
Bis 70 arbeiten? Dänemark macht’s vor
In Dänemark soll das bereits stolze Rentenalter 67 weiter angehoben werden. Im Parlament gab es nur wenig Widerstand. SRF berichtet:
«70 ist das neue 60», sagen sich heute viele «Aktivrentner» – und das absolut zurecht. Sie wandern, bilden sich fort, machen Yoga oder planen den nächsten Städtetrip. Aber warum arbeiten sie eigentlich nicht mehr?
Diese Frage stellt man sich offenbar in Dänemark. Dort soll das Rentenalter auf 70 Jahre angehoben werden – und das durch eine sozialdemokratisch angeführte Regierungskoalition. Schweizer Sozialdemokraten müssen erst einmal tief schlucken.
Wie in vielen Ländern auch steht die Alterspyramide in Dänemark Kopf. Die Boomer-Generation geht in Rente, dahinter stehen die ungleich geburtenschwächeren Jahrgänge in Lohn und Brot.
Derzeit liegt das Rentenalter in Dänemark bei 67 Jahren – unabhängig vom Geschlecht. Bis 2040 soll es nun stufenweise auf 70 Jahre erhöht werden. Damit hätte Dänemark nach aktuellem Stand das höchste Rentenalter in Europa.
Begründet wird der drastische Schritt mit Argumenten, die auch hierzulande bestens bekannt sind: Durch die Erhöhung des Rentenalters soll die Altersvorsorge gesichert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Schon seit 2006 ist das Rentenalter in Dänemark an die Lebenserwartung gekoppelt. Alle fünf Jahre wird es angepasst.
Was heisst ESG im Krieg?
Anielle Peterhans schreibt im Tages-Anzeiger über die Neubewertung von Nachhaltigkeit durch amerikanische Rating Agenturen im Hinblick auf den Krieg in Gaza.
MoreDie US-Ratingagenturen Morningstar und MSCI bestimmen weltweit, welche Unternehmen als «nachhaltig» gelten – und welche nicht. Ihre Bewertungen tragen das Kürzel ESG. Es steht für Environmental, Social, Governance. Für viele Anlegerinnen und Investoren sind sie das moralische Navi im Finanzdschungel.
Eine internationale Recherche wirft nun Fragen auf, ob man sich auf diese Bewertungen noch verlassen kann: Die beiden Marktgiganten, die gemeinsam laut Schätzungen über 80 Prozent des globalen ESG-Ratingmarkts kontrollieren, blenden künftig nämlich gewisse Menschenrechtsverletzungen im Nahostkonflikt aus ihren Berichten aus.
Unternehmen, die beispielsweise an der Zerstörung palästinensischer Häuser beteiligt sind oder am Bau von illegalen israelischen Siedlungen, erhalten so keine negativen ESG-Bewertungen mehr. Auch mögliche Verbindungen von Unternehmen zur Hamas fallen damit weg.
Sonja Spichtig übernimmt Geschäftsführung der Swiss Life Anlagestiftung
Nach 16 Jahren übergibt Stephan Thaler die Geschäftsführung der Anlagestiftung Swiss Life per 1. Oktober 2025 an Sonja Spichtig Grünvogel. Er wird bis zu seinem ordentlichen Ruhestand im Jahr 2027 als Senior Advisor für die Anlagestiftung Swiss Life tätig sein.
Spichtig berichtet direkt an Robin van Berkel, Chief Operating Officer (COO) von Swiss Life Asset Managers und wird in Zürich tätig sein.
Sie stösst von der Swisscanto Fondsleitung zur Anlagestiftung Swiss Life, wo sie seit Dezember 2016 als Geschäftsführerin die Swisscanto Anlagestiftungen leitet. Zuvor war sie in leitenden Positionen bei der Bank J. Safra Sarasin tätig. Ihre berufliche Laufbahn begann sie mit einer Banklehre bei der Credit Suisse in Sarnen. Sie hat ein Lizenziat in Wirtschaftswissenschaften der Universität Zürich und ist diplomierte Pensionskassenleiterin.
Seit Juli 2023 ist sie Mitglied des Bankrats der Obwaldner Kantonalbank. Zudem wirkt sie im Vorstand der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) mit.
