imageIn der Finanz und Wirtschaft wendet sich FuW-Redaktor Peter Morf in aller wünschenswerten Schärfe gegen das unsinnige Covid-19-Geschäftsmietegesetz. welches auch die Pensionskassen als Vermieter trifft und von den Vermietern eine Reduktion von 60 Prozent während des Lockdowns verlangt. Morf schreibt:

Obwohl der Bundesrat die Motionen ablehnte, war er gezwungen, gegen seinen Willen eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Die Regierung hat die Botschaft verabschiedet – und sich gleich davon distanziert. Sie verzichtet explizit darauf, «dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen» – eine Rarität im Betrieb in Bundesbern. (…)

Insgesamt stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage. Der Bundesrat widmet dem Thema in seiner Botschaft wohl ein Kapitel. Er erkennt denn auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht, unterlässt es jedoch, die Frage der Verfassungsmässigkeit klar zu beantworten. Die Landesregierung will sich wohl nicht dem Vorwurf aussetzen, ein verfassungswidriges Gesetz vorzulegen.

Anders sieht das der Hauseigentü­merverband Schweiz. Er bezeichnet die Vorlage klar als verfassungswidrig und willkürlich. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten von Alt-Bundesrichter Peter Karlen, das dieser zusammen mit dem Rechtsanwalt Markus Rüssli im Auftrag des Verbands erarbeitet hat.

Das Verdikt ist klar: «Die vorgesehenen Regelungen erweisen sich in mehr­facher Hinsicht als verfassungswidrig.» Die ­Gutachter verweisen vor allem auf die Verletzung der Eigentumsgarantie ­sowie der Wirtschaftsfreiheit und der Wettbewerbsneutralität. Weiter monieren sie, dass das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt werde und das Gesetz gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung verstosse. (…)

Das Parlament ist durch die Coronakrise gleichsam in einen legislatorischen Furor geraten, es will alles und jedes den Staat regeln lassen. Die Eigenverantwortung und das Eigentumsrecht werden als zentrale Basis einer liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung weiter zurückgedrängt. Die Verfassung als Richtschnur gesetzgeberischen Handelns ist gefährlich in den Hintergrund gerückt. Es ist am Volk, das Parlament zu stoppen und es wieder auf die Verfassung zu verpflichten.

Update: In einer früheren Fassung wurde P. Morf als Chefredaktor bezeichnet. Chefredaktor ist Jan Schwalbe.

  Kommentar Morf / Vorlage BR