BVG-Reform: Gewinner und Verlierer
Das BSV hat eine Auswertung publiziert, welche die Gewinner (höhere reglementarische Renten) und die Verlierer (tiefere Renten) in Franken pro Monat für die vorliegenden Kompensationsmodelle gemäss BR, NR, SR und SGK-N grafisch leicht lesbar darstellt.
Die Ausgleichsmodelle setzen sich aus der Kombination der Verstärkung des Sparprozesses im Obligatorium (langfristige Massnahmen) und Rentenerhöhungen/-zuschläge für die Übergangsgeneration (kurzfristige Massnahmen) zusammen.
Die zugrunde gelegten Parameter sind das Alter im Jahr des Inkrafttretens der Reform, der Bruttolohn des Versicherten und der Umhüllungsgrad (Anteil Ueberobligatorium) der PK des Versicherten.
Das ideale Kompensationsmodell sollte weder Gewinner noch Verlierer kennen, da die Revision ursprünglich nicht zur Leistungsverbesserung gedacht war und andererseits die Leistungen im Bereich des Obligatoriums und darüber hinaus auch nicht verringert werden sollten.
BVG-Reform: Differenzbereinigung im Nationalrat
Das Sekretariat des Nationalrats hat Unterlagen zur Differenzbereinigung bei der Beratung der BVG-Reform publiziert. Die Beratung findet am 28. Februar statt. Aufgelistet werden die einzelnen Blöcke mit den jeweiligen Minderheitsanträgen. Von besonderem Interesse sind die diversen Anträge, welche Festhalten an den Beschlüssen des Nationalrats (Erstrat) fordern. Sie dürften im Zentrum der Diskussion stehen.
UBS Vorsorgeindex
UBS. • Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz bleibt im zweiten Halbjahr 2022 negativ, wenn auch
weniger stark als noch im ersten Halbjahr.
• Die Subindizes Demografie und Finanzen halten den Gesamtindex im roten Bereich.
Die geringe Geburtenanzahl einerseits sowie die Unsicherheit und Volatilität an den
Finanzmärkten andererseits sind die Haupttreiber.
• Der Subindex Wirtschaft verliert zwar an Schwung, ist aber immer noch leicht positiv.
Das Reformbarometer tritt seit Langem wieder sichtbar positiv in Erscheinung.
Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz steht 2022 durchwegs im negativen Bereich. Den Tiefpunkt des zweiten Quartals hat er allerdings hinter sich gelassen.
Vor allem die demografische Entwicklung und die volatile Lage an den Finanzmärkten erwiesen sich als die dominanten Negativfaktoren. Nachdem die Geburtenrate 2021 deutlich höher ausfiel, als der Trend vermuten liess, war 2022 eine Umkehrreaktion zu sehen. Gleichzeitig schreitet die Alterung weiter voran. Die Finanzmärkte waren 2022 von einer lange nicht mehr gesehenen Unsicherheit und Volatilität geprägt, was Faktoren wie den anhaltend hohen Inflationszahlen, dem späten Handeln der Zentralbanken, der restriktiver werdenden Geldpolitik und dem Krieg in der Ukraine zuzuschreiben ist.
Generationentafeln und höherer technischer Zins
Die Basellandschaftliche Pensionskasse wechselt die technischen Grundlagen: Ab der Jahresrechnung 2022 nutzt die blpk Generationentafeln (VZ 2020). Gleichzeitig erhöht sie den technischen Zins von 1,75 auf 2,25 Prozent. In der Jahresrechnung 2021 bildete sie dafür eine Rückstellung von 253 Mio. Franken. Die Umstellung ist damit vorfinanziert und wirkt sich nun positiv auf den Deckungsgrad der Kasse aus.
Parallel zum Umstieg auf das andere Tafelmodell erhöht die blpk den technischen Zins. Bisher lag er bei 1,75 Prozent. Für die zunehmende Lebenserwartung musste die blpk beim Modell der Periodentafeln eine Rückstellung von 0,5 Prozent pro Jahr bilden. Bei Generationentafeln braucht es diese Rückstellung nicht mehr. Die Kasse hebt den technischen Zins deshalb auf 2,25 Prozent.
