Abendrot: Pionierhaftes Projekt für das Wohnen im Alter
Die für ihre innovativen Bauprojekte bekannte Basler Stiftung Abendrot hat in Winterthur ein wegweisendes Projekt für das Wohnen im Alter verwirklicht. Dazu heisst es auf der Webseite von Abendrot:
More«Am westlichen Rand des Winterthurer Lagerplatz-Areals entstand mit dem «Zusammen_h_alt» ein pionierhaftes Wohnprojekt, das zeigt, wie Leben im Alter auch aussehen kann.
Die Genossenschaft, getragen von ihren Bewohnern, entwickelte das Haus in enger Partnerschaft mit der Stiftung Abendrot – und schreibt damit an einem zukunftsweisenden Kapitel gemeinschaftlichen Wohnens.
Die Idee entstand Mitte der 2000er-Jahre in einer Winterthurer Männergruppe: In Gesprächen über das Altwerden tauchte der Wunsch auf, eine eigene Form des Wohnens für die Zeit «nach Arbeit und Familie» zu entwickeln.
Aktive skeptisch, Pensionierte zufrieden
Das neue «Vorsorge-Panorama Schweiz» von Swiss Life zeigt: Die Hälfte der Bevölkerung kommt finanziell einfach oder sehr einfach über die Runden – international ein hoher Wert. Eine Mehrheit schafft es, Geld auf die Seite zu legen. Rund die Hälfte hält Wertschriften. Doch die finanziellen Erwartungen an den Ruhestand sind verhalten. Zusammenfassend kann festgestellt werden:
- Paare im Rentenalter sind am häufigsten mit ihren Finanzen zufrieden (72%), Alleinerziehende im Erwerbsalter am seltensten (32%).
- 38% der befragten 18- bis 80-Jährigen nehmen ihre finanzielle Lage schlechter als vor einem Jahr wahr – vor allem wegen höherer Lebenshaltungskosten.
- Nur 17% finden, dass die Schule sie ausreichend auf Finanz-, Vorsorge- und Anlagethemen vorbereitet hat. Lediglich eine Minderheit traut sich zu, spezifische Vorsorgebegriffe wie «Koordinationsabzug» (22%) oder «Umwandlungssatz» (31%) erklären zu können.
- 62% der 18- bis 64-Jährigen können Geld auf die Seite legen. Jüngere sparen oft für Reisen oder den Hauskauf, Ältere, um den Ruhestand geniessen zu können.
- Nur 42% der 18- bis 64-Jährigen sind zuversichtlich, im Ruhestand den Lebensstandard halten zu können. Bei den Pensionierten sagen 71%, dass ihnen dies gelungen ist.
- 51% der Befragten halten im freien Vermögen Aktien, Anleihen und/oder Fonds mit gemischten Anlageklassen.
- Die Hälfte der Bevölkerung würde zusätzlich verfügbares Geld auf ein Sparkonto legen; lediglich 32% würden es investieren.
Etwa die Hälfte der Bevölkerung empfindet es als einfach oder sehr einfach, finanziell über die Runden zu kommen, wie aktuelle Daten des Bundesamts für Statistik zeigen. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz damit hinter den Niederlanden auf Platz 2.
Gleichzeitig hat selbst in der wohlhabenden Schweiz etwa ein Viertel Mühe, über die Runden zu kommen. Die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Lage blieb in den letzten zehn Jahren weitgehend stabil. Zwischen 2021 und 2023 nahm sie jedoch sowohl im Erwerbs- als auch im Rentenalter leicht ab.
More«Ein höheres Rentenalter ist nicht nötig»
Doris Bianchi, neue Direktorin im BSV, hat SRF ein grosses Interview gegeben. U.a. meinte sie:
Der Bundesrat hat gestern erklärt, dass er das Rentenalter bei 65 Jahren belassen will. Warum nicht erhöhen, wo wir doch immer länger leben?
