maschinerie gibt es nicht mehr, wenn es denn überhaupt je eine gegeben hat.
Die Bundesverwaltung zählt 38 000 Vollzeitstellen, und in Zürich kommen auf 1000 Bürger 28 Beamte. Was sind die Folgen?
Sie zeigen sich am deutlichsten in der Bürokratie und der staatlichen Überreglementierung. Reden Sie mal mit einem Bauunternehmer, mit einer Treuhänderin, einer Landwirtin im eigenen Betrieb oder einfach jemandem, der ein Haus bauen möchte. Alle sagen das Gleiche: Die Bürokratie erdrückt sie. Die Folge ist, dass Entwicklungen blockiert werden.
Die FDP hat diesen Staat aufgebaut, heute setzt sie ihn mit Überreglementierung und Bürokratie gleich.
Der Staat, den der Freisinn aufgebaut hat und der sich auf Wesentliches beschränkt, ist nicht mehr der Staat, mit dem wir es heute zu tun haben. Die Bürokratie ist die Feindin der Freiheit, weil sie das Leben der Bürgerinnen und Bürger einschränkt. Sie verschlingt Geld, sie bremst Innovation, sie frisst Lebenszeit. Die Produktion von Merkblättern, Richtlinien und Formularen hat mittlerweile ein Ausmass angenommen, das an Realsatire grenzt.
Wo sehen Sie denn die Freiheit bedroht?
Zum Beispiel, wenn der Bundesrat auf Druck der Linken ernsthaft erwägt, eine neue Steuer auf Vorsorgevermögen einzuführen. Er will die Regeln während des Spiels ändern und Kapitalbezüge in der zweiten und dritten Säule stärker besteuern. Damit bestraft er genau jene Bürgerinnen und Bürger, die sich eigenverantwortlich um ihre Altersvorsorge kümmern. Die FDP hat dagegen eine Petition eingereicht und in wenigen Tagen knapp 45’000 Unterschriften gesammelt. Sollte das Parlament diesen Vorschlag unterstützen, erwägen wir, dagegen das Referendum zu ergreifen.
BSV: Mängel bei der Personalführung
Der Bundesrat hat den Schlussbericht zu der Administrativuntersuchung zur Korrektur der AHV-Finanzperspektiven publiziert. Er enthält Vorschläge zur Verbesserung der Prozesse, Dokumentation und Qualitätskontrolle sowie der Ressourcen im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Im Bericht heisst es u.a.:
Es wurden keine Sorgfaltspflichten verletzt. Insbesondere informierte das BSV nicht zu spät über die «Fehler» in den AHV-Finanzperspektiven. Im Gegenteil informierte es aus heutiger Sicht wohl zu schnell, was allerdings angesichts der Umstände nachvollziehbar ist. Im […] wurden sodann die Grundlagenarbeiten am Berechnungsprogramm vernachlässigt, was aber angesichts der Ressourcenmängel niemandem vorgeworfen werden kann.
Die dem GF I zur Verfügung gestellten Ressourcen waren jedenfalls bis anfangs 2024 nicht ausreichend und nicht angemessen. Der Ressourcenmangel resultierte in einer technischen und inhaltlichen Schuld, welche für die Geschehnisse im Sommer 2024 verantwortlich ist.
Die Ursache für die Probleme bei den AHV-Finanzperspektiven waren die inhaltliche und technische Schuld, die auf die Ressourcenmängel zurückzuführen war. Sowohl der Leiter GF I als auch MA 1 haben Fehler gemacht, die ihnen allerdings angesichts der Umstände nicht vorgeworfen werden können. Ein Versagen von Mitarbeitenden liegt nicht vor.
Gewisse E-Mails innerhalb des BSV deuten auf zwischenmenschlich belastete Verhältnisse und eine verbesserungsfähige Kommunikation hin. Es ist die Aufgabe der leitenden Personen, für eine offene, vertrauensvolle und positive Betriebskultur zu sorgen, welche alle Geschäftsfelder des GF I umfasst. Dazu gehört auch die Förderung einer Kultur, in der Fehler offen angesprochen werden können und Vorgesetzte bei unplausiblen Code-Teilen nicht von absichtlichen Manipulationen ausgehen (Just Culture).
Forschungsauftrag: Stellung der Alleinlebenden
Am 15. Juni 2023 reichte Ständerat Andrea Caroni das Postulat 23.3831 «Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz» ein. Es beauftragt den Bundesrat, den Umgang des Staates mit Alleinlebenden in den Bereichen Steuern, Sozialversicherungen und bei weiteren Transfers zu analysieren. Der Postulatsbericht soll Unterschiede in Transferströmen und Belastungsrelationen zwischen Alleinlebenden und anderen Lebensformen quantitativ darlegen.