Der Umwandlungssatz bleibt unverändert. Der provisorische Deckungsgrad der Gesamtkasse beträgt trotz negativer Performance (-9,6%) per Ende 2022 103,9 Prozent. Alle Vorsorgewerke haben eine Überdeckung.
Hypozinsen auf der Spur der Staatsanleihen
Die Kosten für die Finanzierung von Wohnraum in der Schweiz haben im Februar einen kräftigen Satz nach oben gemacht. Nach einem ersten Anstieg zu Beginn des Jahres zogen die Hypothekarzinsen über alle Laufzeiten nun noch kräftiger an. Alle von «Finanz und Wirtschaft» monatlich beobachteten zwölf Anbieter hoben ihre Richtwerte erheblich an, um jeweils fast 0,30 Prozentpunkte im Schnitt.
Mit einer Laufzeit von zwei Jahren erreichten die Zinsen einen Schnitt von 2,64% und damit einen neuen Rekord seit 2015. Die fünf- und zehnjährigen Zinsen liegen nur knapp unter ihren jeweiligen Höchstständen von November 2022: aktuell bei 2,73% und 2,93%. Die Zuwächse sind stärker als im Januar, als die Hypothekarzinsen auch schon gestiegen waren.
Wie viel für eine sorglose Pensionierung?
In einer weltweiten Bloomberg-Umfrage rechnen viele Anlagesparer damit, dass sie 3 bis 5 Millionen Dollar Altersguthaben brauchen werden. Experten sagen in einem Cash-Beitrag, wie sie das Erfordernis in der Schweiz einschätzen.
Die Kosten im Alter dürfen nicht unterschätzt werden. Zudem befasst sich immer noch ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung recht wenig mti diesem Thema. Doch 3 Millionen Franken Alterguthaben wären im Moment mehr als genug. Pensionskassenspezialist André Tapernoux vom Beratungsunternehmen Keller Experten rechnet vor: «Bei einem Bedarf von 100’000 Franken im Jahr, bei 30’000 Franken AHV-Beitrag, müssen 70’000 Franken jährlich zur Verfügung stehen.» Ziehe man den aktuell realistischen Umwandlungssatz von 5 Prozent heran, wären in also etwa 1,5 Millionen Franken Vermögen – Pensionskasse und weitere Vermögenswerte – notwendig.
“Die wichtigste Stellschraube ist das Rentenalter”
Prof. Monika Bütler zeigt auf, wo das Hauptproblem der Altersvorsorge steckt. Aufzeichnung eines Podiumsgesprächs des Schweizer Monats.
Rentner-Paradiese
Die Handelszeitung hat die zehn (steuerlich) attraktivsten Lände für Rentner aufgelistet. An der Spitze steht Monaco, das allerdings hohe Hürden vorlegt und nur für Reiche eine Option bietet. Man denke Vasella. Es folgen Portugal, Dubai, Thailand, die Philippinen und eine Reihe mittel- und südamerikanischer Länder.
GLP-NR Mettler im SoBli-Interview
Die Berner GLP-Nationalrätin Melanie Mettler hat dem Sonntags-Blick ein Interview zur laufenden BVG-Revision gegeben. Sie verteidigt die geplante Lösung gegen die Referendumsdrohung von Links. Auszüge.
Frau Mettler, die durchschnittliche AHV-Rente beträgt 1800, die durchschnittliche Pensionskassenfente 1700 Franken. Könnten Sie von diesen Beträgen leben?
Melanie Mettler: Ich könnte schon davon leben, aber ich habe auch relativ tiefe Fixkosten. Und das ist ein wichtiger Punkt: 40 Prozent der reichsten Haushalte in der Schweiz sind Rentnerhaushalte, die nach Abzug aller Fixkosten inklusive Steuern und Gesundheitskosten noch 5000 bis 9000 Franken pro Monat zur freien Verfügung haben. Eine grosse Zahl von Rentnerinnen und Rentnern steht also auf der Sonnenseite des Lebens. Durchschnittszahlen sagen wenig über die Realität aus.
