“Die nächste Rentenreform ist einen grossen Schritt weiter”
Und wieder zeichnet sich dieselbe Konstellation ab wie bei der AHV: Die Linke kämpft gegen das geschlossene bürgerliche Lager inklusive GLP. Die Gewerkschaften haben bereits das Referendum angekündigt, obwohl noch unklar ist, wie die Vorlage genau aussieht. Im Zentrum steht die Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes, der über die Höhe neuer Renten entscheidet. Der Satz soll mit Blick auf Anlagerenditen und Lebenserwartung von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Die meisten Pensionskassen haben schon lange tiefere Sätze, weil ihre Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Umstritten ist die Frage, ob die Reduktion nur für die unmittelbar betroffenen Versicherten kompensiert werden soll oder darüber hinaus. Wie die Kommissionsentscheide zeigen, dürften sich in diesem Streitpunkt innerhalb des bürgerlichen Lagers diejenigen Kräfte durchsetzen, die eine «sozialere» Lösung fordern. Die Mehrheit will in der 15-jährigen Übergangsphase mehr Rentenzuschläge verteilen als vom Nationalrat letztes Jahr beschlossen. Die Kommission übernimmt hier den Vorschlag des Ständerats.
BVG-Reform: Nationalrat in Richtung Ständerat
SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist in der Differenzbereinigung zur BVG-Reform in zentralen Punkten den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Insbesondere bei den Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sieht sie im Modell des Ständerates eine mehrheitsfähige Kompromisslösung. Eine gewichtige Differenz verbleibt bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.
Gestützt auf die an der letzten Sitzung in Auftrag gegebenen Berichte und Berechnungen der Verwaltung hat die Kommission die erste Runde der Differenzbereinigung bei der BVG-Reform (20.089) abgeschlossen. Sie hat erneut bekräftigt, dass eine ausgewogene Reform mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verabschiedet werden soll. Trotz in letzter Zeit gestiegener Leitzinsen sei eine solche unumgänglich. Im Bestreben einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu zimmern, hat sich die Kommissionsmehrheit dabei in vielen Punkten der Lösung des Ständerates angeschlossen.
BVG-Reform aus Sicht der Versicherer
In der Handelszeitung sind die fünf für die Assekuranz zentralen Aspekte der laufenden BVG-Reform zusammengefasst.
Senkung des Mindestumwandlungssatzes
Der SVV begrüsst die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt. Der Satz von 6,8 Prozent ist deutlich zu hoch; der korrekte Wert, damit das angesparte Kapital bis ans Lebensende ausreicht, liegt gemäss Experten in der Grössenordnung von 5 Prozent.
Im Rahmen des BVG muss deshalb heutzutage das Altersguthaben für jeden Neurentner um über einen Drittel aufgestockt werden. Pro 100’000 Franken Altersguthaben müssen somit mindestens 33’300 Franken zusätzlich bereitgestellt werden, um die Altersrente von 6’800 Franken zu finanzieren.
Beton und andere Hindernisse
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Drohung von SGB-Präsident Maillard, das Referendum gegen die BVG-Reform zu ergreifen, auch wenn das Geschäft im Parlament noch gar nicht durchberaten ist. Aktuell ist die SGK-N mit der Reform beschäftigt.
Der Gewerkschaftspräsident Pierre- Yves Maillard hat im «Blick» schon vor dem Ende der Parlamentsdebatten das Referendum angekündigt. Das nennt man Beton. Das Grundproblem der Linken mit der zweiten Säule: Man spart hier für sich selber, und das erschwert versteckte Umverteilungen von oben nach unten und von Jung zu Alt. In der AHV ist das Versteckspiel leichter.
Die Pensionskassenreform hat nur eine Chance, wenn sich die Bürgerlichen zusammenraufen. Die Senkung des Rentenminimums könnte man aber angesichts der unsäglichen Debatte zu «Kompensationen» getrost fallenlassen. Ein Scheitern schon im Parlament wäre nicht «schlimm»: Das gesetzliche Rentenminimum gilt nur für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge, und die meisten Pensionskassen haben genügend überobligatorisches Kapital, um mit einer Mischrechnung mathematisch angemessene Renten zu zahlen.
