Metzger Jenzer als Vorbild
SRF berichtet in einem Beitrag der Tagesschau über die verbesserten Leistungen der Altersvorsorge durch die Senkung des Koordinationsabzugs. Die TV-Redaktoren sind begeistert.
BVG-Reform: Wirtschaft akzeptiert Mehrkosten
Die NZZ geht der Befindlichkeit der Wirtschaft bezüglich der BVG-Reform nach. Gemäss Einschätzung von Hansueli Schöchli scheint sie bereit, die hohen Mehrkosten zu akzeptieren. Der Arbeitgeberverband hüllt sich in Schweigen.
Gemäss den jüngsten Rauchzeichen dürften die bürgerlichen Parteien eine solche Reform trotz erheblichen Mehrkosten am Ende schlucken. Ein grosses Fragezeichen war aber lange Zeit das Gewerbe. Der Gewerbeverband hatte sich wiederholt kritisch geäussert. In einer Referendumsabstimmung hätte eine Vorlage gegen den Widerstand der Linken und des Gewerbes wenig Chancen. Doch plötzlich sind aus dem Gewerbeverband neue Töne zu vernehmen.
Die Vorlage der Sozialkommission des Nationalrats wäre «verkraftbar», sagt Kurt Gfeller. Er ist Vizedirektor des Gewerbeverbands und zuständig für die Sozialpolitik. Die Nationalratskommission sei den Gewerbeanliegen entgegengekommen. Grund für diese Einschätzung: Die vorgesehene Halbierung des nichtversicherten Lohnteils führt bei den tieferen Einkommen zu einer kleineren Kostenerhöhung als das Modell des Ständerats, der den nichtversicherten Teil auf 15 Prozent des Lohns beschränken wollte. (…)
AHV 21 und die Folgen
Auf HZ-Insurance beschreibt Gertrud Bollier, Geschäftsführerin der gebo Sozialversicherungen AG und IfFP-Dozentin, die mit der Reform verbundenen Aenderungen. Ein wenig beleuchtetes Thema bildet die Beitragszahlung bei Fortführung einer Erwerbstätigkeit nach Alter 65. Bollier schreibt dazu:
Erwerbstätige im Rentenalter haben weiterhin einen Freibetrag von mtl. CHF 1400.–/Arbeitsverhältnis; Übersteigendes ist AHV/IV/EO-beitragspflichtig und grundsätzlich nicht rentenbildend. Wer weiterhin erwerbstätig ist, hat jedoch die Möglichkeit einmal innerhalb von fünf Jahren ab Erreichen des Referenzalters eine Neuberechnung der Rente (unter Miteinbezug der entsprechenden Beiträge) zu verlangen. Weiter besteht die Möglichkeit, zur Erhöhung des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens im Rentenalter auf den Freibetrag zu verzichten.
Es gibt hier zwei Möglichkeiten, für eine Anpassung der Rente durch im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen:
- Neuberechnung der Rente, was zu einer Rentenerhöhung – höchstens bis zur Maximalrente der jeweiligen Rentenskala – führt.
- Schliessen von Beitragslücken mit Beitragszeiten im Rentenalter. Dazu müssen die im Rentenalter entrichteten Beiträge höher sein als der Mindestbeitrag (zurzeit CHF 514.– pro Kalenderjahr) und das im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen mindestens 40 Prozent des durchschnittlich in der aktiven Zeit (vom 21. Altersjahr bis zum 31.12. vor dem Erreichen des Referenzalters) ausmachen.
Compenswiss mit -12,8% Rendite
Der compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst 2022 mit einer negativen Performance von -12.85% ab. Die durchschnittliche Nettorendite über die letzten zehn Jahre erreicht 2.40%. Insgesamt betrug das verwaltete Vermögen per Ende 2022 37’282 Millionen Franken, gegenüber 40’882 Millionen Franken im Vorjahr.
Mit der Reform AHV 21, die im vergangenen September von Volk und Ständen angenommen wurde und im Januar 2024 in Kraft treten wird, soll das finanzielle Gleichgewicht der AHV um sieben bis acht Jahre gesichert werden.
Sozialausgaben auf hohem Niveau
BFS. 2021 beliefen sich die Sozialleistungen in Europa auf 15 600 Franken pro Kopf (in Kaufkraftparitäten, KKP, Medianwert). Im europäischen Vergleich lagen die Sozialausgaben der Schweiz auf einem hohen Niveau (23 900 Franken KKP pro Kopf), vergleichbar mit jenem anderer Länder wie Österreich, Dänemark (je 23 100 Franken KKP pro Kopf) oder Deutschland (23 600 Franken KKP pro Kopf).
Die Sozialleistungen der Schweiz machten 27,9% des BIP aus und lagen damit 2,2 Prozentpunkte über dem europäischen Median (25,7% des BIP). Die Ausgaben für Sozialleistungen in Prozent des BIP waren in den Nachbarländern höher als in der Schweiz (Frankreich: 33,3%; Österreich: 31,8%; Italien: 31,5%; Deutschland: 31,0%).
