OAK-Studie: Kein Grund für Übermut
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die guten Resultate der OAK-Studie 2022:
Es gibt keinen Grund zum Übermut. Der Refrain von Anhängern der politischen Reformblockade in der Altersvorsorge nach dem Motto «Die Pensionskassen habe dicke Polster, also gibt es keinen Grund zur Senkung von Rentengarantien» ist heute so falsch wie während der letzten zehn Jahre. Die Pensionskassen brauchen substanzielle Reserven, damit sie nicht schon nach dem ersten Börsentaucher in einen Sanierungszwang mit zusätzlichen Lohnabzügen hineinlaufen.
Ein eisernes Gesetz der Finanzmärkte lernen KV-Lehrlinge schon im ersten Lehrjahr, doch zu viele erwachsene Politiker in Bundesbern wollen davon nichts wissen: keine Gewinnchancen ohne Risiken. Ohne Reserven müssten sich die Pensionskassen stärker auf risikoarme Anlagen beschränken, was langfristig Renditeeinbussen brächte. Damit verwandt ist der Befund, dass Rentengarantien teuer sind, weil Garantien nur mit «risikolosen» und damit praktisch ertragslosen Anlagen «sicher» erfüllbar sind.
Roland Schmid im VR von Aon
Aon teilt mit, dass Roland Schmid, ein Schweizer Pensionskassen-Experte mit langjähriger Erfahrung, als nicht-exekutives Mitglied in den Verwaltungsrat von Aon Schweiz eingetreten ist.
Roland Schmid stösst nach seiner Pensionierung bei Swiss Life Pension Services (SLPS), wo er von 2010 bis 2021 CEO war, zu Aon. Als CEO etablierte er das Unternehmen als eine der führenden Verwaltungs- und Beratungsfirmen der Schweiz im Bereich der beruflichen Vorsorge. Von 2008 bis 2010 leitete er den Geschäftsbereich Kollektivleben und war Mitglied der Geschäftsleitung bei der Zurich Versicherungsgesellschaft. Roland Schmid ist seit vielen Jahren mit Aon Schweiz verbunden, da er zu Beginn seiner Karriere sowohl für PRASA als auch für Hewitt gearbeitet hat, wo er bis 2008 CEO war.
Weitere Mitglieder des Aon Verwaltungsrats sind Ivo Gugolz, CEO Aon Reinsurance und Luigi Berini, CFO.
OAK-Bericht zur Lage der PKs 2021, kaum Umverteilung
Die Oberaufsichtskommission schreibt zu ihrem Jahresbericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2021:
Ein sehr gutes Anlagejahr 2021 hat die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter verbessert. Diese erzielten im Jahr 2021 eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von 8,0 % (Vorjahr: 4,4%). Die ausgewiesenen Deckungsgrade erreichten per Ende 2021 mit durchschnittlich 118,5% (gegenüber 113,5% Ende 2020) einen neuen Höchstwert. Die aktiv Versicherten erhalten mit 3,69% eine deutlich höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Vorsorgekapitalien (Vorjahr: 1,84%).
Dadurch kam es im Jahr 2021 praktisch zu keiner Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden. Der für das Jahr 2021 geschätzte Wert beträgt 0,2 Milliarden Franken (Vorjahr: 4,4 Milliarden Franken). Die OAK BV erwartet, dass die jährliche Umverteilung auch künftig tiefer als der aktuelle Fünfjahresdurchschnitt von 4,7 Milliarden Franken ausfallen wird. Die Vorsorgeeinrichtungen sind nun gefragt, für einen Ausgleich zwischen den in den letzten Jahren unterschiedlich behandelten Jahrgängen zu sorgen.
Komponenten der Umverteilung
Die Abbildung zeigt, dass insbesondere die Nachfinanzierung der laufenden Renten einen sehr grossen Anteil an der Umverteilung ausmacht. Die Höhe dieser Komponente hängt wesentlich von der Senkung der technischen Zinssätze ab. Insbesondere in renditestarken Jahren setzten die Vorsorgeeinrichtungen oft einen Teil der Erträge für Senkungen der technischen Zinssätze ein. Die Verzinsungskomponente ist deckungsgrad- und renditeabhängig. Entsprechend unterliegt sie über die dargestellte Fünf-Jahres-Periode starken Schwankungen. Die Komponente der Pensionierungsverluste ist vergleichsweise gering.