Ein höheres Rentenalter ist aus finanziellen Gründen zurzeit nicht nötig. Die AHV profitiert von einem starken Arbeitsmarkt mit tiefen Arbeitslosenzahlen. Zudem haben wir bereits mit der AHV 21 eine grosse Flexibilisierung eingeführt. Es soll zur Normalität werden, freiwillig auch über das Referenzalter hinaus zu arbeiten. Ein höheres Rentenalter wäre da ein falscher Schritt.
Der Bundesrat will Frühpensionierungen weniger attraktiv machen. Er schlägt vor, dass man das ersparte Geld aus der zweiten und dritten Säule frühestens mit 63 Jahren beziehen kann, analog zur AHV. Was haben Sie gegen Frühpensionierungen?
Man muss die verschiedenen Säulen als gemeinsame Vorsorge denken. Darum ergibt eine Anpassung Sinn. Wir sehen in unseren Statistiken, dass sich vor allem Personen frühpensionieren lassen, die über sehr viel Kapital in der Pensionskasse verfügen. Es geht also auch um Gerechtigkeit, dass nicht Leute privilegiert werden, die sowieso schon sehr gute Löhne haben. Es gibt immer auch Möglichkeiten für Teilpensionierungen, wenn der Arbeitgeber mitmacht.
Sie haben mal beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund gearbeitet. Wie viel Gewerkschafterin steckt noch in Ihnen?
Ich bin sehr verbunden mit der Idee der Sozialpartnerschaft. Sie ist ein Motor der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Auch bei den Sozialversicherungen geht es meistens darum, eine austarierte Kompromisslösung zu finden. Den Ausgleich von verschiedenen Interessen zu finden, ist ein Erfolgsrezept der Schweiz.
AHV2030: Kritik an Hürde für Frühpensionierung
Der Bezug der zweiten und dritten Säule soll künftig erst ab 63 möglich sein. Was würde diese Einschränkung für die Erwerbstätigen bedeuten? Ist sie sinnvoll? Der Tages-Anzeiger schreibt:
MoreWerden Arbeitnehmende wenige Jahre vor Erreichen des Rentenalters entlassen, entscheiden sich heute manche für den Vorbezug einer Pensionskassenrente oder des Alterskapitals. Mit einer Bezugshürde von 63 Jahren wären beispielsweise 62-Jährige bei ihrer Entlassung faktisch gezwungen, Arbeitslosengeld zu beziehen, statt die Frühpensionierung zu wählen.
Oft gibt es bei Entlassungen auch Sozialpläne, die für ältere Arbeitnehmende den Vorbezug der Pensionskassenrente ohne grössere Einbussen ermöglichen. Auch solche Regelungen wären infrage gestellt, ausser es gäbe für diese Fälle Ausnahmen. Kommt dazu: In manchen Berufsgruppen – etwa im Baugewerbe, bei der Polizei, für Piloten – sind Frühpensionierungen wegen der hohen Arbeitsbelastung vorgesehen. Da müsste es wohl ebenfalls Ausnahmen geben. (…)
FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt spricht von einer «blöden Idee», die es zu verhindern gelte. «Ich kann nicht verstehen, warum der Bundesrat einmal mehr die Selbstvorsorge und die Eigenverantwortung massiv einschränken will.» Der Vorschlag sei Gift für das Vertrauen der Erwerbstätigen in die 2. und 3. Säule. Nicht Überregulierung, sondern Flexibilität sei in der Altersvorsorge gefragt.
So kassierten Bersets Mitarbeiter
Bei seinem Abschied aus dem Bundesrat verteilte SP-Bundesrat Berset grosszügige Abschiedsgeschenke. Der Blick hat recherchiert.
MoreWenn ein Bundesrat abtritt, stehen seine engsten Mitarbeiter vor der Frage: gehen oder bleiben? Manche wollen sich ohnehin beruflich verändern, andere kommen mit der neuen Chefin oder dem neuen Chef nicht klar. Entscheiden sie sich für den Absprung, dürfen sie sich auf einen «goldenen Handschlag» freuen: Die Entschädigungen sind eine zusätzliche Motivation, die Bundesverwaltung zu verlassen.
Sein engster Mitarbeiterstab in Bern kassierte insgesamt mehr als 750’000 Franken, wie Recherchen von Blick, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, zeigen. Wer erhielt wie viel?
