Wenig Interesse an Krypto
Nima Pouyan, Head of Invesco Institutional & ETF Switzerland and Liechtenstein, hat Cash ein Interview zum Thema Pensionskassen und Kryptowährungen gegeben Auszüge:
Welche Bedeutung hat die Blockchain-Technologie für Schweizer Pensionskassen?
Nima Pouyan: Die Blockchain-Technologie ermöglicht eine transparente und sichere Verwaltung von Transaktionen und Daten. Dies kann den Verwaltungsaufwand für Pensionskassen reduzieren und die Effizienz steigern. Die dezentrale Natur der Blockchain-Technologie erschwert auch das Eindringen und die Manipulation von Informationen. Darüber hinaus können Smart Contracts auf der Blockchain bestimmte Prozesse automatisieren, was Zeit und Kosten spart. Beispielsweise könnten Rentenzahlungen automatisch und vertragsgemäss ausgeführt werden.
Sind Kryptos ein Invest-Thema für Pensionskassen?
In unseren Gesprächen mit Pensionskassen spüren wir weniger ein Interesse an Kryptowährungen selbst als an der Krypto-Infrastruktur und den Ökosystemen. Pensionskassen investieren langfristig und setzen deswegen frühzeitig auf Megatrends, die künftig hohe Renditen bieten könnten. Also statt in volatile Kryptowährungen zu gehen, investieren sie in Unternehmen aus dem Halbleiterbereich, die für Mining-Firmen tätig sind, oder in gelistete Mining-Unternehmen und Krypto-Exchanges. Viele dieser Unternehmen kommen aus Japan, Korea oder den USA.
Warum sollten Pensionskassen dann überhaupt investieren?
Weil digitale Assets den langfristig orientierten Investoren attraktive Renditen bieten – aber bei einer hohen Volatilität. Ein wichtiger Faktor für das Investment ist daher, dass solche Instrumente und Währungen gewählt werden, die eine hohe Liquidität ermöglichen beziehungsweise stark nachgefragt sind. So können etwa Exchange Traded Products auf Bitcoin und Ethereum schnell gehandelt werden im Vergleich zu Direktinvestments in Kryptowährungen.
PKSW: Dauerbrenner für die Politik
Der Landbote hat mit dem PK-Spezialisten Markus Moor von der ZHAW ein Interview zu den Problem der städtischen Pensionskasse Winterthur geführt. Die finanzielle Lage der städtischen Pensionskasse PKSW hat sich wieder ein klein wenig verbessert. Im zweiten Quartal hat sie auf ihre Anlagen eine Rendite von 1,3 Prozent erzielt. Der Deckungsgrad stieg auf 95 Prozent. Stiftungsratspräsidentin Marianne Fassbind spricht von einem guten ersten Halbjahr. Finanziell ist die PKSW allerdings noch längst nicht über dem Berg. Der Stadtrat hat im Frühling ein 120-Millionen-Paket geschnürt, mit dem er die Kasse ausfinanzieren will. Auszüge:
Herr Moor, an der ZHAW haben Sie den Fall der Pensionskasse der Stadt Winterthur eingehend diskutiert. Was macht den Fall PKSW für Sie so interessant?
Markus Moor: Es ist eine mittelgrosse öffentlich-rechtliche Kasse mit langer Vorgeschichte und einigen Zwischenetappen, die dem Fall auch eine politische Dimension geben. Dazu gehörte zuletzt auch, dass der Auftrag neu ausgeschrieben wurde, wer künftig die Versicherungs- und Vorsorgeleistungen für die städtischen Angestellten erbringen darf. Den Zuschlag hat bekanntlich die PKSW erhalten. Dann war die Politik wieder am Zug, und der Stadtrat hat im Frühling eine Lösung vorgeschlagen, mit welchen Massnahmen man die Kasse wieder aus der Unterdeckung führen und finanziell wieder auf eine solide Grundlage stellen kann. Das haben wir uns natürlich auch genauer angeschaut.
PKs sollen nachhaltig anlegen
Axa. Pensionskassen sollten von Gesetzes wegen dazu verpflichtet werden, nachhaltig anzulegen. Diese Meinung vertritt fast die Hälfte der Schweizer Bevölkerung, wie eine repräsentative Umfrage im Rahmen der neuen Vorsorgestudie der AXA zeigt. Insbesondere Personen aus der Westschweiz (62 %) und Junge (55 %) sprechen sich dafür aus. Unter den Gegnern gibt es überdurchschnittlich viele Männer – 39 Prozent lehnen die gesetzlich verordnete Nachhaltigkeit ab – bei den Frauen sind es mit 20 Prozent nur halb so viele.