Erfolgreiche Axa
Die Axa schreibt in einer Medienmitteilung:
Mit einer Zunahme der Risiko- und Kostenprämien um 3,9 Prozent auf eine Gesamtsumme von 735 Millionen Franken sind die teilautonomen AXA Sammelstiftungen erneut über Markt gewachsen.
Seit 2019 nahm die Zahl der Versicherten um durchschnittlich 6,2 Prozent pro Jahr zu. Insgesamt stieg der Versichertenbestand im Sammelstiftungsgeschäft der AXA auf über 344’000.
Rechnet man die Rückdeckung von autonomen Kassen hinzu, ist mit über 434’000 Versicherten fast jede zehnte arbeitnehmende Person in der Schweiz bei der AXA versichert.
Zusätzlichen Altersvorsorge in der EU enttäuscht
Auf der Website des Europäischen Rechnungshofs wird zur Entwicklung der sog. zusätzlichen Altersvorsorge (neben der gesetzlichen Rente) festgehalten:
MoreBislang ist es der EU nicht gelungen, den Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen soll, sodass EU-Bürger im Alter ein angemessenes Einkommen haben, wirksam voranzutreiben. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung sei es der EU-Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) nicht gelungen, die Rolle der betrieblichen Altersversorgung in den EU-Ländern zu stärken oder der sogenannten Europarente (PEPP) zum Durchbruch zu verhelfen.
Lähmende Bürokratie
Avenir Suisse schreibt zur ungebremst zunehmenden Regulierung in allen Teilen des privaten und öffentlichen Lebens – sie kostet allein die KMU 6 Mrd. Fr. p.a.:
- Mehr Regulierung: Der Bund ändert heute mehr Gesetze und Verordnungen denn je. In den 1960er Jahren wurden rund 150 Erlasse pro Jahr angepasst, heute sind es über 500. Dazu kommt immer mehr «Soft Law»: Rundschreiben, Sachpläne, Standards usw.
- Hohe Belastung: 60 Prozent der Unternehmen empfinden die administrative Regulierungslast als hoch, trotz Fortschritten in der Digitalisierung. Besonders aufwendig bleiben Bauverfahren, Bewilligungen und Zollvorschriften.
- Wachsende Verwaltung: Mehr Regulierung braucht mehr Personal. Zwischen 2011 und 2022 ist die Zahl der Staatsangestellten in der Schweiz um beinahe 20 Prozent gestiegen – stärker als im Privatsektor. In Städten wie Basel, Bern und Zürich liegt das Plus sogar bei über 20 Prozent. Das treibt die Kosten der öffentlichen Hand in die Höhe.
- Gute Qualität: Die Schweizer Verwaltung erzielt aber international ansprechende Bewertungen – etwa im Weltbank-Ranking zur Staatsführung.
Helvetia und Baloise steigern Ergebnis im BVG-Geschäft
Die Helvetia und Fusionspartner Baloise haben im vergangenen Jahr im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge (BVG) zugelegt. HZ Insurance schreibt:
MoreHelvetia erzielte 2024 in der beruflichen Vorsorge ein Gesamtergebnis von 61,9 Millionen Franken. Das entspreche gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von knapp 27 Prozent, wie der Versicherer mitteilte.
Dabei seien die Kapitalerträge im Vergleich zum schwierigen Anlagejahr 2023 stark in die Höhe geklettert, hiess es weiter. Das Prämienvolumen rückte um 2,9 Prozent auf 1,83 Milliarden Franken vor. In der Statistik des Schweizerischen Versicherungsverbands ist Helvetia damit hinter Swiss Life auf den zweiten Platz vorgerückt.
Geprägt war die Geschäftsentwicklung im BVG-Geschäft der Helvetia von der weiteren Verschiebung hin zu teilautonomen Lösungen, in denen die versicherten Unternehmen die Anlagerisiken selber tragen. Insgesamt habe sich die Zahl der aktiv Versicherten im Laufe des Berichtsjahres um 3,6 Prozent auf 224’574 erhöht, während die Anzahl der Vollversicherte um 7,9 Prozent zurückging, schrieb Helvetia.
Keine IV-Rente mehr für unter 30-Jährige?