Steuertricks?
Gian Signorelli kommentiert im Beobachter eine Auswertung des Kantons Zürich zu den Steuerabzügen und ihren Auswirkungen auf den Steuerertrag. Das berge «sozialpolitischen Sprengstoff». Besonders hervorgehoben werden dabei die Einkäufe in Pensionskassen, die sich nur rund 4 Prozent der Bevölkerung leisten könnten, was scheinbar ungerecht und politisch verwerflich ist und natürlich «brisant». Abzüge erscheinen als «Steuertricks». Dazu heisst es:
Der Kanton Zürich hat nun in einer Auslegeordnung erstmalig ausgewertet, wie stark Abzüge seine Steuereinkünfte mindern. Untersucht wurde das Jahr 2020, Anlass dazu war ein Postulat des SP-Kantonsrats Tobias Langenegger.
Wenn es keine Abzüge gäbe, würde der Kanton 4,8 Milliarden Franken mehr einnehmen – bei Gesamteinnahmen von 16,9 Milliarden. Also eine durchaus erkleckliche Summe. (…)
Bemerkenswert und sozialpolitisch brisant sind die Abzüge bei der persönlichen Berufsvorsorge. Bloss 3,8 Prozent der Steuerpflichtigen konnten diese im Jahr 2020 machen. Kanton und Gemeinden entgingen dadurch 365 Millionen Steuerfranken.
Wer die eigene Pensionskasse aufstocken konnte, tat das mit durchschnittlich 22’000 Franken und konnte so 9500 Franken Steuern sparen. Die Zahlen zeigen: Diese Abzugsmöglichkeit können vor allem gut verdienende Zürcherinnen und Zürchern nutzen, die es sich leisten können, auf 22’000 Franken ihres Jahreseinkommens zu verzichten.
Ein wenig anders sieht es bei der dritten Säule aus. Etwas mehr als jeder Dritte Zürcher Steuerpflichtige konnte es sich leisten, in die private Altersvorsorge einzuzahlen (36,1 Prozent). Wer es tat, sparte im Durchschnitt 1232 Franken Steuern. Kanton und Gemeinden mussten auf 480 Millionen Franken verzichten.
Ewiges Thema Vorsorge-Ausweis
In der NZZ gibt Michael Ferber eine detaillierte und – wie er betont – leichte Anleitung zum Lesen des Vorsorgeausweises der Pensionskassen.
Einen guten Überblick darüber, mit welchen Alters- und Risikoleistungen man beim derzeitigen Arbeitgeber rechnen kann, gibt der jährlich verschickte Pensionskassenausweis. «Damit können Versicherte ein Gespür dafür entwickeln, wofür sie ihre Beiträge bezahlen», sagt Pascal Affentranger von der Versicherung Axa Schweiz.
Dabei ist Pensionskasse nicht gleich Pensionskasse – zwischen den Vorsorgeeinrichtungen gibt es grosse Unterschiede, die starken Einfluss auf die Altersvorsorge haben. «Die Pensionskassenleistungen sind völlig unterschätzte Zusatzleistungen eines Arbeitgebers», sagt Nico Fiore, Geschäftsführer von Inter-Pension, dem Verband der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
So habe die Wahl eines Arbeitgebers mit einer besseren Pensionskassenlösung einen erheblichen Einfluss auf die langfristige Altersvorsorge. «Je nach Alter und Ausbildungsstand sprechen wir hier unter Umständen von mehreren hunderttausend Franken Unterschied zum Ende der Karriere hin», sagt er.
Verheiratete leben länger
Philippe Wanner, Autor der BSV-Studie "Mortalité Differentielle en Suisse 2011-2022" hat für die Zeitschrift CHSS die Daten zu den Sterblichkeitsziffern von Ledigen und Verheirateten aufbereitete und kommentiert. In CHSS schreibt er dazu:
MoreDie Originaldaten zeigen, dass ledige Männer im Alter von 25 Jahren rund sechs Jahre weniger lang leben als verheiratete Männer; die Lebenserwartung für ledige Frauen liegt rund 4 Jahre tiefer als jene der verheirateten. Bei nicht mehr Verheirateten liegt die Lebenserwartung für Männer 5 Jahre und für Frauen 3 Jahre tiefer als bei den Verheirateten.
Auch im Alter von 65 Jahren ist die Lebenserwartung von ledigen und nicht mehr verheirateten Personen kürzer als die von verheirateten Personen. Die Lebenserwartung lediger Männer ist um fast 4 Jahre, die der nicht mehr verheirateten Männer und ledigen Frauen um etwa 2,5 Jahre und die der nicht mehr verheirateten Frauen um 1,5 Jahre verkürzt.
