Während die erste Fassung des SGK N-Modells von August beim Arbeitgeberverband noch auf entschiedene Ablehnung stiess, tönt es jetzt bei der neuen, leicht modifizierten Fassung schon deutlich moderater. Während man im August noch ein jämmerliches Scheitern und einen Scherbenhaufen prognostizierte, ist der Verband nun lediglich nicht vollständig überzeugt. Die Forderung nach Übernahme des Sozialpartnerkompromisses scheint fallen gelassen. In der Mitteilung heisst es:

An einem ganz anderen Ort stehen die Beratungen zur Reform der zweiten Säule. Hier hatte der Bundesrat einen Vorschlag in seiner Botschaft übernommen, den die Arbeitgeber zusammen mit den Gewerkschaften erarbeitet hatten. Bei ihrer dritten Lesung hat die Kommission nun verschiedene Anpassungen beschlossen und die Vorlage verabschiedet. Während der zentrale Reformschritt, die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes zur Bestimmung der Rentenhöhe im BVG-Obligatorium von 6,8 auf 6,0 Prozent unbestritten scheint, dreht die Kommission an zwei gewichtigen Stellschrauben.

Einerseits will sie das Leistungsmodell für die Renten der zukünftigen Vorsorgegenerationen anpassen. Anderseits hat die Kommission ein alternatives Modell entwickelt, um die Leistungseinbussen jener Jahrgänge abzufedern, die unmittelbar von der Reduktion des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind. Das vorgeschlagene Modell reduziert den Bezügerkreis gegenüber der ursprünglichen Vorlage jedoch deutlich. An der zentralen Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen über den Sicherheitsfonds BVG, wie sie bereits im Vorschlag der Sozialpartner zu finden war, hält die Kommission zwar fest, reduziert allerdings den finanziellen Umfang der Beiträge deutlich.

Aus Sicht des SAV vermögen diese Beschlüsse noch nicht vollständig zu überzeugen. Während die Vorlage im Leistungsmodell massiv verteuert wird, sollen die Kosten der Übergangsgeneration deutlich eingeschränkt werden. Störend ist dies auch deshalb, weil die Wirkung der Massnahmen zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten würde.

Während Anpassungen im Leistungsmodell ihre volle Kraft erst in 30 bis 40 Jahren entfalten, sind die positiven Auswirkungen der Übergangsvorschriften sofort spürbar. Dieser Unterschied dürfte nicht zuletzt auch für die Akzeptanz der Vorlage bei den Versicherten entscheidend sein. Und an dieser Stelle herrscht unter den Arbeitgebern Einigkeit: Der Druck, die berufliche Vorsorge nach einer jahrzehntelangen Blockade endlich einen Schritt vorwärts zu bringen, ist ungebrochen hoch.

  Mitteilung Arbeitgeber