Die Zahl junger Versicherter mit psychischen Problemen ist bei der IV stark gestiegen. Nun fordern die kantonalen Stellen eine Altersgrenze. Markus Brotschi schreibt dazu im Tages-Anzeiger:
MoreJede zweite Neurente gewährt die Invalidenversicherung (IV) mittlerweile aufgrund einer psychischen Erkrankung. Vor allem bei Versicherten bis zum Alter von 34 Jahren stellt sie eine starke Zunahme fest. In der Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren beziehen zurzeit fast 7500 Versicherte eine IV-Rente aufgrund psychischer Probleme.
Nun fordert die Konferenz der kantonalen IV-Stellen eine Alterslimite. Unter 30-Jährige sollen grundsätzlich keine IV-Rente mehr erhalten. Dies sagte der Vizepräsident der IV-Stellen-Konferenz, Thomas Pfiffner, gegenüber der «Rundschau» von SRF.
Nur in bestimmten Fällen soll es weiterhin möglich sein, an unter 30-Jährige eine Rente auszurichten. Die IV könnte den Betroffenen eine tiefere Entschädigung ausrichten, wenn sie sich an Integrationsmassnahmen beteiligen.
Zudem soll sie auch künftig befristete Renten sprechen dürfen. Laut Pfiffner ist die Hürde für einen Rentenentzug heute relativ hoch, auch wenn die IV regelmässige Überprüfungen durchführe.
Negativzinsen: Offener Brief an die SNB
Der offene Brief der Tellco pk vom 20. Mai 2025 richtet sich an die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Politik und warnt vor einer möglichen Rückkehr zu Negativzinsen. Diese Massnahme, so der Präsident des Stiftungsrats Peter Hofmann, hätte schwerwiegende Folgen für die Pensionskassen, die nicht wie Banken agieren, sondern langfristig und im Interesse der Versicherten handeln. Bereits in der Vergangenheit habe diese Geldpolitik zu sinkenden Renditen, geschwächten Rückstellungen und gefährdeten Renten geführt.
Während Banken von Negativzinsen profitieren können, würden Pensionskassen dadurch belastet – eine ungerechte Umverteilung zulasten der sozialen Sicherheit. Die SNB solle sich ihrer Verantwortung bewusst sein: Geldpolitik sei nie neutral, sondern eine politische Entscheidung mit gesellschaftlichen Konsequenzen. Insbesondere die Liquiditätspuffer der Pensionskassen dürften nicht durch Strafzinsen geschwächt werden.
Auch auf Versicherer und die AHV hätten Negativzinsen negative Auswirkungen: steigende Reserven und Prämien seien die Folge. Die Tellco pk fordert, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und Pensionskassen nicht erneut als Mittel zur Währungssteuerung zu missbrauchen. Der Schutz der Vorsorge sei gleichbedeutend mit dem Schutz der Schweiz.
Wohnschutz für das Betongold
Thomas Marti geht in Cash dem Thema Immobilienanlagen bei Pensionskassen nach. Ausführlich dazu äussert sich Thomas Schönbächler, Vorsitzender der BVK-Geschäftsleitung, der auf die Konsequenzen zu weit getriebener Wohnschutzmassnahmen weist:
MoreAuch bei der grössten Pensionskasse der Schweiz, der BVK, sind Immobilien seit jeher ein Bestandteil der Anlagestrategie. «Wir verfügen historisch über ein grosses Portfolio an direkt gehaltenen Liegenschaften bei einer seit Jahren stabilen Quote», betont Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK, gegenüber cash.ch.
So stabil die Renditen auch sind, es gibt auch Herausforderungen. Zum Beispiel vom aus regulatorischer Sicht «garstigen» Umfeld – etwa in Basel oder Genf. In beiden Städten können Renovationen nur unter Auflagen realisiert und Mietzinserhöhungen nur begrenzt weitergegeben werden.
«Mit den Rahmenbedingungen in Basel oder Genf kann die BVK umgehen. Es wäre uns indes lieber, wenn wir Investitionen zur Ausdehnung des Angebotes tätigen könnten, um den Markt wieder ins Gleichgewicht zu bringen,» meint Schönbächler.
BVG und AHV 21
In der Luzerner Zeitung zeigt Rebecca Morgenegg (LUKB) die Konsequenzen der BVG 21-Reform für die berufliche Vorsorge resp. die Pensionskassen auf. Sie hält u.a. fest.
