pw. Die SGK-S hat zu ihren Beschlüssen zur BVG-Revision einen erläuternden Bericht und Übersichtstabellen zu den diversen Modellen publiziert. In der abschliessenden Beurteilung verwendet die SGK-S den Begriff “vorteilhaft” in sehr eigenmächtiger Weise. Der geneigte Leser erkennt aber rasch: je vorteilhafter ein Modell ist, umso teurer ist es auch. Man lese das im Original:

Mit der Senkung der Eintrittsschwelle auf 17’208 Franken wären rund 140’000 Personen10 neu BVGversichert. Der lohnproportionale Koordinationsabzug stärkt den BVG-Sparprozess von Versicherten mit tieferen Löhnen (bis 50’000 Franken Jahreslohn) deutlicher als die Modelle Bundesrat und Nationalrat.

Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge zugunsten der Übergangsgeneration würden es erlauben, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen und über ein Jahreseinkommen von bis zu 100’380 Franken verfügen, angemessen zu kompensieren. Bei rund 70 % der Erwerbstätigen beträgt das Jahreseinkommen weniger als 100’380 Franken, und sie hätten somit Anspruch auf den vollen Rentenzuschlag.

Rund 18 % der Versicherten (Personen mit einem Lohn zwischen 100’380 und 143’400 Franken) würden einen Teilrentenzuschlag erhalten. Die verbleibenden 12 % beziehen einen Lohn von über 143’400 Franken und hätten keinen Anspruch auf einen Rentenzuschlag.

In Bezug auf die flankierenden Massnahmen für die Übergangsgeneration bleibt das Modell des Bundesrats das vorteilhafteste, da alle Versicherten der Übergangsgeneration unabhängig von Lohn und Leistungen ihrer Vorsorgeeinrichtung Anspruch auf einen lebenslangen Rentenzuschlag hätten.

Das Modell des Nationalrats ist am restriktivsten: Nur 35 % bis 40 % der Versicherten der Übergangsgeneration würden eine Rentenerhöhung erhalten, wobei die konkrete Höhe von den Leistungen ihrer Vorsorgeeinrichtung abhängt.

Das Modell der SGK-S kommt dem Modell des Bundesrats nahe und ist deutlich vorteilhafter als das Modell des Nationalrats, da es 88 % der Versicherten der Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag ermöglichen würde.

  Bericht SGK-S