Zum Thema Umverteilung wird weiter festgehalten:
Maillard: Wir brauchen keine Senkung des UWS
pw. Der Blick zeigt uns wieder einmal die Vorsorgewelt aus (sehr) linker Optik. Höhere Renten, jetzt, in 1. und 2. Säule. Besonders in der 2. Dort liegt soviel Geld. Aber die Kassen horten es – “sie schwimmen im Geld” – und die Rentner darben. So einfach kann man es sich offenbar machen, wenn man SGB-Präsident ist und eine Zeitung findet, die das glaubt und applaudiert. Ruedi Studer schreibt:
Stossend: Während die Neurentner darben, geht es den Pensionskassen so gut wie schon lange nicht mehr. In den letzten Jahren hat sich ihre Bilanzsumme massiv erhöht. 1063 Milliarden Franken hatten sie Ende 2020 auf der hohen Kante. Letztes Jahr verbuchten die Kassen so glänzende Renditen, dass die Bilanz auf 1100 bis 1200 Milliarden Franken zugenommen haben dürfte. Fragt sich bloss, wann die Versicherten und Rentner vom Manna profitieren. Immerhin: Letztes Jahr lag die Verzinsung der Altersguthaben im Schnitt bei rund 3,5 Prozent. Und die UBS-Pensionskasse erhöht für einzelne Neurentner-Jahrgänge die Renten – ein Einzelfall, der Signalwirkung haben könnte.
Martin Roth wird ASIP-Präsident
Der neue und der alte Präsident: Martin Roth (links) und Jean Rémy Roulet
Nach sechs Jahren kommt es an der Verbandsspitze zu einem Wechsel. Martin Roth löst Jean Rémy Roulet an der Verbandsspitze ab. Roth ist Geschäftsführer der Pensionskasse Manor. Das Vizepräsidium besteht neu aus Beatrice Eichenberger Schäpper, Geschäftsführerin der Pensionskasse Mettler-Toledo, und Emmanuel Vauclair, Geschäftsführer der Pensionskasse SRG SSR. Zudem wurde neu Claudia Gianetti, Direktorin des Fondo di Previdenza per il Personale dell‘ ente ospedaliero Cantonale in den ASIP-Vorstand gewählt.
4 Std. 54 Min.
Avenir Suisse. 4 Stunden und 54 Minuten – das ist der durchschnittliche tägliche Anstieg der Lebenserwartung von Männern in der Schweiz. Seit der letzten AHV-Revision 1997 entspricht dies 4,7 zusätzlichen Lebensjahren. Die Lebenserwartung von Frauen ist um 3 Jahre gestiegen (3 Std. 06 Min. / Tag). In Zukunft sollte das Renteneintrittsalter regelmässig angehoben werden, sodass die Hälfte der gewonnenen Zeit mit Arbeit und die andere Hälfte im Ruhestand verbracht wird. (JEC, SOE)
Complementa Check-up: Die PKs nach dem zweiten Pandemie-Jahr
Complementa hat die ersten Daten ihrer Pensionskassen-Studie 2022 publiziert. In der Medienmitteilung wird ausgeführt:
Anlagen
Bedingt durch das tiefe Zinsniveau wurden in den letzten zehn Jahren Obligationenbestände stark abgebaut. Während 2011 noch die Hälfte des Vermögens als festverzinsliche Anlagen oder als Liquidität gehalten wurde, waren es Ende 2021 mit 36.6% deutlich weniger.
Die freiwerdenden Anteile verteilten sich seither auf Aktien, ausländische Immobilien und alternative Anlagen wie Private Equity, Infrastrukturanlagen und Private Debt. Infrastrukturinvestments könnten weiter an Attraktivität gewinnen, da sie seit dem 01.10.2020 gemäss gesetzlicher Klassifizierung nicht mehr als «alternative Anlage» eingestuft werden. Dadurch ist es Vorsorgeeinrichtungen erlaubt, bis zu 10% des Gesamtvermögens in Infrastrukturanlagen anzulegen.
Die Immobilienquote liegt bereits das vierte Jahr in Folge über 20% (aktuell 22.0%) und auch alternative Anlagen haben sich in den letzten Jahren nahe bei 10% festgesetzt (aktuell 9.2%). Die Aktienquote lag per Ende 2021 mit 32.2% leicht über dem historischen Mittel. Jeden zweiten Franken investiert die 2. Säule im Ausland, was dem Niveau der letzten Jahre entspricht, wobei sie die Währungsrisiken zu einem grossen Teil absichert. Das verbleibende Fremdwährungsrisiko beträgt aktuell 19.7%.
