Immer mehr Alte
HZ. Alterung, Geburtenrate, Fertilität und Lebenserwartung hängen eng zusammen und eine alternde Bevölkerung ist grundsätzlich mit einem hohen wirtschaftlichen Entwicklungsstand korreliert. Trotzdem ist ein hoher Anteil von über 65-Jährigen eine Belastung für die arbeitende Bevölkerung.
Ausser Japan sind vor allem europäische Länder schon heute mit einer alten Bevölkerung konfrontiert. Anders als in Japan, wo der drohende Arbeitskräftemangel eher technologisch kompensiert werden soll, setzt man in Europa auf Familien- und Einwanderungspolitik.
Mit Blick auf die Zukunft ist ein japanisches Szenario nicht nur in Europa, sondern auch in anderen asiatischen Ländern möglich. Mit 1,1 und 1,2 Kindern pro Frau haben Korea und Südkorea noch eine tiefere Fertilitätsrate als Japan (1,4). Selbst China mit 1,7 Kindern pro Frau muss in Zukunft mit einem hohen Anteil älterer Menschen und einer sinkenden Bevölkerung rechnen.
Auch die Schweiz wird immer älter. Bis 2030 wird die Bevölkerung gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) besonders rasch altern. Anschliessend sollte sich die Alterung verlangsamen.
Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz wird nach dem wahrscheinlichsten Szenario bis 2050 auf 10,4 Millionen Personen ansteigen. Dieses Wachstum wird in erster Linie der Migration zuzuschreiben sein.
Das Ende einer Pensionskasse
Die Rontaler Zeitung berichtet, wie 5 Mio. Franken unverhofft in die Gemeindekasse von Ebikon gelangten. Die Story dahinter: die kleine Gemeinde PK wechselte in eine Sammelstiftung, womit Rückstellungen frei wurden.
Seit mehr als 50 Jahren führte die Gemeinde Ebikon eine eigenständige Pensionskasse (PK) mit 267 aktiv Versicherten und 89 Rentnern (Stand 2020). Das heisst, die Pensionskassenverwaltung, die Anlagestrategie sowie die Vermögensverwaltung wurden durch die Gemeinde selbst wahrgenommen.
Durch personelle Wechsel, die steigende Komplexität und mehr regulatorische Vorgaben wurde seitens der Verwaltungskommission in den letzten 24 Monaten nach einer neuen, nachhaltigen PK-Lösung gesucht. Nach einer detaillierten Analyse und Evaluation hat sich die Vorsorgekommission für den Anschluss an eine Sammelstiftung entschieden.
Die Versicherten hatten in einer Urabstimmung dem Antrag der Verwaltungskommission zugestimmt, die eigene Pensionskasse aufzulösen und in die Sammelstiftung zu überführen. Per 1. Januar 2022 konnte dieses Vorhaben nun realisiert werden. Mit der vorliegenden Lösung ist die Zukunft der Pensionskasse der Gemeinde Ebikon nachhaltig sichergestellt.
TV-Gebühren für PKs
SDA. Nationalräte aus vier Fraktionen wollen Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen von der Radio- und Fernsehabgabe befreien. Der Bundesrat will jedoch nichts davon wissen. Er verweist auf die komplexe Umsetzung der Forderung.
Heute gibt es ein einfaches und automatisiertes Rechnungsstellungssystem für die Serafe-Abgabe, das auf Grundlage der in den Mehrwertsteuerabrechnungen angegebenen Umsätze funktioniert. Als Unternehmen gilt gemäss Gesetz jede Einheit, die im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen im herkömmlichen Sinne handelt oder nicht. Die Beiträge, die Arbeitnehmende und Arbeitgeber an diese Einrichtungen zahlten, fänden nicht Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Abgabe.
Eine Befreiung von Pensionskassen und anderer Vorsorgeeinrichtungen von der Abgabepflicht sei auch aus Komplexitätsgründen abzulehnen, argumentiert der Bundesrat weiter.
Auszeichnung der Stiftung Eigenverantwortung
VPS. Hanspeter Konrad (links) überreichte Ricardo Garcia die diesjährige Auszeichnung der Stiftung Eigenverantwortung für seine Diplomarbeit, die er in seiner Ausbildung zum eidg. dipl. Pensionskassenleiter verfasst hat.
In seiner Arbeit «ESG-Strategien für Pensionskassen: Implikationen für das Investmentcontrolling» zeigt er die aktuellen Methoden auf und analysiert in einer empirischen Umfrage die heutige Verbreitung und praktische Umsetzung bei Vorsorgeeinrichtungen. Er erwartet, dass der Druck für mehr Regulierungen der ESG-Offenlegungspflichten zunehmen wird.