Wer dies nicht kann, müsste ohne Reform die überhöhten Rentengarantien mit Beitragserhöhungen finanzieren: das wäre das kleinere Übel als viele der diskutierten neuen Quersubventionen. Eine Reform könnte sich auf die Ausweitung der beruflichen Vorsorge auf tiefere Einkommen beschränken. Damit wären vermehrt auch Teilzeitbeschäftigte abgedeckt. Das klingt populär, und das kann man wollen. Doch das erfordert zusätzliche Lohnabzüge bei den Betroffenen. Solange das Gewerbe wegen der Kosten eine solche Minireform ablehnt, wird auch daraus kaum etwas werden.
Zinslose FZ-Gelder der Auffangeinrichtung
BSV. Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung für drei Jahre das Recht eingeräumt, bei einer Unterschreitung des Deckungsgrades von 105% maximal 10 Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie anzulegen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Regelung um weitere vier Jahre zu verlängern.
Die Auffangeinrichtung muss die Höhe dieser Gelder garantieren. Sie selber legt diese Gelder an den Finanzmärkten an. Aufgrund der positiven Zinsen ist dies aktuell möglich. Angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung erleichtert es aber ihre Aufgabe, wenn sie diese Gelder bei Bedarf risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. In der Vernehmlassung hat sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für diese Massnahme ausgesprochen.
Kooperation von Lombard Odier mit Pensexpert
In rascher Folge vernetzt sich der Luzerner Vorsorge-Spezialist Pensexpert mit Privatbanken. Nun konnte ein grosses Genfer Institut als Partner gewonnen werden. Finews schreibt:
Lombard Odier geht eine Kooperation mit Pensexpert ein, wie die Genfer Privatbank mitteilt. Die Kunden des Instituts erhalten so Zugang zu den Stiftungslösungen der Luzerner Vorsorge-Spezialistin, wie es weiter hiess. Die Verwaltung der Gelder übernimmt dabei das Anlageteam von Lombard Odier.
Die Kooperation zielt auf die 2. Säule mit der beruflichen Vorsorge, namentlich auf die Freizügigkeitsgelder wie auch auf überobligatorische Pensionskassen-Gelder von Gutverdienenden und Kadern. Andreas Arni, der Chef für das Schweizer Geschäft der Privatbank, will mit der
Partnerschaft das Angebot im Vorsorge-Bereich in der Deutsch- wie in der Westschweiz vervollständigen.
SGB: BVG-Referendum kommt
«Wir werden das Referendum ergreifen», kündigt Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard in einem Interview im Blick an. Auszüge:
Blick: Herr Maillard, bei der BVG-Reform geht es auf die Zielgerade. Am Donnerstag beschäftigt sich die nationalrätliche Sozialkommission mit dem Vorschlag des Ständerats. Bieten Sie nun endlich Hand zu einem Kompromiss?
Pierre-Yves Maillard: Wir hatten einen Kompromiss! Die Gewerkschaften haben mit den Arbeitgebern hart und fair verhandelt und eine Lösung gefunden, die der Bundesrat übernommen hat. Die bürgerlichen Parteien haben diesen Kompromiss vom Tisch gefegt. Ich werde in der Sozialkommission aber beantragen, auf den Sozialpartner-Kompromiss zurückzukommen.
Im Wissen darum, dass Sie damit scheitern. Und danach schalten Sie auf stur?
Mit dem Ständeratsvorschlag müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende jährlich drei Milliarden Franken zusätzlich an Beiträgen bezahlen. Im Gegenzug wird der Umwandlungssatz gesenkt. Das bedeutet eine generelle Rentensenkung. Das ist inakzeptabel.
“Diese Zusatzrente ist überflüssig”
Die sogenannte AHV-Kinderrente ist nicht gerechtfertigt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass Seniorenhaushalte mit Kindern heute kein allgemeines soziales Risiko darstellen, heisst es in der NZZ zu einer Studie des BSV.
Um die Frage zu klären, ob Kinder in Rentnerhaushalten ein soziales Risiko darstellen, haben die Verfasser der BSV-Studie die wirtschaftlichen Verhältnisse (Medianlöhne) von ähnlichen Haushalten, die keine Kinderrenten beziehen, verglichen.
