
Publica sucht den Weg aus der Unterdeckung
In einem Interview mit CHSS beschreibt Doris Bianchi, Direktorin der Publica, die Bemühungen der Kasse um Ausbau der ESG-Kriterien und die Anpassungen der Anlagestrategie zur Verbesserung der Rendite. Aktuell liegt der Deckungsgrad der Publica bei 96 Prozent.
Die Publica setzt seit Kurzem stärker auf Sachwerte und Aktien und weniger auf Obligationen. Kommt diese neue Anlagestrategie angesichts der steigenden Zinsen nicht etwas spät?
Auch bei der neuen Anlagestrategie sind die Obligationen weiterhin jene Anlagekategorie mit dem höchsten Gewicht. Für die Periode ab 2022 haben wir das Szenario einer Stagflation – also einer grösseren Inflation
verbunden mit einem reduzierten Wirtschaftswachstum – stärker gewichtet als früher. In diesem Szenario macht es Sinn, vermehrt auf Sachwerte zu setzen, da diese grundsätzlich den besseren Inflationsschutz bieten als Obligationen. Das Gesamtportfolio wird durch die Anlagestrategieanpassung ausgeglichener.
Zu den Sachwerten zählen auch Infrastrukturanlagen. Worauf legen Sie den Fokus in dieser neuen Anlagekategorie?
Ein Augenmerk legen wir zum Beispiel auf erneuerbare Energien. Von den Infrastrukturanlagen im Umfang von rund 1,2 Milliarden Franken legen wir die Hälfte in Fonds an, die andere Hälfte investieren wir – gemeinsam mit anderen institutionellen Anlegern – direkt.
Skeptische Romands
Wie gross ist Ihr Vertrauen in die berufliche Vorsorge ?
Deutschweizer oben, Romands untere Darstellung.
(Abstufung von links “weiss nicht”, “gar kein Vertrauen” bis zu rechts “sehr grosses Vertrauen”.)
Personen aus der Deutschschweiz haben mehr Vertrauen in die AHV und die berufliche Vorsorge. Das zeigt die Axa Vorsorgestudie 2023 auf.
Nur jede fünfte Person in der französischsprachigen Schweiz glaubt, dass sie ihren gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten kann. In der Deutschschweiz ist es hingegen mehr als die Hälfte – das zeigt die Vorsorgestudie 2023 der Axa. «Wir beobachten, dass die Romands generell skeptischer sind in Bezug auf ihre Arbeits- und Vorsorgesituation.
So ist beispielsweise auch die Angst, den Job zu verlieren, in der französischsprachigen Schweiz gemäss einer SRG-Umfrage fast dreimal grösser als in der Deutschschweiz», sagt Philippe Weinberger, Leiter Broker Westschweiz bei der Axa.
Wie die Onlinebefragung der Axa von gut tausend Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren zeigt, sind Romands grundsätzlich weniger zuversichtlich in Bezug auf die erste und zweite Säule. In die AHV haben 85 Prozent der Deutsch-, aber nur 67 Prozent der Westschweizerinnen und -schweizer Vertrauen; in die berufliche Vorsorge 87 gegenüber 72 Prozent.
Neues Modell für die PK Winterthur
Der Landbote berichtet über einen neuen Ansatz zur Sanierung der PK der Stadt Winterthur:
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) ist finanziell noch lange nicht über den Berg. Ihr finanzieller Deckungsgrad liegt aktuell bei tiefen 94 Prozent. Solide wären 115. Dank einem 120-Millionen-Kredit dürfte sich die Ausgangslage allerdings bald deutlich bessern. Die parlamentarische Spezialkommission hat gestern (6.11.23) einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der breit abgestützt ist. Alle – Parteien, Stadtrat, Personalverbände und PKSW-Stiftungsrat – stehen offenbar hinter der neuen Lösung.
Der neue Ansatz, auf den man sich nach neun Sitzungen einigen konnte, lautet «Dynamisches Modell». Dabei wurde in verschiedenen Punkten nachgeschärft. Was bleibt, sind die 120 Millionen als Reserve. Die PKSW soll das Geld nutzen, um in ihre Anlagen zu investieren und mehr Rendite einzufahren. Dynamisch heisst: Dümpelt die Kasse bei einem finanziellen Deckungsgrad unter 100 Prozent, erhält sie Geld in Tranchen. Performt sie gut und liegt über 105, fliessen wieder Millionen zurück an die Stadt.
Es ist ein Sanierungsmodell, das es so noch nicht gibt. Auch das Beitragsverhältnis wurde korrigiert. Neu soll die Stadt 60 Prozent der Pensionskassenbeiträge bezahlen, die Angestellten 40 Prozent. Geplant war 65:35. Doch bis zu einem Jahreslohn von 120’000 Franken werden die Zusatzabgaben komplett zurückerstattet.