Jährlich prämiert die Stiftung Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge herausragende Diplomarbeiten. Geehrt werden Personen für ihre innovativen Diplomarbeiten, die einen Beitrag leisten zur Stützung der eigenverantwortlichen, dezentralen Milizführung in der 2. Säule. Weiter hat die Stiftung auch schon einen Award für ausgezeichnete Kommunikation vergeben.
Allianz gegen Rentenzuschlag
Eine Allianz von Wirtschafts-, Angestellten- und Fachverbänden sagt klar Nein zu BVG-Rentenzuschlägen. In einer Medienmitteilung heisst es:
Mit Befremden musste Ende April zur Kenntnis genommen werden, dass eine knappe Mehrheit der SGK-S beschlossen hat, die umlagefinanzierten Rentenzuschläge neu aufleben zu lassen und wieder massiv auszubauen. Das hätte massive Mehrkosten zur Folge. Gemäss Berechnungen von c-alm belaufen sich die Kosten der von der SGK-S beantragten Massnahmen für die Übergangsgeneration auf rund 20 Mrd. Franken.
Das heisst: Das Modell ist mehr als doppelt so teuer wie das Modell des Nationalrates mit rund 9 Mrd. Franken. Der von der SGK-S gewählte Finanzierungsmodus würde den Jungen eine massive Hypothek auferlegen. Währenddem die nationalrätlichen Übergangsmass-nahmen nach 15 Jahren voll ausfinanziert wären, würde der Ansatz der SGK-S während mindestens 60 Jahren teils erhebliche Mehrkosten verursachen. (…)
Offenbar ist eine knappe Mehrheit der SGK-S davon ausgegangen, dass ihr Lösungsansatz in einer Volksabstimmung auf eine grössere Akzeptanz stossen wird als das Modell des Nationalrats. Diese Einschätzung ist falsch. Bestehende Widerstände dürften kaum zu brechen sein.
Dafür dürfte der exorbitant teure, systemfremde, die Umverteilung ausbauende Lösungsvorschlag zu einer zunehmen-den Ablehnung im bürgerlichen Lager, bei den Jungparteien und in Wirtschaftskreisen führen. Im
Interesse einer mehrheitsfähigen, rasch umsetzbaren BVG-Reform empfehlen die Wirtschafts-, Ange-stellten- und Fachverbände, bei den Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration auf das Mo-dell des Nationalrats einzuschwenken.
AHV: So oder so düstere Perspektiven
Das BSV hat die Finanzperspektiven der AHV bis ins Jahr 2033 errechnet. Die wichtigsten Eckdaten: Nach geltender Ordnung, d.h. bei Ablehnung der AHV 21-Reform, erreichen die berechneten Einnahmen 58,6 Mrd., die Ausgaben 63,3 Mrd. Franken. Das Umlageergebnis beträgt minus 4,7 Mrd. Wird die Reform angenommen, lauten die Zahlen; 60,2 Mrd. und 62,9 Mrd.bei einem Umlageergebnis von minus 2,6 Mrd. Franken.
Finanzperspektiven / SRF / NZZ
SGB-Initiative für SNB-Mittel an die AHV
Der Gewerkschaftsbund hat eine Initiative mit dem Titel “Nationalbankgewinne für eine starke AHV” gestartet. Der SGB schreibt dazu:
Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht.
Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten.
Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.
“Der 25-Milliarden-Mann”
Wer ist der Mann, der in der ständerätlichen SGK ein neues Modell für die BVG-Revision 21 einbrachte, welche durch Umverteilung zu finanzierende Kosten von 25 Milliarden auslösen würde? Fabian Schäfer stellt ihn in der NZZ vor und stellt ein paar Fragen.
Der FDP-Ständerat aus dem Kanton Uri, ein alter Hase im politischen Geschäft, hat sich verschätzt – und das ausgerechnet bei einer der wichtigsten Vorlagen der Legislatur. Nicht nur sich selbst hat er in eine ungemütliche Lage manövriert, sondern auch seine Partei.
Passiert ist es am 26. April in einem Sitzungszimmer im Bundeshaus. Die Sozialkommission des Ständerats diskutiert wieder einmal über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Und in dem Moment, als die 13 Frauen und Männer endlich abstimmen, da merkt Josef Dittli, was es geschlagen hat: Sein Vorschlag, den er sich als grossen bürgerlichen Kompromiss vorgestellt hat, wird nur von den eigenen Parteikollegen unterstützt – und von den Linken. Die natürlichen Verbündeten von der Mitte-Partei und der SVP sind dagegen.