- Lukas Gresch (53) erhielt den grössten Batzen: 366’665 Franken! Gresch war von 2020 bis 2023 Bersets Generalsekretär. Er bereitete alle Bundesratsgeschäfte vor, bei ihm liefen die Fäden zusammen. Heute ist er Partner bei Hirzel Neef Schmid Konsulenten. Die Firma zählt zu den einflussreichsten Lobby-Agenturen der Schweiz.
- Stefan Honegger (48) kassierte 153’207 Franken. Er arbeitete von 2020 bis 2023 als Bersets persönlicher Mitarbeiter und war für die Bereiche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Zusammen mit Bersets ehemaligem Kommunikationschef Peter Lauener (57) gründete er die Beratungsagentur Plus-Value.
- Michael Brändle (49) erhielt 133’728 Franken, obwohl er deutlich länger für Berset gearbeitet hatte als Stefan Honegger. Brändle war von 2012 bis 2023 Bersets persönlicher Mitarbeiter. Heute ist er Präsident der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und stellvertretender Direktor des Schweizerischen Städteverbands. Brändles Lohn bei Pro Helvetia wurde von seiner Abgangsentschädigung abgezogen – daher erhielt er weniger als Honegger.
- Rémy Lüthy (38) war nur ein gutes Jahr stellvertretender Generalsekretär – von 2023 bis 2024. Trotz kurzer Dienstzeit erhielt der Absolvent eines CAS an der HSG eine Abgangsentschädigung in Höhe von 53’759 Franken. Heute ist er Leiter für Arbeitsmarktfähigkeit, Gesundheit und Soziales beim Staatsbetrieb SBB.
- Gianna Blum (38) war ebenfalls nur kurz für Alain Berset tätig – von 2022 bis Ende 2023 als Co-Leiterin Kommunikation. Die ehemalige Blick-Journalistin erhielt ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 44’311 Franken. Heute arbeitet Blum in der Medienstelle von SRG-Direktorin Susanne Wille (51).
AHV2030: Bundesrätliche Symbolpolitik
Der Arbeitgeberverband hält nichts von den Ideen des Bundesrats für die anstehende AHV-Reform. Der Verband schreibt in einer Stellungnahme:
MoreAls im Mai 2025 die Stossrichtung der Reform bekanntgegeben wurde, kritisierten die Arbeitgeber, der Bundesrat plane Massnahmen, die zu Lasten von Arbeitgebern, Arbeitstätigen und Leistungswilligen gehe. Der heute vorgestellte Vorschlag bestätigt die Befürchtungen, denn er soll Selbstständigerwerbende und KMU belasten, ohne echte strukturelle Elemente vorzusehen.
Dies ist angesichts der Finanzlage des wichtigsten Vorsorgewerks kurzsichtig und damit ein grosses Risiko. Immerhin – und sinnvollerweise – erwägt der Bundesrat die Einführung eines politischen Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der AHV, wenn sich die Lage des Ausgleichsfonds verschlechtern und sich abzeichnen sollte, dass der Fondsstand langfristig unter 90 Prozent sinken wird.
Was als «Modernisierung» verkauft wird, ist in Tat und Wahrheit ein Rückschritt. Dies entspricht vor allem Symbolpolitik und lässt Nachhaltigkeit wie Verhältnismässigkeit und Generationengerechtigkeit vermissen. Stattdessen sollen Familienunternehmen und KMU zusätzlich belastet werden.
Leitlinien zur AHV-Reform 2030
Der Bundesrat zeigt in einer Medienmitteilung auf, welche Wege und Ziele er für die Reform 2030 anpeilt und formuliert die Stossrichtung zur finanziellen Konsolidierung. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen. In der Mitteilung heisst es u.a.:
MoreDie vom Bundesrat geplanten Massnahmen im Beitragsbereich zielen darauf ab, die Beitragserhebung fairer auszugestalten, Beitragslücken zu vermeiden und den sozialen Schutz älterer Menschen zu verbessern.
