Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV bis 2050?
NR Andri Silberschmidt hat im Dezember 2021 eine Motion mit dem Titel “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der AHV bis ins Jahr 2050?” eingereicht. In der Begründung schreibt er dazu: “Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge ist seit Jahren das grösste Finanzproblem der Schweiz und eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen, wichtigen Themen (Klima, Europa, Corona) hat es die Schweizer Politik selbst in der Hand, diese Sorge mit Reformen zu beseitigen.” Mit dem dazugehörigen Fragenkatalog will er insbesondre wissen
1. Wie sieht das jährliche und kumulierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 aus (bitte um Auflistung analog der Tabelle «Finanzperspektiven der AHV», dat. 17.09.2021)? Es soll je eine Tabelle ohne und mit der AHV21-Reform erstellt werden.
2. Um wie viel %-Punkte müsste die MWST nach der AHV21-Reform per 2030 erhöht werden, wenn das AHV Defizit bis ins Jahr 2050 einzig über eine Erhöhung der MWST finanziert werden soll? Wie viel kostet das einer Person (im Durchschnitt) auf Lebzeiten, welche im Jahr 1970 und 2030 geboren wird?
Der Bundesrat schreibt u.a. in seiner Antwort, dass 2032 bei Annahme von AHV21 mit einem Umlageminus von 4 (ohne AHV21 von 6) Mrd. Franken zu rechnen ist, kumuliert mit -11,2 (–27,8) Mrd. Franken.
Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der MWST zu finanzieren, wäre per 2030 eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte notwendig. Diese dürfte für den durchschnittlichen Haushalt eine geschätzte Mehrbelastung von 0,7 % des Bruttoeinkommens zur Folge haben.
IV aus Sicht der Arbeitgeber
CHSS. Die Wahrnehmung der IV ist über die Jahre (Befragungen 2012–2021) ziemlich stabil geblieben. Mehrheitlich wird die IV von den Arbeitgebenden mit positiven Attributen beschrieben. 35 % der befragten Unternehmen nehmen die Invalidenversicherung hauptsächlich als eine Partnerin/Unterstützerin wahr. 33 % sehen in ihr eine kompetente Anlaufstelle für Fragen rund um beeinträchtigte Mitarbeiter.
Es gibt aber auch kritischere Wahrnehmungen. Ein Fünftel (20 %) der befragten Unternehmen sieht in der Invalidenversicherung eine komplizierte Institution, knapp ein Fünftel eine wenig Bekannte / eine Unbekannte (18 %) und 6 % sehen in der IV primär eine Geldgeberin. Auffällig ist zudem, dass die Wahrnehmung der IV über alle Regionen, Sektoren und Unternehmensgrössenklassen hinweg relativ einheitlich ist.
Allerdings wird die IV eher als Partnerin/Unterstützerin gesehen, je grösser ein Unternehmen ist. Bei den grössten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sehen 57 % die IV als Partnerin/Unterstützerin, während dieser Anteil bei den kleinsten Unternehmen mit vier bis neun Mitarbeitenden nur bei 31 % liegt.
Den Rentnern geht es gut
Hansueli Schöchli stellt in der NZZ eine neue, an der Universität erstellte und vom BSV verbreitete Studie über “Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und im Rentenalter” vor. Sie zeigt, dass die Mehrheit der Rentner finanziell gut gesichert ist. Das ist in Zeiten umstrittener Reformen der Vorsorgewerke brisant. Schöchli schreibt:
Kein spezielles Finanzrisiko ist das Alter. Rentner haben mangels Erwerbstätigkeit fast naturgemäss im Mittel tiefere Einkommen als Erwerbstätige, doch die Differenzen sind bemerkenswert gering und wären bei Berücksichtigung von Kostenunterschieden wohl noch geringer. Der Anteil der Haushalte mit sehr geringen Mitteln ist bei Erwerbstätigen (9 Prozent) und Rentnern (8 Prozent) etwa gleich hoch. In der nächsten Stufe (geringe Mittel) ist der Rentneranteil etwas höher. Insgesamt hatten über drei Viertel aller Rentnerhaushalte hohe Mittel oder lagen im Mittelfeld.
