Sunrise erreicht mit 89 Punkten erneut die beste Corporate Governance- Bewertung in der diesjährigen zRating-Studie von Inrate. In der Gesamtrangliste folgen Lonza und Swisscom mit je 81 Punkten. Auch dieses Jahr gibt es Verbesserungen, die sich in unserem Rating niederschlagen (z. B. Bossard, Poenina, Basilea, Orell Füssli, Siegfried, oder Vifor Pharma). Auf den Schlussrängen 165 bis 172 stehen u.a. Lindt&Sprüngli (43), Schindler (43), Gavazzi (41), Swatch Group (41). Das neue Aktienrecht wird die Minderheitsrechte zusätzlich stärken. In der Praxis wurde den Aktionären wegen Corona hingegen nicht viel Gehör geschenkt, schreibt Inrate in einer Medienmitteilung.
Subventionierte Work-Life-Balance
Claudia Wirz stellt in ihrer NZZ-Kolumne fest, dass neuerdings die selbstgewählte Leistungsabstinenz vom Staat mit Unterstützung honoriert wird. Das trifft auch die Altersvorsorge.
In einer zunehmend akademisierten Work-Life-Balance-Gesellschaft wie der unseren hat es damit eine besondere Bewandtnis. Ob eine Familie zu den «Topverdienern» oder doch eher zum subventionsberechtigten «Mittelstand» gehört, ist heute vielfach nicht mehr Schicksal, sondern das Ergebnis einer bewussten Entscheidung. Teilzeitarbeit gilt als fortschrittlich und modern, neustens auch bei den Männern. Bei ihnen ist der Trend hin zur Teilzeitarbeit auch besonders ausgeprägt.
Der Wohlfahrtsstaat zeigt sich wohlwollend gegenüber der selbstgewählten Lohnreduktion und springt mit finanziellen Zuwendungen ein. In einer solchen Gesellschaft wird mit der Progression längst nicht mehr die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern vielmehr die individuelle Leistungsbereitschaft besteuert. Das heisst konkret: Die Tüchtigen werden bestraft, als ob es ein Übel wäre, viel zu arbeiten. (…)
Wer Leistung übermässig bestraft, darf sich nicht wundern, wenn weniger geleistet wird. Denn Menschen reagieren auf Anreize. Ob das zum Wohle der ganzen Gesellschaft gereicht, darf insbesondere mit Blick auf die grossen Probleme bei der Altersvorsorge bezweifelt werden. In diesem Sinne lohnt es sich, über die Bestrafung der Tüchtigen und ihre Folgen nachzudenken.
Die Flucht aus der Pensionskasse
Harry Büsser, Mitglied der Chefredaktion der Handelszeitung, hält wenig von der umverteilungsgeplagten 2. Säule. Er empfiehlt die Flucht und gibt dazu ausführliche Anleitung. Neben Auswanderung, Selbständigkeit und Hauskauf beschreibt er eine vierte Variante:
Aber es gibt noch eine vierte Variante, über die bisher wenig öffentlich diskutiert wurde. Sie kann bei einem Jobwechsel oder irgendeinem Unterbruch im Arbeitsleben genutzt werden – auch wenn man mal arbeitslos wird oder eine Auszeit zwischen zwei Jobs nimmt. Die bestehende Pensionskasse fragt dann, wohin sie die Freizügigkeitsleistung (Ihr Geld in der Pensionskasse) überweisen soll. Dann kann man zwei Freizügigkeitseinrichtungen angeben. Es sind zwei möglich, weil der Gesetzgeber kein Klumpenrisiko mit nur einem Anbieter verantworten wollte. Deshalb ist es wichtig, zwei voneinander ganz unabhängige Anbieter zu wählen, nicht einfach zwei Konten oder zwei Depots beim gleichen Anbieter.
