Keine UWS-Senkung wegen steigender Zinsen?
Gegen die BVG-Reform können einige Argument ins Feld geführt werden, dass die steigenden Zinsen die Senkung des Umwandlungssatzes überflüssig machen würden gehört nicht dazu. Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ:
Die Nationalbank hat vergangene Woche ihren Leitzins einmal mehr erhöht, auf 1,75 Prozent. Beim Tiefpunkt bis Mitte Juni 2022 lag der Leitzins bei minus 0,75 Prozent. Der Anstieg ist also erheblich. Für die Erwartungen zu den Pensionskassenrenditen sind aber nicht die kurzfristigen Leitzinsen massgebend, sondern die Renditen der langfristigen Bundesobligationen; die gängige Messlatte sind Anleihen mit zehnjähriger Laufzeit.
Auf dem Tiefpunkt Ende 2020 wiesen zehnjährige Bundesobligationen eine Jahresrendite von minus 0,5 Prozent aus. Zurzeit beträgt diese Rendite gut 0,8 Prozent. Bundesanleihen gelten als Annäherung an «risikolose» Anlagen. Deren Renditen sind aus ökonomischer Sicht zu vergleichen mit den Zinsgarantien, welche die Rentner bei ihrer Pensionierung für den Rest ihres Lebens erhalten.
Der steigende Referenzzinssatz und die Mieten
Parl. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich einstimmig für die Annahme der Motion Engler 22.4448 «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht» ausgesprochen, welche den Bundesrat beauftragt, eine Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsräume vorzulegen.
Mit Urteil vom 26. Oktober 2020 (BGE 147 III 14) änderte das Bundesgericht die Praxis zur Berechnung der Nettorendite im Sinne von Artikel 269 OR dahingehend, dass die Nettorendite den Referenzzinssatz neu um 2 Prozent übersteigen darf. Das Urteil lässt aber die Frage offen, wie hoch die maximal zulässige Nettorendite ausfällt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent übersteigt. Die Kommission hat verschiedene Experten zu dieser Frage angehört und daraus gefolgert, dass die Klärung dieser Frage durch den Gesetzgeber die Rechtssicherheit im Mietrecht erhöhen würde.
Die Fachleute haben verschiedene Lösungen vorgeschlagen, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundesrates zu prüfen sind.
Arbeitgeber: “Ja zur breit abgestützten Modernisierung der 2. Säule”
Der Arbeitgeberverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Das Parlament hat im März eine Reform der 2. Säule (BVG) verabschiedet. Die berufliche Vorsorge wird damit umfassend modernisiert. Die Vorlage ermöglicht viel mehr Personen den Zugang zur zweiten Säule. Dazu stärkt sie die Generationengerechtigkeit. Insbesondere Junge, Frauen, Teilzeitbeschäftigte und der Mittelstand profitieren von einer besseren Vorsorge. Damit wird das Versprechen im Zusammenhang mit der vom Volk angenommenen AHV 21 eingelöst. Die Gegner gefährden ganz bewusst das bewährte 3-Säulen-Prinzip unserer Altersvorsorge.
Vorstand sagt Ja zur BVG -Reform
Der ASIP schreibt in einer Medienmitteilung:
Der ASIP-Vorstand sagt unter Abwägung der Vor- und Nachteile sowie nach einer Befragung seiner Mitglieder Ja zur BVG-Reform. Er begrüsst den zustimmenden Entscheid des Parlamentes. Der ASIP beurteilte eine BVG-Reform stets als notwendig und dringend. In diesem Sinn brachte er sich auch im Gesetzgebungsprozess ein. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium wird den ökonomischen und demografischen Herausforderungen Rechnung getragen.
Die Stellschrauben im BVG werden neu so justiert, dass sie eher der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Nach dem Ja des Parlamentes gilt es nun, den Versicherten und der Bevölkerung mittels einer primär im digitalen Bereich geführten Image- und Faktencheck-Kampagne die Vorlage und deren Inhalt sachlich und verständlich zu erklären. In diesem Sinn wird sich der ASIP engagieren.
Zweifellos gewinnt die BVG-Vorlage keinen Schönheitspreis. Das zeigt sich auch bei den Ergebnissen der Umfrage unter den Mitgliedern. Grossmehrheitlich werden die Massnahmen für den Sparprozess begrüsst. Kritischer wer- den die beschlossenen Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration beurteilt. Praktisch ausgeglichen sind die zustimmenden und ablehnenden Voten bezüglich Gesamtbeurteilung der Vorlage. Die Kommentare der Mitglieder zeigen auch, dass es um mehr geht als nur eine technische Beurteilung der Vorlage.