Trotzdem nochmals eine solche Zahl: Frauen beziehen im Durchschnitt ein Drittel weniger Rente als Männer. Die Linke sagt, dass die Situation der Frauen durch die geplante BVG-Reform kaum besser würde.
Da widerspreche ich vehement. Die Frauen profitieren enorm von der Auflösung des Reformstaus. Heute gibt es verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit, die vom System der zweiten Säule benachteiligt werden. Teilzeitpensen und tiefe Einkommen sind schlecht versichert. Davon sind besonders Frauen betroffen. Die Reform korrigiert diese Fehler grösstenteils. In allen zur Diskussion stehenden Varianten sind Frauen mit der Reform besser versichert als ohne.
75 Jahre AHV, 50 Jahre drei Säulen
Werner C. Hug hat in der Gewerbezeitung einen Beitrag zu Entstehung und Entwicklung des 3 Säulen-Systems publiziert. Dabei entwickelt er eine These, wie unsere Sozialversicherung auf die bestehenden und absehbaren Herausforderungen effizient reagieren kann. Eine entscheidende Rolle kommt seiner Ansicht nach den Arbeitgebern zu.
Soll das bis anhin erfolgreiche Dreisäulenkonzept weitergeführt werden, kann dies nur über die Rückführung der sozialen Verantwortung an die Unternehmer, an die paritätische Verwaltung in der Pensionskasse geschehen. Ein künftiges einfaches Rahmengesetz, das den Vorsorgeeinrichtungen wieder mehr Spielraum bietet, das die Konzernführer zu einem nachhaltigen stakeholder-value führt, wie das in der Mehrzahl der KMU noch praktiziert wird, dürfte zielführender sein als eine zunehmende Bürokratisierung, Verstaatlichung und externe Finanzierung der beiden tragenden Säulen.
Der neuen Arbeitswelt – weniger, kürzer, länger, unterbrochen arbeiten – passt sich die 2. Säule flexibler an. Geringe Lohneinkommen unterschiedlichen Ursprungs werden in Sozialpartnerschaft über private Institutionen einfacher in die Altersvorsorge integriert als über staatliche Organe. Altersarmut kann effizienter über EL bekämpft werden.
Vernehmlassung: Erweiterung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf, den die Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen ausgearbeitet hat. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 26. Mai 2023.
Neue Ungerechtigkeiten
Vera Kupper Staub, Präsidentin der OAK, kommentiert in einem Interview mit den CH-Medien die aktuellen Vorschläge des Parlaments zur BVG-Revision. Auszüge.
Für Versicherte, die bald in Rente gehen, braucht es eine kurzfristige Massnahme.
Genau, die sogenannte Übergangsgeneration hat nicht genügend Zeit, um ausreichend Altersguthaben anzusparen. Für sie braucht es eine kurzfristige Lösung.
Das Parlament streitet sich über solche Rentenzuschüsse. Wieso ist es so schwierig, da eine faire Lösung zu finden?
Der grosse Streit in der Reform dreht sich um die Frage, wer während dieser Übergangsphase einen Zuschlag erhalten soll: Naheliegend wäre es, nur jene Personen, die direkt vom tieferen gesetzlichen Umwandlungssatz betroffen sind, zu entschädigen. Das wären fast ausschliesslich die Versicherten in den BVG-Minimalkassen. Aber um die Akzeptanz der Reform zu erhöhen, ist die Idee der verschiedenen Reformvorschläge, zusätzlich Personen einen Rentenzuschuss zu gewähren, die eine kleine Rente haben – unabhängig vom Grund, wieso das so ist. Nur sind das dann nicht Kompensationen, sondern Rentenverbesserungen für einen Teil dieser Übergangsgeneration.
Das halten Sie für problematisch?