Ebenfalls rund die Hälfte der Befragten ist eher bis sehr daran interessiert, dass das eigene Vorsorgevermögen aus allen drei Säulen nachhaltig investiert wird. Und das, obwohl nur 34 Prozent der Befragten glaubt, dass sich nachhaltige Investitionen positiv auf die Rendite auswirken – klar weniger als noch vor zwei Jahren (42 Prozent).
Beim eigenen Anlageverhalten wanken die Überzeugungen: Nur ein Viertel investiert das eigene 3a-Vorsorgekapital ausschliesslich oder vorwiegend in nachhaltige Lösungen (Frauen 30 %; Männer 22 %), ein weiterer Drittel versucht dies, weicht jedoch davon ab, wenn die Rendite nicht stimmt.
Warnung vor Senioren-Anlagebetrug
Der Pensionskassenverband schreibt an seine Mitglieder:
Die Kantonspolizei Zürich startet eine neue Kampagne zur Sensibilisierung der Senioren/Seniorinnen betreffend Online-Anlagebetrug und hat den ASIP und seine Mitglieder um Unterstützung gebeten.
Eine Analyse des Jahres 2022 der Kapo ZH hat ergeben, dass der grösste finanzielle Schaden bei Personen mit den Jahrgängen 1960 entstanden ist und rund ~CHF 15.7 Mio. beträgt. Aus Erfahrung weiss man aber, dass die Dunkelziffer massiv höher ist und die Schadenssumme x 6 gerechnet werden kann. Personen mit den Jahrgängen 60 (pensioniert oder kurz davor) weisen also den grössten finanziellen Schaden aus und genau hier sehen wir Präventions-Potential.
Vielleicht wäre es möglich, über Ihre Kommunikationskanäle zu den Versicherten entsprechende Prävention zu betreiben, wie z.Bsp. bei Beratungsgesprächen auf die Betrugsarten hinzuweisen und die Personen zur Vorsicht zu ermahnen oder auf der Homepage eine solche Warnung aufzuschalten.
Höhere Renten, subito
Markus Brotschi schreibt im Tages-Anzeiger über die gewerkschaftlichen Forderungen für höhere Renten angesichts der herrschenden Teuerung.
Die höheren Mieten, die allgemeine Teuerung sowie die stark steigenden Krankenkassenprämien belasten Haushalte mit geringen Einkommen erheblich. Zu diesen gehören viele Rentnerhaushalte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb ausgerechnet, wie sich die Teuerungswelle auf die Einkommen der Rentnerinnen und Rentner auswirkt – und zwar im Zeitraum von 2021 bis 2024.
Alleinstehende Rentenbezüger erleiden gemäss SGB in diesen vier Jahren einen Kaufkraftverlust von durchschnittlich insgesamt 293 Franken pro Monat, Ehepaare von 457 Franken. Das entspricht einer Einbusse von 8 Prozent bezogen auf das durchschnittliche Renteneinkommen aus der 1. und der 2. Säule. Ein achtprozentiger Verlust entspricht aufs Jahr betrachtet ungefähr einer Monatsrente, die für Alleinstehende durchschnittlich rund 3600 Franken und für Paare 5900 Franken beträgt (1. und 2. Säule). (…)
UBS: Inflation und Kapitalbezug
Anlageresearch von UBS hat eine Untersuchung zum Thema Inflation mit Bezug auf die Wahl zwischen Kapitalbezug und Rente publiziert. UBS schreibt:
Einerseits bietet die berufliche Vorsorge eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko – also das Risiko, länger zu leben als die finanziellen Mittel ausreichen – und andererseits Hinterbliebenenleistungen. Die Langlebigkeitsrisikoversicherung ist insofern mangelhaft, dass die Renten vertraglich nicht an die Inflation angepasst werden, auch wenn sie von Zeit zu Zeit nach oben korrigiert werden können. Somit erodiert ihre Kaufkraft, was in Zeiten stark steigender Preise schneller geschieht.
