Das neue BVG gemäss Vorschlag des Vereins Faire Vorsorge
Während bei den Fachverbänden aktuell wenig Motivation besteht, sich für eine neue BVG-Reform zu engagieren, versucht der Verein Faire Vorsorge für seinen Vorschlag in den Fachgremien und in der Politik Interesse zu wecken. Es sind dabei vor allem zwei Vorschläge, welche im Vordergrund stehen.
- Für das BVG sollen dieselben Grenzwerte (Bemessungsgrundlagen) wie bei der AHV gelten. Der versicherte Lohn wäre der AHV-Lohn mit einer Obergrenze, ohne Eintrittsschwelle mit Eintrittsalter 18 Jahre. Dies bei einem altersunabhängigen Beitragssatz.
- Einführung eines Vorsorgesplittings als Ersatz für die HinterlassenenLeistungen. Beide Vorschläge würden das Problem der Frauen im BVG angehen und lösen. Erste Treffen haben bereits stattgefunden. Es ist aber zu früh Aussagen darüber zu machen, inwieweit sie auf fruchtbaren Boden stossen.
Damit das klappen kann, müssten verschiedene Kriterien erfüllt werden:
- keine Verlierer
- keine Senkung, dafür Entlastung des Umwandlungssatzes
- alle tiefen Löhne inkl. Teilzeit sind «richtig» versichert, ohne dass Härtefälle entstehen
- besserer Sparprozess ohne zu hohe Mehrkosten.
Als «einfache, aber zielführende Lösung» wird vorgeschlagen:
- Übernahme praktisch des ganzen Regelwerkes aus der AHV in das BVG (nicht aber der Rentenmechanismus)
- Kleinere Ergänzungen/Abrundungen aus Reglementen von fortschrittlichen Pensionskassen wie mehrere Sparpläne und Versicherung für das Restkapitals (Rückgewähr).
Die Initianten und Autoren des Modells – Erich Wintsch und Fred Sigrist – haben in der Sonderausgabe des Schweizer Monat ihre Vorschläge publiziert. Ergänzende Überlegungen finden sich auf ihrer Website.
Website Faire Vorsorge / Beitrag Schweizer Monat / Reformkonzept
Von Rentenalter bis Fahrzeuglärm
Die Handelszeitung hat eine Übersicht mit 26 Neuerungen erstellt, welche 2025 in Kraft treten. Dazu gehört etwa, dass ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden im Heilmittelgesetz festgeschrieben wird. So dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Hätten Sie’s gewusst?
Unter 4. BVG wird festgehalten:
Per 1. Januar 2025 werden die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angepasst. Die Eintrittsschwelle, also der Mindestjahreslohn, steigt von 22’050 Franken auf 22’680 Franken. Die obere Limite des Jahreslohns steigt von 88’200 Franken auf 90’720 Franken. Weitere Anpassungen:
- Koordinationsabzug: Steigt von 25’725 Fr. auf 26’460 Fr.
- Minimal koordinierter Lohn: Steigt von 3675 Fr. auf 3780 Fr.
- Maximal koordinierter Lohn: Steigt von 62’475 Fr. auf 64’260 Fr.
Punkt 18 betrifft die Pensionierung:
Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre. Per 1. Januar 2025 wird dieses sogenannte Referenzalter erstmals um drei Monate erhöht – auf 64 Jahre und drei Monate. Hiervon betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961.
2026 steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 auf 64 Jahre und sechs Monate. Im folgenden Jahr steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1963 auf 64 Jahre und neun Monate. 2028 steigt das Referenzalter für Frauen ab dem Jahrgang 1964 auf 65 Jahre.
Überholter Rechtsstreit um die PK-Winterthur
Mittlerweile liegt eine Beschwerde der Stadt Winterthur gegen die eigene Pensionskasse beim Bundesverwaltungsgericht. Es geht um eine Minderverzinsung in den Jahren 2018/19, als die Kasse Sanierungsmassnahmen ergreifen musste und eine Verzinsung von 0,5% beschloss. Die Stadt erachtete das als widerrechtlich.
