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ASIP unterstützt Mindestzins-Entscheid

3. November 2021 By pwirth in Aktuarielles, Aktuell Tags: ASIP, Mindestzins

Der Pensionskassenverband schreibt zum Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen:

Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden muss.

Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies deren finanzielle Lage erlaubt. Tatsächlich verzinsen 70% der Pensionskassen mehr als das gesetzliche Minimum, wie eine im September veröffentlichte Untersuchung des Beratungsunternehmen PPCmetrics aufzeigt. Diese fusst auf einer Analyse der Geschäftsberichte von 305 Pensionskassen, welche für ein Vorsorgevermögen von 748 Milliarden Franken und 3.5 Millionen Versicherte stehen. Damit ist die Auswertung repräsentativ.

In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)-Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die zwangsläufig durch die erzielten Erträge finanziert werden müssen. Bis zu einer Reform und Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes haben die Pensionskassen keine andere Wahl, als unzureichend gedeckte Rentenversprechen mit dem Kapital der Jüngeren querzusubventionieren.

Zu Recht berücksichtigt der Bundesrat auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen.

SGB: Wundertüte AHV

2. November 2021 By pwirth in Arbeitnehmer, Sozialversicherung Tags: AHV, SGB

pw. “Der SGB hat nachgerechnet. Dazu haben wir die gesamten Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche Rente wie in der AHV zu erhalten.  Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV viel mehr Geld zum Leben als bei einer privaten Vorsorge.”

Diese Schlagzeile einer SGB-Medienmitteilung wurde in zahlreichen Blättern widerspruchslos abgedruckt. Der SGB ist im Gleichschritt mit der SP gegen die nicht kollektivistische und nicht endlos subventionierte und nicht auf massiver Umverteilung beruhende Säule 3a. Die geplante Flexibilisierung wird mit allen Mitteln bekämpft und Propaganda für das neuste Sonderangebot einer 13. Rente gemacht. Für den SGB ist die AHV die Wundertüte, aus welcher mit geringen Beiträgen beliebige Leistungen hervorgezaubert werden können. Was fehlt, holt man sich bei den “Reichen”, mit Steuern und Subventionen. Scheinbar gratis.

Man lese die Analyse von W.C Hug et.al, um sich von den gewerkschaftlichen Schalmeienklängen nicht in Trance versetzen zu lassen.

  Mitteilung SGB / Artikel Hug / Kommentar Hug

Blick wirft sich für Berset in die Schanze

1. November 2021 By pwirth in BVG-Reform Tags: Blick

pw. “Rentenabbau nimmt erste Hürde” ist ein Artikel im Blick überschrieben, in welchem das Entsetzen der Blick-Redaktoren zur Lösung der SGK-N zum Ausdruck gebracht wird. Dass nicht alle einen Zuschlag bekommen, vor allem jene nicht, welche von der UWS-Senkung gar nicht betroffen sind, scheint ihnen unerträglich. Ebenfalls keine Freude hat der Blick – er folgt strikt der SP-Linie – an der Flexibilisierung der Säule 3a.

Blick

Gewerkschaftsbund schwingt die Referendumskeule

31. Oktober 2021 By pwirth in Arbeitnehmer Tags: SGB

Die Sonntagszeitung berichtet über die diversen, vom SGB für kommendes Jahr geplanten Aktionen, hauptsächlich Referenden gehen sozialpolitische Massnahmen, die ihm gegen den Strich gehen. Etwas positiv aufbauendes und zukunftsweisendes sucht man vergeblich.

Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer demonstrierten gestern in Bern, Zürich, Genf, Olten und Bellinzona für höhere Löhne und eine Verbesserung der Arbeits-bedingungen. Das dürfte erst der Vorgeschmack für ein sozialpolitisch heisses Jahr 2022 sein: Denn der Gewerkschaftsbund ruft eine «einkommens- und steuerpolitische Offensive» aus.