So soll für die oberen Einkommensklassen der Beitragssatz für Selbstständige (im Schnitt 8,1 %) an jenen der Arbeitnehmenden (8,7 %) angeglichen werden. Im Grundsatz wird jedoch die sinkende Beitragsskala für Selbstständigerwerbende mit geringem Einkommen beibehalten, um einen zu starken Anstieg ihrer Beiträge zu vermeiden.
Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, ungewöhnlich hohe Dividenden, die bestimmte Unternehmen an ihre Mitarbeiter-Aktionäre ausschütten, der Beitragspflicht zu unterstellen. Dividenden sind heute nicht AHV-pflichtig, was dazu führen kann, dass statt Lohn Dividenden ausbezahlt werden.
Im Mai hat der Bundesrat beschlossen, auf eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters zu verzichten, aber die Anreize für längeres Arbeiten im Alter zu verstärken. Im Hinblick auf eine kommende Reform will er die Grundlagen für eine Flexibilisierung des Referenzalters schaffen. Dazu sollen alternative Modelle geprüft werden, die beispielsweise die Schwere der Arbeit, den Beruf oder das Ausbildungsniveau berücksichtigen.
Weitere Zunahme der Kapitalbezüge
Im Jahr 2024 ging die Zahl der Bezüger einer neuen Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) im Vergleich zu den Vorjahren erneut zurück. Die Zahl der Beziehenden neuer Kapitalleistungen nahm hingegen weiter zu.
Von den Personen, die 2024 eine neue Leistung einer Pensionskasse bezogen, beanspruchten 45% ausschliesslich eine Kapitalleistung, 36% ausschliesslich eine Rente und 19% eine Kombination aus Rente und Kapital. 92% der Arbeitnehmer zahlen Beiträge an die 2. Säule.
Damit bestätigt sich der Trend aus dem Vorjahr: Weniger Personen bezogen ausschliesslich eine Rente als ausschliesslich Kapital aus der 2. Säule. Im Gegensatz zu 2023 ist dieser Trend nun eindeutig für beide Geschlechter zu beobachten: 45% der Männer bezogen ausschliesslich eine Kapitalleistung und 32% ausschliesslich eine Rente. Bei den Frauen waren es 44% bzw. 42%.
Im Zeitraum 2020-2021 zahlten durchschnittlich 92% der Arbeitnehmer im Alter von 25 bis 63 (Frauen) bzw. 25 bis 64 Jahren (Männer) Beiträge in die 2. Säule ein. Dieser Anteil fiel deutlich höher aus als bei den Selbstständigerwerbenden (22%), für die dieser Beitrag freiwillig ist. Er steigt – unabhängig vom Erwerbsstatus – mit der Einkommensklasse des Haushalts und ist bei Männern höher als bei Frauen.
Lohnstruktur-Erhebung 2024
Der Medianlohn einer Vollzeitstelle (100%) in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) belief sich im Jahr 2024 auf 7024 Franken brutto pro Monat. Jede zehnte arbeitnehmende Person bezog einen Tieflohn.
Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nahmen weiter ab. Knapp ein Drittel der Arbeitnehmenden (32,6%) erhielt 2024 Boni mit einem Jahreswert von durchschnittlich 11 967 Franken. Die allgemeine Lohnpyramide hat sich zwischen 2008 und 2024 kaum verändert.
Die Schweizer Monatslöhne variieren zwischen den Regionen immer noch deutlich. Während der Bruttomedianlohn 2024 schweizweit 7024 Franken betrug, belief er sich in der Region Zürich auf 7502 Franken und im Tessin auf 5708 Franken.
Die 10% der bestbezahlten Personen verdienten in der Region Zürich über 13’970 Franken brutto pro Monat, in der Genferseeregion 12 636 Franken, in der Ostschweiz 11’030 Franken und im Tessin 10’012 Franken. Am anderen Ende der Skala, bei den am schlechtesten bezahlten 10% der Arbeitnehmenden, waren die Lohnunterschiede zwischen den Grossregionen deutlich weniger ausgeprägt.
Die Löhne beliefen sich auf weniger als 4761 Franken in der Grossregion Zürich, 4585 Franken in der Genferseeregion, 4563 Franken in der Ostschweiz und 3783 Franken im Tessin.