Wenn man den neuen Job antritt, schreibt die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers, dass man doch bitte die Freizügigkeitsleistung überweisen soll. Dann überweist man nur den Teil von der einen Freizügigkeitseinrichtung, den anderen Teil belässt man bei der anderen Freizügigkeitseinrichtung. Zwar erlaubt das Gesetz das eigentlich nicht, sondern schreibt vor, alles in die Pensionskasse einzuzahlen. In der Praxis setzen sich die Pensionskassen aber nicht durch. (…)
Noch eine Warnung: Die neue Pensionskasse schickt neben der Aufforderung zur Einzahlung auch ein Formular, in welchem sie nachfragt, ob man noch weitere Gelder bei einer Freizügigkeitseinrichtung hat. Dort muss man wahrheitsgemäss antworten, sonst ist das Urkundenfälschung.
Sobald man das Geld ausserhalb des Pensionskassensystems hat, ist man frei von der Umverteilung von aktiv Versicherten zu den Pensionierten. Zudem hat man dann auch die freie Wahl, welcher Freizügigkeitseinrichtung man sein Geld anvertrauen will. Das im Unterschied zur Pensionskasse, die von den Versicherten nicht gewählt werden kann, sondern vom Arbeitgeber bestimmt wird.
Geschönte Daten für die AHV?
Tobias Gafafer geht in der NZZ auf die vom BSV erstellten Prognosen für die Entwicklung der AHV-Finanzen ein, welche freundlicher als jene des BFS ausfallen. Das hat die Kritiker auf den Plan gerufen.
Bürgerliche Sozialpolitiker sind misstrauisch geworden. «Bundesrat Berset und sein Departement scheinen die AHV systematisch schönzurechnen», sagt Ständerat Damian Müller (Luzern, fdp.), Mitglied der Sozialkommission (SGK). Er bezieht sich dabei auch auf die Ergebnisse für die AHV, die in den letzten Jahren mehrmals schlechter ausfielen, als es das BSV prognostiziert hatte. (…)
Ständerat Müller schliesst nicht aus, dass das Innendepartement die Lage der AHV aus politischen Gründen optimistischer darstellt, als sie tatsächlich ist. Gegenwärtig berät die ständerätliche SGK die Reform der ersten Säule. Sie hat sich bereits für die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ausgesprochen, wie es der Bundesrat vorschlägt. Noch offen ist die Ausgestaltung der geplanten Abfederung. «Berset und die SP wollen grosszügige Kompensationsmassnahmen», sagt Müller. Da würden bessere Aussichten für die AHV natürlich helfen.
Zudem wolle das Innendepartement die Diskussion um eine generelle Rentenaltererhöhung möglichst lange hinausschieben, sagt Müller. Diese dürfte in einem nächsten Schritt vor 2030 anstehen. Denn selbst mit der geplanten Reform mit dem Frauenrentenalter 65 dürfte die AHV ab 2029 wieder ein Milliardendefizit schreiben. Damit eine strukturelle Reform wirkt, müsste auch die Generation der Babyboomer einen Beitrag leisten, die bis 2035 in den Ruhestand geht. Alles andere wäre gegenüber der jüngeren Generation unfair, sagt Müller.
Gender Balance in den Stiftungsräten
Eine Umfrage der Wirtschaftsfrauen Schweiz und vps.epas richtet sich an Stiftungsräte von Pensionskassen. Der Bund verlangt per 2021 eine Geschlechterquote in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von KMU und börsenkotierten Unternehmen. Die Firmen müssen sich rasch und proaktiv um geeignete Frauen bemühen.
Mit der Umfrage soll die Situation im obersten Organ von Vorsorgeeinrichtungen erfasst werden. Wie setzten sich Führungsorgane zusammen? Ist der Anteil der Frauen ein Thema? Was sind persönliche Herausforderungen betreffend Nachfolgeplanung in einer Vorsorgeeinrichtung? Der Zeitaufwand für die Beantwortung der Fragen beträgt ca. 10 Minuten. Die Umfrage ist anonym.
PKZH: Portmann folgt auf Welti
Der Stiftungsrat der PKZH hatte Helga Portmann im Dezember 2019 zur neuen Vorsitzenden der Geschäftsleitung ernannt. Sie ist mit Wirkung ab 1. September 2020 bereits angestellt und übernimmt den Vorsitz der Geschäftsleitung sowie die Leitung des Geschäftsbereiches Versicherung per 1. Oktober 2020. Helga Portmann verfügt als ehemalige Aktuarin SAV, als Leiterin Aufsicht und Revisorin über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Sozialversicherungen.