UBS PK-Performance April 2022
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UBS PK: Kein Modell für alle
Michael Ferber schreibt in einem Kommentar zu den Rentenerhöhungen bei der UBS PK für die letzten Pensioniertenjahrgänge, weshalb das Vorgehen nicht für alle Vorsorgeeinrichtungen möglich ist:
Erstens kann die UBS-Pensionskasse diesen Schritt nur aufgrund ihrer komfortablen finanziellen Lage gehen. So betrug ihr ökonomischer Deckungsgrad per Ende vergangenen Jahres 128,2 Prozent – ein sehr hoher Wert. Zweifellos ist es zu begrüssen, dass sie die Renten der betroffenen Pensionierten erhöht und sie nicht mit einer Kapitalzahlung abgespeist hat. Schliesslich ist es die Aufgabe von Pensionskassen, Renten für ihre Versicherten zu erwirtschaften – und der Entscheid der UBS-Pensionskasse ist so auch als Stärkung der beruflichen Vorsorge zu sehen. Um ihrem Beispiel zu folgen, braucht eine Vorsorgeeinrichtung aber ebenfalls entsprechend hohe Deckungsgrade.
Zweitens ist ein solcher Entscheid nur dann möglich, wenn eine Pensionskasse vorher ihre «Hausaufgaben» erledigt hat. Dazu zählt, dass die Problematik der Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern gelöst ist – dass also nicht flächendeckend zu hohe Renten bezahlt werden, die zulasten der Erwerbstätigen gehen. Bei vielen Kassen ist das immer noch nicht der Fall.
Nachträglich Rentenerhöhung bei der UBS-PK
Michael Ferber schreibt in der NZZ über eine aussergewöhnliche nachträgliche Erhöhung von Renten, die in den letzten beiden Jahren entstanden sind.
Bei der Pensionskasse der UBS erhalten Rentner, die in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise tiefen Umwandlungssätzen pensioniert wurden, ab dem jetzigen Monat Mai eine Rentenerhöhung. Laut Branchenvertretern prüfen derzeit mehrere Vorsorgeeinrichtungen solche freiwilligen Zusatzleistungen an Rentner. «Bei der Umsetzung betritt die Pensionskasse der UBS hier aber Neuland», sagt Thomas Jeney, Geschäftsleiter der Vorsorgeeinrichtung, die zu den grössten der Schweiz gehört, im Gespräch. Eine freiwillige Rentenerhöhung habe es bei der seit 1999 existierenden UBS-Pensionskasse noch nie gegeben.
Laut Jeney erhalten einige hundert der insgesamt 16500 Rentner der UBS-Pensionskasse eine Rentenerhöhung. «Dabei handelt es sich allesamt um Rentner, die als ehemalige Versicherte wegen systemfremder Umverteilungen eine tiefe Verzinsung ihrer Altersguthaben und anschliessend einen vergleichsweise tiefen Umwandlungssatz in Kauf nehmen mussten», sagt er. «Es geht um Fairness, um finanzielle Gleichbehandlung.» Konkret profitierten alle Rentner, die 2020 und 2021 pensioniert wurden sowie zusätzlich diejenigen, die 2019 mit den Anfang 2019 gesenkten Umwandlungssätzen in Pension gegangen sind.
Axa mit neuem Leiter Berufliche Vorsorge
Jürgen Scharfetter übernimmt per 23. Mai 2022 die Leitung der beruflichen Vorsorge bei Axa Schweiz.
Scharfetter ist seit 1998 bei der Axa tätig. Er bekleidete verschiedene Führungspositionen: Von 2012 bis 2017 leitete er die Private Vorsorge, seit April 2017 verantwortet er das Privatkundengeschäft im Bereich Sach- und Schadenversicherungen.
Neben einem Abschluss der Universität Zürich (phil. II) verfügt der 52-Jährige über ein Nachdiplomstudium in Betriebswirtschaft und Management. In seiner neuen Funktion als Leiter der beruflichen Vorsorge folgt er auf Constance Reschke, die innerhalb der Axa Gruppe zum Chief Risk Officer, Axa Asia, mit Sitz in Hongkong ernannt worden ist.
Schlussstrich unter PVS BIO-Debakel
Weil der Stiftungsrat der ehemaligen Pensionskasse des Gemeindepersonals die Akteneinsicht verweigert, muss Ostermundigen auf Schadenersatzforderungen verzichten. Die Berner Zeitung schreibt dazu:
Ostermundigen hat einen ersten Schlussstrich unter sein Pensionskassendebakel gezogen. Das Parlament hat notgedrungen entschieden, von der Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) keinen Schadenersatz zu fordern. Es kam zum Schluss, dass eine Klage gegen die PVS BIO aussichtslos sei.
