Minimalrente für Geschiedene
(Saldo) Eine Frau bekommt bei der Scheidung vom Ehemann Alimente zugesprochen. Ab Pensionierung des Ex-Manns wurden die Alimente auf monatlich 3900 Franken festgelegt. Das Geld bekam sie direkt von der Pensionskasse des Ex-Gatten. Als der Mann starb, zahlte ihr die Kasse nur noch Fr. 96.95 pro Monat.
Die Frau forderte weiterhin 3900 Franken. Das Reglement sehe für frühere Ehepartner eine Hinterlassenenrente «nach BVG-Grundsätzen vor». Alle Instanzen wiesen ihre Forderung ab. «Nach BVG-Grundsätzen» bedeute, dass sie nur Anspruch auf die gesetzliche Minimalrente habe. Bundesgericht, Urteil 9C_406/2023 vom 6. Februar 2024.
Gesetzesänderung der Tessiner PK kommt an die Urne
(Nau) Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das obligatorische Finanzreferendum gegen eine Gesetzesänderung über die Pensionskasse des Kantons Tessin abgewiesen. Damit entscheidet am 9. Juni das Volk über die Gesetzesänderung. Dies teilte die Tessiner Regierung am Mittwoch mit.
Bei der Gesetzesänderung geht es um die Einführung von Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Mitglieder der staatlichen Pensionskasse. Die Massnahmen sollen die geplanten Rentenkürzungen abfedern. Der Tessiner Grosse Rat hatte im Oktober vergangenen Jahres den Massnahmen zugestimmt.
Das «Netzwerk zur Verteidigung der Renten» (ErreDiPi) hatte danach beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Absicht des Parlaments eingelegt, die Gesetzesrevision dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen. Damit wird das Tessiner Stimmvolk am 9. Juni über die Gesetzesrevision abstimmen.
Neben der Gesetzesrevision über die kantonale Pensionskasse gelangt auch die Änderung des Steuergesetzes sowie der dem obligatorischen Referendum unterstellte Beschluss über den Erwerb eines grossen Gebäudes in Lugano an die Urne. Das ehemalige Gebäude der Banca del Gottardo soll der kantonalen Justizbehörde zur Verfügung gestellt werden.
«Dreiste Erpressung» oder «konsequente Politik»
Die NZZ berichtet über den Verkauf von Bauland samt Bauprojekt der Swisscanto Anlagestiftung an die Stadt Zürich. Die Hintergründe sind bemerkenswert bis erschreckend.
Es ist eine Mitteilung mit Seltenheitswert: Die Stadt Zürich kauft ein 30’000 Quadratmeter grosses Stück Bauland im Quartier Witikon inklusive eines Bauprojekts. Kostenpunkt: rund 211 Millionen Franken.
Bis vor wenigen Monaten sah es so aus, als würde die bisherige Eigentümerin Swisscanto – eine Anlagestiftung der Zürcher Kantonalbank – das Areal selbst bebauen. Die Pläne dafür waren bereits weit vorangeschritten, seit Swisscanto das Land 2019 erworben hatte. Unter anderem wurde ein zweistufiger Studienauftrag angefertigt und die Wünsche des Quartiers eingeholt.
Das daraus resultierende Vorhaben umfasst eine Siedlung mit rund 370 Wohnungen à 1,5 bis 5,5 Zimmer sowie öffentlichen und halböffentlichen Plätzen zum Verweilen. Zudem war ein städtischer Kindergarten mit Hort vorgesehen.
Laut der Stadt – wie auch der Swisscanto – kann das Areal nur über die Katzenschwanzstrasse sinnvoll erschlossen werden. Von der Witikonerstrasse her wäre eine Zufahrt zwar möglich. Allerdings sei diese Option nicht optimal wegen des abfallenden Geländes und weil die Witikonerstrasse eine «übergeordnete Verbindungsstrasse» sei.
Die Swisscanto hatte sich deshalb mit der Stadt auf einen flächengleichen Landabtausch geeinigt. Konkret ging es um 130 Quadratmeter.
Bei der rot-grünen Mehrheit im Zürcher Stadtparlament hatte sich allerdings bereits Widerstand gegen die Abmachung formiert. Es zeichnete sich also ab, dass Landabtausch und Umzonung im Parlament chancenlos geblieben wären. (…)
Themen der sozialen Sicherheit in Frühjahrssession 2024
Das Parlament hat sich in der Frühjahrssession vom 26. Februar bis am 15. März mit zahlreichen Vorlagen zur sozialen Sicherheit beschäftigt – unter anderem mit den Familienzulagen, Kinderrenten und dem Stimmrechtsalter.
