Hanspeter Konrad, Direktor ASIP, bezweifelt in einem Beitrag des “Schweizer Monat” die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuausrichtung der Anlagevorschriften für Pensionskassen im Sinne der Prudent Investor Rule. Er hält fest:
Die heutigen Anlagevorschriften stipulieren bereits einen Entscheidungsprozess, der inhaltlich den Vorgaben der Prudent Investor Rule entspricht. Die heutigen Bestimmungen nehmen nämlich zentrale Elemente des Prudent Investors auf: Sorgfaltspflichten, Asset Liability Management, Diversifikation, prozessorientiertes Vorgehen, Steuerung und Überwachung der Anlageresultate, Loyalität in der Vermögensverwaltung, Kostenkontrolle, die Erzielung einer marktkonformen Rendite und die Vorgabe einer genügenden Liquidität.
Die vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeiten der Limiten bieten den Pensionskassen zudem den nötigen Handlungsspielraum. Die Pensionskassenverantwortlichen können zielorientiert investieren und viele der Limiten mit einer fachmännischen Begründung überschreiten. Die Anlagevorschriften sind somit eine Richtschnur, entbinden aber die Pensionskassen nicht von Rendite- Risiko-Überlegungen.
In diesem Sinn sind weitere Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe nicht notwendig. Zentral ist die Einhaltung der «Prudent Pension Fund Investor»-Grundsätze. Diese bieten insgesamt genügend Spielraum für risikogerechte und erfolgversprechende Anlagestrategien.
Die Pensionskassen können im Rahmen ihrer Risikofähigkeit das volle Anlageuniversum nutzen und tun dies auch. Wie Umfragen zeigen, fühlen sich die Kassen durch die aktuellen Vorschriften auch nicht eingeschränkt. Es besteht kein Korsett.
Die Streichung der Anlagequoten verbessert das Ertragspotenzial nicht per se. Fallen die Anlagevorschriften weg, ist zu befürchten, dass die Komplexität erneut zunimmt und der Regulator zusätzliche Vorschriften für Governance und Aufsicht erlässt. Für kleinere Pensionskassen kann dies rasch zum Problem werden, können doch im Fall von Krisen wesentliche zusätzliche Regulierungsforderungen gestellt werden.