Sie folgt auf Dr. Ernst Welti. Dieser tritt nach 34 Jahren bei der PKZH seinen ordentlichen Altersrücktritt an. Seit 1986 war er in verschiedenen Kaderfunktionen bei der PKZH tätig, seit 1999 als Geschäftsleiter und Leiter des Geschäftsbereichs Versicherung.
In den 90er-Jahren hat Ernst Welti den Primatwechsel in der PKZH massgeblich gestaltet und die reibungslose Überführung der PKZH in eine selbständige Stiftung im Jahr 2003 ist ein besonderer Verdienst Weltis. Ausserdem konnte er in seinen Amtsjahren den Datenbestand der VZ-Grundlagen auf fast alle öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ausbauen.
Langweilig wird es Ernst Welti sicher auch als Rentner nicht, denn neben seiner Funktion bei der PKZH hat er sich seit einigen Jahren verstärkt philosophischen Studien gewidmet. Neben seinem zusammen mit dem Historiker Dr. Martin Illi geschriebenen Buch «Ruhestand statt Altersnot» zum 100-Jahre Jubiläum der PKZH 2013, hat er letztes Jahr ein Buch über Gottesbeweise publiziert.
Konkubinat mit und ohne Kinder
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hatte einen Fall zu klären, bei welchem nach dem Tod einer Frau zwei Männer Anspruch auf ein Todesfallkapital erhoben. LAW-News fasst den Fall folgendermassen zusammen:
Nach dem Tod einer Frau forderten ihr angeblicher Lebenspartner und ihre Eltern von der Pensionskasse die Auszahlung des Todesfallkapitals. Gemäss PK-Reglement ging der Auszahlungsanspruch eines Konkubinatspartner demjenigen der Eltern vor.
Die Eltern klagten gegen die PK vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Sie machten geltend, der Freund habe gleichzeitig eine andere Freundin gehabt und mit ihr zwei Kinder gezeugt, weshalb ihm das Alterskapital nicht auszubezahlen sei.
Der angebliche Lebenspartner wurde als weiterer Verfahrensbeteiligter beigeladen.
Das Gericht hiess die Klage der Eltern gut:
- Pensionskassengelder gäbe es für Konkubinatspartner nur bei gleicher Treue und gleichem Beistand wie in einer Ehe
- Eine «eheähnliche Beziehung» lag hier indessen nicht vor.
Bei der Beurteilung der Frage nach der Anspruchsberechtigung auf das Todesfallkapital handelte es sich um einen Streit zwischen den klagenden Eltern und dem Beigeladenen. Die beklagte PK hatte ihre Leistungspflicht von Anfang an anerkannt und einzig aufgrund des Doppelzahlungsrisikos auf einer gerichtlichen Beurteilung der Sache bestanden. Angesichts dessen verzichtete das Gericht – trotz des Obsiegens der Kläger – auf die Zusprechung einer Prozessentschädigung.
“Das Parlament im legislatorischen Furor” Update
In der Finanz und Wirtschaft wendet sich FuW-Redaktor Peter Morf in aller wünschenswerten Schärfe gegen das unsinnige Covid-19-Geschäftsmietegesetz. welches auch die Pensionskassen als Vermieter trifft und von den Vermietern eine Reduktion von 60 Prozent während des Lockdowns verlangt. Morf schreibt:
Obwohl der Bundesrat die Motionen ablehnte, war er gezwungen, gegen seinen Willen eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Die Regierung hat die Botschaft verabschiedet – und sich gleich davon distanziert. Sie verzichtet explizit darauf, «dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen» – eine Rarität im Betrieb in Bundesbern. (…)
Insgesamt stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage. Der Bundesrat widmet dem Thema in seiner Botschaft wohl ein Kapitel. Er erkennt denn auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht, unterlässt es jedoch, die Frage der Verfassungsmässigkeit klar zu beantworten. Die Landesregierung will sich wohl nicht dem Vorwurf aussetzen, ein verfassungswidriges Gesetz vorzulegen.
