Der Pensionskassenverband ASIP äussert sich in einer Mitteilung positiv zu den Beschlüssen der SGK-N betreffend BVG-Reform. Der Verband schreibt:

Die in der Reform vorgesehene schnelle Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% würde ohne Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration zu einer Leistungsreduktion führen. Durch garantierte, fixe Rentenzuschläge wird dieser Effekt abgefedert. Die Rentenzuschläge stehen dabei immer im Zusammenhang mit der Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes. So entlastet diese Senkung die Pensionskassen finanziell und unmittelbar, während die garantierten Rentenzuschläge wiederum eine neue Belastung für die Pensionskassen darstellen.

Die Kommission hat jetzt klargestellt, wie diese Rentenzuschläge möglichst zielgerichtet und effizient finanziert werden sollen. Sie hat eine Kollektivierung der Ausgleichsmassnahmen zur Sicherung des Leistungsniveaus abgelehnt und eine dezentrale Finanzierung unter eingeschränkter Einschaltung des Sicherheitsfonds beschlossen: Die Pensionskassen sollen nur diejenigen Kosten dem Sicherheitsfonds in Rechnung stellen dürfen, welche die jeweilige Entlastung übersteigen.

Damit wird eine solidarische Finanzierung der Kosten für die Rentenzuschläge, welche die Entlastung übersteigen, verankert, und die Umverteilung zwischen den Pensionskassen deutlich reduziert. Mit diesem Vorschlag ist auchsichergestellt, dass die vorhandenen Rückstellungen zweckkonform für die Finanzierung der Rentenzuschläge
v erwendet werden und keine unnötigen Ausgaben entstehen.

  Mitteilung ASIP