Lohnstrukturerhebung 2022
(BFS) Im Jahr 2022 belief sich der Medianlohn einer Vollzeitstelle in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher )Sektor) auf 6788 Franken brutto pro Monat. Obwohl die allgemeine Lohnpyramide zwischen 2008 und 2022 relativ stabil geblieben ist, gab es markante Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen sowie nach Profil der Arbeitnehmenden. Ein Drittel der Arbeitnehmenden (33,6%) erhielten Boni und 12,1% einen Tieflohn.
Je nach Wirtschaftszweig waren 2022 auf dem Schweizer Arbeitsmarkt grosse Lohnunterschiede zu beobachten. Deutlich über dem Medianlohn (6788 Franken brutto pro Monat) lagen die Löhne in Branchen mit hoher Wertschöpfung wie in der Informationstechnologie (9412 Franken), der Pharmaindustrie (10 296 Franken), bei Banken (10 491 Franken) oder in der Tabakindustrie (13 299 Franken).
Mieter und Vermieter
(BFS) 2022 lebten 1,4 Millionen Haushalte im Wohneigentum; das sind 36% aller Privathaushalte in der Schweiz. Mehr als die Hälfte davon, d.h. fast 730 000 Haushalte, besass ein Einfamilienhaus.
2,4 Millionen Haushalte wohnten zur Miete. Die Miete für 4-Zimmerwohnungen betrug im Durchschnitt 1622 Franken. Neue Wohnungen, die vor weniger als zwei Jahren gebaut wurden, waren am teuersten. Eine neue 4-Zimmer-Wohnung wurde für durchschnittlich 2138 Franken vermietet. Zum Vergleich: Eine neu bezogene ältere 4-Zimmer-Wohnung (zwei Jahre oder älter) kostete hingegen im Durchschnitt 1731 Franken, also 20% weniger.
Der Finanzplatz soll die 13. AHV-Rente bezahlen
Florian Schwab kommentiert auf finews die Idee, die 13. AHV-Rente mit einer Steuer auf Finanztransaktionen zu finanzieren. Eine schlechte Idee, findet er.
Gemäss einer gestern publizierten Umfrage der «NZZ am Sonntag» will eine Mehrheit die Zusatzkosten «nicht aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen».
Stattdessen platzieren «64 Prozent der Befragten die Steuer in ihren Top 3». Andere Finanzierungsformen wie eine Erhöhung der AHV-Abzüge oder der Mehrwertsteuer erscheinen nicht als mehrheitsfähig. Die Idee ist die logische Fortsetzung dessen, was bereits der Initiative zugrunde lag: der Illusion des «Free lunch».
Wie der Bundesrat in Beantwortung des Rieder-Postulats bereits feststellte, würde sich eine Finanztransaktionssteuer im «internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft standortschädlich auswirken».
Und die Rechnung geht an …
Die 13. AHV-Rente ist beschlossene Sache. Es muss nur noch die Finanzierung geregelt werden. Die NZZ am Sonntag hat dazu eine Umfrage durchgeführt. Wenig überraschend wollen die Befragten die Kosten eher nicht aus dem eigenen Portemonnaie berappen. Favorisiert wird die Finanztransaktionssteuer.
Der Ideenbasar im Bundeshaus ist entsprechend in vollem Gang. Die SP, die Siegerin der Abstimmung, schlägt vor, die 13. AHV-Rente über höhere Lohnabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finanzieren. Die SVP möchte im Asylbereich und in der Entwicklungshilfe sparen.
Und FDP und GLP liebäugeln damit, die Finanzierungsfrage erst bei der nächsten grossen Rentenreform anzugehen. Nun zeigt eine exklusive Umfrage: Mit diesen Lösungen zielen die Parteien weitgehend am Wunsch der Bevölkerung vorbei. Diese will nicht selber in die Tasche greifen, sondern das Geld in der Finanzbranche holen.
Die Befragten mussten sieben Finanzierungsinstrumente in einer Rangliste anordnen. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Alle Massnahmen, die die Menschen direkt betreffen, schneiden schlecht ab. Da sind erstens höhere Mehrwertsteuern, die bei den täglichen Einkäufen anfallen würden. Zweitens höhere Lohnbeiträge, die die Bürger in die AHV zahlen müssten. Und drittens ein höheres Rentenalter. Die drei Massnahmen stehen alle am Ende der Rangliste.