Auf der anderen Seite ermöglicht der Kapitalbezug, das nach dem Tod des Rentners verbleibende Vermögen auf andere zu übertragen. Das Vermögenserhaltungspotenzial eines Kapitalbezugs wird jedoch in Zeiten erhöhten Preisdrucks gemindert. Ausserdem ist bei hoher Inflation das Langlebigkeitsrisiko im Falle eines Kapitalbezugs höher.
Konkret vergleichen wir, wie sich Renten und Vermögen aus dem Kapitalbezug in einem unterschiedlichen Inflationsumfeld entwickelt hätten, wenn die Leistungen der 2. Säule in ihrer heutigen Form seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs existiert hätten. (…)
OAK: Finanzielle Lage der PKs S1 2023
OAK. Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad stieg gemäss den Hochrechnungen der OAK BV von 107,0 % per Ende 2022 auf 111,3 % per 30. Juni 2023. Damit sank auch per Mitte Jahr der kapitalgewichtete Anteil der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von 16,1 % per Ende 2022 auf 7,3 %.
Sind Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, das heisst liegt ihr Deckungsgrad per Ende Jahr unter 100%, müssen sie Massnahmen ergreifen, um innerhalb von 5 bis 7 Jahren wieder einen Deckungsgrad von mindestens 100% zu erreichen. Die dafür notwendigen Massnahmen sind vom Ausmass und den Ursachen der Unterdeckung abhängig.
Splitting in der 2. Säule?
pw. Gopfried Stutz, alias Claude Chatelain, legt im Blick dar, weshalb das von der nationalrätlichen SGK eingereichte Postulat für ein Splitting in der 2. Säule “reines Wunschdenken” ist; genauer wäre wohl der Ausdruck “reiner Unfug”. Aber es reicht wohl der Hinweis, dass das Postulat in der Sondersession im Mai zustande kam, die ausser Unfug aber auch gar nichts zustande brachte.
Der Nationalrat hat in der Sondersession von Anfang Mai ein Postulat der nationalrätlichen Sozialkommission angenommen. Danach hat der Bundesrat in einem Bericht zu prüfen, wie im Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Sobald also ein Kind geboren ist, soll das Pensionskassenguthaben beider Elternteile zu je 50 Prozent aufgeteilt werden.
Auf den ersten Blick erscheint das zeitgemäss. Und es könnte das Problem entschärfen, dass Frauen in der 2. Säule im Schnitt tiefere Leistungen bekommen als Männer. Doch wer verstanden hat, wie die 2. Säule konstruiert ist, kann sich kaum ausmalen, wie das in der Praxis funktionieren soll.
Trend zur Kinderlosigkeit
Schweizer Frauen haben im Schnitt nur noch 1,39 Kinder, schreibt die NZZ. Das verschärft die Geldnot der AHV. Ein neuer Reformvorschlag koppelt die Rente an die Zahl der Kinder.
Wer hätte jemals gedacht, dass Babys zu einer solchen Rarität werden könnten? In Südkorea ist die Geburtenrate auf nur noch 0,78 gesunken. Es geht aber noch tiefer: Den Rekord hält die Hauptstadt Seoul mit ihren 10 Mio. Einwohnern, wo pro Frau gerade einmal 0,59 Kinder auf die Welt kommen.
Die Konsequenzen sind dramatisch: Die Bevölkerung Südkoreas wird sich bis zum Ende des Jahrhunderts halbieren. Zudem gerät das Rentensystem aus den Fugen. Bereits in 50 Jahren besteht die Gesellschaft zur Hälfte aus über 65-Jährigen.
In Südeuropa fehlt es ebenfalls an Nachwuchs: So zählen Spanien und Italien nur noch 1,2 Geburten pro Frau. Um die Bevölkerung konstant zu halten, wären 2,1 erforderlich. Experten warnen deshalb vor einem Kollaps der Sozialversicherungen. Derweil schneidet Frankreich mit einem Wert von 1,8 besser ab.
Wo steht die Schweiz? Auch hier ist die Geburtenrate auf einen historischen Tiefstwert von 1,39 gesunken, wie das Bundesamt für Statistik im Juni bekanntgab. Veronica Weisser, promovierte UBS-Ökonomin und eine der namhaftesten Vorsorgeexpertinnen der Schweiz, meint angesichts der Zahl von 1,39: «Verharrt die Geburtenrate auf einem solch tiefen Niveau, so führt dies zu einer deutlichen Verschärfung der Finanzierungsengpässe in unserem Sozialsystem. Dazu gehören neben der AHV die Gesundheitsversicherung sowie die Pflege.»