Diese Unterschiede in der Lebenserwartung sind relativ bedeutend und fallen grösser aus als für andere Variablen wie etwa das Bildungsniveau, die Nationalität, das Einkommen oder den ausgeübten Beruf. Die zivilstandsbezogenen Sterblichkeitsunterschiede haben sich im Laufe der Zeit nicht verändert. Das belegt ein Vergleich der kürzlich berechneten Daten mit Zahlen einer Studie zum Zeitraum 1990-2005 (Wanner und Lerch 2012).
Gefährdetes AHV-Vermögen in den USA?
Compenswiss hat bei der Wahl ihrer Depotbank von der UBS zu State Street gewechselt. Unser AHV-Geld in den USA? Das gefällt nicht allen. Jetzt ist ein Streit darüber entbrannt, ob es bei der UBS sicherer vor US-Sanktionen wäre. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
More[SVP-Nationalrat Thomas Matter sagt] dass es zwar ein geringes Risiko für US-Sanktionen gegen die Schweiz gebe. «Aber auch das kleinste Risiko müssen wir möglichst vermeiden, denn es geht bei den Rentengeldern schliesslich um die Substanz unseres Altersvermögens.»
Der Nationalrat soll übernächste Woche darüber entscheiden, ob die AHV-Gelder wieder von einer Schweizer Bank verwahrt werden müssen. Die Wirtschaftskommission hatte im Januar eine entsprechende Motion von Matter angenommen. Der Bundesrat soll dazu aufgefordert werden, die Ausschreibung neu zu starten und zur Bedingung zu machen, dass nur Schweizer Banken infrage kommen.
Die Argumentation von Matter: «Der Bundesrat hat bei einer Schweizer Bank ganz andere Möglichkeiten, um die Interessen der Schweiz durchzusetzen, als wenn er im Fall der Fälle bei einer US-Bank anrufen muss.»
Dem widerspricht Compenswiss. «Sanktionen kann es immer geben, auch wenn dies unwahrscheinlich ist, aber auch eine Schweizer Bank würde sie durchsetzen», sagt Direktor Breval. Der neue US-Präsident Donald Trump habe die Wahrscheinlichkeit dafür nicht unbedingt erhöht, ein Restrisiko für Sanktionen bestehe immer.
Compenswiss mit 7,3% Rendite
Portfolio Compenswiss
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Jahr 2024 mit einer positiven Performance ab. Das Anlageresultat beläuft sich auf erfreuliche 7.33 %. Die guten Ergebnisse der beiden letzten Jahre konnten die negative Performance von 2022 jedoch nicht vollständig ausgleichen.
Im Berichtsjahr trugen alle Anlageklassen zum positiven Resultat bei. Insgesamt beträgt das durch compenswiss verwaltete Vermögen per Ende 2024 46’102 Millionen Franken, gegenüber 40’596 Millionen Franken im Vorjahr.
Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die im 2024 erzielte Anlagerendite und auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer infolge der Reform AHV 21 zurückzuführen. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass das finanzielle Gleichgewicht des AHV- und des IV-Ausgleichsfonds mittelfristig gefährdet bleibt.
Infos Compenswiss / Arbeitgeberverband
Deutschland vor einer Vorsorge-Krise
Florian Weigelt, Prof. für Finanzrisikomanagement an der Uni Neuchâtel, ist besorgt über den Zustand des deutschen Rentensystems. Den einzigen Ausweg sieht er in der Einführung eins kapitalgedeckten Systems, etwa nach schwedischem Vorbild. Auf HZ Insurance schreibt er.
Die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2025 stehen fest, und auch das erste TV-Duell liegt hinter uns. Doch eines fällt auf: Die zukünftige Finanzierung des Rentensystems spielt im Wahlkampf kaum eine Rolle.
Dabei steht Deutschland vor einem gigantischen Problem! Das umlagefinanzierte Rentensystem (Generationenvertrag; aktive Arbeitnehmer zahlen Beiträge, die direkt an Rentner ausgeschüttet werden) ist nicht mehr mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung vereinbar.
Schon im Jahr 2035 wird ein Viertel der deutschen Bevölkerung über 67 Jahre alt sein. Diese Rentner müssen dann von nur 56 Prozent der arbeitenden Bevölkerung im Alter von 20 bis 66 Jahren finanziert werden. Das ist das ungünstigste Verhältnis von Arbeitern zu Rentnern seit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die Belastung für die arbeitende Generation wird enorm steigen. (…)