Bei der Aufsicht blitzte sie ab, weshalb sie die Beschwerde weiterzog. Der von der Kasse eingesparte Betrag beläuft sich auf 7,8 Mio., der aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzung zurückgestellt wurde. Wann mit einem Entscheid zu rechnen ist, bleibt unbekannt.
Heute hat sich die finanzielle Situation der Pensionskasse beruhigt. Der Deckungsgrad beträgt 101,8 Prozent, die Rückstellung von 7,8 Millionen Franken eingeschlossen. Die Altersguthaben werden mit dem gesetzlichen Mindestzins von 1,25 Prozent verzinst.
Bei der Pensionskasse Stadt Winterthur sind über 9700 Personen versichert, die bei der Stadt angestellt sind oder in nahen Betrieben arbeiten, wie etwa im Technorama oder am Theater Winterthur. Demgegenüber steht ein Anlagevermögen von gut zwei Milliarden Franken.
Libera Sozialversicherungen Ausgabe 2025
Mit und ohne Plan in die Pensionierung
Nach wie vor glaubt knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung, den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Das geht aus der neuesten Vorsorgestudie der AXA hervor.
Knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung (44 %) ist nach wie vor zuversichtlich, dass sie den gewohnten Lebensstandard im Alter halten kann. Das zeigen die Daten aus der aktuellen Vorsorgestudie der AXA. Allerdings glaubt nur knapp ein Viertel (23 %), dass sie diesen allein aus der 1. und 2. Säule finanzieren kann.
Der restliche Teil der Bevölkerung (77 %) ist sich im Klaren darüber, dass zusätzlich eine private Vorsorgelösung nötig ist. Drei Viertel der befragten 18- bis 65-jährigen (75 %) haben eine solche in der 3. Säule abgeschlossen. Wertschriftenlösungen erfreuen sich dabei über die letzten Jahre steigender Beliebtheit.
Dabei zeigen die Studienergebnisse deutlich regionale Unterschiede: So ist die Zuversicht, den gewohnten Lebensstandard halten zu können, bei Personen in der Deutschschweiz deutlich höher ausgeprägt (51 %) als in der Westschweiz (22 %).
Etwa ein Viertel der Bevölkerung (28 %) dagegen geht davon aus, im Alter den gewohnten Lebensstandard nicht aufrecht halten zu können. Als problematisch angesehen werden weiterhin vor allem externe Faktoren aus Wirtschaft und Politik sowie die Demografie. Deutlich weniger Befragte erwarten einen niedrigeren Lebensstandard im Alter aufgrund von individuellen Aspekten wie zu geringen Einzahlungen oder kritischen Lebensereignissen.
Zwei Drittel der über 50- und bis 65-Jährigen (64 %) hat sich bereits mit der Finanzierung nach der Pensionierung auseinandergesetzt, davon Männer (66 %) wie Frauen (62 %) fast gleichermassen und mit zunehmendem Alter häufiger, wie die Studienergebnisse zeigen. Allerdings hat sich jede fünfte Person (19 %), die kurz vor der Pensionierung steht (60+), noch nicht mit der Finanzierung des dritten Lebensabschnitts beschäftigt. Bei den 50- bis 59-Jährigen ist es knapp jede zweite Person (43 %).
Überarbeiteter ESG-Reporting Standard
Der seit dem 1. Januar 2023 geltende Standard hat sich in der Schweizer Vorsorgewelt bereits erfreulich verbreitet. Zudem planen gemäss einer ASIP-Studie fast die Hälfte der befragten Vorsorgeeinrichtungen, im nächsten Jahr einen solchen ESG-Bericht einzuführen.
Im Bestreben, die Praxistauglichkeit weiter zu erhöhen, hat die zuständige ASIP-Arbeitsgruppe den Leitfaden überprüft und einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Der überarbeitete ASIP ESG-Reporting Standard (Version 1.1) kann ab sofort unter diesem Link in Deutsch heruntergeladen werden.
