
Die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt
(BFS) Die Arbeitsmarktgesamtrechnung (AMG) zeigt die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt auf, indem sie die individuellen Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit erfasst. Die AMG umfasst auch die Wanderungen und die natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Todesfälle) und stellt so ein Bindeglied zwischen den Arbeitsmarktstatistiken und den Bevölkerungsstatistiken dar.
Verglichen wird die Arbeitsmarktsituation Anfang Jahr mit der Situation Ende Jahr. Die Bewegungen werden in der Bilanz in zwei Gruppen unterteilt: zum einen Bewegungen innerhalb der Schweiz (Ein- und Austritte von Erwerbspersonen), und zum anderen Ein- und Auswanderungen von Erwerbspersonen. Die Differenz zwischen den Ein- und Auswanderungen ergibt den Wanderungssaldo.
2022 nahm die Erwerbsbevölkerung in der Schweiz um 2,2% zu: von 5,374 Millionen Personen zu Jahresbeginn auf 5,494 Millionen zu Jahresende. Bei den Männern war der Anstieg höher als bei den Frauen (Männer: +2,6% auf 2,975 Millionen; Frauen: +1,9% auf 2,520 Millionen).
Vom Rentenalter zum Referenzalter
Ab 2024 löst der Begriff «Referenzalter» im Sozialversicherungsrecht die bisherige Bezeichnung «Rentenalter» ab. Das ist keine rein sprachliche Änderung, sondern sie bringt auch eine grössere Flexibilität beim Altersrücktritt. Auch für die Pensionskassen ist die Neuregelung von erheblicher Bedeutung. Die BSV-Zeitschrift CHSS schreibt dazu:
Eine gewisse Flexibilität in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gab es bereits vor Anfang 2024: Auch bislang bestand keine gesetzliche Verpflichtung, sich exakt bei Erreichen des Rentenalters von 65 Jahren (Männer) beziehungsweise 64 Jahren (Frauen) aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Das zeigt sich etwa beim Durchschnittsalter der Personen, die den Arbeitsmarkt definitiv verlassen: Im Jahr 2022 betrug es gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) 65,2 Jahre bei den Männern und 64,4 Jahre bei den Frauen.
Trotzdem wird beim Altersrücktritt seit Langem mehr Flexibilität gefordert. Mit dem Inkrafttreten der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die im September 2022 in der Volksabstimmung angenommen wurde, wird dieses Anliegen per 1. Januar 2024 umgesetzt: Versicherte können ihren Altersrücktritt flexibler und individueller planen.
Interesse wecken mit mehr Spielraum
Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita, äussert sich in einem Interview mit der Handelszeitung zum ungenügenden Wissen der Versicherten über die berufliche Vorsorge, die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten und die Zukunft der Pensionskassen. Auszüge:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben denn die Firmen?
Relativ grosse. Man kann als Arbeitgeber mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte zahlen oder den Sparprozess optimieren, zum Beispiel mit höheren Sparbeiträgen oder indem man das Sparen bereits ab Alter 18 ermöglicht. Für Familien oder Besitzerinnen von Wohneigentum ist es attraktiv, wenn die Vorsorgelösung einen Risikoschutz bietet, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Für Teilzeitmitarbeitende ist es wertvoll, wenn der Koordinationsabzug ans Pensum angepasst wird.
Nutzen die Kunden diese Möglichkeiten auch?
Wir stellen eine gewisse Zunahme bei den Wahlplänen fest. Aber das kommt stark auf den Reifegrad des Unternehmens an.
Corona-Gelder in PK umgeleitet
(sda) Drei Betreiber von Privatradios mit Veranstalterkonzession und Leistungsauftrag müssen einen Teil der vom Bund erhaltenen Corona-Nothilfe zurückzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Gelder wurden auch für Rückstellungen in die Pensionskasse verwendet.
Das Bundesverwaltungsgericht wies drei Beschwerden der Radio-Betreiber gegen entsprechende Verfügungen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ab, wie aus den am Montag publizierten Urteilen hervorgeht.
Die drei Aktiengesellschaften, deren Namen aus den anonymisierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervorgehen, hatten vom Bund im Jahr 2020 als Corona-Nothilfe-Gelder den einmaligen Betrag von je 487’128 Franken erhalten.