Gemessen an den gesamten Nettovermögen standen die Rentner im Mittel deutlich besser da als die Erwerbstätigen. In allen Altersgruppen ab 65 hatte die Hälfte aller Haushalte ein Nettovermögen von mehr als 240 000 Franken, und ein Viertel lag über 600 000 Franken. Ein Teil des Anstiegs von der Altersgruppe 60–64 zur Altersgruppe 65–69 dürfte laut der Studie durch Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge erklärbar sein. Viele Rentner scheinen nicht von ihrem Vermögen leben zu müssen. Die Zahlen lassen mutmassen, dass im Mittel die Nettovermögen zwischen 65 und 90 kaum abnehmen (vgl. Grafik).
Rund ein Achtel aller Altersrentner in der Schweiz bezieht offiziell Ergänzungsleistungen. Die Mehrheit der Rentnerhaushalte scheint dagegen finanziell gut gebettet zu sein. Was vor 14 Jahren galt, gilt daher noch immer: Die in der AHV und der beruflichen Vorsorge weiterhin vorherrschende Tendenz zur versteckten Umverteilung von Jung zu Alt lässt sich nicht «sozial» begründen. Entscheidend sind hier vielmehr die Gesetze der politischen Mechanik: Die Älteren haben ein hohes Stimmgewicht an der Urne, der Mensch schiebt gerne Lasten auf spätere Generationen ab, einmal etablierte Privilegien sind kaum mehr wegzubringen, und für die Jungen ist das System der Altersvorsorge noch weit weg vom Lebensfokus und zudem schwierig durchschaubar.
Steigende Grenzgänger-Zahlen
BFS. Die Anzahl der in der Schweiz tätigen ausländischen Grenzgänger mit Grenzgängerbewilligungen (Ausweis G) belief sich Ende Dezember auf rund 361’000. Ihre Gesamtzahl stieg um 5,1% gegenüber dem 4. Quartal 2020.
Etwas mehr als die Hälfte aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger hatten ihren Wohnsitz in Frankreich (55,4%). Ebenfalls grosse Anteile wohnten in Italien (23,7%) und Deutschland (17,6%). Über die letzten fünf Jahre hinweg stieg die Anzahl von 312’000 im 4. Quartal 2016 auf 361’000 im 4. Quartal 2021. Dies entspricht einem Wachstum von 15,6%.
Die Grenzgängerstatistik wurde revidiert. Dadurch wurden die Resultate ab 2020 neu berechnet. Die Ergebnisse für diesen Zeitraum bleiben weiterhin provisorisch.
Frauen suchen Teilzeitjobs
Der Tages-Anzeiger geht der Frage nach, weshalb Frauen auch dann häufig nur Teilzeit Arbeiten, wenn sie keine Kinder haben. Die Frage interessiert insbesondere im Zusammenhang mit den konsequenterweise tieferen BVG-Renten der Frauen.
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an Teilzeiterwerbstätigen. Es sind vor allem die Frauen, die Teilzeit arbeiten. Männer bevorzugen auch heute noch Vollzeitjobs, dieses Muster etabliert sich bereits früh im Berufsleben: Ein Viertel der Frauen ohne Kinder zwischen 25 und 29 arbeitet Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Achte, wie eine neue Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt.
«Frauen haben von Beginn weg weniger Interesse an einer Vollzeitstelle», sagt Ursina Kuhn, Forscherin am Schweizer Kompetenzzentrum für Sozialwissenschaften der Universität Lausanne. «Die jungen Frauen schauen schon bei der Berufswahl, ob Teilzeitarbeit möglich ist. Für die meisten Männer stelle sich hingegen die Frage gar nicht, ob sie mit reduziertem Pensum arbeiten sollten. «Sie arbeiten grundsätzlich Vollzeit. Auch heute noch reduziert nur eine Minderheit der Männer das Pensum, wenn sie Kinder haben.» (…)
Stabiler Anteil der Stellenwechsler
Avenir Suisse. Die Rotationsquote unterscheidet sich je nach Branche stark: Im Gastgewerbe ist sie traditionell hoch, während in der Verwaltung die Stellenwechsel eher rar sind. Dieses Muster hat sich mit der Pandemie nicht merklich verändert. Die obige Grafik weist die Rotationsquote nach der Branche aus, in der die stellenwechselnde Person vor dem Übertritt aktiv war. (Im Nenner dieser Quote steht der Mittelwert der Beschäftigten der jeweiligen Branche).
Eine erhöhte Kündigungswelle im Gastgewerbe oder im Handel – um zwei Branchen zu nennen, die von den Lockdowns besonders getroffen wurden – zeichnet sich dabei nicht ab. Seit 2020 hat die Rotationsquote im Gastgewerbe sogar leicht abgenommen. Diese Erkenntnis gilt auch, wenn man nur das Jahr 2021 betrachtet; allerdings lässt die geringere Anzahl Beobachtungen hier keine allzu präzisen Ruckschlüsse zu.
