Die SGK-N hat ihre Beschlüsse zur BVG 21 publik gemacht. Die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentnern, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind, sollen einen gezielten Ausgleich erhalten. Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Ihr Kompensationsmodell erfasst rund 35 bis 40 Prozent der betroffenen Rentnerinnen und Rentner. In der Mitteilung heisst es

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die Kommission die BVG-Reform (20.089) in der Gesamtabstimmung gut. Zentrales Element der Reform der beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Die daraus resultierenden Renteneinbussen will die Mehrheit der Kommission (14 zu 11 Stimmen) gezielt ausgleichen.

Dabei wird die Rente gemäss Pensionskassenreglement verglichen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch plus einen Rentenzuschlag. Überobligatorische Leistungen der Pensionskasse werden also mit dem Rentenzuschlag verrechnet. Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Jahrgänge maximal 2400 Franken im Jahr, für die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken pro Jahr und für die dritten fünf Jahrgänge maximal 1200 Franken pro Jahr.

Dieses Ausgleichsmodell erfasst rund 35 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner. Anders als ursprünglich beabsichtigt (siehe Medienmitteilung vom 20. August 2021) beantragt die Mehrheit der Kommission, dass der Rentenzuschlag nur soweit solidarisch von allen Versicherten finanziert wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Beiträge von 0,15 Prozent der nach BVG versicherten Löhne erheben.

Zwei starke Minderheiten der Kommission beantragen andere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt das Modell des Bundesrates, der für alle Neurentnerinnen und Neurentner einen Rentenzuschlag vorsieht. Eine andere Minderheit sieht nur für Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer halben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der für die ersten 20 Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfassen.

  Mitteilung SGK