Vernachlässigte Startups?
Risikokapitalfonds in Europa haben laut Erhebungen im langfristigen Mittel Anlagerenditen von über 12 Prozent pro Jahr erzielt. Schweizer Pensionskassen haben sich bisher davon kaum beeindrucken lassen – weshalb die Idee eines staatlichen Anschubs salonfähig geworden ist. Die gezeigten Renditen beschönigen aber das Bild, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ und dabei konkret auf die Strategie der Manor-PK eingeht.
Positive Erfahrungen meldet die Pensionskasse der Warenhausgruppe Manor. Sie ist relativ aktiv in «alternativen Anlagen». Zu diesem Segment zählen etwa Hedge-Funds (ein Sammelbegriff für viele unterschiedliche Fonds mit eher hohen Risiken) sowie Vehikel für Anlagen in nicht börsenkotierte Firmen (Private Equity). Zu Private Equity zählen auch Venture-Fonds.
Die Manor-Pensionskasse verwaltet Vermögen von etwa 1,8 Milliarden Franken. Der Richtwert des Anteils für Private Equity beträgt 4,5 Prozent – was etwa dem Doppelten des Branchenmittels entsprechen dürfte. Rund ein Fünftel der Private-Equity-Anlagen bei der Manor-Pensionskasse liegt in Venture-Fonds. Seit 1999 investiere man in Private Equity via globale Dachfonds, sagt der Geschäftsführer Martin Roth. Er ist seit 2022 auch Präsident des Pensionskassenverbands.
Wo wohnen im Alter?
UBS hat einen Bericht zu Fragen von Wohnort, Steuern und Pensionierung verfasst. Kurz zusammengefasst heisst es:
- Ein Umzug zum Zeitpunkt der Pensionierung kann für die Haushaltsfinanzen einen grossen Unterschied machen. Bisher wurde diese Möglichkeit relativ wenig genutzt, sie dürfte in Zukunft aber an Bedeutung gewinnen.
- Aus finanzieller Sicht sind die Immobilienpreise, Steuern und übrigen Lebenshaltungsausgaben massgebend für die Attraktivität einer Gemeinde als Ruhestandsort.
- Über das höchste Gesamtvermögen zehn Jahre nach der ordentlichen Pensionierung verfügt, wer sich in der Ostschweiz, im Tessin oder in Teilen der Nordwest und Zentralschweiz niederlässt.
Der Staat – ein grosszügiger Arbeitgeber
Wer in der Verwaltung arbeitet, verdient mehr als in der Privatwirtschaft. Der durchschnittliche Jahreslohn in der Bundesverwaltung beträgt rund 120’000 Franken für eine Vollzeitstelle. In der Privatwirtschaft beträgt der Durchschnittslohn 90’000 Franken. Doch jetzt gibt eine Lohnstudie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) einen präziseren Einblick in die unterschiedlichen Lohnstrukturen.
Die Autoren der Studie verglichen dabei «statistische Zwillinge», also Personen mit dem gleichen Alter, Geschlecht, Ausbildung und weiteren identischen Merkmalen miteinander. Die Resultate zeigen: Im Mittel verdient ein Bundesangestellter rund 14’000 Franken oder 12 Prozent mehr als sein «statistischer Zwilling» in der Privatwirtschaft. Damit erhält er quasi einen 14. Monatslohn. Eine solche Lohnprämie der Bundesangestellten – in der Forschung als Public-Private-Pay-Gap beschrieben – bleibt nicht ohne Folgen für den Arbeitsmarkt. Der «Nebelspalter» hat mit dem Mitautor und Direktor des IWP, Prof. Christoph Schaltegger über die Folgen gesprochen. Auszüge:
In der Vergangenheit war zu lesen, dass gerade Bundesangestellte von einer automatischen Lohnerhöhung profitieren. Welche Rolle dürfte dies spielen?
Wir kennen nur das Gesamteinkommen und können keine Rückschlüsse ziehen, inwiefern diese auf automatische Lohnerhöhungen zurückgehen. Mit Einführung des New Public Management hat die Bundesverwaltung versucht, Kriterien zur Produktivitätsmessung ihrer Mitarbeitenden anzulegen. Dem Bund sollte damit ein unternehmerischer Anstrich verpasst werden. Daran geknüpft sind Lohnerhöhungen der Bundesangestellten.
UBS PK-Performance Februar 23
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Januar insgesamt eine durchschnittliche Performance von 2,61% nach Gebühren. Seit Messbeginn 2006 steht die Rendite bei 65,33%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen lag im letzten Monat bei 3,56 Prozentpunkten. Alle Vorsorgeeinrichtungen verzeichneten ein positives Ergebnis. Das beste (4,07%) und schlechteste (0,51%) Ergebnis lieferten die kleinen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von weniger als CHF 300 Mio. Die Bandbreite der mittleren Pensionskassen mit verwalteten Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. war mit 1,61 Prozentpunkten am kleinsten.