“Der Wohnschutz funktioniert” …
… es werden in Basel kaum mehr Wohnungen saniert, besonders nicht jene im Besitz von Pensionskassen. Zur Freude der Initianten der Basler Wohnschutzgesetzgebung. SRF hat sich des Themas angenommen. Auf der SRF-Website heisst es zum Bericht:
Minus 80 Prozent – so stark sei der Rückgang bei Anfragen für Sanierungen von Wohnungen in Basel-Stadt. Das sagte Regula Berger von der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank. Sie sprach auf Einladung der Basler Regierung vor mehr als 100 Investorinnen, Immobilienvertretern, Architektinnen und Pensionskassen. Gerade Mehrfamilienhäuser würden deutlich seltener saniert im Vergleich zum Jahr 2022, so Berger. (…)
Einer der grossen Player auf dem Immobilienmarkt sind die Basler Versicherungen. Sie reparieren zwar noch, wenn etwas in einer ihrer Basler Wohnungen kaputtgeht. Auf Sanierungen verzichten sie hingegen.
Mietaufschläge nach Sanierungen sind wegen des kantonalen Wohnschutzgesetzes nämlich nur noch in geringerem Umfang möglich. Deshalb würden sich Sanierungen nicht mehr lohnen, sagte der Immobilienleiter der Versicherung vor einigen Wochen. (…)
Angriffig ist auch die andere Seite. Im lokalen Parlament kündigte der Vertreter des Mieterinnen- und Mieterverbandes an, dass die Lockerungen bekämpfen würden – und zwar «mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln».
«Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente droht ein Scherbenhaufen»
Es braucht einen Mix aus mehr Steuern und mehr Arbeiten, sonst schmettert das Volk die Lösung ab, sagt die GLP Nationalrätin Melanie Mettler im Interview mit dem Tages-Anzeiger. Auszüge.
Frau Mettler, Sie wollten die tiefsten Renten erhöhen und so der Initiative für die 13. AHV-Rente den Wind aus den Segeln nehmen. Die Idee kam zu spät, nun muss die 13. AHV-Rente finanziert werden. Wie?
Die Finanzierung muss gerecht und in einer Volksabstimmung erfolgreich sein. Ich halte es deshalb für riskant, jetzt eine separate Vorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zu beschliessen. Denn ich bezweifle, dass wir eine mehrheitsfähige Vorlage hinbekommen. Bei den einseitigen Vorschlägen, die auf dem Tisch liegen, dürfte es ein Referendum geben. Damit droht ein erneuter Scherbenhaufen. Wir sollten die Finanzierung der AHV gesamthaft anschauen in der Reform, die der Bundesrat 2026 vorlegen muss.
Warum halten Sie die Vorschläge für nicht mehrheitsfähig?
Weil jede Seite Maximalforderungen stellt. Die Linke will die 13. AHV-Rente allein über Lohnbeiträge finanzieren, die andere Seite über Leistungskürzungen oder Einsparungen bei der Auslandhilfe und den Asylausgaben. Auch eine zu starke Erhöhung der Mehrwertsteuer halte ich für unklug. Die Mehrwertsteuer müssen zwar alle Generationen bezahlen, sie belastet aber jene mit geringem Einkommen stärker.
13. Rente: “Geldsegen für die öffentliche Hand”, Wirkung auf 2. Säule
Cyrill Habegger und Pius Baumgartner, PensExpert, untersuchen auf HZ Insurance mögliche Auswirkungen der 13. AHV-Rente auf die 2. Säule und die Steuereinnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass Rentner zukünftig (ab 2026) auf Renten aus der 1. Säule eine Rentenerhöhung um 1/12 oder 8.33 Prozent erhalten. Tendenziell dürfte diese Rentenerhöhung monatlich ausbezahlt werden. Eine alleinstehende Person, welche heute die Maximalrente von CHF 29’400 pro Jahr bzw. CHF 2450 pro Monat erhält, würde daher ab 2026 bei gleichbleibenden Maximalrenten einen Zuschlag von CHF 2450 pro Jahr bzw. gerundet CHF 204 pro Monat (Rente neu: CHF 31’850 pro Jahr) erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten per 2025 aufgrund der Teuerung ohnehin erhöht werden (Mischindex). Zusätzlich soll ab 2026 eine zusätzliche AHV-Rente (13. AHV-Rente) ausbezahlt werden.
Durch die Einführung einer 13. AHV-Rente steigt das Einkommen bei Rentnern, während die Abzüge gegenüber der heutigen Situation unverändert bleiben (Ausnahme Einführung neue zusätzliche Abzüge für Rentner aufgrund Steuergesetzrevision). Das heisst, dass sich das steuerbare Einkommen von Rentnern erhöht und damit deren Steuerbelastung steigt.
Unangenehme Wahrheiten zu Renten und Rentenalter
Die NZZ berichtet über den neuen Länderbericht der OECD zur Schweiz.