Die Studie zeigt Erstaunliches: AHV-Rentner mit Kinderrenten sind länger erwerbstätig. Sofern sie zusammenleben, ist ihre EL-Bezugsquote mit 9,2 Prozent tiefer als die Durchschnittsquote von AHV-Rentnern (12,5 Prozent). Würde die Kinderrente wegfallen, betrüge die EL-Quote für Seniorenhaushalte mit Kindern noch 12,4 Prozent. Dies heisst nichts anderes, als dass wegfallende Seniorenkinderrenten keinen deutlich gesteigerten Bedarf an Ergänzungsleistungen auslösen würden.
Seniorenhaushalte mit Kindern stellen kein allgemeines soziales Risiko dar. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht rechtfertigt es sich seit Jahren nicht mehr, rund 25 000 pensionierte Väter im In- und Ausland zu alimentieren, deren Bedarf augenscheinlich nicht besteht. Das gut eingeführte Ergänzungsleistungsrecht, das verfassungsrechtlich zusammen mit der AHV- oder der IV-Rente den Existenzbedarf sichert, steht dort offen, wo tatsächlich Bedarf besteht.
Von Netto-Zahler zu Netto-Empfänger
Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat in den vergangenen Jahren vor allem die Schweizer Altersvorsorge gestützt. Auf längere Sicht ist indessen zu beachten, dass die Einwanderer von Nettozahlern zu Nettoempfängern werden, schreibt Michael Ferber in der NZZ. Zur Situation bei der AHV heisst es:
Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Im Jahr 2021 hatte sie Ausgaben von rund 47 Milliarden Franken. Wie das Seco in seinem 2022 publizierten Bericht zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU ausführt, tragen ausländische Staatsangehörige stark zur Finanzierung der ersten Säule des Altersvorsorgesystems bei.
Im Jahr 2019 beteiligten sich Staatsangehörige von EU- und Efta-Staaten laut Seco mit 27,1 Prozent an der Finanzierung der ersten Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems, während sie 15,2 Prozent der Gesamtsumme der individuellen Leistungen bezogen. «Über die kürzere Frist betrachtet, hat die Personenfreizügigkeit also klare Vorteile für die Finanzierung der AHV», sagt Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Tragbare Sozialpolitik beim Think-Tank Avenir Suisse.
Allerdings ist diese Rechnung unvollständig. Schliesslich sind die heutigen Lohnbeitragszahler künftige Rentner – auf Sicht von mehreren Jahrzehnten könnten sie also die AHV belasten. Dabei ist wiederum zu berücksichtigen, dass im Jahr 2021 nur 7 Prozent der EU- und Efta-Staatsangehörigen bei den Altersrenten eine Vollrente bezogen. Dies liegt daran, dass viele der Einwanderer erst im Verlauf ihres Arbeitslebens in die Schweiz gekommen sind und folglich keine volle «Beitragskarriere» aufweisen. So belasten sie die AHV im Alter auch weniger stark.
SGK-S: Ablehnung der Renteninitiative
SGK. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (22.054) zur Ablehnung zu empfehlen. Sie hat sich dabei auch mit der Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfes befasst, jedoch mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, keinen solchen auszuarbeiten.
Nach dem knappen Volks-Ja zur AHV 21 im vergangenen Herbst hält die Kommissionsmehrheit eine weitere Anpassung des Rentenalters zum jetzigen Zeitpunkt nicht für opportun. Zwar sei die Finanzierung der AHV nach 2030 weiterhin nicht gesichert, der Bundesrat sei jedoch mit der Annahme der Motion «Auftrag für die nächste AHV-Reform» (21.3462) bereits im September 2021 beauftragt worden, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. An diesem Zeitplan will die Kommission festhalten, damit die Frage der langfristigen Sicherung der Finanzierung der AHV sorgfältig geprüft werden kann. So könne vor weiteren Reformschritten auch das Inkrafttreten der mit der AHV 21 beschlossenen Anpassungen abgewartet werden.
Grosses Haus, kleine Rente. Was tun?
Wer als Rentner das eigene Haus bewohnt, aber eine zu geringe Rente bezieht, um es zu finanzieren, kann es entweder verkaufen, oder den Ausweg über eine “Reverse Mortgage” suchen. Die FuW erklärt das System.
Sollte der Verkauf der Immobilie nicht zur Debatte stehen, dann kommt eine Finanzdienstleistung ins Spiel, die im angelsächsischen Raum verbreitet ist. In der Schweiz ist sie jedoch wenig bekannt und wird auch kaum beworben: die Umkehrhypothek (Reverse Mortgage), auch Immo-Rente oder Rentenhypothek genannt.