Hohe Rendite geht nicht ohne Risiko
Hansruedi Scherer, Partner PPCmetrics, verweist in einem Artikel des Schweizer Monat auf Überregulierung im BVG und die Illusion, hohe Renditen mit tiefem Risiko zu erzielen.
Wir alle wünschen uns sichere und ertragreiche Pensionskassenanlagen. Der Gesetzgeber hat daher auf mehreren Ebenen Schutzmechanismen eingebaut: Er schützt die Versicherten mit dem Mindestzins, er schützt sie und die Allgemeinheit mit Anlagerestriktionen und er schützt die Rentner vor Leistungskürzungen.
Leider ist dies ein typisches Beispiel von Überregulierung – jede einzelne Massnahme ist gut begründet, aber in der Summe führen sie zu einer Überdefinition des Systems. Wir können nicht hohe Minimalleistungen verlangen und gleichzeitig hohe Renditen erwarten.
Der Ball liegt bei der Politik und den Stimmbürgern: Soll weiterhin der Sicherheit der Renten und der Stabilität der Verzinsungen die höchste Priorität eingeräumt werden, oder werden flexiblere, dafür im Durchschnitt höhere Leistungen angestrebt? Wie viel Umverteilung zwischen den Generationen wird in der zweiten Säule toleriert?
Die berufliche Vorsorge ist eine wichtige und effiziente Säule des Vorsorgesystems. Die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten betragen nur rund ein Viertel jener bei Privatanlagen. Schade ist, dass heute viel Energie für Scheinoperationen am falschen Ort verschwendet wird:
Weder die Einführung einer separaten Quote für Infrastrukturanlagen (seit 2020) noch die potentielle Abschaffung der BVV- 2-Anlagevorschriften werden einen messbar positiven Beitrag zur Lösung der anstehenden Herausforderungen leisten können. Um eine solche zu finden, müssen wir uns zunächst bewusst machen, dass hohe Renditen bei tiefem Risiko eine Illusion bleiben werden.
“Eine Richtschnur, kein Korsett”
Hanspeter Konrad, Direktor ASIP, bezweifelt in einem Beitrag des “Schweizer Monat” die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuausrichtung der Anlagevorschriften für Pensionskassen im Sinne der Prudent Investor Rule. Er hält fest:
Die heutigen Anlagevorschriften stipulieren bereits einen Entscheidungsprozess, der inhaltlich den Vorgaben der Prudent Investor Rule entspricht. Die heutigen Bestimmungen nehmen nämlich zentrale Elemente des Prudent Investors auf: Sorgfaltspflichten, Asset Liability Management, Diversifikation, prozessorientiertes Vorgehen, Steuerung und Überwachung der Anlageresultate, Loyalität in der Vermögensverwaltung, Kostenkontrolle, die Erzielung einer marktkonformen Rendite und die Vorgabe einer genügenden Liquidität.
Die vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeiten der Limiten bieten den Pensionskassen zudem den nötigen Handlungsspielraum. Die Pensionskassenverantwortlichen können zielorientiert investieren und viele der Limiten mit einer fachmännischen Begründung überschreiten. Die Anlagevorschriften sind somit eine Richtschnur, entbinden aber die Pensionskassen nicht von Rendite- Risiko-Überlegungen.
Frühpensionierung: Wunsch und Realität
UBS hat ihre neueste Studie der Ökonomen James Mazeau und Jackie Bauer mit dem Titel «Frühpensionierung: Realistisch oder Wunschdenken?» publiziert. Sie halten einleitend fest:
Die Frühpensionierung ist das Karriereende vor dem ordentlichen Rentenalter – freiwillig oder unfreiwillig. Die Motive für einen vorzeitigen Ruhestand können vielfältig sein und reichen von der Erhaltung der Gesundheit bis hin zum schlichten Wunsch, sich von möglichen durch die Arbeit verursachten Einschränkungen zu befreien.
Unabhängig davon, wie früh man die Karriere tatsächlich beenden möchte, kann die Planung der vorzeitigen Pensionierung helfen, die finanziellen Rentenaussichten besser einzuschätzen.