Landbote /
Mitteilung der PKSW
Das Leben mit dem Kapitalbezug
Eflamm Mordrelle gibt in der NZZ Tipps oder zumindest Anhaltspunkte, wie mit einem grösseren Kapitalbezug (im Beispiel geht es um 1 Mio. Franken) während der Pensionierung umzugehen ist. Als heikler Punkt wird der Prozess des Entsparens behandelt.
Der Verzehr muss so eingeteilt werden, dass das Geld bis zum Lebensende reicht. Nur: Kein Mensch weiss, ob er 80, 90 oder 70 Jahre alt wird. Deshalb hilft für die Planung die Statistik. Für die eigene Lebenserwartung nimmt man die statistische Restlebenszeit. Diese beträgt für Danielle bei Rentenantritt 22,5 Jahre, für Johannes 19,6 Jahre.
Dabei sollte gemäss dem Finanzplaner Rainer Lentes vom Treuhandbüro Academix der Gesundheitszustand unbedingt berücksichtigt werden. Dieser hat einen grossen Einfluss auf Lebenserwartung und Finanzen. Denn worüber zu wenig gesprochen werde, seien die Bedürfnisse, die Menschen mit 85 oder 90 Jahren noch haben. Man sei dann gesundheitlich selten in der Lage, gute finanzielle Entscheide zu treffen.
«Senioren leben in der Illusion, das Leben gehe ewig weiter», sagt Heiko Thomas. Das erschwert eine vernünftige Finanzplanung und steht dem Entsparen im Weg. Junge Pensionäre klammern sich gern an den Status quo. Sie wollen das Vermögen entweder für den «Fall der Fälle» bewahren oder «am liebsten für die Ewigkeit anlegen», sagt der Psychologe. Dabei spiele die Absicht, etwas zu vererben, eine untergeordnete Rolle.
Ein Thema, zwei Sichtweisen
Für Markus Theunert ist das Thema gerechte Vorsorge mit der egalitären Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit verbunden. Für Mia Mendez steht Eigenverantwortung im Zentrum. Markus Theunert war 2012 der erste staatliche Männerbeauftragte im deutschen Sprachraum. Seit 2016 ist er Gesamtleiter von Männer.ch. Mia Mendez ist Geschäftsführerin Pensionskassen Mitarbeitende und Partner von PWC und Vorstandsmitglied
beim Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP. Auszüge aus einem Interview auf HZ Insurance:
In den aktuellen Diskussionen rund um das Thema Vorsorge erhält man das Gefühl, dass sich alle irgendwie betrogen fühlen. Ob Junge, bereits Pensionierte, bald Pensionierte, Frauen oder Männer – viele Schweizerinnen und Schweizer empfinden das aktuelle System als ungerecht. Wie definieren Sie eine gerechte Vorsorge?
Mia Mendez: Die gerechte Vorsorge wird es nie geben. Mir scheint es jetzt jedoch, dass die Medien massgebend dazu beitragen, dass sich alle benachteiligt fühlen. Es gibt, insbesondere bei der zweiten Säule, ein richtiges «Bashing».
Nehmen wir das Beispiel Vermögensverwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge: Bei 1200 Milliarden Franken Vermögen sind ausgewiesene Vermögensverwaltungskosten von 5,5 Milliarden Franken eben nicht viel. Oder wie viel bezahlen Sie in Ihrer dritten Säule für einen aktiv verwalteten Anlagefonds? Richtig, weit mehr als die durchschnittlichen 0,5 Prozent, die Pensionskassen bezahlen.
40 Prozent mit Migrationshintergrund
(BFS) Der Anteil der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren mit Migrationshintergrund ist in den letzten Jahren regelmässig angestiegen und erreichte 2022 erstmals 40% (2 951 000 Personen). Davon sind nahezu 80% im Ausland geboren und gehören somit der ersten Generation an (2 342 000 Personen). Die übrigen 20% sind in der Schweiz geboren und werden zur zweiten Generation gezählt (609 000).
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat nach der schweizerischen (38%) am häufigsten eine italienische (10%) oder deutsche Staatsangehörigkeit (9%). Weitere aktualisierte Zahlen für das Jahr 2022 geben Auskunft über die soziodemografischen Merkmale und die räumliche Verteilung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie über die Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren.
Anstellung mit Gesundheitsvorbehalt wegen PK
Der Blick schreibt über die Praxis der Ems-Chemie, von allen neuen Mitarbeitern eine medizinische Untersuch zu verlangen. Das Unternehmen begründet sie mit ihrer Pensionskasse.
Die Geschäftsleitung der Ems-Chemie tut alles, um negative Einflüsse auf die Rendite zu verhindern. «Das Ergebnis steht im Mittelpunkt. Das Ergebnis ist das Blut des Unternehmens», lautet der wichtigste Führungsgrundsatz des Konzerns. Überhaupt nicht gern gesehen sind deshalb Angestellte, die aus gesundheitlichen Gründen ausfallen.
