Die Saga um die Brunauparküberbauung geht in eine neue Runde. Die linksgrüne Mehrheit des Zürcher Gemeinderats zieht einen Entscheid des Baurekursgerichts weiter an das Verwaltungsgerichts. Die CS-PK als Bauherrin schreibt von einem unzumutbaren und damit unzulässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Sie will das Wohn- und Ladenareal Brunaupark neu gestalten. Ein erstes Baugesuch war 2020 vom Baurekursgericht aufgehoben worden, weil einige der rund 500 neuen Wohnungen zu stark mit Lärm belastet gewesen wären.

Daraufhin reichte die Pensionskasse ein neues Projekt ein, und der Gemeinderat setzte in der Folge eine Gestaltungspflicht fest, wogegen die CS-PK sich erfolgreich wehrte. Das geltend gemachte Interesse an der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum sei wohl das Motiv für die BZO-Änderung, hielt das Gericht fest. Doch allein deswegen dürfe keine derartige Pflicht verankert werden.

  TA