Die am Donnerstag präsentierte Neuauflage des OECD-Länderberichts zur Schweiz enthält für verschiedene politische Lager Schmackhaftes und Unappetitliches. Die Schweiz erhält insgesamt wie gewohnt wegen ihrer vergleichsweise guten volkswirtschaftlichen Daten zu Produktivität, Lohnniveau, Beschäftigung und stabilen Staatsfinanzen passable Noten. Doch ebenfalls wie üblich gibt es für die Prüfergruppe der OECD in manchen Gebieten noch Luft nach oben.
Bei der Altersvorsorge empfiehlt die OECD wie schon in früheren Berichten unbeliebte Reformen: eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters und die Anbindung des Rentenalters an die künftige Zunahme der Lebenserwartung. Etwa dies forderte die Volksinitiative der Jungfreisinnigen, die das Volk vor knapp zwei Wochen mit fast 75 Prozent Nein-Stimmen wuchtig bachab schickte.
Die OECD empfiehlt zudem, dass die Berechnung der Jahresrenten in der zweiten Säule der Altersvorsorge (Pensionskassen) via Umwandlungssatz nicht per Gesetz als Minimum vorgegeben wird, sondern technisch festgelegt wird.
«Technisch» heisst hier, dass die Rentenvorgaben nicht der politischen Phantasie entspringen, sondern rechnerisch korrekt auf der Lebenserwartung und der Erwartung zu den Anlagerenditen beruhen sollten.
Familien unter Druck
Welche aktuellen Themen beschäftigen Ihre Familie
zurzeit am stärksten?
Mit dem jährlich erhobenen Familienbarometer fühlen Pax und Pro Familia Schweiz Familien in der Schweiz regelmässig den Puls und schaffen eine Datenbasis für familien- und sozialpolitische Debatten sowie den unternehmerischen Diskurs.
Für die aktuelle Ausgabe der Studie hat das Beratungs- und Forschungsunternehmen Empiricon AG 2’123 Familien in allen Landesteilen der Schweiz zu den Gebieten «Aktuelle Themen», «Situation und Erwartungen von Familien», «Finanzielle Situation», «Finanzielle Absicherung und Vorsorge», «Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben» sowie «Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung» befragt. Bei der Auswertung wurde nach Sprachregion, Anzahl Kinder, Alter der Kinder, Familientyp und Haushaltseinkommen unterschieden.
Am stärksten beschäftigen Familien in der Schweiz die Themen Gesundheit und die damit verbundenen Kosten, gefolgt von Wohnkosten, Schulwesen/Bildungspolitik und Inflation. Damit stehen finanzielle Themen im Bewusstsein von Schweizer Familien ganz zuoberst. Themen wie Unsicherheiten und Bedrohungen durch Kriege, Jugendgewalt oder geopolitische Spannungen nehmen aus Sicht der Familien eine weniger prominente Rolle ein.
CS PK-Index Februar 2024
(CS) Im Berichtsmonat steigt der Pensionskassen Index um 2,76 Punkte bzw. 1,38%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 1,95%. Per 29. Februar 2024 steht der Index bei 202,78 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im Februar ist den Aktien (+1,33%) zuzuschreiben, wobei auf Aktien Ausland ein positiver Beitrag von 1,22% und auf Aktien Schweiz von 0,11% fällt. Zusätzlich wird das Monatsergebnis durch positive Beiträge der Obligationen FW (+0,06%), der alternativen Anlagen (+0,06%) und den Immobilien (+0,05%) erhöht. Die Liquidität (-0,10%) und die Obligationen CHF (-0,04%) belasten das Resultat. Die übrigen Anlageklassen waren eher unauffällig.
CS Index
Pensimo mit neuer CEO
Pensimo Management hat Marie Seiler per 1. Juli zum CEO und zur Vorsitzenden der Geschäftsleitung ernannt, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen war. Sie löst Jörg Koch ab, der 13 Jahre lange die Führung der Pensionskassen-Dienstleisterin innehatte.
Seiler war zuvor bei der Swiss-Life-Tochter Swiss Life Asset Managers als Leiterin des Bereichs der Schweizer Immobilienprodukte für Drittkunden tätig. Sie arbeitete ebenfalls bei der Beratungsfirma Pricewaterhouse Coopers (PWC) im Immobilien-Beratungsteam, während dreier Jahre im Rang einer Partnerin.
Darüber hinaus ist Seiler Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) und Vorstandsmitglied von Wipswiss, einem Netzwerk für Frauen in Führungspositionen in der Schweizer Immobilienbranche.