Ems hat ein Anstellungsprozedere etabliert, das dieses Risiko minimiert: Alle neuen Mitarbeitenden – ob Kader, Bürogummi oder Fabrikarbeiter – müssen vor Stellenantritt beim Vertrauensarzt vorsprechen. Ohne positives Ergebnis dieser Untersuchung kommt die Anstellung nicht zustande. Wörtlich heisst es in den Arbeitsverträgen: «Dieser Vertrag tritt vorbehältlich einer positiven medizinischen Eintrittsuntersuchung in Kraft.»
Anpassungen der Versicherungsausweise wegen Frauen-Referenzalter-Erhöhung
Cash schreibt: Auch für Pensionskassen sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Reform AHV 21 verpflichtend. Spätestens Anfang 2024 sollten Versicherte einen angepassten Vorsorgeausweis erhalten.
Auf 1. Januar 2024 müssen betroffene Pensionkassen die erforderlichen Reglementsänderungen vornehmen. Das Rentenalter von Frauen wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters- , Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Gleichschritt mit der AHV erhöht. Frauen, insbesondere jene der Übergangsjahrgänge 1961, 1962 und 1963, die sich nicht zuletzt aufgrund ihres Alters jetzt damit befassen müssen, ob sie sich eine vorzeitige Pensionierung leisten können, erwarteten ihre angepassten Pensionskassenausweise daher mit Ungeduld.
Es brauche dafür einen aktiven Prozess, sagt Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP), auf Anfrage. Die Änderung des Gesetzgebers müsse von den Vorsorgeeinrichtungen übernommen und im Reglement angepasst werden.
Linke Wohnraum-Politik in Extremis
p.s., die “unabhängige Zürcher Zeitung” beschreibt zur Wohndemo in Zürich die linken Extremforderungen zur Wohnraumpolitik.
[Der] Katalog mit «Sofort-Forderungen an die Politik». Die erste lautet, dass nach Sanierungen, Umbauten oder Abriss-Neubau alle Mieter:innen ein Recht zu bleiben erhalten sollen, «und zwar zu bezahlbaren Mieten». Weil die Mieter:innen immer am kürzeren Hebel sässen, wenn sie ihre Rechte selbst durchsetzen müssten, brauche es ein «Recht auf Mietrecht: Wir wollen mehrsprachige Information und kostenlose Anwält:innen für alle».
Sehr sinnvoll klingt auch die dritte Forderung: Mit der «Quartierüblichkeit» soll Schluss sein. «Mieten dürfen nicht mehr erhöht werden mit dem blossen Hinweis darauf, dass die Wohnungen nebenan ‹halt auch so viel kosten›.» Auch Mietsteigerungen durch energetische Sanierungen sollten «unzulässig» sein. «Die Steuern, die aus Grundstückgewinnen und der Mehrwertabgabe eingenommen werden, müssen weitgehend für die Schaffung von gemeinnützigem Wohnraum eingesetzt werden», lautet eine weitere Forderung.
Zudem solle es «nicht vom Einkommen abhängen, ob man sich das Wohnen in einer Stadt leisten kann». Und grundsätzlich: «Die beste Altersvorsorge sind geringe Fixkosten. Besonders paradox ist, wenn Pensionskassen als Bauträger die Mieten drastisch erhöhen. Pensionskassen-Vermögen sollen vom Wohnungsmarkt getrennt werden.» Schliesslich soll «als Notlösung gegen die Preisspirale» eine Obergrenze für Bodenpreise und/oder Mietpreise festgesetzt werden.
Verwiesen wird auf folgende Organisationen und Websites:
www.wohnraum-schuetzen.ch (MV Zürich, SP, Grüne, AL), www.wohnungsinitiative.ch (Grüne Kanton Zürich) und www.wohnbau-initiative.ch (SP, Wohnbaugenossenschaften Schweiz/Regionalverband Zürich, diverse).
Vorsorge in Patchwork-Familien
Die finanzielle Absicherung der Familie stellt bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall vor allem für Patchworkfamilien eine grosse Herausforderung dar.Thomas Marti gibt in Cash einen Ueberblick.
Lohn und Statistik
(Avenir Suisse) Wie stark steigen die Löhne in der Schweiz? Die Antwort auf diese Frage ist alles andere als eindeutig. Sie ist jedoch zentral, gerade bei den Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Allein für die Schweiz gibt es mehrere Erhebungen zu den Löhnen, die unter anderem vom zuständigen Bundesamt für Statistik (BfS) regelmässig aufbereitet und veröffentlicht werden.