Anpassung des Referenzalters und Flexibilisierung
Die Reform AHV 21 hebt das Referenzalter der Frauen auf jenes der Männer (65 Jahre) an. Zudem wird im BVG erstmals eine gesetzliche Grundlage für die flexible Pensionierung verankert. Versicherte erhalten neu einen Anspruch auf Vorbezug ab 63 Jahren sowie einen Aufschub der Altersleistungen bis maximal 70 Jahre.Teilpensionierung neu geregelt
Die Altersrente kann neu in bis zu drei Teilschritten bezogen werden – sowohl in Renten- als auch in Kapitalform. Ein Teilbezug vor dem Referenzalter darf die prozentuale Lohnreduktion nicht übersteigen. Die Teilpensionierung ermöglicht es, den Arbeitsumfang schrittweise zu reduzieren, wobei der erste Teilbezug mindestens 20 % der Altersleistung betragen muss.Aufgeschobene Pensionierung und Weiterarbeit
Ein Rentenaufschub bis 70 Jahre ist steuerlich begünstigt, setzt aber eine Weiterbeschäftigung voraus. Beitragszahlungen sind in dieser Phase nicht mehr obligatorisch, das Altersguthaben wird jedoch weiter verzinst. Reglementarisch kann eine freiwillige Weiterversicherung vorgesehen werden.Informationspflicht bei Pensionskassenwechsel
Neu gilt eine Pflicht zur Weitergabe von Informationen über bereits getätigte Kapitalbezüge zwischen den Vorsorgeeinrichtungen, um eine transparente und rechtskonforme Teilpensionierung sicherzustellen.Steuerrechtliche Fallstricke
Trotz neuer gesetzlicher Klarheit bleiben bei Kapitalbezügen steuerliche Risiken bestehen. Das Steuerrecht kann eine vom Vorsorgerecht erlaubte Option einschränken. Besonders bei Vorbezügen (z. B. Wohneigentum) oder mehreren Kapitalbezügen ist eine vorgängige Abklärung mit dem Steueramt empfehlenswert.
Starke Zunahme der gesundheitsbedingten Absenzen
Als Teil der von der Arbeitskräfteerhebung abgeleiteten Statistiken des BFS sticht die Zunahme der gesundheitsbedingten Absenzen hervor.
Gesundheitsbedingte Absenzen (Krankheit oder Unfall) machten 2024 mit 66,8% den grössten Teil des jährlichen Absenzenvolumens der Arbeitnehmenden aus. Zwischen 2023 und 2024 stieg die durchschnittliche jährliche Anzahl gesundheitsbedingter Absenzen bei den Vollzeitarbeitnehmenden von 7,6 auf 8,5 Tage pro Arbeitsstelle.
Am wenigsten Absenzen gab es 2024 in den Branchen «Information und Kommunikation» (5,4 Tage pro Jahr), «Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen» (6,0 Tage) und «Kredit- und Versicherungsgewerbe» (6,7 Tage). Die längsten Absenzen wurden in den Branchen «Immobilien und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen» (11,5 Tage) sowie «Verkehr und Lagerei» (10,9 Tage) registriert.
Bei den Berufshauptgruppen hängt die Dauer der gesundheitsbedingten Absenzen stark mit dem Qualifikationsniveau des ausgeübten Berufs zusammen. Am wenigsten Absenztage wurden 2024 bei den Berufen mit dem höchsten Qualifikationsniveau registriert (5,7 Tage bei Führungskräften sowie intellektuellen und wissenschaftlichen Berufen). Demgegenüber wurden bei den Berufen mit dem tiefsten Qualifikationsniveau am meisten Absenzen verzeichnet (13,5 Tage bei Hilfsarbeitskräften).
Centre Patronal erwirbt Trianon von der Mobiliar
Das Centre Patronal übernimmt Trianon, tätig im Bereich Outsourcing von HR-Services und Pensionskassenverwaltung, von der Mobiliar. Damit will es sein Angebot für Unternehmen ausbauen und die Marktposition in der Deutschschweiz und der Romandie stärken. In einer Mitteilung der Mobiliar wird dazu ausgeführt:
Centre Patronal übernimmt die Trianon AG, seit 2016 ein Unternehmen der Gruppe Mobiliar, um sein eigenes Angebot und die Geschäftsfelder von Trianon weiterzuentwickeln. Trianon gehört heute zu den schweizweit führenden Unternehmen im Bereich Business Process Outsourcing.