Das geht aus eineminternen Papier hervor, das am Mittwoch im Vorstand diskutiert wurde. Unter anderem plant der Gewerkschaftsbund eine ganze Reihe von Referenden: Anfang Jahr startet er wohl die Unterschriftensammlung gegen die AHV-Reform. Gleichzeitig ergreift er laut Daniel Lampart, Leiter des Generalsekretariats, «ziemlich wahrscheinlich» das Referendum gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen.

Ausserdem zeichnet sich ein Referendum ab gegen die Erhöhung der steuerfreien Pensionskassenbeiträge, die die Bürgerlichen anstreben. «Das kommen-de Jahr wird in der Einkommens- und Steuerpolitik ein Schlüsseljahrwerden», sagt Lampart. Der Lohnherbst laufe schlecht, die Preise steigen und Gutverdienende und Reiche würden steuerlich entlastet. Der Gewerkschaftsbund verlangt vom Bund, Gegensteuer zu geben. Die Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen müsse korrigiert werden.

TA

BVG 21: Arbeitgeber nähern sich dem SGK-Modell an

30. Oktober 2021 By pwirth in Arbeitgeber, BVG-Reform

Während die erste Fassung des SGK N-Modells von August beim Arbeitgeberverband noch auf entschiedene Ablehnung stiess, tönt es jetzt bei der neuen, leicht modifizierten Fassung schon deutlich moderater. Während man im August noch ein jämmerliches Scheitern und einen Scherbenhaufen prognostizierte, ist der Verband nun lediglich nicht vollständig überzeugt. Die Forderung nach Übernahme des Sozialpartnerkompromisses scheint fallen gelassen. In der Mitteilung heisst es:

An einem ganz anderen Ort stehen die Beratungen zur Reform der zweiten Säule. Hier hatte der Bundesrat einen Vorschlag in seiner Botschaft übernommen, den die Arbeitgeber zusammen mit den Gewerkschaften erarbeitet hatten. Bei ihrer dritten Lesung hat die Kommission nun verschiedene Anpassungen beschlossen und die Vorlage verabschiedet. Während der zentrale Reformschritt, die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes zur Bestimmung der Rentenhöhe im BVG-Obligatorium von 6,8 auf 6,0 Prozent unbestritten scheint, dreht die Kommission an zwei gewichtigen Stellschrauben.

Einerseits will sie das Leistungsmodell für die Renten der zukünftigen Vorsorgegenerationen anpassen. Anderseits hat die Kommission ein alternatives Modell entwickelt, um die Leistungseinbussen jener Jahrgänge abzufedern, die unmittelbar von der Reduktion des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind. Das vorgeschlagene Modell reduziert den Bezügerkreis gegenüber der ursprünglichen Vorlage jedoch deutlich. An der zentralen Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen über den Sicherheitsfonds BVG, wie sie bereits im Vorschlag der Sozialpartner zu finden war, hält die Kommission zwar fest, reduziert allerdings den finanziellen Umfang der Beiträge deutlich.

Aus Sicht des SAV vermögen diese Beschlüsse noch nicht vollständig zu überzeugen. Während die Vorlage im Leistungsmodell massiv verteuert wird, sollen die Kosten der Übergangsgeneration deutlich eingeschränkt werden. Störend ist dies auch deshalb, weil die Wirkung der Massnahmen zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten würde.

Während Anpassungen im Leistungsmodell ihre volle Kraft erst in 30 bis 40 Jahren entfalten, sind die positiven Auswirkungen der Übergangsvorschriften sofort spürbar. Dieser Unterschied dürfte nicht zuletzt auch für die Akzeptanz der Vorlage bei den Versicherten entscheidend sein. Und an dieser Stelle herrscht unter den Arbeitgebern Einigkeit: Der Druck, die berufliche Vorsorge nach einer jahrzehntelangen Blockade endlich einen Schritt vorwärts zu bringen, ist ungebrochen hoch.