Verdoppelung der Krankenkassen-Kosten seit 1999
(BFS) Der Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) verzeichnet für das Prämienjahr 2023 ein Wachstum von 3,9% gegenüber dem Vorjahr. Der KVPI erreicht damit einen Indexstand von 202,0 Punkten (Basis 1999 = 100). Anhand des KVPI lässt sich die Auswirkung der Prämienentwicklung auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens schätzen. Gemäss der KVPI-Modellrechnung des Bundesamtes für Statistik (BFS) reduziert die Prämiensteigerung das Wachstum des verfügbaren Durchschnittseinkommens 2023 um 0,4 Prozentpunkte.
Einkommensentwicklung seit 1995
(BFS) Das gesamte Einkommen aller privaten Haushalte in der Schweiz stieg von 1995 bis 2022 um 82,0%. Pro Kopf stieg das Einkommen im gleichen Zeitraum um 27,2% (unter Berücksichtigung von Bevölkerungswachstum und Preisentwicklung).
Die Indikatoren zur makroökonomischen Perspektive der Haushaltseinkommen geben einen Überblick über Höhe, Zusammensetzung und Entwicklung der Einkommen in der Schweiz zwischen 1995 und 2022. Datenbasis ist die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
OAK wird sich nochmals mit der Mitteilung 02/23 beschäftigen, update
pw. Am 14. November haben sich Vertreter der OAK mit den Spitzen der vier Verbände getroffen, die in den letzten Wochen ihre Kritik an der Mitteilung 02/23 betr. Artikel 46 BVV2 geäussert haben.
Die von den Verbänden verabschiedete gemeinsame Erklärung zu diesem Gespräch lautet:
Am 25. September 2023 hatte die OAK BV die Mitteilungen M – 02/2023 Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2 publiziert.
Im Nachgang zur Publikation kritisierten verschiedene Verbände (ASIP, inter-pension, PK-Netz, SKPE) die neue Obergrenze für die Verzinsung der Altersguthaben.
Anlässlich ihrer letzten Sitzung vom 23. Oktober 2023 hat sich die OAK BV mit der Kritik der Verbände befasst und entschieden, die Verbände zu einem Austausch einzuladen. Dieser fand heute, 14. November 2023, in Bern statt.
Die anlässlich der Sitzung von den Vertretungen der Verbände vorgebrachte Kritik an den Mitteilungen, die Argumente sowie die Verbesserungsvorschläge wurden von der Vertretung der OAK BV entgegengenommen. Die OAK BV wird sich in einer der nächsten Sitzungen erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen befassen.
Dass die OAK wie gefordert die Mitteilung zurückziehen würde, hat niemand erwartet und das wird wohl auch nicht geschehen. Dass die Kommission immerhin nochmals über die Bücher will, wird zumindest als Teilerfolg vermerkt. Von Interesse wird sein, ob sie bei der gewählten Richtgrösse für die Bestimmung von “Leistungsverbesserungen” bleiben will, die beim Durchschnitt der technischen Zinsen gewählt wurde. Hier setzt die zentrale Kritik an.
Nicht abschliessend geklärt ist auch die Rechtsverbindlichkeit einer OAK-Mitteilung. Allenfalls müssten die Gerichte Klarheit schaffen, nachdem inter-pension ihren Mitgliedern empfohlen hat, die Mitteilung zu ignorieren.
PwC Private Equity Report 2023, starker Rückgang der Transaktionen
(PwC) Die Studie verzeichnet für das Jahr 2022 insgesamt 2544 Transaktionen mit Private-Equity-Beteiligung in Europa. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 19 Prozent. Der Deal-Wert aller Transaktionen lag bei 208,6 Milliarden Euro. Das sind rund vier Prozent weniger als im Vorjahr.
Deutschland, Österreich und die Schweiz waren vom Rückgang der PE-Transaktionen besonders stark betroffen: 2022 fanden im DACH-Raum insgesamt 437 PE-Transaktionen statt – rund ein Drittel weniger als im Vorjahr (679). Beim Gesamtwert der Deals war der Einbruch noch deutlicher zu spüren: Der Wert ging um 52 Prozent zurück auf 18,1 Milliarden Euro.