Das Ende der fetten Immobilienjahre?
Jonathan Progin gibt in der FuW Nr. 8/23 eine Einschätzung der aktuellen Lage auf dem Immobilienjahre. Er schreibt:
Immobilienanlagen sind für Investoren seit der Zinswende nicht mehr so begehrt. Denn mit dem Leitzins der SNB sind auch die Renditen von zehnjährigen Bundesobligationen gestiegen, ein risikoloses Investment. Damit ist der Unterschied zu der durchschnittlich zu erwartenden Rendite von Immobilien kleiner geworden. Und zwar so klein, dass sich Investoren zwei- oder sogar dreimal überlegen, ob sie ihr Portemonnaie öffnen.
Die Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen liegt bei rund 1,3%, und die Risikoprämie von Renditen an Top-Wohn- lagen beträgt nur noch rund 50 Basis- punkte. Vor allem für langfristige Investoren wie Pensionskassen und Versicherer sei das «nicht interessant», sagt David Schoch, Head of Research des Immobilienberaters CBRE.
Lohndifferenz ungleich Diskriminierung
Es sei falsch, die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau einfach als Diskriminierung darzustellen, sagt die Wirtschaftsprofessorin Conny Wunsch in einem Interview der NZZ. Die offiziellen Zahlen des Bundes hält sie für übertrieben. Das Thema ist mit Blick auf die Altersvorsorge und die laufende BVG-Reform von besonderer Bedeutung. Auszüge:
Frau Wunsch, Frauen verdienen in der Schweiz 700 Franken im Monat weniger als Männer, und man weiss nicht recht, warum. Linke und Gewerkschaften sagen «Allein, weil sie Frauen sind». Was sagen Sie?
Es gibt viele Gründe, warum Frauen und Männer unterschiedlich viel verdienen. Die Zahl von 700 Franken im Monat allein ist nicht aussagekräftig, denn eine Differenz beim Lohn heisst nicht, dass eine Lohndiskriminierung vorliegt. Diese Darstellung ist zwar weit verbreitet, sie stimmt so aber nicht.
Die 700 Franken im Monat sind der sogenannte nicht erklärbare Teil des Lohnunterschieds. Was genau kann erklärt bzw. nicht erklärt werden?
Das kommt darauf an, welche Faktoren man berücksichtigt und welche nicht. In der Lohnanalyse, die der Bund anhand der Lohnstrukturerhebung alle zwei Jahre veröffentlicht, sind das vor allem Alter, Ausbildungsniveau, Grossregion, Berufsart, Führungsverantwortung, Branche und Dienstalter. Die tatsächliche Berufserfahrung hingegen wird nicht erhoben, obwohl sie für den Lohn eine entscheidende Rolle spielt. Gerade bei der Berufserfahrung gibt es deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Ein Grossteil des Lohnunterschieds dürfte darauf zurückzuführen sein.
Die Zahlen des Bundes zur Lohnungleichheit von Mann und Frau ergeben also ein lückenhaftes Bild?
Das tun sie zwangsläufig, denn es ist faktisch nicht möglich, in der Vergleichsstatistik sämtliche lohnbestimmenden Merkmale zu berücksichtigen. Deshalb ist die Kommunikation wichtig: Die Öffentlichkeit sollte besser verstehen, dass die «nicht erklärbare» Lohndifferenz nicht mit einer Diskriminierung der Frauen gleichzusetzen ist.
Statistik der Familienzulagen
BFS. Im Jahr 2021 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 6,3 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 95 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie nach weiteren Versicherungssystemen (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,5 Millionen Leistungen an rund 1,4 Million Bezüger ausgerichtet.
Im Rahmen des FamZG wurden total Fr. 6,2 Milliarden ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 71 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,68 Prozent auf dem Lohn.
Rente oder Kapital?
Der Entscheid, ob man sich bei der Pensionierung das Alterskapital aus der Pensionskasse auszahlen lässt oder ob man eine lebenslange Rente bezieht, ist endgültig. Um die richtige Wahl zu treffen, muss man die persönliche Situation anschauen und seine Präferenzen kennen. Pierre Weill gibt Tipps in der NZZ.