  Mitteilung Arbeitgeber

NZZ: “Absage an die Renten-Giesskanne”

30. Oktober 2021 By pwirth in BVG-Reform Tags: NZZ

Hansueli Schöchli schiebt in der NZZ einen zweiten Artikel zu den Beschlüssen –N nach zur BVG 21. Zum Modell der Kommission hälft er fest:

Das Modell beruht auf einem Antrag des SVP-Nationalrats Thomas de Courten (Basel-Landschaft) und wurde nun noch präzisiert. Der Kern des Modells: Einen Rentenzuschlag zur Abfederung sollen nur jene Versicherten erhalten, deren Rente als Folge der Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes sinkt. Nicht betroffen sind Versicherte mit viel überobligatorischem Alterskapital; im Überobligatorium gibt es keinen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz, weshalb die Pensionskassen bei diesen Versicherten via Mischrechnung schon heute Umwandlungssätze von insgesamt 5 Prozent oder weniger anwenden können.

Zudem sind im Modell der Nationalratskommission die Zuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge beschränkt. In diesen Übergangsjahrgängen wären laut Kommission 35 bis 40 Prozent der Versicherten betroffen. Die Betroffenen der ersten fünf Übergangsjahrgänge sollen einen Rentenzuschlag von 2400 Franken pro Jahr erhalten; bei den nächsten fünf Jahrgängen sind es 1800 Franken, danach noch 1200 Franken. Weil diese Zuschläge pauschal sind, können Betroffene auch in diesem Modell Überkompensationen erhalten.

Die Sozialkommission will zudem einen neuen Kanal für versteckte Umverteilungen von Hochlohn- zu Tieflohnbranchen. Übersteigen die Kosten der Pensionskassen für die Rentenzuschläge die Einsparungen aus der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, können die betroffenen Kassen die Differenz vom BVG-Sicherheitsfonds beziehen. Finanziert würde die Sache durch zusätzliche Lohnabzüge aller Kassen von 0,15 Prozent auf dem BVG-Lohn (bis 86 040 Franken). Diese neue Quersubventionierung wäre aber klar geringer als bei den Anträgen von Kommissionsminderheiten, welche die Bundesratsversion bzw. einen mittleren Kurs wollen.

NZZ

ASIP: “Sinnvolle zielgerichtete Kompensation”

30. Oktober 2021 By pwirth in BVG-Reform Tags: ASIP

Der Pensionskassenverband ASIP äussert sich in einer Mitteilung positiv zu den Beschlüssen der SGK-N betreffend BVG-Reform. Der Verband schreibt:

Die in der Reform vorgesehene schnelle Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% würde ohne Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration zu einer Leistungsreduktion führen. Durch garantierte, fixe Rentenzuschläge wird dieser Effekt abgefedert. Die Rentenzuschläge stehen dabei immer im Zusammenhang mit der Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes. So entlastet diese Senkung die Pensionskassen finanziell und unmittelbar, während die garantierten Rentenzuschläge wiederum eine neue Belastung für die Pensionskassen darstellen.

Die Kommission hat jetzt klargestellt, wie diese Rentenzuschläge möglichst zielgerichtet und effizient finanziert werden sollen. Sie hat eine Kollektivierung der Ausgleichsmassnahmen zur Sicherung des Leistungsniveaus abgelehnt und eine dezentrale Finanzierung unter eingeschränkter Einschaltung des Sicherheitsfonds beschlossen: Die Pensionskassen sollen nur diejenigen Kosten dem Sicherheitsfonds in Rechnung stellen dürfen, welche die jeweilige Entlastung übersteigen.

Damit wird eine solidarische Finanzierung der Kosten für die Rentenzuschläge, welche die Entlastung übersteigen, verankert, und die Umverteilung zwischen den Pensionskassen deutlich reduziert. Mit diesem Vorschlag ist auchsichergestellt, dass die vorhandenen Rückstellungen zweckkonform für die Finanzierung der Rentenzuschläge
v erwendet werden und keine unnötigen Ausgaben entstehen.