Migros PK mit -5,6% Rendite, Umstellung auf Beitragsprimat
Die MPK erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine Anlagerendite von -5.6%. Die Strategievorgabe konnte um 1.6 Prozentpunkte übertroffen werden. Die Vermögensdiversifikation mit einer hohen Gewichtung von Immobilien- und Infrastrukturanlagen konnte die hohen Verluste auf den Nominalwerten und den Aktien teilweise kompensieren und das Risiko-Ertragsverhältnis positiv beeinflussen. Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 2011,9 Mio. Franken, wodurch der Deckungsgrad auf 124.5% (-9.4 Prozentpunkte) sank.
Insgesamt reduzierten sich die Kapitalanlagen um 2,1 Mrd. auf 27,6 Mrd. Franken. Hiervon entfallen 32.6% auf die Nominalwerte und 25,2% bzw. 40.2% auf die Aktien und Immobilienanlagen. In Gold sind 2,0 % des Anlagevermögens investiert. Der Verwaltungsaufwand pro versicherte Person beträgt 99,1 Franken und die Vermögensverwaltungskosten liegen bei 4,5 Rappen pro 100 Franken Vermögensanlagen. Der Versichertenbestand betrug Ende 2022 80’200 Personen (800 Personen weniger als im Vorjahr), davon waren unverändert 29’300 Rentenbezüger.
CS PK-Index Januar 2023
CS. Im Januar legt der Pensionskassen Index um 5,20 Punkte bzw. 2,76% zu. Per 31. Januar 2023 steht der Index bei 193,82 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im Januar ist den Aktien (+1,95%) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag von Aktien Ausland beträgt 1,21% und derjenige der Aktien Schweiz 0,74%. Die Anlageklassen Obligationen (+0,66%), Immobilien (+0,08%) und Alternative Anlagen (+0,05%) haben mit positiven Renditebeiträgen das Monatsergebnis zusätzlich erhöht. Die restlichen Anlagekategorien waren unauffällig.
Durchblick bei den drei Säulen
Die Zeitschrift “Schweizer Monat” hat in Zusammenarbeit mit Valitas eine Beilage zum Thema Altersvorsorge und Sozialversicherung zur Februarausgabe herausgegeben.
Dabei wird auch allerhand Kritik am herrschenden System geübt. Adriano Lucatelli, Gründer und CEO des Fintech-Unternehmens
Descartes, etwa träumt von einer individualisierten und digitalisierten Vorsorge nach amerikanischem Vorbild. In seinem Beitrag schreibt er:
Mit digitalen Lösungen lässt sich eine Optimierung des Portfolios hinsichtlich Lebensphase und Alter kostengünstig und effizient bewerkstelligen. Es ist keine Rocket Science. In dieser Hinsicht ist das Schweizer Pensionskassensystem ein ziemlicher Horror. Finanzwirtschaftlich gesprochen: Die Stiftungsräte oder ihre Beauftragten maximieren nicht den Erwartungswert des Alterskapitals eines 30-Jährigen bei der Pensionierung. Sie maximieren den Erwartungswert des Alterskapitals des durchschnittlichen Versicherten ihrer Pensionskasse.
Pensionskassen und Nachhaltigkeit
Kurt Speck befasst sich in der Handelszeitung mit dem Thema Nachhaltigkeit bei der Vermögensverwaltung von Pensionskassen.
SGB: “Teure Abbauvorlage”
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zu den Entscheiden der SGK-N zur BVG-Reform:
Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitnehmende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.
Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Franken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform höhere Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.
Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weniger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.
“Die nächste Rentenreform ist einen grossen Schritt weiter”
Der bürgerliche Schulterschluss scheint zu halten: Die Reform der beruflichen Vorsorge soll in der Märzsession abgeschlossen werden. SVP allerdings mit Vorbehalten. Bundeshausredaktor Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
Und wieder zeichnet sich dieselbe Konstellation ab wie bei der AHV: Die Linke kämpft gegen das geschlossene bürgerliche Lager inklusive GLP. Die Gewerkschaften haben bereits das Referendum angekündigt, obwohl noch unklar ist, wie die Vorlage genau aussieht. Im Zentrum steht die Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes, der über die Höhe neuer Renten entscheidet. Der Satz soll mit Blick auf Anlagerenditen und Lebenserwartung von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Die meisten Pensionskassen haben schon lange tiefere Sätze, weil ihre Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Umstritten ist die Frage, ob die Reduktion nur für die unmittelbar betroffenen Versicherten kompensiert werden soll oder darüber hinaus. Wie die Kommissionsentscheide zeigen, dürften sich in diesem Streitpunkt innerhalb des bürgerlichen Lagers diejenigen Kräfte durchsetzen, die eine «sozialere» Lösung fordern. Die Mehrheit will in der 15-jährigen Übergangsphase mehr Rentenzuschläge verteilen als vom Nationalrat letztes Jahr beschlossen. Die Kommission übernimmt hier den Vorschlag des Ständerats.