Die französische und englische Übersetzung werden demnächst verfügbar sein, ebenso wie verschiedene Musterformulare (Templates) zur einfacheren Anwendung des Standards.
PK-Einkauf und ein enttäuschter Hinterbliebener
Michael Ferber berichtet in der NZZ detailliert über den Fall eines grossen PK-Einkaufs, der durch die Invalidität und den frühen Tod der Versicherten in der betreffenden Kasse ohne Wirkung auf die Hinterbliebenenleistung geblieben ist. Ferber schreibt:
MoreViele Versicherte rechnen damit, dass der eingezahlte Betrag im Falle ihres Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird oder dass er zumindest deren Hinterlassenenrenten erhöht. Doch bei manchen Kassen erliegen sie hier einem Irrtum: Obwohl Pensionskassen auch die Risiken Tod und Invalidität versichern, verbessern freiwillige Einzahlungen bei vielen Kassen die Leistungen beim Eintritt dieser Risiken nicht oder nur zum Teil.
Dies zeigt ein tragischer Fall, der sich bei der Pensionskasse Johnson & Johnson Schweiz in Schaffhausen ereignet hat. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Angestellte des Pharmakonzerns, die im März 2023 im Alter von 43 Jahren verstorben ist.
Sozialversicherungen 2024
Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2024 ist erschienen. Sie gibt einen Überblick über die Finanzen der Sozialversicherungen 2022 und für AHV/IV/EL/EO/ALV/ÜL 2023 sowie über die Entwicklung seit 1987.
In der Gesamtrechnung 2022 sanken die Einnahmen der Sozialversicherungen um 1,9 % und die Ausgaben um 3,6 %. Der deutliche Ausgabenrückgang steht im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Corona-Massnahmen.
Das Ergebnis stieg dadurch auf 24,7 Milliarden Franken.
Dieses Ergebnis führte 2022 zusammen mit den negativen Kapitalwertänderungen (inkl. andere Veränderungen) von 129,7 Milliarden Franken zu einer Abnahme des zusammengefassten Sozialversicherungskapitals um 105,0 Milliarden Franken auf 1195,9 Milliarden Franken.
Der Bundesrat modernisiert seine Berichterstattung über die Durchführung der Sozialversicherungen. Mit der Neuausrichtung des bisherigen «ATSG-Berichts» wird insbesondere die statistische Berichterstattung gebündelt und gleichzeitig die strategische Sicht mit einem neuen Sozialbericht über die Legislatur gestärkt.
Vor diesem Hintergrund publiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen die erste ATSG-Jahresnotiz gleichzeitig mit der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS).
Sozialversicherungsstatistik 2024 / Neue Berichterstattung / FR
UBS verzinst mit 9, CS mit 5%
Lukas Hässig berichtet auf Inside Paradeplatz über die Verzinsungen der Altersguthaben der beiden (getrennten) Kassen von UBS und CS.
An der Bahnhofstrasse und im Paradeplatz gibts dafür Good News vom Feinsten zu Weihnachten. So am letzten Freitag, als Zehntausende von Schweizer Old-UBS-Mitarbeitern von ihren PK-Zuständigen eine Frohbotschaft vom Feinsten verkündet erhielten.
„At its meeting held on 13 December 2024, the Foundation Board decided that at the end of 2024, an interest rate of 9.0% will be paid on retirement assets held in the Pension Fund of UBS.“
9 Prozent Verzinsung aufs angesparte Altersguthaben jedes einzelnen UBS-Versicherten, dies einen Tag, nachdem der neue SNB-Chef den Leitzins auf noch 0,5 Prozent herunterdrückte.
Für die Alt-UBS-Mitarbeiter ergibt das je nach Saldo auf dem eigenen PK-„Konto“ einen Extra-Bonus in der Höhe von mehreren zehntausend bis hunderttausend Franken.
Eldorado und Korkenknallen in der Zürcher City und querbeet durchs Schweizer Land. Bei Old-CS auch? Nein, da herrscht Missstimmung.