  Mitteilung ASIP

NZZ zur BVG-21: “Berset samt Giesskanne auf verlorenem Posten”

29. Oktober 2021 By pwirth in BVG-Reform Tags: NZZ

Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ die Entscheide der SGK-N zur BVG-Reform:

Wie die Vorlage am Ende aussehen wird, ist nicht absehbar, doch das Signal ist deutlich: Die BVG-Reform hat im Parlament wohl nur in abgespeckter Form eine Chance. Daran dürfte sich im Ständerat wenig ändern. Er verfolgt seit den letzten Wahlen sozialpolitisch einen sparsameren Kurs als der Nationalrat, was sich etwa an seinen Entscheiden zur AHV-Reform oder zu den neuen Überbrückungsrenten für ältere Arbeitslose ablesen lässt.

Die Zurückhaltung ist berechtigt. Das Ziel der BVG-Reform sollte sein, die heutige, unerwünschte Umverteilung von Jung zu Alt zu verhindern, nicht sie zu «legalisieren» und gar noch auszubauen. Die erwerbstätigen Generationen müssen ohnehin schon grosse Opfer bringen, um die mit der Pensionierung der Babyboomer in nächster Zeit exponentiell wachsenden Kosten der AHV zu begleichen.

Und wer partout eine (noch) stärkere Umverteilung von «Reich» zu «Arm» will, kann eine Initiative für eine steilere Steuerprogression lancieren. Das wäre transparenter und ehrlicher als der Versuch, auf verschlungenen Pfaden neue Geldströme einzurichten. Natürlich ist eine Reform des BVG wichtig. Aber nicht um jeden Preis.

  NZZ

SGB zu SGK-Entscheid: “Frauen im Regen”

29. Oktober 2021 By pwirth in Arbeitnehmer, BVG-Reform Tags: SGB

sgbDer Gewerkschaftsbund reagiert wie auch die SP mit populistischen Parolen auf die Beschlüsse der SGK. Sie setzt dabei auf die scheinbar besonders benachteiligten Frauen. Die Schurken im Umzug sind wie eh und je die Banken und Versicherungen.

Die Bedingungen für eine solide Reform der 2. Säule standen eigentlich gut. Die Sozialpartner – welche zusammen die Verantwortung tragen und die Finanzierung über die Pensionskassen stemmen – hatten sich auf ein Reformmodell geeinigt. Und über Parteigrenzen hinweg waren sich alle einig, dass nicht nur das Rentenniveau gehalten – sondern auch die skandalöse Rentensituation der Frauen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert werden muss. Mit dem heutigen Beschluss wird dies zur Illusion. 

Unter dem Strich bedeutet das Modell der Kommission massive Zusatzkosten für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und Normalverdienende. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden Pensionskassen-Beiträgen. Doch anstatt die Realität der Versicherten zu anerkennen, orientiert sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit an den Anliegen der Versicherer und Banken.

Besonders fatal sind die Entscheide für die Frauen. Denn die Rentenlücke der Frauen ist unbestrittenermassen eines der grossen Probleme, welches die Rentenreformen lösen müssen. Viele bürgerliche ParlamentarierInnen haben behauptet, dies bei der BVG-Reform anzugehen. Doch zwei Jahre nach dem Frauen*streik sollen die Frauen nach der vorgeschlagenen Rentenaltererhöhung in AHV 21 nun auch in der BVG-Reform im Stich gelassen werden.

  Mitteilung SGB

SP zum SGK-Entscheid: “Politik für hohe Einkommen”

29. Oktober 2021 By pwirth in BVG-Reform, Parteien Tags: SP

SPDie SP beklagt die Entscheide der SGK zur BVG 21-Reform und spricht von einer Torpedierung durch die rechte Mehrheit und dass den Versicherungen in die Hände gespielt werde.

Die rechte Mehrheit der SGK-N torpediert weiterhin die Reform der beruflichen Vorsorge. «Indem sie die Forderungen der Versicherungen aufnimmt, schafft sie neue Steuerprivilegien für die Reichsten, die zu grossen Steuerausfällen führen. Sie begünstigt das private Sparen – dies zum Nachteil eines Rentensystems, das im Interesse der Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ist», kommentierte die SP-Nationalrätin Barbara Gysi (SG).