Der ASIP setzt sich für eine starke 2. Säule ein und wehrt sich dagegen, dass die Diskussionen um die Vorlage dazu benutzt werden, die 2. Säule mit fadenscheinigen Argumenten und kruden Falschinformationen schlecht zu reden. Der ASIP lässt sich nicht einfach auf eine rein technische Rolle zurückbinden. Unbestritten sind die Mass- nahmen für die Übergangsgeneration nicht im Sinne des ASIP ausgefallen. Der ASIP hat jedoch seine Hauptziele erreicht: Es liegt eine BVG-Reform vor, mit der eine Lösung für die notwendigen Ausgleichsmassnahmen innerhalb der 2. Säule gefunden werden konnte.
Nico Fiore wird Geschäftsführer von inter-pension
ip. Der Branchenverband inter-pension, der die Interessen von (teil)autonomen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz vertritt, hat an seiner Mitgliederversammlung im Tessin Schritte in Richtung Professionalisierung unternommen. Die Mitglieder stimmten einer Beitragserhöhung zu, die die Schaffung einer Geschäftsführerposition ermöglicht.
Diese Schlüsselposition wird ab September 2023 von Nico Fiore besetzt.Die Schaffung der Geschäftsführerstelle ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Kapazitäten des Verbandes und zur effektiveren Vertretung seiner Mitglieder.
1e-Pläne: “Die Vorteile überwiegen”
Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung, Maklerzentrum Schweiz AG, erläutert auf finanzen.ch die Vor- und Nachteile von 1e-Plänen der 2. Säule. Er hält abschliessend fest:
Versicherte, die von der Möglichkeit von 1e-Plänen profitieren möchten und die mehr Eigenverantwortung für Ihre Altersvorsorge übernehmen möchten, müssen jedoch ein paar Dinge berücksichtigen. Die Anlagestrategie muss sorgfältig gewählt werden und dem Alter, der Risikofähigkeit und der Risikobereitschaft entsprechen. Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, könnten sich zum Beispiel für einen hohen Anteil an Cash und möglichst sichere Anlagen entscheiden.
Die Anlagestrategie der 1e-Lösung muss auch im Kontext des Gesamtvermögens erfolgen – es ist eine ganzheitliche Risikoanalyse des Vermögens durchzuführen und auf eine breite Diversifikation zu achten. Zu beachten ist auch, dass das in 1e-Plänen angesammelte Vermögen im Allgemeinen nicht als Rente bezogen werden kann, sondern als Kapitalbezug erfolgen muss. 1e-Pläne sind eine wichtige Ergänzung der Vorsorgelandschaft und sind nicht zuletzt wegen der erforderten Eigenverantwortung zu begrüssen.
Erfolgreiche Fachmesse
vps.epas. Das Vorsorge-Symposium und die Fachmesse 2. Säule von vps.epas waren ein grosser Erfolg. Wir konnten einen Anstieg von fast 10 % bei den Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Total besuchten 2339 Fachpersonen den Anlass. Besonders erfreulich war für Messedirektor Markus Jörin, dass wir von den Ausstellern noch nie zuvor einen so hohen Anteil an positiven Rückmeldungen erhalten haben. Das Programm des Vorsorge-Symposiums wurde ebenfalls rege besucht. Besonders die erstmals durchgeführten Anlagepanels stiessen auf grosses Interesse. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am 5. und 6. Juni 2024 in Zürich.
BVK investiert indirekt in Schweizer Stromnetz
BVK. Die BVK steigt indirekt bei Swissgrid AG ein. Sie übernimmt eine Beteiligung von 49,9 Prozent einer Axpo-Tochtergesellschaft, welche knapp einen Drittel der Swissgrid AG hält. Daraus resultiert für die BVK ein indirekter Anteil von rund 15,7 Prozent an der Eigentümerin und Betreiberin des Schweizer Höchstspannungsnetzes. Mit dieser Transaktion investiert die BVK langfristig in die Schweizer Energieinfrastruktur.
75 Jahre Hotela
Als die AHV am 1. Januar 1948 in der Schweiz eingeführt wurde, nahm auch die HOTELA ihre Tätigkeit auf. Vom damaligen Schweizer Hotelier-Verein (heute Hotellerie Suisse) gegründet, gehörte die HOTELA zu den Verbandsausgleichskassen der ersten Stunde. In den vergangenen 75 Jahren hat die Non-Profit-Organisation ihre Geschäftstätigkeit stetig ausgebaut. Wiesen die angeschlossenen Unternehmen 1948 eine AHV-pflichtige Lohnsumme von rund 100 Millionen aus, sind es aktuell 4.2 Milliarden.
