NR Andri Silberschmidt hat im Dezember 2021 eine Motion mit dem Titel “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der AHV bis ins Jahr 2050?” eingereicht. In der Begründung schreibt er dazu: “Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge ist seit Jahren das grösste Finanzproblem der Schweiz und eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen, wichtigen Themen (Klima, Europa, Corona) hat es die Schweizer Politik selbst in der Hand, diese Sorge mit Reformen zu beseitigen.” Mit dem dazugehörigen Fragenkatalog will er insbesondre wissen

1. Wie sieht das jährliche und kumulierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 aus (bitte um Auflistung analog der Tabelle «Finanzperspektiven der AHV», dat. 17.09.2021)? Es soll je eine Tabelle ohne und mit der AHV21-Reform erstellt werden.

2. Um wie viel %-Punkte müsste die MWST nach der AHV21-Reform per 2030 erhöht werden, wenn das AHV Defizit bis ins Jahr 2050 einzig über eine Erhöhung der MWST finanziert werden soll? Wie viel kostet das einer Person (im Durchschnitt) auf Lebzeiten, welche im Jahr 1970 und 2030 geboren wird?

Der Bundesrat schreibt u.a. in seiner Antwort, dass 2032 bei Annahme von AHV21 mit einem Umlageminus von 4 (ohne AHV21 von 6)  Mrd. Franken zu rechnen ist, kumuliert mit -11,2 (–27,8) Mrd. Franken.

Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der MWST zu finanzieren, wäre per 2030 eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte notwendig. Diese dürfte für den durchschnittlichen Haushalt eine geschätzte Mehrbelastung von 0,7 % des Bruttoeinkommens zur Folge haben.

Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der Lohnbeiträge zu finanzieren, wäre per 2030 eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze um 0,9 Prozentpunkte notwendig. Dadurch müsste eine versicherte Person im Durchschnitt zusätzliche AHV-Beiträge von schätzungsweise insgesamt rund 315 Franken pro Jahr bezahlen.

Zahlen über 2032 hinaus will der Bundesrat keine vorlegen. Es sei eine neuerliche Reform notwendig, Prognosen seien nicht “zielführend”.

In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli dazu:

Die Regierung weigerte sich, wie aus der am Donnerstag publizierten Stellungnahme hervorgeht. Offizielle Hauptbegründung: Rechnungen für einen solch langen Zeitraum seien unzuverlässig. Die Weigerung war dem Vernehmen nach umstritten. Mit der gleichen Logik dürfte man auch in der Umweltpolitik keine längerfristigen Szenarien entwerfen. Zu vermuten ist eher, dass die Regierung die Bürger nicht mit grossen Zahlen erschrecken wollte.

Immerhin lassen frühere Rechnungen des Bundes bis 2045 kombiniert mit mutiger Fortschreibung mutmassen, dass 2050 das Jahresminus der AHV ohne weitere Reform bei etwa 12 bis 15 Milliarden liegen könnte, was zum heutigen Geldwert etwa 10 bis 12 Milliarden ausmacht.

Würde man das gesamte Loch mit Zusatzsubventionen des Bundes stopfen, brauchte es dafür bis 2050 schätzungsweise drei bis vier Mehrwertsteuerprozente. Der ordentliche Mehrwertsteuersatz könnte damit auf 11 bis 12 Prozent steigen. Als Alternative wären zusätzliche Lohnabzüge von 2 bis 3 Prozentpunkten nötig. Bei einer Sanierung nur via ordentliches Rentenalter müsste dieses wohl um etwa drei Jahre steigen. Vermutlich wird es auf eine Kombination von Massnahmen hinauslaufen. Man darf nur einmal raten, ob das Hauptgewicht eher auf Mehreinnahmen oder dem Sparen liegen wird.

  Motion Silberschmidt Nachhaltigkeit AHV 2050 / Motion Netto-Null / Artikel Schöchli NZZ