Der Grund liegt in einem weniger berauschenden Zins, den es 2024 aufs private PK-Vermögen gibt. So hiess es von Seiten der Verantwortlichen der CS PK vor einer Woche:
„The Board of Trustees sets the interest rate with a focus on the long-term financial stability of the Pension Fund. The Pension Board defined an interest rate of 5% for 2024.“
«MPK outlines riskier strategy»
Luigi Serenelli befasst sich auf IPE mit der Anlage-Strategie der Migros Pensionskasse.
MoreMigros Pensionskasse (MPK), the CHF29.3bn (€31.6bn) pension fund for the Swiss retailer, has designed a new, riskier strategic asset allocation for 2025-29, increasing its exposure to real assets and equities, while cutting nominal value investments.
“We have a long-term investment horizon and assume that real assets will generate higher returns over a longer period of time,” chief investment officer Christoph Ryter told IPE.
This is the right step to take for the pension fund, especially considering that national deficits in many industrialised nations are at historically high levels, and inflationary forces are at work, he added.
MPK’s new strategic asset allocation foresees a 2 percentage point increase in infrastructure and equity investments.
BGer-Entscheid zum Frauen-Rentenalter: «Wirtschaft kann aufatmen»
Andreas Valda schreibt in der Handelszeitung zum Entscheid des Bundesgerichts zum Frauen-Rentenalter:
Die Wirtschaft kann aufatmen. Es ist kaum vollstellbar, was für ein Chaos ein Urteil zur Aufhebung der Abstimmung verursacht hätte. Warum? Weil es in der Abstimmung nicht nur um die Erhöhung des Frauenrentenalters ging, sondern auch um die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer.
Seit Anfang Jahr erheben Firmen zusätzliche 0,4 Prozent Mehrwertsteuer der Kaufsumme zur Sanierung der ersten Säule. Das Geld fliesst der AHV zu. Diesen Zuschlag hätten Firmen der Käuferschaft theoretisch zurückerstatten müssen. Unvollstellbar, so sah es auch das Bundesgericht.
Auch haben sich Arbeitnehmerinnen, die bald in Pension gehen, und Firmen, die sie anstellen, auf das neue Rentenalter bereits eingestellt. Unternehmen haben keinen Ersatz rekrutiert, weil sie mit den Frauen, die bis 65 arbeiten, rechnen. Vor der Abstimmung lag das Rentenalter bei 64 Jahren, jetzt ist es 65.
Auch hier befand das Gericht zu Recht: Einen solchen Vorgang per Urteil rückgängig zu machen, dafür müssten sehr wichtige Gründe vorliegen. Das ist natürlich nicht der Fall. Auch da waren sich die Richterinnen und Richter in der mündlichen Beratung einig. (…)
Rückblickend zeigt sich, dass die Stimmrechtsbeschwerde der Gewerkschaften und Linken reines Politmarketing war. Ärgerlich nur, dass etliche Medien die Erwartungen für eine Annullierung geschürt hatten. Gut ist aus der Sicht der Wirtschaft, dass das Bundesgericht die Rechtssicherheit weit höher gewertet hat als alle anderen Argumente.
PKs ziehen sich aus Berner Immobilien-Projekt zurück
Erneut ist eine Pensionskasse als Partnerin aus dem Berner Immobilienprojekt «Vierfeld» abgesprungen. Nachdem sich letztes Jahr die Pensionskasse der Berner Kantonalbank zurückgezogen hat, macht nun auch die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) einen Rückzieher. Wahrscheinlicher Grund: der verlorene Glaube, eine angemessene Rendite erzielen zu können. Andres Marti schreibt im Bund:
MoreWas ist los bei Berns grösstem Wohnbauprojekt auf dem Viererfeld? Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, ist erneut eine Pensionskasse als Partnerin abgesprungen. Nachdem sich letztes Jahr die Pensionskasse der Berner Kantonalbank zurückgezogen hat, macht nun auch die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) einen Rückzieher.
Der Rückzug basiert laut Mitteilung der Stadt «auf der Feststellung, dass die Realisierung eines Projekts auf dem Viererfeld nicht mehr im Einklang mit den Zielsetzungen der PVK steht». Insbesondere, weil sich die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen seit Projektbeginn geändert hätten.
