imagepw. Gopfried Stutz, alias Claude Chatelain, legt im Blick dar, weshalb das von der nationalrätlichen SGK eingereichte Postulat für ein Splitting in der 2. Säule “reines Wunschdenken” ist; genauer wäre wohl der Ausdruck “reiner Unfug”. Aber es reicht wohl der Hinweis, dass das Postulat in der Sondersession im Mai zustande kam, die ausser Unfug aber auch gar nichts zustande brachte.

Der Nationalrat hat in der Sondersession von Anfang Mai ein Postulat der nationalrätlichen Sozialkommission angenommen. Danach hat der Bundesrat in einem Bericht zu prüfen, wie im Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Sobald also ein Kind geboren ist, soll das Pensionskassenguthaben beider Elternteile zu je 50 Prozent aufgeteilt werden.

Auf den ersten Blick erscheint das zeitgemäss. Und es könnte das Problem entschärfen, dass Frauen in der 2. Säule im Schnitt tiefere Leistungen bekommen als Männer. Doch wer verstanden hat, wie die 2. Säule konstruiert ist, kann sich kaum ausmalen, wie das in der Praxis funktionieren soll.

Zuerst gilt festzuhalten, dass ein Splitting nur unverheirateten Paaren etwas bringen würde. Bei Verheirateten wird das Pensionskassenguthaben beider Elternteile bei einer Scheidung so oder so geteilt. Und falls die Ehe nicht geschieden ist, so ist dem Paar zuzumuten, dass es selber entscheiden darf, wie es mit den Geldern der 2. Säule verfahren will.

Also: Wie soll das Splitting funktionieren, wenn die Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes keiner Pensionskasse angehört? Muss die Pensionskasse des Mannes den Anteil für die Frau auf ein Freizügigkeitskonto überweisen? Oder muss die Pensionskasse auch die Partnerin in ihren Bestand aufnehmen? Wie wäre es dann, wenn der Mann in eine zweite Runde geht und mit einer anderen Frau ein Kind zeugt? Muss die Pensionskasse diese zweite Frau auch in den Bestand aufnehmen? Und wie sähe in einem solchen Fall das Splitting aus? 50 Prozent für den Mann, je 25 Prozent für die beiden Mütter?

Oder je ein Drittel für den Mann und die beiden Mütter? Gewiss, es ist nur ein Postulat beziehungsweise ein Bericht, den der Bundesrat in Auftrag geben muss. Ein Bericht, von dem wir schon heute wissen, dass er keine gangbare Lösung finden wird, ohne das System noch komplexer zu machen und den Vorsorgeeinrichtungen noch mehr Aufwand zu bescheren.

Alain Berset meinte zum Abschluss der Debatte im NR:

Nous aimerions avoir, raison pour laquelle le Conseil fédéral est favorable à ce postulat, tous les éléments sur la table pour en discuter, pour regarder s’il y a un problème. Un certain nombre de personnes dans cette salle doivent considérer que c’est le cas; d’autres considéreront que ce n’est pas le cas. Ensuite, si l’on souhaite agir: comment faire pour le faire bien? Nous souhaitons donc participer à ces travaux, les réaliser aussi pour vous. Pour cette raison, j’aimerais vous inviter à adopter ce postulat.

  Blick / Postulat SGK-N