Hansueli Schöchli schiebt in der NZZ einen zweiten Artikel zu den Beschlüssen –N nach zur BVG 21. Zum Modell der Kommission hälft er fest:

Das Modell beruht auf einem Antrag des SVP-Nationalrats Thomas de Courten (Basel-Landschaft) und wurde nun noch präzisiert. Der Kern des Modells: Einen Rentenzuschlag zur Abfederung sollen nur jene Versicherten erhalten, deren Rente als Folge der Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes sinkt. Nicht betroffen sind Versicherte mit viel überobligatorischem Alterskapital; im Überobligatorium gibt es keinen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz, weshalb die Pensionskassen bei diesen Versicherten via Mischrechnung schon heute Umwandlungssätze von insgesamt 5 Prozent oder weniger anwenden können.

Zudem sind im Modell der Nationalratskommission die Zuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge beschränkt. In diesen Übergangsjahrgängen wären laut Kommission 35 bis 40 Prozent der Versicherten betroffen. Die Betroffenen der ersten fünf Übergangsjahrgänge sollen einen Rentenzuschlag von 2400 Franken pro Jahr erhalten; bei den nächsten fünf Jahrgängen sind es 1800 Franken, danach noch 1200 Franken. Weil diese Zuschläge pauschal sind, können Betroffene auch in diesem Modell Überkompensationen erhalten.

Die Sozialkommission will zudem einen neuen Kanal für versteckte Umverteilungen von Hochlohn- zu Tieflohnbranchen. Übersteigen die Kosten der Pensionskassen für die Rentenzuschläge die Einsparungen aus der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, können die betroffenen Kassen die Differenz vom BVG-Sicherheitsfonds beziehen. Finanziert würde die Sache durch zusätzliche Lohnabzüge aller Kassen von 0,15 Prozent auf dem BVG-Lohn (bis 86 040 Franken). Diese neue Quersubventionierung wäre aber klar geringer als bei den Anträgen von Kommissionsminderheiten, welche die Bundesratsversion bzw. einen mittleren Kurs wollen.

NZZ