Die Gemeinde hatte die Pensionskasse zusammen mit Bolligen und Ittigen für ihre Gemeindeangestellten gegründet. 2008 war die Kasse in eine Unterdeckung geraten, die sie mit einer Fristerstreckung bis 2022 hätte beheben sollen. Doch die Pensionskasse war so marode, dass sich 2016 zuerst Bolligen und Ittigen sowie verschiedene andere Institutionen aus der Kasse lösten. 2017 stimmte auch die Ostermundiger Bevölkerung einem Wechsel zu. In der Folge entschied die Gemeinde Ostermundigen, sich der Pensionskasse der Stadt Bern anzuschliessen, und 2018 begann die Liquidation der PVS BIO. Allerdings stand immer noch die Frage im Raum, ob Verantwortliche der Kasse so massive Fehler begangen hatten, dass sie zu Schadenersatz verpflichtet gewesen wären.
Liberale Ideen zum Tag der Arbeit
Avenir Suisse schreibt: “Der technologische Fortschritt beeinflusst die Wirtschaftsstruktur, die ausgeübten Berufe und die Tätigkeiten in allen Sektoren. Auch die Art und Weise, wie wir arbeiten, und die Organisation der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber ist nicht mehr vergleichbar mit dem Industriezeitalter. Aus diesen Gründen muss die Umsetzung der Sozialpartnerschaft auf eine neue Basis gestellt werden. Anlässlich des Tags der Arbeit unterbreiteten Peter Grünenfelder, Patrick Schnell und Mario Bonato Reformvorschläge für eine zeitgemässe Umsetzung der Sozialpartnerschaft.
Liberaler Reformvorschlag 1
Das Arbeitsgesetz ist flexibler zu gestalten und an die reale Arbeitspraxis anzupassen.
Gewinnt die Plattformarbeit zukünftig an Bedeutung, sollte mit dem «selbständigen Angestellten» eine neue Rechtsform geschaffen werden, um beispielsweise im Bereich der Plattformökonomien einen pauschalen, weniger umfangreichen und auf Freiwilligkeit beruhenden Sozialversicherungsschutz einzuführen. Die Abdeckung enthält die AHV, den Mindestbeitrag an die Berufsvorsorge (ab dem ersten Franken und ohne Koordinationsabzug) sowie eine minimale Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit oder Unfall. Da selbständige Angestellte über den Umfang der Arbeit entscheiden können (z.B. indem sie sich nicht auf der Plattform einloggen), soll das Risiko der Arbeitslosigkeit nicht gedeckt werden. Gleichzeitig würde die Beitragspflicht an die ALV entfallen (vgl. Adler und Salvi 2017).
Strafverfahren gegen Serge Aerne eingestellt
Die SJA-Holding im Besitz von Serge Aerne hat eine Pressemitteilung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Aerne in Sachen Phoenix-Pensionskasse publiziert. Darin wird festgehalten:
Weg frei für Schadenersatzforderung gegen die Schwyzer Kantonalbank und die von ihr beherrschte Assurinvest AG (Pensionskassenverwaltungsgesellschaft der Phoenix Pensionskasse)
- Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau stellt sämtliche Strafverfahren gegen den Gründer der Phoenix Pensionskasse ein.
- Gründer der Phoenix Pensionskasse, Serge Aerne, wird durch ein von der KPMG erstelltes Gutachten im Pensionskassen Skandal vollständig entlastet.
- Schwyzer Kantonalbank und die von ihr beherrschte Assurinvest AG mit Fortführung der Schadenersatzforderungen konfrontiert.
- Serge Aerne und der Stiftungsrat der Phoenix Pensionskasse fordern Schwyzer Kantonalbank und die kantonale Aufsichtskommission (KRAK/Kanton Schwyz) auf, eine umfassende Untersuchung einzuleiten und die Ergebnisse transparent und öffentlich zugänglich zu machen.
Neuer Leiter Kapitalanlagen bei der PKE
Als neuen Leiter Kapitalanlagen und Mitglied der Geschäftsleitung konnte die PKE Marcel Jörger verpflichten. Der 48-jährige diplomierte Finanzanalytiker und Vermögensverwalter verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in leitenden Funktionen im Asset Management. Er war zuletzt stv. Anlagechef bei der Profond. Er wird ab dem 1. September 2022 für die PKE tätig sein.
Nach über 13 Jahren erfolgreicher Tätigkeit als Leiter Kapitalanlagen und Mitglied der Geschäftsleitung wird Rolf Ehrensberger die PKE Ende Juli 2022 auf persönlichen Wunsch verlassen, um neue Ziele zu verfolgen.