Das ist ein politischer Entscheid. Man muss sich aber bewusst sein, dass die Reform im Prozess der sinkenden Umwandlungssätze relativ spät kommt. Viele Personen gingen bereits mit reduzierten Umwandlungssätzen in Pension. Ende 2021 lag der Median-Umwandlungssatz bei 5,3 Prozent. Wenn das Parlament nun entscheidet, breit Zuschüsse für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen zu verteilen und grosszügig zu sein, schafft es damit auch eine neue Ungerechtigkeit gegenüber jenen Pensionierten, die in den letzten rund zehn Jahren ohne einen solchen Zuschuss mit einer tiefen Rente in Pension gegangen sind – und zwar willkürlich ab einem bestimmten Jahrgang.
Finanziert würden die Zuschüsse überdies von den Erwerbstätigen, die man eigentlich entlasten wollte.
Ja und das geht auch nicht anders. Wichtig scheint mir darum, sich gut zu überlegen, wie «grosszügig» man sein will. Diese Zuschüsse werden ja zu einem grossen Teil wiederum von jenen Erwerbstätigen bezahlt, deren Pensionskassen bereits tiefere Umwandlungssätze haben und darum die ganze Umstellung in ihren Pensionskassen bereits mitfinanziert haben.
BVG-Reform: Unterlagen zur Beratung im NR
Die Parlamentsdienste haben die Unterlagen zur Beratung der BVG-Reform im Nationalrat in der bevorstehenden Frühjahrs-Session publiziert.
Es sind dies:
Worauf warten wir noch?
pw. Die Eidg. Kommission für Familienfragen EFKFF möchte gemäss Mitteilung “die Diskussion zu einer umfassenden Elternzeit auf nationaler Ebene mit einem paritätisch aufteilbaren Modell stärken.” Sie argumentiert: “Eine nationale Elternzeit unterstützt die Arbeitsmarktpartizipation der Mütter und wirkt sich positiv auf die Familien und die Gesellschaft aus.
Die EKFF setzt in ihrem Modell die gemeinsame Betreuungsverantwortung der Eltern ins Zentrum. Sie plädiert wie bereits im Jahr 2010 für 22 zusätzliche Wochen zu den heutigen 16 Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubswochen.” 16 plus 22 macht bekanntlich 38. 38 Wochen “Elternzeit”.
Oeko-Kritik an Compenswiss
Der Tages-Anzeiger kritisiert das Verhalten des AHV-Ausgleichsfonds, dessen Vertreter nur an die Aktionärsversammlungen von Schweizer Firmen gehen. Zudem sei “ein Teil der AHV-Beiträge in heikle Bereiche investiert. Auf der vom TA erstellten Liste sind neben fossilen Energien und Autos auch Tabak, Amazon, Fleisch und Atomkraft aufgeführt – alles heikel. Im Artikel wird ausgeführt:
«Ungefähr ein Viertel unserer Anlagen sind in Aktien», sagt er. «Wir gehen aber nur bei den Schweizer Firmen an die Generalversammlung. Sie machen etwa 4 Prozent unseres gesamten Portfolios aus.» Dessen Volumen betrug Ende 2022 total 34,6 Milliarden Franken.
Mehr als die Hälfte davon ist in Obligationen angelegt, hinzu kommen 14,1 Prozent Immobilien-Anlagen. Der Zweck des Fonds ist, Geld nachzuschiessen, sollte das Umlageergebnis der drei Sozialversicherungen der ersten Säule ins Negative drehen, was aktuell jedoch nicht der Fall ist.
Sich an GVs von ausländischen Firmen zu engagieren, sei zu aufwendig, begründet Breval das Verhalten seines Fonds. Oft reiche zudem die Zeit nicht aus, um sich auf ausländische GVs vorzubereiten, die Informationen kämen meist zu kurzfristig. Weiter tendiere der Einfluss gegen null, wenn ein Schweizer Anleger einen ausländischen Grosskonzern beeinflussen wolle.