Sein Antrag findet eine hauchdünne Mehrheit. Aber vielleicht wäre er inzwischen froh, es wäre umgekehrt herausgekommen. Manch unangenehme Frage wäre ihm erspart geblieben. (…)
Laurence Weber im Vorstand des Vorsorgeforums
An der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums vom 20. Mai in Bern wurde Laurence Weber, Pensionskassenexpertin bei der PK-Rück, neu in den Vorstand gewählt. Sie ersetzt den zurückgetretenen Othmar Simeon. Ebenfalls ihren Rücktritt erklärt hat Beatrice Fluri-Blum, PK-Siemens. Eine Ersatzwahl hat noch nicht stattgefunden.
Der Vorstand setzt sich neu wie folgt zusammen: Toni Bortoluzzi, aNR, Präsident; Graziano Lusenti, Lusenti Partners, Vizepräsident; Patrick Barblan, Swiss Life; Ulrich Gerber; Hanspeter Konrad, ASIP; Lukas Müller-Brunner, Arbeitgeberverband; Gregor Ruh, Fachschule für Personalvorsorge; Arnold Schneiter; Willy Thurnherr, Aon; Hermann Walser; Peter Zanella, Willis Towers Watson; Andreas Zingg.
Geschäftsführer: Peter Wirth; Administration: TRL Treuhand, Luzern,
OAK: Bewilligungspflicht der Verwalter von Kollektivvermögen
In letzter Zeit hat die OAK BV wiederholt Anfragen erhalten, wie es sich seit dem 1. Januar 2020 mit der Bewilligungspflicht von Immobilienportfolio-Managern und weiteren externen Verwaltern von Vorsorge-vermögen verhält. Sie schreibt dazu abschliessend und als Empfehlung in einem Newsletter zum Thema:
Die OAK BV empfiehlt Vorsorgeeinrichtungen, Anlagestiftungen, Freizügigkeitseinrichtungen, Säule 3a-Einrichtungen und Wohlfahrtsfonds, welche ihr Vorsorgevermögen ganz oder teilweise extern verwalten lassen, zu prüfen, ob ihre externen Verwalter eine Bewilligung der FINMA als Verwalter von Kollektivvermögen benötigen, sofern die erforderliche Bewilligung der FINMA nicht bereits vorliegt.
Fragen zu einer allfälligen Unterstellungspflicht sind direkt an die FINMA zu richten: assetmanagement@finma.
Arbeitskräfteerhebung 2021: Steigende Erwerbsquoten Älterer
BFS. Zwischen 2011 und 2021 stieg die Erwerbsbeteiligung bei den 55- bis 64-Jährigen am stärksten an (+5,9 Prozentpunkte auf 75,8%), wobei auch bei dieser Altersgruppe zwischen 2020 und 2021 ein Rückgang stattgefunden hat (2020: 76,5%). Personen der mittleren Altersgruppen nehmen zwar häufiger am Erwerbsleben teil, die Zunahme war zwischen 2011 und 2021 aber weniger stark ausgeprägt (25- bis 39-Jährige: +1,9 Prozentpunkte auf 91,2%, 2020: 91,6%; 40- bis 54-Jährige: +1,4 Prozentpunkte auf 90,2%, 2020: 90,8%).
Eine ähnliche Entwicklung ist für die 65- bis 74-Jährigen zu beobachten, allerdings mit viel tieferer Erwerbsbeteiligung: die Erwerbsquote stieg um 1,8 Prozentpunkte auf 17,1% im Jahr 2021 (2020: 17,8%). Bei den 15- bis 24-Jährigen war hingegen ein Rückgang um 3,2 Prozentpunkte auf 65,4% zu verzeichnen (2020: 65,0%).
Vita Studie: Fairplay in der beruflichen Vorsorge
Beschäftigung mit der eigenen Vorsorge
Zum zweiten Mal hat Vita unter dem Titel “Fairplay in der beruflichen Vorsorge” eine Umfrage in Auftrag gegeben. Diese untersucht das Wissen, die Einstellungen sowie die Bewusstseinsdefizite in Bezug auf die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Und sie stellt die Frage nach der wahrgenommenen Fairness einer Nutzung von Erträgen des Vorsorgevermögens für aktuelle Renten. Diese Ausgabe zeigt auch mögliche Ansätze für einen Bewusstseinswandel. In der Einleitung wird dazu festgehalten:
Von den drei Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems trägt die zweite finanziell am meisten zum Alterseinkommen bei. Dennoch steht die berufliche Vorsorge unter Druck. Der gesetzlich verankerte Mindestumwandlungssatz wurde seit 2005 nicht mehr gesenkt. Dies, obwohl sich seither die statistische Lebenserwartung erhöht und das Zinsumfeld verschlechtert haben. Deshalb wird heute rund die Hälfte der Rendite des Vorsorgekapitals der Erwerbstätigen für die Renten der pensionierten Bevölkerung benötigt.