“Frühpensionierung – Der Weg wird steiniger”
Credit Suisse hat eine umfangreiche Studie zum Thema “Frühpensionierung” publiziert. Sie enthält eine Fülle an statistischem Datenmaterial über Stand und Entwicklung des Pensionierungsverhaltens und die Gründe für unterschiedliche Pensionierungsalter nach Bildung, Branche, Einkommen etc. Die Schlussfolgerung der Autoren: die Frühpensionierung vor dem ordentlichen Rentenalter rückt für die Mehrheit der Erwerbstätigen zunehmend in weite Ferne, weil die Ersatzquote aus erster und zweiter Säule stetig sinkt. Die Bank gibt aber auch Tipps, wie durch gezieltes Sparverhalten die Möglichkeit einer frühen Erwerbsaufgabe erhöht werden kann. In der Studie heisst es:
Ein Generationenvergleich zeigt, dass die Frühpensionierung in Zukunft noch weiter in die Ferne rücken dürfte. Denn die Rentensituation verschlechtert sich ohne Gegenmassnahmen in Zukunft markant. Kaufkraftbereinigt sinken die Renten bei den mittleren Einkommen real von CHF 57’091 bei einer ordentlichen Pensionierung im Jahr 2010 auf rund CHF 48’457 bei einer solchen im Jahr 2025 – ein Minus von 15%. Die Szenarien mit Frühpensionierung zeigen, dass ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für künftige Generationen bereits deutlich weniger realistisch erscheint.
penso dunque sono
Der Verlag vps.epas hat die erste Ausgabe der seit längerem angekündigten neuen Zeitschrift für “HR, Sozialversicherungen, Personalvorsorge” mit dem Titel “Penso” herausgebracht. Das erinnert an “pensioniert” und das Italienische “Ich denke” und die drei Punkte unter dem Titel wiederum lassen an die Sprechblasen in Comics denken, wenn jemand nicht spricht, sondern eben denkt. Und dann hätten wir natürlich auch noch Descartes, der uns zum Titel inspirierte, passend in italienischer Fassung. Penso existiert tatsächlich.
Penso soll die bisherige Zeitschrift “Schweizer Sozialversicherung” ablösen, ist aber thematisch weiter gefasst. Die erste Ausgabe umfasst 65 Seiten, mehrheitlich mit Kurzbeiträgen; auch die Artikel sind selten länger als drei Seiten, dabei graphisch aufgelockert und reich bebildert. Als Chefredaktor zeichnet Gregor Gubser, der auch Redaktor der Schweizer Personalvorsorge ist.
Penso erscheint acht Mal jährlich als Print, ist aber auch digital zugänglich. Das Jahresabo kostet 160 Franken, ein Kurzabo für 7 Wochen mit Onlinezugang zu allen Beiträge und einer Printausgabe ist für 25 Franken zu haben. Abonnenten der Personalvorsorge erhalten Vorzugskonditionen.
Vorsorge im Self-Service
Die Credit Suisse gibt mit einer neuen App ihren Kunden die Möglichkeit, die persönliche Finanzsituation im Mobile Banking selbst zu überprüfen. Als Funktionen stehen zur Verfügung:
- – Erkennen, ob das Vermögen bei der aktuellen Ausgangslage im Alter reicht.
- – Zusammenhang von Pensionsalter und Vorsorgesituation erfahren.
- – Empfehlungen erhalten, wie eine allfällige Vorsorgelücke vermindert werden kann.
- – Auf konkrete Einnahmen- oder Ausgabenziele hin sparen.
“Der Vernehmlassungsentwurf bereitet mir Sorgen”
Die demografische Entwicklung bringt die Altersvorsorge in der Schweiz zunehmend in Schieflage. Tiefgreifende Reformen sind nötig, aber politisch unbeliebt. Veronica Weisser, Ökonomin und Vorsorgeexpertin bei der UBS, nimmt in einem Interview mit “Arbeitgeber-Banken” Stellung und spricht dabei auch unbequeme Themen an. Auszüge.
Wie können denn die Löcher in der AHV fair und sinnvoll gestopft werden?