1426 Franken pro Kopf für den dritten Beitragszahler
Michael Ferber schreibt in der NZZ: Einige Befürworter eines AHV-Ausbaus wollen die berufliche Vorsorge schwächen und kritisieren deshalb die Vermögensverwaltungskosten der Pensionskassen. In einer Untersuchung variieren diese zwischen 0,14 und 1,23 Prozentpunkten je Kasse. Welche Vorteile die zweite Säule hat – und wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Für viele Menschen ist die Pensionskasse der grösste Vermögenswert. Um die Renten in der beruflichen Vorsorge zu erwirtschaften, spielt neben den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Kapitalmarkt – der sogenannte «dritte Beitragszahler» – eine wichtige Rolle. Mit Anlagen in Aktien, Anleihen oder Immobilien erzielen die Pensionskassen Renditen, die das Vorsorgevermögen wachsen lassen.
Wie stark, zeigt ein Überblick des Beratungsunternehmens Prevanto über die in der Branche verwendeten Pensionskassen-Indizes von Finanzinstituten wie UBS, Swisscanto und Pictet. Gemäss diesem haben die Schweizer Pensionskassen im Zeitraum 2006 bis September 2023 auf ihren Vorsorgevermögen eine kumulierte Rendite von zwischen 62 und 66,6 Prozent erzielt. Das Kapital ist also dank den Geldanlagen massiv gewachsen – und auf lange Frist wurden auch schlechte Anlagejahre wie 2008, 2018 oder 2022 «ausgebügelt».
Trotz diesen starken Ergebnissen polemisieren Kräfte auf der linken Seite des politischen Spektrums anhaltend gegen die berufliche Vorsorge. Das Ziel dahinter ist der Ausbau der AHV zulasten der zweiten Säule. Die Kritik entzündet sich dabei immer wieder an den Kosten der Pensionskassen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule tatsächlich teurer ist als das Umlageverfahren der AHV – wobei Letzteres allerdings auch keine entsprechenden Renditen erwirtschaftet.
Steigende Vermögensverwaltungskosten
Eine gesonderte Auswertung der Daten der Swisscanto Pensionskassen-Studie 2023 zeigt seit 2020 steigende Vermögensverwaltungskosten. Ebenfalls wird ersichtlich: die best performenden Kassen nehmen höhere Kosten in Kauf. Die wichtigsten Ergebnisse im Ueberblick:
- Seit 2020 sind die Vermögensverwaltungskosten um insgesamt acht Basispunkte gestiegen – im Fünfjahres-Durchschnitt betragen sie 0,48% p.a.
- 2022 klaffen die tiefsten und höchsten Vermögensverwaltungskosten mit 0,14% und 1,23% weit auseinander – Streubreite der Vermögensverwaltungskosten hat stark zugenommen
- Branchen- und Regionenvergleich zeigt deutliche Unterschiede: Handel und verarbeitendes Gewerbe sind am teuersten, Deutschschweizer Kassen sind kostengünstiger als Kassen aus der Romandie
- Top-Performer-Kassen zahlen höhere Vermögensverwaltungskosten. Dennoch: Die Nettorendite nach Abzug aller Kosten des besten Zehntels beträgt über fünf Jahre jährlich 3,7% – das schlechteste Zehntel erzielte 0,2% pro Jahr, trotz tieferer Vermögensverwaltungskosten.
Migros-PK erhöht Pensionsalter
Konsider berichtet über die Erhöhung des Rentenalters bei der Migros-PK von 64 auf 65 Jahre.
An ihrer Versammlung in Zürich beschlossen die MGB-Delegierten, dass das Pensionsalter im Konzern angehoben werden soll. Parallel zur nationalen Rentenreform AHV 21 wird das Alter 65 angestrebt. Heute gilt für alle bei der Migros-Pensionskasse versicherten Mitarbeitenden das Pensionierungsalter von 64 Jahren.
Durch diese Anpassung entfällt ab 2028 die bisherige Überbrückung durch eine Migros-AHV-Ersatzrente: Denn ab dann erhalten alle pensionierten Migros-Angestellten ab Erreichen direkt eine AHV-Rente. Die Leistungen der 2. Säule bleiben unverändert.
Ohnehin gilt für alle Mitarbeitenden in der Migros-Pensionskasse ein flexibles Pensionierungsalter. Sie haben die Möglichkeit, sich dem 58. Altersjahr pensionieren zu lassen.
Der Entscheid der DV gilt vorbehältlich des weiteren Gremienlaufs.
Schlechte Perspektiven der CS-PK
Beat Schmid schreibt auf tippinpoint: Nach dem Entscheid, die Schweizer Einheit vollständig in die UBS zu integrieren, steht auch das Vorsorgewerk der Credit Suisse vor dem Aus.
