SDA. Nationalräte aus vier Fraktionen wollen Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen von der Radio- und Fernsehabgabe befreien. Der Bundesrat will jedoch nichts davon wissen. Er verweist auf die komplexe Umsetzung der Forderung.

Heute gibt es ein einfaches und automatisiertes Rechnungsstellungssystem für die Serafe-Abgabe, das auf Grundlage der in den Mehrwertsteuerabrechnungen angegebenen Umsätze funktioniert. Als Unternehmen gilt gemäss Gesetz jede Einheit, die im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen im herkömmlichen Sinne handelt oder nicht. Die Beiträge, die Arbeitnehmende und Arbeitgeber an diese Einrichtungen zahlten, fänden nicht Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Abgabe.

Eine Befreiung von Pensionskassen und anderer Vorsorgeeinrichtungen von der Abgabepflicht sei auch aus Komplexitätsgründen abzulehnen, argumentiert der Bundesrat weiter.