Ich frage mal ketzerisch: Müssen sie überhaupt gestopft werden? Andere Länder haben ihre Vorsorgewerke auch nicht saniert und dann tiefere Renten hingenommen. Wir könnten mit der AHV so weitermachen wie bisher, wir müssten aber eine Reduktion des Lebensstandards hinnehmen. Wollen wir das nicht und wollen wir uns gegenüber den nachfolgenden Generationen fair verhalten, dann können wir das Rentenalter anheben, was auch die grosse Mehrheit der OECD-Staaten schon gemacht hat. Dabei könnte das Rentenalter für Berufsgruppen, die eine höhere Lebenserwartung aufweisen – dazu gehören auch Banken –, deutlich schneller ansteigen als für Berufsgruppen, bei denen tiefe Löhne und schwere physische Arbeit zu einer tieferen Rentenbezugszeit führen. Politisch müsste sich für eine solche soziale Lösung eigentlich eine Mehrheit finden lassen.
Deutlich schwieriger wird es politisch, wenn wir die AHV nach dem Verursacherprinzip sanieren. Die Frage, weshalb Personen, die keine oder nur ein Kind haben, denselben Anspruch auf eine AHV-Rente haben wie diejenigen mit mehreren Kindern, ist unbequem. Dennoch sollten wir sie uns stellen. Finden wir es richtig, dass Eltern in der Schweiz systematisch ärmer sind als Kinderlose, während des Erwerbslebens und während der Rente?
PK-Wechsel nur mit Zustimmung des Personals
Bis anhin war es in vielen Unternehmen Usus, die gewählten Vertreter der Personalvorsorgekommission im Falle einer Kündigung des Pensionskassen-Anschlussvertrags über die weiteren Schritte entscheiden zu lassen. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts vom 5. Mai 2020 ist dieses Vorgehen nicht korrekt. Das oberste Gericht hat entschieden, dass es nur mit dem Einverständnis des gesamten Personals oder einer allfälligen Arbeitnehmervertretung möglich ist, bestehende Anschlussverträge der Pensionskasse aufzulösen und anschliessend zu einer neuen Pensionskasse zu wechseln. Auf Moneycab gibt OBT einen Überblick über die Situation nach dem Urteil des BGer.
Steuern sparen bei Geldanlage und Altersvorsorge
Wer in der Schweiz Vermögen aufbaut, eine Immobilie kauft oder für das Alter vorsorgt, hat allerlei Steuersparmöglichkeiten. Diese gilt es zu nutzen, will man nicht unnötig Geld verschenken. Michael Ferber gibt in der NZZ einen Überblick.
Snake oil dressed up as statistics
Ende August haben wir uns unter dem formidablen Titel «Auspicia ex Avibus» im Newsletter über die bescheidenen Vorhersagefähigkeiten unserer Experten mit Blick auf unseren gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz ausgelassen. Jetzt werden wir in einem Artikel von Alex Murrell aufs schönste bestätigt. Er hat Prognosen von Deloitte, McKinsey und Boston Consulting Group unter die Lupe genommen und verschiedene Untersuchungen zu den Trefferquoten analysiert. Das Resultat ist niederschmetternd. Er schreibt:
«Viewed through the lens of Tetlock, it becomes clear that the 15,000 predictions with which I began this article are not forecasts but fantasies.
The projections look precise. They sound scientific. But these forecasts are nothing more than delusions with decimal places. Snake oil dressed up as statistics. Fiction masquerading as fact. They provide a feeling of certainty but they deliver anything but.
In his 1998 book The Fortune Sellers, the business writer William A. Sherden quantified our consensual hallucination:
“Each year the prediction industry showers us with $200 billion in (mostly erroneous) information. The forecasting track records for all types of experts are universally poor, whether we consider scientifically oriented professionals, such as economists, demographers, meteorologists, and seismologists, or psychic and astrological forecasters whose names are household words.”
The comparison between professional predictors and fortune tellers is apt.
From tarot cards to tea leaves, palmistry to pyromancy, clear visions of cloudy futures have always been sold to susceptible audiences. Today, marketers are one such audience. It’s time we opened our eyes.
Let’s stop clamouring over the ten-year trend decks. Let’s stop counting on the constant conjecture of consultants. Let’s stop trying to guess the future and start trying to build it.”