«Die geplante Entschädigung ist für die Frauen, die aufgrund von Lohndiskriminierung bereits geringere Renten haben, absolut unzureichend.» Für bessere Rentenleistungen in der 2. Säule müssen sie tief in die Tasche greifen und es bleibt von den tiefen Löhnen wenig übrig.

Die rechte Mehrheit der SGK-N riskiert das komplette Scheitern der Reform, indem sie jede Möglichkeit eines Kompromisses mit den Sozialpartnern beiseiteschiebt. Die Ausgleichsmassnahmen sind ungenügend und unsolidarisch finanziert.

«Der Ständerat muss dies nun korrigieren», so Barbara Gysi weiter. «Denn ein Projekt, das Frauen und Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen benachteiligt und die Renten der unter 50-Jährigen senkt, während es den Wohlhabendsten Privilegien bietet, ohne dass es für die Mehrheit der Bevölkerung einen tragfähigen Ausgleich gibt, wird keine Chance haben, durchzukommen.» Mehr zu bezahlen für insgesamt tiefere Renten kommt nicht in Frage.

Mitteilung SP

BVG 21: SGK-N präzisiert ihr Modell, Sifo-Beiträge von 0,15% der BVG-Löhne

29. Oktober 2021 By pwirth in BVG-Reform, Parlament Tags: SGK

Die SGK-N hat ihre Beschlüsse zur BVG 21 publik gemacht. Die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentnern, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind, sollen einen gezielten Ausgleich erhalten. Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Ihr Kompensationsmodell erfasst rund 35 bis 40 Prozent der betroffenen Rentnerinnen und Rentner. In der Mitteilung heisst es

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die Kommission die BVG-Reform (20.089) in der Gesamtabstimmung gut. Zentrales Element der Reform der beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Die daraus resultierenden Renteneinbussen will die Mehrheit der Kommission (14 zu 11 Stimmen) gezielt ausgleichen.

Dabei wird die Rente gemäss Pensionskassenreglement verglichen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch plus einen Rentenzuschlag. Überobligatorische Leistungen der Pensionskasse werden also mit dem Rentenzuschlag verrechnet. Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Jahrgänge maximal 2400 Franken im Jahr, für die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken pro Jahr und für die dritten fünf Jahrgänge maximal 1200 Franken pro Jahr.

Dieses Ausgleichsmodell erfasst rund 35 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner. Anders als ursprünglich beabsichtigt (siehe Medienmitteilung vom 20. August 2021) beantragt die Mehrheit der Kommission, dass der Rentenzuschlag nur soweit solidarisch von allen Versicherten finanziert wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Beiträge von 0,15 Prozent der nach BVG versicherten Löhne erheben.

Zwei starke Minderheiten der Kommission beantragen andere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt das Modell des Bundesrates, der für alle Neurentnerinnen und Neurentner einen Rentenzuschlag vorsieht. Eine andere Minderheit sieht nur für Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer halben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der für die ersten 20 Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfassen.

  Mitteilung SGK

“Steuergeschenk”

28. Oktober 2021 By pwirth in Rentenreform, Versicherte Tags: 3a

Die von der SVP geforderte Erhöhung der Freibeiträge bei der Säule 3a ist mit Steuerausfällen verbunden, was die Linke jeweils in Panik versetzt. Der Blick nimmt das Thema im Zusammenhang mit der BVG 21 auf, wo das Modell der SGK-N ebenfalls geringere Zusatzbelastungen der Mittel-bis Gutverdienenden reduziert. Auch das scheinbar unerträglich. Der Blick schreibt:

Ein neuer Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt das volle Ausmass der Einbussen: Der Bundeskasse gehen bis zu 170 Millionen Franken jährlich flöten. Bei Kantonen und Gemeinden würden gut 340 Millionen wegfallen. Ein Steuerausfall von mehr als einer halben Milliarde Franken! Zumindest, wenn all jene den höheren Abzug nutzen, die heute schon den Höchstbetrag geltend machen.