Diese regionalen Lohnunterschiede sind im Laufe der Zeit relativ beständig. Sie lassen sich weitgehend durch die räumliche Konzentration von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung und durch strukturelle Besonderheiten der regionalen Arbeitsmärkte erklären.
2026: Änderungen in der Sozialversicherung und der 2. Säule
CHSS hat eine Zusammenstellung der Änderungen und Neuheiten für 2026 publiziert.
Erste Säule: 13. Altersrente der AHV
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. Altersrente. Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogener Monatsrenten. Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Somit erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, diesen Zuschlag. Für die Berechnung und die Ausrichtung der 13. Altersente sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig (s. Beispiele im CHSS-Artikel).
AHV-Beiträge in der Kultur- und Medienbranche
Löhne von weniger als 2500 Franken jährlich unterliegen grundsätzlich nicht der AHV-Beitragspflicht, ausser die versicherte Person verlangt dies ausdrücklich. Damit sind Personen, die immer wieder kurze Arbeitseinsätze leisten und einen geringfügigen Lohn erhalten, grundsätzlich nicht den Sozialversicherungen unterstellt.
Nun hat der Bundesrat beschlossen, die Ausnahmen auf vier weitere Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Damit fallen sämtliche Löhne von punktuell in diesen Sektoren beschäftigten Personen unter die AHV-Pflicht.
Ebenfalls auf Beitragsebene wird sich die Situation von Selbstständigerwerbenden verbessern, die ihre Tätigkeit einstellen.
MoreDie 7 Fehler beim PK-Einkauf
Wer mit einer Frühpensionierung liebäugelt, zahlt oft freiwillig in die Pensionskasse ein. Wer das tun sollte und was es dabei zu beachten gibt, zeigt der PK-Check des Beobachters. Die Fehler sind:
Fehler 1: zu früh einzahlen
Fehler 2: zu spät einzahlen
Fehler 3: alles auf einmal einzahlen
Fehler 4: in eine schlecht finanzierte PK einzahlen
Fehler 5: in eine PK mit geringem Zinssatz einzahlen
Fehler 6: Geld einzahlen, das anderswo besser rentiert
Fehler 7: die Folgen nicht abklären
Symptomtherapien gegen Demographiewandel
Die Folgen der praktisch weltweit rasant sinkenden Geburtenzahlen werden langsam zum Thema in den Medien. In der NZZ erläutert Michael Ferber, wie sich die Entwicklung «abfedern» lässt. Nicht mit Massnahmen zur Erhöhung der Zahl, sondern zur Milderung der Folgen. Dazu gehören technische Mittel zur Produktivitätssteigerung wie die KI, höheres Rentenalter, altersgerechte Arbeitsplätze, Zuwanderung. Plus finanzielle Anreize zur Steigerung der Geburtenfreudigkeit, letztere bisher in praktisch allen Ländern mit geringem Erfolg. Ferber stellt fest:
Vieles spricht derweil dafür, dass die genannten gesellschaftlichen Trends vorerst stabil bleiben – und dass Kinder für viele nicht mehr unbedingt zu einem erfüllten, glücklichen Leben gehören. Deutlich höhere Geburtenraten in den Industrieländern sind so zumindest auf absehbare Zeit hin unrealistisch. Umso mehr muss sich die Menschheit auf mögliche Folgen einstellen – dem Wohlstand und dem guten Leben zuliebe.
Demographie bringt Vorsorgesystem in Schieflage
Die Sonderpublikation Nr. 52 des Schweizer Monat hat die Folgen des demographischen Wandels auf die Altersvorsorge zum Thema. Sie kann für 10 Fr. bestellt werden.
Publikation Monat
Wegweiser durch den Bildungs-Dschungel
Der ASIP hat eine Broschüre mit – aus seiner Sicht – empfehlenswerten Weiterbildungsangeboten publiziert. Das könnte Missverständnisse auslösen. In einem Interview mit HZ Insurance erklärt Direktor Lukas Muller-Brunner die Überlegungen des Verbands. Auszüge:
Herr Müller-Brunner, in Ihrem Vorwort zum eigenen Asip-Weiterbildungsprogramm sprechen Sie davon, dass längst nicht alle Angebote im Markt den Qualitätsansprüchen genügen. Das wirkt etwas schulmeisterlich.