Offenbar glaubt man bei der Pensionskasse aller städtischen Angestellten nicht mehr, auf dem Viererfeld dereinst eine angemessene Rendite zu erzielen. Es ist eine Befürchtung, die hinter vorgehaltener Hand auch beim Rückzug der Kantonalbank-PK geäussert wurde.
MPK verzinst mit 7,5%, Einmalzahlung an die Pensionierten
Der Stiftungsrat der Migros-Pensionskasse legt jeweils an der Novembersitzung den Sparzins für die Altersguthaben sowie die weiteren Zinssätze für das Folgejahr fest. Da die MPK aktuell freie Mittel ausweist, hat der Stiftungsrat entschieden, die Guthaben der Versicherten im Jahr 2025 mit 7,5 % zu verzinsen.
Auch die Rentenbezüger der MPK profitieren von der guten Situation der Kasse, deren Deckungsgrad Ende September 135.6 % (technischer Zins 2 %) betrug. Der Stiftungsrat hat eine Rentenerhöhung von 4,5 % per 2025 und eine Einmalzahlung von 2000 Franken im Dezember beschlossen.
UBS Sorgenbarometer: Wo der Schuh drückt
UBS. In der diesjährigen Umfrage, die von Mitte August bis Mitte September unter 2250 Stimmberechtigten durchgeführt wurde, wurde zunächst die Sorgenwahrnehmung anhand verschiedener Bereiche abgefragt.
Die 20 grössten Sorgenbereiche sind demnach materialistischer geprägt als früher. Die Sorge vor finanzieller Unsicherheit und erhöhten Lebenskosten spiegelt sich in rund einem Drittel der Top 10 wider. Dazu zählt auch die klare Nummer eins: Mit Abstand die grössten Sorgen machen sich die Schweizer Stimmberechtigten im Jahr 2024 rund um das Thema Gesundheitsfragen, Krankenkassen und Prämien (48%).
Auf Platz zwei folgt die Sorge um die Umwelt (32%), die im Vergleich zu den Jahren 2021 bis 2023 jedoch abnimmt. Knapp dahinter, auf Platz drei, liegt die Sorge rund um das Thema AHV und Altersvorsorge (29%).
Zu den Themenkomplexen, die dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr signifikant an Bedeutung gewonnen haben, gehören neben den Themen Gesundheit, Migration und Wohnkosten auch das Thema Sicherheit und Kriminalität (15%, von 20. Rang im Vorjahr nun auf Platz zehn).
Mit 25 wird gezügelt
Im Jahr 2023 sind 9,3% der Schweizer Wohnbevölkerung umgezogen. Diese Quote lag nochmals leicht unter dem Wert von 2022 (9,5%) und erreichte damit den tiefsten Wert seit über zehn Jahren. Seit 2020 hat die Umzugshäufigkeit der Schweizer Bevölkerung um rund 10% abgenommen.
Während die internationale Wanderung seit 2020 zunimmt, gehen die Umzüge innerhalb der Schweiz stark zurück. 2023 sind rund 695’000 Personen in der Schweiz umgezogen, 2020 waren es 769’000.
Am höchsten fiel die Umzugsquote der Bevölkerung in den Kantonen Basel-Stadt (11,9%) und Neuenburg (10,7%) aus. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden (6,9%) und Uri (7,3%) war sie dagegen am tiefsten.
Mit einer Umzugsquote von 10,0% neigte die Bevölkerung von städtischen Gemeinden deutlich stärker zu einem Wohnungswechsel als die Bevölkerung von ländlichen Gemeinden (7,8%). Anders ausgedrückt zog die städtische Bevölkerung nahezu 30% häufiger um als die Bevölkerung ländlicher Gebiete.
Unter den zwanzig grössten Schweizer Städten verzeichneten St. Gallen (14,1%) und Bern (13,1%) die höchsten Umszugsquoten, Vernier (8,4%) und Bellinzona (8,7%) die tiefsten.