Laut Weisser rechnet das Bundesamt für Statistik in seinen Prognosen mit einer weitaus höheren Geburtenrate von 1,62 bis im Jahr 2050. Doch selbst in diesem Szenario sinkt das Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Pensionierten dramatisch: Während derzeit 3,1 Personen eine Rente finanzieren, müssen bis 2058 bereits zwei Beitragszahler für einen Rentner aufkommen – und dies gerechnet mit der optimistischen Geburtsprognose.
Schon heute steht die AHV unter einem riesigen Reformdruck: Um die steigenden Ausgaben zu finanzieren, braucht es entweder höhere Steuern und Lohnbeiträge. Oder die Erwerbstätigen müssen länger als bis 65 arbeiten. Wie aber gehen wir damit um, wenn zudem immer mehr künftige Beitragszahler ausfallen?
Indikatoren der Altersarmut
BFS. In der Schweiz schätzen die meisten Personen ab 65 Jahren ihre finanzielle Lage positiv ein. Geringe Einkommen können häufig durch finanzielle Reserven ergänzt werden. Innerhalb der älteren Bevölkerung gibt es jedoch grosse Unterschiede. Personen mit einem Haushaltseinkommen, das mehrheitlich aus Renten der 1. Säule besteht, sind dabei besonders benachteiligt: Sie sind öfter einkommensarm, verfügen seltener über Vermögensreserven und stufen ihre finanzielle Situation auch selbst negativer ein als der Durchschnitt der älteren Bevölkerung.
Zürcher Wohnbauverhinderungspolitik
Die Saga um die Brunauparküberbauung geht in eine neue Runde. Die linksgrüne Mehrheit des Zürcher Gemeinderats zieht einen Entscheid des Baurekursgerichts weiter an das Verwaltungsgerichts. Die CS-PK als Bauherrin schreibt von einem unzumutbaren und damit unzulässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Sie will das Wohn- und Ladenareal Brunaupark neu gestalten. Ein erstes Baugesuch war 2020 vom Baurekursgericht aufgehoben worden, weil einige der rund 500 neuen Wohnungen zu stark mit Lärm belastet gewesen wären.
Daraufhin reichte die Pensionskasse ein neues Projekt ein, und der Gemeinderat setzte in der Folge eine Gestaltungspflicht fest, wogegen die CS-PK sich erfolgreich wehrte. Das geltend gemachte Interesse an der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum sei wohl das Motiv für die BZO-Änderung, hielt das Gericht fest. Doch allein deswegen dürfe keine derartige Pflicht verankert werden.
Immobilien trotz allem
pw. Finews verfügt laut einem Artikel von stv. Chefredaitor Samuel Gerber exklusiv über Daten, die anscheinend gröbere Probleme der Pensionskassen im Immobilienbereich anzeigen. So arg dürfte es allerdings nicht sein. Dass jede dritte Kasse über mehr Immobilienanlagen verfügte als gemäss BVV2 zulässig, ist denkbar. Allerdings ist letztes Jahr die Quote wegen der Einbussen bei Wertschriften hochgeschnellt. Zudem werden diesbezügliche Ueberschreitungen mit einer Begründung toleriert, und das seit Jahren. Ein Verkaufsdruck für die Kassen entsteht daraus nicht. Bandbreitenüberschreitungen sind courant normal bei PK-Anlagen, wie bspw. die Swisscanto-Erhebung zeigt. Zudem sind entgegen den Erwartungen die Immopreise trotz Zinswende weitgehend stabil geblieben. Zumindest ihre Direktanlagen werden die Kassen derzeit ohne Not nicht anrühren. Gerber schreibt:
Heinz Rothacher, CEO der bekannten St.Galler Pensionskassenberatung-Firma Complementa, sagt nun zu finews.ch, dass die Quotenverletzungen Ende 2022 noch umfangreicher ausgefallen sind als befürchtet. «Über ein Drittel der Pensionskassen hat eine Immobilien-Quote von über 30 Prozent ausgewiesen», sagt der Marktkenner (siehe Grafik unten). Und er hält fest: «Es gibt ein paar Pensionskassen, die aufgrund des Anstiegs der Quoten eine Bandbreiten-Verletzung hatten.»