Überhaupt nicht. Zum Glück gibt es ein sehr breites Angebot mit verschiedenen Kanälen, über die diese Aus- und Weiterbildungsangebote verbreitet werden. Sorge bereitet uns einfach, dass gewisse Veranstaltungen für Stiftungsrätinnen und -räte, die zwar als Weiterbildung deklariert werden, tatsächlich eher einen Marketing-Charakter aufweisen und den Veranstaltern auch als Verkaufsplattform dienen können.
Und diese sortieren Sie aus.
Exakt. Aufgrund unserer Abstützung als Branchenverband sind wir in der Lage, den Mitgliedern des obersten Organs etwas durch diesen Dschungel zu helfen und darauf hinzuweisen, worauf man achten sollte. Unsere Broschüre verstehen wir als Weiterbildungsprogramm mit Filterfunktion.
Der Asip arbeitet eng mit Partnern wie der Fachschule Personalvorsorge sowie der VPS-Epas-Academy zusammen. Wie trägt diese Kooperation zur Professionalisierung der zweiten Säule bei?
Die zweite Säule ist schon stark professionalisiert. Wie bei der Governance geht es darum, neue Trends und Entwicklungen aufzuspüren und einzubringen. Dabei achten wir darauf, Organisationen auszuwählen, die das richtige Gespür und die notwendige Unabhängigkeit bei der Auswahl und Aufbereitung der Themen haben. Darüber hinaus arbeiten wir auch sehr partnerschaftlich mit anderen Akteuren zusammen. Insofern ist unser Programm keine Black- oder Whitelist.
Arbeit statt Depression und Alkoholismus
Felix E. Müler, ehemaliger Chefredaktor der «NZZ am Sonntag», plädiert in seinem Buch «Schafft die Pensionierung ab*» für eine umfassende Liberalisierung des Rentensystems. Alle sollten selbst bestimmen dürfen, wie lange sie arbeiten. Auszüge aus einem Interview mit Müller im Tages-Anzeiger:
Herr Müller, vergangenes Jahr haben mehr als 74 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Sie fordern nun in einem Buch, die Pensionierung gleich ganz abzuschaffen. Sind Sie unter die Utopisten gegangen?
Die Debatte über die Anhebung des Rentenalters ist ein Irrläufer. Es wird dafür niemals eine Mehrheit geben. Stattdessen sollte man das ganze System radikal liberalisieren. Das ist keine Utopie, sondern ein rationaler Vorschlag.
Was meinen Sie mit «radikal liberalisieren»?
Jeder Mensch soll selber entscheiden können, in welchem Alter er in den Ruhestand tritt. Mit diesem Ansatz würde die fruchtlose Debatte um die Erhöhung des Rentenalters endlich beendet.
Aber mehrheitsfähig ist Ihr Vorschlag erst recht nicht.
Da bin ich mir nicht so sicher. Das Angebot, dass jemand das Ende seiner Erwerbsphase in Absprache mit dem Arbeitgeber selbst bestimmen kann, ist durchaus attraktiv. Die Erwerbstätigen könnten in einem grösseren Ausmass frei über ihr Leben verfügen, als dies im Moment möglich ist.
Was spricht dafür, die Pensionierung abzuschaffen?
Es ist erstens ein volkswirtschaftlicher Unsinn, gesunde und arbeitsfähige Leute mit 65 zwangsweise in den Ruhestand zu schicken. Das gilt besonders in Zeiten, in denen ständig über Fachkräftemangel geklagt wird. Zweitens würden laut Umfragen nahezu die Hälfte der Beschäftigten gerne weiterarbeiten, können dies aber nicht, weil es ihnen der Arbeitgeber verunmöglicht oder weil es steuertechnisch ein Nachteil ist. Hinter dem heutigen System steckt auch eine völlig falsche Einstellung zum Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit.