Auf der Website der Pensionskasse der Credit Suisse werden regelmässig Updates zur Zukunft der Pensionskasse publiziert. In der neusten Version ist erstmals von einer «möglichen Liquidation der PK CS» die Rede. Gemäss Insidern liegt wie in anderen Bereichen auch bei den Pensionskassen die Federführung bei der UBS.
Die PKs von UBS und CS gehören zu den grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Die CS-PK weist per Ende 2022 eine Bilanzsumme von 17,4 Milliarden Franken auf. Sie zählt über 18’000 aktive Versicherte und rund 11’000 Rentnerinnen und Rentner. Noch grösser ist die Pensionskasse der UBS mit einer Bilanzsumme von 27,8 Milliarden Franken per Ende 2022 und über 20’000 aktiven Versicherten und rund 16’000 Rentnern. Zusammen bringen die Vorsorgewerke also rund 45 Milliarden Franken auf die Waage.
Die CS/UBS-Pensionskasse wäre zusammen grösser als die Migros-Pensionskasse, die rund 30 Milliarden Franken für 80’000 Versicherte verwaltet. Die Publica des Bundespersonals hat knapp 110’000 Versicherte und eine Bilanzsumme von 39 Milliarden Franken.
Im Falle einer Liquidation der CS-PK könnten sich die beiden Pensionskassen auf einen gemeinsamen Vorsorgeplan einigen. Dabei würden die Bilanzen zusammengeführt und eine gemeinsame Anlagestrategie definiert. Wichtige Elemente wie der Umwandlungssatz und der technische Zinssatz müssten angeglichen werden.
“Horrende Pflegekosten”
Ein Monat in einem Pflegeheim in der Schweiz kostet im Durchschnitt 10’216 Franken. Wie viel die Betroffenen davon selber zahlen, wann Kinder ihre Eltern dabei unterstützen müssen und ob es sich lohnt, für die Pflege zu sparen beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Schnellerer Zugang zu Private Equity
Private Equity Vermögen in Dollar
(UBS Asset Management, Real Estate & Private Markets (REPM); September 2023. Basiert auf Preqin-Daten vom 24. November 2023. Daten werden ständig aktualisiert und können sich ändern. Zum Vergrössern, Grafik anklicken),
Daniel Ammon, Leiter Institutional Client Coverage Schweiz und Jochen Mende, Head of Secondaries, UBS Asset Management, schreiben auf finews über die Entwicklung von Private Equity-Anlagen und die Möglichkeiten der Schweizer Pensionskassen.
Laut der Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto lagen bei den Schweizer Pensionskassen die Anlagequoten im Private Equity Bereich mit durchschnittlich 1,7 Prozent deutlich niedriger als in Ländern wie beispielsweise USA und Kanada, haben sich in den letzten zehn Jahren jedoch stetig erhöht.
Der Vergleichswert lag 2013 bei lediglich 0,7 Prozent. Vorsorgewerke mit relativ hohen Anteilen an illiquiden Anlagen haben im generell schwierigen Anlagejahr 2022 gemäss Studie überdurchschnittlich performt. Private Equity in schweizdomizilierte und vor Ort operativ tätige Unternehmen ist seit 2022 gemäss BVV2 ausserdem als eigene Anlageklasse aufgeführt. Deshalb dürfte sich dieser Trend unserer Einschätzung nach weiter fortsetzen.
Zum Hinschied von Fritz Leuthy
pw. Er war beim SGB ein Gewerkschafter eigener Art: freundlich, leise, nachdenklich, mit grosser Menschenkenntnis. In den 80er Jahren hatte ich mehrfach Gelegenheit, ihn zu treffen, zu Besprechungen für Anlässe oder Interviews. Er wusste gut Bescheid in allen Bereichen der Altersvorsorge; Einwände formulierte er zuweilen mit leisem Lächeln. So ist er mir in Erinnerung, wenn wir unterschiedlicher Meinung waren. Fremd waren ihm hingegen Empörung und laute Vorwürfe. Aber etwas vormachen konnte man ihm nicht. Und Illusionen machte er sich auch nicht. Als ehemaliger “Bähnler” (Stationsbeamter) wusste er sehr gut, wo den Arbeitnehmern der Schuh drückt; das nützte mehr als ein Jus-Studium. Geholfen hat natürlich auch, dass er in einer Zeit aktiv war, in der bei AHV und BVG grosse Fortschritte erzielt wurden. Am 6. November ist er verstorben. (Bild Sozialarchiv)