Ihre Tätigkeiten umfassen die Verwaltung von Pensionskassen, HR-Services sowie proaktives Absenzenmanagement. Centre Patronal vertritt seit 85 Jahren die Interessen der Privatwirtschaft und erbringt Dienstleistungen für Unternehmen. Mit der Übernahme von Trianon durch Centre Patronal profitieren die Kunden künftig von einer zusätzlichen Dienstleistungspalette.
Christophe Reymond, Geschäftsführer von Centre Patronal: «Centre Patronal baut unter anderem Dienstleistungen in der beruflichen Vorsorge und im Personalbereich auf. Die Bündelung der Kräfte mit Trianon ist daher naheliegend und vielversprechend. Sie bietet beiden Akteuren Perspektiven zur Weiterentwicklung ihrer Services und zum Ausbau ihrer Kundinnen und Kunden.»
Risiken mit dem Eigenheim im Alter
Haben Sie sich bereits damit befasst, ob Sie sich Ihre Immobilie auch nach der Pensionierung mit einem verminderten Einkommen noch leisten können?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stecken Pensionskassengelder ins Eigenheim. Dabei entstehen Lücken in der Altersvorsorge, die Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter haben. Ob die Ersparnisse reichen, um vor der Pensionierung die Hypothek zu reduzieren oder Vorsorgelücken zu schliessen, wird oft zu spät geprüft. Die Woohntraumstudie 2025 von Helvetia und Moneypark zeigt Trends und Risiken auf.
MoreRund ein Drittel (35%) der befragten Wohneigentümerinnen und -eigentümer bis 65 Jahre geben an, dass sie für die Finanzierung ihrer Immobilie Vorsorgegelder aus der Pensionskasse eingesetzt haben. 24% haben sich für einen Bezug von Geldern aus der 2. Säule entschieden, während 11% auf eine Verpfändung gesetzt haben.
Bei beiden Varianten zeigt sich, dass je jünger die Befragten sind, je öfter Pensionskassengelder für den Immobilienkauf eingesetzt werden. Bei der Altersgruppe der 61- bis 65-Jährigen sind es 29%, während es bei den 31- bis 40-Jährigen 45% sind, also bei fast jeder zweiten Finanzierung.
Immer die Versicherer
Alt-Ständerätin Christine Egerszegi (FDP) und Alt-Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP). (Foto: Marcel Giebisch/BSV)
Die Zeitschrift CHSS des BSV hat Christine Egerszegi und Rudolf Rechsteiner aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums des BVG zu einem Gespräch eingeladen. Wo es kritisch wurde, waren sie sich einig. Etwa bei der Legal Quote oder bei der gesetzlichen Verankerung des Mindest-Umwandlungssatzes. Auszüge aus dem Gespräch:
Reden wir über diese Überschüsse: Mit der sogenannten Legal Quote regelte das Parlament damals, in welchem Umfang die Vorsorgeeinrichtungen Überschüsse behalten dürfen. Im Nachhinein waren Sie dann trotzdem nicht zufrieden. Haben Sie nicht sauber gearbeitet?
Egerszegi: Wir wurden über den Tisch gezogen. Ich kann das nicht anders sagen. Wir waren uns einig: Die BVG-Revision kam mit insgesamt 29 Gegenstimmen durch beide Kammern. Wir haben gesetzlich geregelt, dass die Versicherer 10 Prozent der Überschüsse behalten dürfen. Das ist die Legal Quote.
Rechsteiner: Also maximal 10 Prozent des Gewinns. Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat das dann in der Verordnung in maximal 10 Prozent des Umsatzes uminterpretiert.
Egerszegi: Es war für alle völlig klar, dass damit der Nettoertrag und nicht der Bruttoertrag gemeint ist. Es gibt keine Branche, in der man von vornherein, also ungeachtet der Höhe der Verwaltungskosten, einfach 10 Prozent einstecken kann.
Dennoch ist dies seither nicht geändert worden.
Rechsteiner: Letztlich sassen wir am kürzeren Hebel. Für mich ist das aber nach wie vor ein Verstoss gegen den Willen des Gesetzgebers. Im Gesetz steht 10 Prozent des Überschusses. Punkt.