Je nach Datenquelle stellt man für die vergangenen 22 Jahre ein reales Lohnwachstum von 13 bis 38% fest. Wie sind solche Unterschiede möglich? Gibt es eine «richtige» Statistik? Ein Blick auf die einzelnen Erhebungen und Zeitreihen gibt Aufschluss darüber.
UBS-Studie: Demographie und AHV-Stabilität
Die neuste UBS-Studie zur Altersvorsorge analysiert, ob mögliche demografische Veränderungen die AHV stabilisieren können. Die verschiedenen demografischen Faktoren – Fertilität, Mortalität und Migration – wirken sich unterschiedlich stark auf die bestehende AHV-Finanzierungslücke aus. Die Lücke durch die Demografie restlos zu schliessen und die AHV damit generationengerecht zu machen, ist nicht möglich.
Die Demografie-Szenarien zeigen, dass Fertilität, Mortalität und Migration die Finanzierung der staatlichen Vorsorge wesentlich beeinflussen, jedoch nicht ausreichen, um die Finanzlage der AHV nachhaltig zu verbessern. Die höhere Anzahl Kinder, die rückläufige Lebenserwartung und eine höhere Nettomigration, die zur Finanzierung der Rentenversprechen nach heutigen Regeln nötig wären, können nicht über die Bevölkerungsstruktur erreicht werden.
Zudem sind eine sehr hohe Migration, sehr hohe Geburtenraten sowie eine deutliche Reduktion der Lebenserwartung weder gesellschaftlich noch politisch erwünscht. Dies würde weitere Nebeneffekte für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft hervorrufen und andere Kosten und Herausforderungen mit sich bringen.
Demografische Veränderungen können einen Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit der AHV leisten, sind aber kein Allheilmittel für die aktuellen Herausforderungen. Ergänzende umfassende Massnahmen wie die Anpassung des Rentenalters, die Dämpfung der Rentenanstiege, die Erhöhung der Beiträge, und/oder Förderung der Erwerbstätigkeit sind notwendig, um die AHV langfristig nachhaltig zu finanzieren und die Belastung generationengerechter zu verteilen.
Lauter Unverständnis zum Zins-Entscheid des Bundesrats
Die Sozialpartner und auch die Versicherer sind nicht zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats, den BVG-Mindestzins um ein Viertelprozent-Punkt zu erhöhen. Wie üblich ist es entweder zu viel oder zu wenig.
Arbeitgeberverband: Die Berechnung mit der festgelegten Formel ergibt für das Jahr 2024 einen tieferen BVG-Mindestzinssatz. Es ist zudem damit zu rechnen, dass auch zu Beginn des Jahres 2024 die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Ausgangslage weiterhin gedrückt sein wird und allenfalls mit weiteren Korrekturen und Verwerfungen zu rechnen ist. Mit einer merklichen Erholung ist frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2024 zu rechnen.
Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von 1,0 Prozent zu liegen kommen müssen. Die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge bleibt für die Pensionskassen entsprechend schwierig. Dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Dass zuerst die zuständige Kommission und nun auch der Bundesrat trotz dieser starken Argumente den BVG-Mindestzinssatz nicht zumindest unverändert belassen hat, ist unverständlich.
Der Streit um die SGE-Zinsen
HZ-Insurance hat den Streit um die Mitteilung 2/23 der OAK aufgegriffen. Bernd de Wall schreibt zur Kritik von Nico Fiore, Geschäftsführer der inter-pension:
Für ihn kam die Mitteilung «aus dem Nichts», zumal ihm kein Fall bekannt ist, in dem eine Pensionskasse rein aufgrund ihrer Verzinsungspolitik in Unterdeckung geraten sei. Trotz der Börsenturbulenzen 2022 in Folge des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise steht die Branche den Umständen entsprechend gut da. «Zudem wird der gewichtete Durchschnitt über den Grossteil der Pensionskassen berechnet, ohne dass diese überhaupt betroffen wären von der Mitteilung der OAK», sagte Fiore in einem Gespräch.
«Bei einer Umsetzung leiden nicht nur der Wettbewerb, sondern auch die jetzigen Generationen an Aktivversicherten. Diese mussten bereits in den vergangenen Jahren aufgrund der stetigen Senkungen der technischen Zinssätze auf einen Teil ihrer Besserverzinsung verzichten.» Zumal es durch die Zinswende positive Effekte gebe und die Verzinsung der Altersguthaben höher angesetzt werden könnte.
Leistungen von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
(BR) Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erbringen Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzufedern. Anlässlich seiner Sitzung vom 1. November 2023 nahm der Bundesrat zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) Stellung, der die Ausrichtung von Leistungen bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit auf Situationen erweitern möchte, in denen keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Der Bundesrat anerkennt die soziale Verantwortung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und unterstützt den Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches teilweise.
Mitteilung BR / Stellungnahme BR / Gesetzesentwurf