Diese finanzielle Planung läuft normalerweise auf eine einfache Frage hinaus: Wie viel Geld benötige ich, um einen gewissen Lebensstil aufrechtzuerhalten, wenn ich in einem bestimmten Alter die Erwerbstätigkeit beenden möchte?
Wir beantworten dies mit einem konkreten Beispiel, gefolgt von einem Überblick über die Möglichkeiten, die in jeder der drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems angeboten werden. Wie so oft in der Finanzplanung ist die konkrete Antwort für jede Person stark von den individuellen Umständen abhängig und wird am besten mit einer Fachkraft besprochen.
PK-Statistik 2020: Definitive Ergebnisse
BFS. Im Jahr 2020 zahlten rund 1,9 Millionen Frauen und 2,5 Millionen Männer gesamthaft 20,8 Milliarden Franken reglementarische Beiträge in die berufliche Vorsorge ein. 331’471 Bezügerinnen und 510’886 Bezüger von Altersrenten erhielten 24,1 Milliarden Franken ausbezahlt.
Somit hatten sie Anspruch auf durchschnittlich 28’618 Franken pro Jahr, gemessen an der auf ein Jahr hochgerechneten Rente im Dezember 2020. 17’300 Frauen und 29’600 Männer verlangten 2020 zudem eine Kapitaloption.
9,9 Milliarden Franken (+11,4%) betrug das Total der Kapital- oder Teilkapitalauszahlungen bei Pensionierung. Der Durchschnittswert des Kapitalbezugs belief sich auf 211 038 Franken (2019: 195’507 Franken; +7,9%).
Bilanzsumme und Vermögensanlagen
Ende 2020 betrug die Bilanzsumme der 1434 Pensionskassen in der Schweiz insgesamt 1063 Milliarden Franken. Auf der Anlageseite präsentierten sich Aktien mit 30,8%, Obligationen mit 29,4% und Immobilien mit 20,4% als die grössten Bilanzpositionen. Gemeinsam erwirtschafteten die Pensionskassen ein Nettoergebnis aus Vermögensanlagen von 43,5 Milliarden Franken.
Wertschwankungsreserven und Unterdeckung
Die Wertschwankungsreserven konnten weiter um 17,5 Milliarden Franken auf 111 Milliarden Franken erhöht werden. Die Unterdeckung sank 2020 auf 32,4 Milliarden Franken (–10%). Grösstenteils wird diese Deckungslücke durch Staatsgarantien getragen. Bei den 71 öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen betrug die Unterdeckung 31,9 Milliarden Franken und bei den 1363 privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen belief sie sich auf 0,5 Milliarden Franken.
AHV21: Gewerkschaftlicher Realitätsverlust
“Das Loch in der AHV verschwindet nicht, nur weil man die Augen verschliesst” hat Alexandra Stühff ihren Kommentar in der NZZ zum Referendum gegen die AHV-Reform überschrieben. Sie hält weiter fest:
Die Angleichung des Rentenalters ist nur der erste Schritt. Die weiter steigende Lebenserwartung wird auch eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters notwendig machen.
Stattdessen stehen die Zeichen weiterhin auf Blockade. Das ist unverantwortlich. Denn die Zeche für diese Realitätsverweigerung zahlen die nachfolgenden Generationen. In der 2019 erschienenen Studie «Generationenbilanz», welche die Grossbank UBS zusammen mit Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg im Breisgau herausgegeben hat, stellt der Ökonom fest, wie sehr wir bereits heute über unsere Verhältnisse leben.
«Tatsächlich verspricht die derzeitige Gesetzgebung in der Schweiz jedem heute lebenden Altersjahrgang im übrigen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der AHV, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV bereits die laufenden Einnahmen.»
So übersteige der heutige Barwert der gesamten AHV-Rentenversprechen den Barwert der zukünftigen Einnahmen der AHV um 169 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Mit der STAF-Reform verbessert sich gemäss Studie das Verhältnis auf rund 135 Prozent des BIP. Käme auch die nun auf dem Tisch liegende Reform AHV-21 durch, reduzierte sich das Missverhältnis auf rund 82 Prozent des BIP. Das zeigt, dass die Reform der AHV damit nicht am Ende wäre, aber immerhin auf gutem Weg.