Das Bundesamt spricht mit Verweis auf andere geplante Steuererleichterungen von einer «unverhältnismässigen Erweiterung». Die Beitragserhöhung komme nur einer «begrenzten Gruppe von Steuerpflichtigen zugute». Gemäss Bericht zahlt zwar knapp ein Drittel der Steuerpflichtigen Beiträge in die dritte Säule ein – den Maximalbetrag können sich aber nur gut elf Prozent leisten.

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Erwerbstätige: Ein Drittel über 50

28. Oktober 2021 By pwirth in Statistik, Versicherte

BFS. 2020 lebten in der Schweiz 1,654 Millionen Erwerbspersonen ab 50 Jahren, was einem Drittel (33,5%) der gesamten Erwerbsbevölkerung entspricht. Dieser Anteil ist gegenüber 1991 (24,0%) gestiegen. Die Alterung der Erwerbsbevölkerung ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Babyboom-Generation (geboren zwischen 1945 und 1964) ihr 50. Altersjahr erreicht hat. 2020 entfielen auf 100 Erwerbspersonen zwischen 20 und 64 Jahren 35,7 Personen ab 65 Jahren; das sind deutlich mehr als noch 1991 (28,2).

Die Erwerbsquote der Frauen steigt stark an
2020 waren 81,4% der 50- bis 64-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt aktiv, gegenüber 70,9% im Jahr 1991. Dieser Anstieg ist auf die stark wachsende Erwerbsquote der Frauen zurückzuführen (1991: 53,4%; 2020: 75,6%; Männer: Rückgang von 90,1% auf 87,2%). Im europäischen Vergleich gehört die Schweiz zusammen mit Schweden (86,0%), Island (83,6%) und Estland (81,3%) zu den Ländern, in denen mehr als acht von zehn Personen zwischen 50 und 64 Jahren erwerbstätig sind (EU-Durchschnitt: 70,3%). Mehr als jede sechste Person (17,8%) zwischen 65 und 74 Jahren war 2020 in der Schweiz erwerbstätig (1991: 19,7%).

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UBS: Löhne steigen 2022 um 0,8 Prozent

28. Oktober 2021 By pwirth in Umfrage, Versicherte, Volkswirtschaft

UBS. Für das Jahr 2022 wird in der Schweiz ein durch­schnittlicher nominaler Lohnanstieg von 0,8 Prozent erwartet, was dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre entspricht. Der moderate Lohnanstieg spricht klar gegen eine starke Inflations­zunahme. Die UBS-Ökonomen prognostizieren für das kommende Jahr eine Teuerung von 0,4 Prozent, weshalb die Löhne real nur leicht ansteigen.

  UBS Lohnumfrage

“Heimliche Revolution”

27. Oktober 2021 By pwirth in Umwandlungssatz Tags: Umverteilung

Unter dem Titel “Heimliche Revolution unter den Pensionskassen” beschreibt Rico Kutscher auf Finews den aktuellen Trend, der zu einer Verminderung der Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern führt. Dazu tragen die derzeit hohen Kursgewinne bei. Die aufkeimende Inflation verschlechtert zudem die Lage der Rentner.

Und wie sieht es generell bei den Pensionskassen mit dem Thema Generationen-Gerechtigkeit aus? Einen Einblick dazu gibt die jährliche Pensionskassenstudie von Swisscanto.

In der aktuellen Ausgabe wird festgehalten, dass im Geheimen tatsächlich eine Revolution und weniger Umverteilung stattfindet: «Die technischen Parameter und die Verzinsung der Altersguthaben verschieben sich mehrheitlich zu Gunsten der Aktiven.»

Swisscanto stellt zudem fest, dass es die Anlageperformance im Jahr 2020 im Durchschnitt erlaubte, die Guthaben der Aktivversicherten mit mehr als zwei Prozent zu verzinsen. Damit liege sie klar über der Verzinsung des Kapitals der Rentner, hiess es.

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