BVK bietet Versicherten neue Wahlmöglichkeiten beim Rentenbezug
Die BVK hat zwei neue Rentenmodelle entwickelt und in einer Mitteilung vorgestellt. Darin wird ausgeführt:
Mehr Rente oder einen Teil der Rente als Barbetrag zum Start ins Rentenleben. Mit diesem Kundenbedürfnis im Hinterkopf stellt die BVK zwei neue Rentenmodelle vor, die ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen.
Die Rente aus der zweiten Säule wird normalerweise bei Pensionierung berechnet und bleibt danach bis ans Lebensende gleich hoch. Ab nächstem Jahr bietet die BVK neben dieser Normrente zwei neue Rentenmodelle an. Beide zielen darauf ab, der Neurentnerin oder dem Neurentner den Start in den dritten Lebensabschnitt bedarfsgerechter zu gestalten.
Im Modell «Dyna» geht man davon aus, dass man direkt nach der Pensionierung aktiver ist und deshalb mehr Geld für das Bestreiten des Lebensunterhalts benötigt. Mit der Zeit nimmt der Aktionsradius und somit auch der Geldbedarf ab.
Wer dieses Modell wählt, profitiert bei Rentenbeginn von einer höheren Rente, die dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich sinkt. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente bis ans Lebensende ausbezahlt, die ein wenig tiefer als die Normrente ist.
Linke Kritik an BVK-Rentenmodellen
pw. Das PK-Netz 2. Säule äussert sich in einer Medienmitteilung betont kritisch gegenüber den von der BVK neu entwickelten Rentenmodellen. Allerdings werden die Vorbehalte bloss allgemein umschrieben, stichhaltige Daten zur Untermauerung der Kritik fehlen. Das Risiko von Altersarmut mit Abhängigkeit von EL-Leistungen dürfte bei den Versicherten der kantonalzürcherischen BVK äusserst gering sein. Es handelt sich wohl eher um eine politisch motivierte Auseinandersetzung als um einen fachlichen Einwand des PK-Netz mit seinem Präsidenten Jorge Serra. Die mit den Modellen verbundenen Wahlmöglichkeiten und entsprechend erweiterten Freiheiten beim Bezug der Leistungen für die Versicherten sind bei der Linken offenbar unerwünscht. In der Mitteilung heisst es u.a.:
Die heute von der BVK vorgestellten Rentenmodelle gehen komplett in die falsche Richtung: die grösste Pensionskasse der Schweiz setzt auf mit dem Alter sinkende Renten und eine weitere Individualisierung der beruflichen Vorsorge. Statt aufgrund der Zinswende die Leistungen für alle Versicherten zu verbessern, setzt die BVK auf eine weitere Flexibilisierung, welche das Vertrauen in die 2. Säule weiter schwächen wird.
Das Rentenmodell „Dyna“ gewährt zu Rentenbeginn eine höhere Rente als im Normmodell, sie sinkt dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich ab. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente ausbezahlt, die allerdings tiefer ist als beim Normmodell. Das ist ein Modell, bei dem die Renten auch betragsmässig sinken und das, obwohl sie wegen der andauernden Inflation sowieso schon kontinuierlich an Wert verlieren.
WTW Pension Finance Watch Q2/23
WTW. Im zweiten Quartal 2023 verzeichnete der WTW-Pension Index einen Rückgang von 1,4%. Die Verpflichtungen stiegen leicht an, da die sinkenden Anleiherenditen durch die positive Anlageperformance nicht vollständig wettgemacht werden konnten. Mit Blick auf die Zukunft sollten Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen im Auge behalten, die sich durch Inflation getriebene Rentenerhöhungen ergeben können. Die Pensionskassen sollten mögliche Vermögensrisiken aufgrund von Marktanpassungen aufmerksam verfolgen.
Im 2. Quartal führte der Rückgang der Diskontierungssätze um 25 Basispunkte zu einem Anstieg der Verpflichtungen um 3,9%. Die Anlageperformance belief sich indessen auf 1,7%, was nicht ausreichte, um diesen Anstieg wettzumachen. Der WTW-Pension Index ging im 2. Quartal um 2,7% zurück. Der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) lag gemäss WTW-Pension Index per 30. Juni 2023 bei 126,1%, gegenüber 128,8% per 31. März 2023.