«Die Geschichte der HOTELA ist eine Geschichte des Wachstums – und vor allem eine Geschichte der Solidarität, der gemeinsamen Werte und des sozialpartnerschaftlichen Miteinanders», blickt HOTELA-Präsident Jürg Domenig zurück. Heute ist die HOTELA die Sozialversicherungspartnerin von sechs Gründerverbänden und Kunden aus allen Branchen. Schweizweit ist sie die einzige Anbieterin, die alle obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungen mit eigenen Produkten abdeckt und darauf abgestimmte Dienstleistungen im Lohnwesen erbringt.
Die HOTELA blickt auf ein versicherungstechnisch exzellentes Geschäftsjahr 2022 zurück. Alle fünf Institutionen der Sozialversicherung verzeichneten weiter steigende Kundenzahlen und höhere Einnahmen aus Beiträgen und Prämien. Dagegen wirkten sich die Turbulenzen an den Kapitalmärkten auf die Finanzergebnisse aus. Mit der Eröffnung eines Büros in Bern verstärkte die HOTELA, ihre Präsenz in der Deutschschweiz.
Mitteilung Hotela / Broschüre zur Geschichte der Hotela / Geschäftsbericht 2022
Daniel Dürr: Einsatz im Dienst der 2. Säule
pw. Seit der Gründung 1987 war Daniel Dürr beim Sicherheitsfonds tätig, seit 2001als Geschäftsführer. Jetzt hat er im Sinne einer “Bogenkarriere” die Geschäftsführung an seine Nachfolgerin übergeben, bleibt aber weiterhin für den Sifo tätig. Welch ausgezeichnete Arbeit er für den SiFo geleistet hat, lässt sich für Aussenstehende daran erkennen, dass in den vielen Jahren seiner Tätigkeit es nie zu Schlagzeilen in den Medien kam. Dass ist keine Selbstverständlichkeit, angesichts der heiklen Aufgaben, die dem Fonds übertragen sind. Die Schweizer Personalvorsorge hat mit Dürr ein Interview geführt.
Welche Entwicklungen haben die Arbeit des SiFo über die letzten gut drei Jahrzehnte geprägt?
Die Aufgaben als Zentralstelle 2. Säule und als Verbindungsstelle zum Ausland kamen neu dazu. Das Umfeld hat sich enorm verändert, was auch unsere Arbeit prägt: Die Anzahl registrierter Vorsorgeeinrichtungen ging von 4500 auf 1350 zurück, cs gab diverse Gesetzesänderungen, Professionalisierung und Digitalisierung gingen Hand in Hand. In den ersten Insolvenzdossiers wurden die Alterskonti noch in Exceltabellen geliefert, das ist heute nicht mehr denkbar.
Insolvenzen ganzer Pensionskassen gibt es heute kaum mehr. Gab es dies früher öfter?
Solche Fälle waren immer schon selten, es gab drei bis sechs pro Jahr. Meist waren dies kleinere Arbeitgeber mit eigener Pensionskasse, bei denen es auch an Professionalität mangelte. In der Baubranche gab es schwierige Rille. Heute sind solche Unternehmen meist Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) angeschlossen, (SGE) angeschlossen, die professionell geführt werden. Für kleinere Pensionskassen gibt es externe Verwaltungen, was früher nicht in Mode war.
Erwerbseinkommen 2022
BFS. Das Erwerbseinkommen entspricht den Einnahmen, die Personen mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit erzielen. Dazu gehören nicht nur Löhne, sondern auch Einkünfte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie beschäftigungsbezogene Sozialleistungen.Nicht zum Erwerbseinkommen zählt das beschäftigungsunabhängige Einkommen aus anderen Quellen wie Vermögen, Sozialhilfe, Transferleistungen usw.
Schöne Rente
Der Blick schreibt: Der abtretende Bundesrat Alain Berset (51) kann sich ab 2024 auf ein jährliches Einkommen in Höhe von rund 229’000 Franken freuen. Das Ruhegehalt einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrats beträgt die Hälfte des Einkommens im Amt. Dieses liegt derzeit bei gut 468’000 Franken brutto.
Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten statt einer Rente ein sogenanntes Ruhegehalt. Dies, weil gewählte Personen während ihrer Amtszeit keine genügende Vorsorge aufbauen können und nach der Abwahl oder dem Rücktritt oft wenig Einkommensmöglichkeiten haben.
Bevölkerungsbewegung 2022
BFS. Im Jahr 2022 nahmen die Todesfälle gegenüber dem Vorjahr zu und die Lebendgeburten gingen zurück. Der Geburtenüberschuss, d. h. die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen, fiel noch geringer aus als im Pandemiejahr 2020. Zudem wurde 2022 mehr geheiratet als 2021, was nicht nur auf gleichgeschlechtliche Paare zurückzuführen ist, die jetzt ebenfalls heiraten können, sondern auch auf eine grössere Bereitschaft zu heiraten. Die Zahl der Scheidungen ging zurück.
2022 starben in der Schweiz 74’400 Personen und somit 3200 bzw. 4,5% mehr als im Vorjahr. Nach einem Rückgang im Jahr 2021 stieg die Zahl der Todesfälle 2022 wieder an.
Die Zunahme fiel bei den Frauen deutlicher aus als bei den Männern (+5,3% gegenüber +3,8%). Am stärksten stieg die Anzahl Todesfälle bei den Personen ab 80 Jahren (Frauen: +6,9%; Männer: +8,7%) sowie bei den Personen unter 40 Jahren (+6,2% bzw. +2,8%). Bei den 40- bis 64-Jährigen ging sie hingegen zurück (-1,3% bzw. -2,6%). In der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen entwickelten sich die Todesfälle nach Geschlecht in entgegengesetzter Richtung: Bei den Frauen starben im Vergleich zum Vorjahr 2,2% mehr, bei den Männern 1,5% weniger.
Durch diese Entwicklung stabilisierte sich im Jahr 2022 die Lebenserwartung der Männer bei Geburt sowie mit 65 Jahren bei 81,6 bzw. 19,8 Jahren. Bei den Frauen lagen die Lebenserwartungen mit 85,4 bzw. 22,5 Jahren etwas tiefer als 2021.
“Wir heissen wieder Servisa”
Die Swisscanto Stiftungen lassen wissen, dass sie wieder zum alten Namen Servisa zurückgekehrt sind. In einer Mitteilung heisst es:
Anlässlich ihres 50-Jahre-Jubiläums kehrt die Swisscanto Sammelstiftung zusammen mit der Swisscanto Supra Sammelstiftung wieder zu ihrem ursprünglichen Namen zurück: «Servisa Sammelstiftung» und «Servisa Supra Sammelstiftung». Für die Versicherten, die angeschlossenen Unternehmen und die Partner der Servisa Stiftungen ändert sich nichts. Die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung ändert ihren Namen nicht.
Die Servisa Sammelstiftung wurde 1973 als Gemeinschaftswerk der Kantonalbanken und der damaligen Patria, der heutigen Helvetia Versicherung, als unabhängige Sammelstiftung gegründet. 1985 kam die Servisa Supra Sammelstiftung hinzu. Beide Stiftungen sind 100 % unabhängig. Sie werden von ihren Stiftungsräten geführt.
Mit mehr als 5500 angeschlossenen Unternehmen und über 75‘000 Versicherten (Stand 1.1.2023) ist Servisa eine der grössten Pensionskassen der Schweiz. Servisa vereint zwei unabhängige Stiftungen für die berufliche Vorsorge: Die Servisa Sammelstiftung deckt die Anforderungen für alle Mitarbeitenden der angeschlossenen Unternehmen ab. Die Servisa Supra Sammelstiftung bietet ergänzende Lösungen in der Kadervorsorge.
Steuerfreie AHV?
20 Minuten berichtet über die parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Erich Hess für steuerbefreite AHV-Leistungen.
Eine Initiative von SVP-Nationalrat Erich Hess für die Abschaffung der Steuern geniesst Unterstützung von Exponenten der Grünen, der Mitte, der SP und der FDP. Deshalb hat sie reelle Chancen.
Die Idee stamme von einem Jugendlichen, der diese im Rahmen eines Programms eingebracht habe, sagt SVP-Nationalrat Erich Hess. Der Berner Politiker hat darauf eine parlamentarische Initiative lanciert. «Mir geht es darum, die tiefen und mittleren Einkommen zu entlasten. Das ist eine reale Erhöhung der AHV», sagt der Berner Politiker. Ausserdem könne der Fachkräftemangel bekämpft werden, weil das Arbeiten nach 65 Jahren deutlich lohnender werde.






