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BFS. Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (BV) belief sich 2020 im Median bei den Frauen auf 1167 Franken und bei den Männern auf 2081 Franken pro Monat. Dies bedeutet, dass bei beiden Geschlechtern 50% der Personen eine höhere und 50% eine tiefere Rente bezogen haben.

Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei den Männern knapp 150’000 Franken und bei den Frauen 61’282 Franken. Ohne Berücksichtigung der Kapitalleistungen aus Freizügigkeitseinrichtungen ist der Unterschied noch grösser: Der Medianbetrag der von den Pensionskassen ausbezahlten Kapitalleistungen belief sich bei den Männern auf 199’092 Franken und bei den Frauen auf 78’977 Franken.

2020 bezog nahezu die Hälfte der Bezügerinnen und Bezüger einer neuen Leistung aus einer Pensionskasse nur eine Rente (Frauen: 51%, Männer: 42%). Rund ein Drittel bezog ausschliesslich ein Kapital (Frauen und Männer je 34%). Die übrigen Neubezügerinnen und Neubezüger (14% der Frauen und 24% der Männer) erhielten im Jahr 2020 eine Leistungskombination aus Rente und Kapital.

Bei den Personen, die ihr gesamtes Altersguthaben als Kapital bezogen haben, sind wiederum deutliche Geschlechterunterschiede festzustellen. Der Medianbetrag war bei den Männern mehr als 2,5-mal so hoch wie bei den Frauen (205 909 Franken bzw. 73 481 Franken). Auch bei den Personen, die eine Kombination aus Rente und Kapital erhielten, war die Differenz zwischen den Geschlechtern gross: Männer bezogen doppelt so hohe Kapitalleistungen wie Frauen (186 108 Franken gegenüber 94 803 Franken).

Am höchsten waren die Kapitalleistungen aus der 2. Säule jener Frauen und Männer, die diese vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen haben (Frauen: 64’820; Männer: 156’937 Franken). Dahinter folgen die von Männern bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erhaltenen Kapitalleistungen (146’692 Franken) und die von Männern im Alter von über 65 Jahren bezogenen Kapitalleistungen (138’334 Franken).

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