Damit wird das Grundprinzip der zweiten Säule – das Sparen für die eigene Rente – verwässert. Zudem wächst gegenwärtig der politische Druck, weitere Elemente des Umlageprinzips von der ersten auf die zweite Säule zu übertragen, was die Zukunft einer eigenständigen zweiten Säule grundsätzlich in Frage stellen würde. Wird die Schweizer Erwerbsbevölkerung über die Umverteilung der Erträge ihres Alterskapital informiert, halten dies 63 Prozent für unfair. (…)
Diese Studie untersucht die Faktoren, die dazu führen, dass die Bindung zum BVG schwach ist und dessen Bedeutung unterschätzt wird. Sie zeigt, dass die Verbesserung der Sichtbarkeit des Vorsorgekapitals sowie mehr Mitbestimmung beim BVG den Vermögenscharakter stärken könnten. Mehr Wissen allein reicht nicht aus, um den Rückhalt für eine eigenständige zweite Säule und das Kapitaldeckungsprinzip zu stärken. Es braucht hierzu einen grundlegenden Bewusstseinswandel.
BVG Reform 21: Erläuternder Bericht
pw. Die SGK-S hat zu ihren Beschlüssen zur BVG-Revision einen erläuternden Bericht und Übersichtstabellen zu den diversen Modellen publiziert. In der abschliessenden Beurteilung verwendet die SGK-S den Begriff “vorteilhaft” in sehr eigenmächtiger Weise. Der geneigte Leser erkennt aber rasch: je vorteilhafter ein Modell ist, umso teurer ist es auch. Man lese das im Original:
Mit der Senkung der Eintrittsschwelle auf 17’208 Franken wären rund 140’000 Personen10 neu BVGversichert. Der lohnproportionale Koordinationsabzug stärkt den BVG-Sparprozess von Versicherten mit tieferen Löhnen (bis 50’000 Franken Jahreslohn) deutlicher als die Modelle Bundesrat und Nationalrat.
Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge zugunsten der Übergangsgeneration würden es erlauben, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen und über ein Jahreseinkommen von bis zu 100’380 Franken verfügen, angemessen zu kompensieren. Bei rund 70 % der Erwerbstätigen beträgt das Jahreseinkommen weniger als 100’380 Franken, und sie hätten somit Anspruch auf den vollen Rentenzuschlag.
OAK-Bericht und eine nette Geschichte dazu
“Hier ist eine nette Geschichte: Die Pensionskassen in der Schweiz horten zu viel Geld. Statt ständig über die gesetzlichen Rentengarantien und über Umverteilungen von Jung zu Alt zu jammern, würden die Kassen ihre Reserven gescheiter den Versicherten auszahlen. Die in der Politik diskutierten Rentensenkungen sind dann unnötig.” So leitet Hansueli Schöchli seinen Artikel zum OAK-Bericht ein. Und fährt fort:
Diese Geschichte wird von den Bewahrern der versteckten Umverteilung in der beruflichen Vorsorge immer wieder erzählt. Die Botschaft ist attraktiv, da sie den Profiteuren des geltenden Systems das schlechte Gewissen nimmt und eine schmerzlose Lösung verspricht.
Mit den am Dienstag publizierten Daten der Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge scheint die Erzählung neue Nahrung zu erhalten. Gemäss den Daten wiesen die über 1300 erfassten Pensionskassen ohne Staatsgarantie per Ende 2021 im Durchschnitt einen Deckungsgrad von 118,5 Prozent aus. Das heisst: Pro 1000 Franken künftige Verpflichtungen in Form von Rentengarantien hatten die Kassen ein Vermögen von fast 1185 Franken.
Die künftigen Verpflichtungen wurden dabei mit einem Zins (dem «technischen Zinssatz») von durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr auf den Barwert per Ende 2021 zurückgerechnet.
Erfreuliche Zahlen – Rat zur Vorsicht
Lukas Müller-Brunner vom Arbeitgeberverband kommentiert die Ergebnisse des AOK-Berichts zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Die präsentierten Zahlen sind aus Sicht der Arbeitgeber auf den ersten Blick sehr erfreulich, den meisten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ging es zum Jahresende gut. Die Ergebnisse dürfen aber über zwei Tatsachen nicht hinwegtäuschen: Erstens handelt es sich bei den guten Renditen und Deckungsgraden zumeist um nicht realisierte Buchgewinne.
Wenn also Milton Friedman vor der Nichtexistenz eines «free lunch» warnt, gilt das im Besonderen auch für die aktuelle Lage der Pensionskassen. Wie die ersten Monate des angebrochenen Jahres gezeigt haben, lösen sich die angehäuften Reserven in einem schwierigen Umfeld so rasch auf wie warme Luft. Laut dem Swisscanto PK Monitor sind die Deckungsgrade allein im ersten Quartal 2022 um gegen 5 Prozentpunkte eingebrochen.