Partners Group: Milliarden für Infrastruktur und Giga-Themen
Partners Group schreibt in einer Medienmitteilung:
Partners Group, ein weltweit führender Manager von Privatmarktanlagen, hat für sein drittes direktes Infrastrukturprogramm insgesamt 8.5 Mrd. USD von seinen Kunden erhalten. Das Programm basiert auf dem dritten direkten Infrastrukturfonds der Partners Group, der neue Kapitalzusagen in Höhe von 6.4 Mrd. USD erhielt. Zusätzlich wurden Zusagen in Höhe von 2.1 Mrd. USD von anderen Privatmarkt-Programmen und massgeschneiderten Kundenlösungen getätigt, die parallel mit dem Programm investieren werden. (…)
“Sozialpartnerschaft oder Sozialismus”
Werner C. Hug kommentiert in der FuW den von der Linken angestrebte Umverteilungssozialismus, der zwar in der AHV bereits gelebt wird, nun aber auch für das BVG gefordert wird. Er schlussfolgert:
Die angeblich «Reichen» sollen also nicht nur über die AHV und die direkte Bundessteuer – hier spülen Bruttoeinkommen über 60’000 Fr. mehr als 90% in die Bundeskasse –, sondern auch noch in der zweiten Säule geschröpft werden. Wollen SP und Gewerkschaften über Karl Marx’ Mehrwerttheorie hinaus nicht nur den Profit der Unternehmer, sondern auch die hohen Löhne enteignen? Wäre es nicht ehrlicher, wenn sie sich vorher von der verantwortungsvoll gelebten paritätischen Verwaltung als Sozialpartner offiziell verabschiedeten und sich der Öffentlichkeit und den Wählern als Kommunisten präsentierten?
Zur Entwicklung der Neurenten hält er fest:
[Die] monatlichen PK-Renten der Männer [sind] zwischen 2015 und 2020 im Median von 2294 auf 2081 Fr. zurückgegangen. Für Frauen sind sie leicht gestiegen, auf 1167 Fr. Die PK-Renten der niedrigen Löhne (erstes Quartil) der Frauen sind sogar 2,5% gewachsen. Trotzdem titelt das Bundesamt für Statistik: «Männer beziehen mehr als doppelt so hohe Kapitalleistungen wie Frauen.» Dass die Renten der Männer rückläufig sind und die der Frauen leicht steigen, darüber schweigt das Communiqué des Departements des Sozialministers.
CS legt Rechtsstreit mit US-PKs bei
Die Credit Suisse hat in den USA einen Rechtsstreit beigelegt. Als erste von insgesamt sechs Banken habe die CS einen Vergleich in einer Sammelklage mit drei Pensionskassen geschlossen, wie die Agentur «Reuters» berichtete. Dafür zahle die Schweizer Bank 81 Millionen Dollar an die Kläger und werde in dem Fall in Zukunft weiter kooperieren, wie es unter Berufung auf die Anwaltskanzlei Cohen Milstein Sellers & Toll heisst.
Im Jahr 2017 hatten drei Pensionskassen eine Klage gegen sechs Institute eingereicht. Den Banken Bank of America, Goldman Sachs, J.P. Morgan Chase, Morgan Stanley, UBS und CS wurde dabei vorgeworfen, seit 2009 zusammengearbeitet zu haben, um Wettbewerb zu verhindern. Die Sammelklage war von den Pensionsfonds Iowa Public Employees‘ Retirement System, Orange County Employees Retirement System und Sonoma County Employees‘ Retirement System eingereicht worden.
Nebenleistungen immer wichtiger
Die NZZ berichtet über die Lohnnebenleistungen, die in verschiedensten Formen für die Mitarbeiter immer wichtiger werden. Sie reichen von der guten Pensionskasse, gratis Essen in der Kantine bis zu Zuschüssen für die Krankenkassenkosten.
Für die UBS ist das Gesamtpaket massgebend. «Wir wissen aus Rekrutierungsgesprächen und Befragungen, dass für viele Mitarbeitende neben der Vergütung auch Benefits zählen, darunter ganz besonders die Leistungen unserer Pensionskasse», sagt Patrick Stolz, Leiter Human Resources UBS Schweiz. Die Grossbank, die hierzulande über 20’000 Angestellte hat, biete neben marktgerechten Vergütungen und Benefits auch flexible Arbeitsmodelle, breite Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie verschiedenste interne Karrieremöglichkeiten. Dies werde von den Angestellten geschätzt.
«Wir überprüfen unsere Benefits regelmässig und beziehen auch gesellschaftliche Entwicklungen mit ein», hält Stolz fest. So bietet die Bank einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von bis zu sieben Monaten und einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einem Monat.






