Der Blick schreibt über die Praxis der Ems-Chemie, von allen neuen Mitarbeitern eine medizinische Untersuch zu verlangen. Das Unternehmen begründet sie mit ihrer Pensionskasse.
Die Geschäftsleitung der Ems-Chemie tut alles, um negative Einflüsse auf die Rendite zu verhindern. «Das Ergebnis steht im Mittelpunkt. Das Ergebnis ist das Blut des Unternehmens», lautet der wichtigste Führungsgrundsatz des Konzerns. Überhaupt nicht gern gesehen sind deshalb Angestellte, die aus gesundheitlichen Gründen ausfallen.
Ems hat ein Anstellungsprozedere etabliert, das dieses Risiko minimiert: Alle neuen Mitarbeitenden – ob Kader, Bürogummi oder Fabrikarbeiter – müssen vor Stellenantritt beim Vertrauensarzt vorsprechen. Ohne positives Ergebnis dieser Untersuchung kommt die Anstellung nicht zustande. Wörtlich heisst es in den Arbeitsverträgen: «Dieser Vertrag tritt vorbehältlich einer positiven medizinischen Eintrittsuntersuchung in Kraft.»
Cash schreibt: Auch für Pensionskassen sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Reform AHV 21 verpflichtend. Spätestens Anfang 2024 sollten Versicherte einen angepassten Vorsorgeausweis erhalten.
Auf 1. Januar 2024 müssen betroffene Pensionkassen die erforderlichen Reglementsänderungen vornehmen. Das Rentenalter von Frauen wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters- , Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Gleichschritt mit der AHV erhöht. Frauen, insbesondere jene der Übergangsjahrgänge 1961, 1962 und 1963, die sich nicht zuletzt aufgrund ihres Alters jetzt damit befassen müssen, ob sie sich eine vorzeitige Pensionierung leisten können, erwarteten ihre angepassten Pensionskassenausweise daher mit Ungeduld.
Es brauche dafür einen aktiven Prozess, sagt Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP), auf Anfrage. Die Änderung des Gesetzgebers müsse von den Vorsorgeeinrichtungen übernommen und im Reglement angepasst werden.
Die finanzielle Absicherung der Familie stellt bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall vor allem für Patchworkfamilien eine grosse Herausforderung dar.Thomas Marti gibt in Cash einen Ueberblick.
(Avenir Suisse) Wie stark steigen die Löhne in der Schweiz? Die Antwort auf diese Frage ist alles andere als eindeutig. Sie ist jedoch zentral, gerade bei den Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Allein für die Schweiz gibt es mehrere Erhebungen zu den Löhnen, die unter anderem vom zuständigen Bundesamt für Statistik (BfS) regelmässig aufbereitet und veröffentlicht werden.
Je nach Datenquelle stellt man für die vergangenen 22 Jahre ein reales Lohnwachstum von 13 bis 38% fest. Wie sind solche Unterschiede möglich? Gibt es eine «richtige» Statistik? Ein Blick auf die einzelnen Erhebungen und Zeitreihen gibt Aufschluss darüber.
Was der Verlag vps.epas mit seinem Spiel “Retire Happy” begonnen hat, setzt die Profond mit einem Online Quizz unter dem Schlagwort “Gamification” fort. In einer Medienmitteilung heisst es dazu: Profond schlägt ein neues Kapitel in der Bildung und Sensibilisierung zur beruflichen Vorsorge auf: Mit der Einführung eines innovativen Online-Quizzes bringt Profond mittels Gamification Pensionskassenthemen einer breiten Bevölkerung und vor allem auch einer jüngeren Generation näher.
Das Online-Quiz www.profond-insider.ch soll das Vorsorgewissen der Versicherten stärken. Die im einzelnen behandelten Themen sind Ehe und Familie; Wohneigentum, Jobverlust, Invalidität; Berufstätige; Selbständigkeit und Pensionierung. In der Mitteilung wird weiter ausgeführt:
Trotz der vielschichtigen Herausforderungen im aktuellen Marktumfeld hat Profond den Fokus auf Bildung und Transparenz in der beruflichen Vorsorge nicht aus den Augen verloren. Das Quiz, das verschiedene Aspekte der 2. Säule abdeckt, nutzt spielerische Elemente, um das Verständnis für berufliche Vorsorge zu erhöhen. Dies erleichtert es den Versicherten, informierte Entscheidungen zu treffen und zukunftssicher zu planen. Das Verständnis für die eigene Vorsorge ist entscheidend, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.
Anfang Woche überraschten die Hypothekarbank Lenzburg und die Glarner Kantonalbank die Schweizer Finanzgemeinde mit der Ankündigung einer Partnerschaft mit dem Konsumriesen Coop. Die Mitteilungen liessen vermuten, dass der Detailhandelskonzern bald mit einer neuen Bankdienstleistung aufwarten will.
Nun lüftet sich der Schleier: Mit «Coop Finance+» lanciert der Detaillist eine Super-App für Finanzdienstleistungen, wie aus einer Medienmitteilung vom Dienstag hervorgeht. Eine eigene Website zum Angebot ist seit heute online, die App steht ab sofort auch im App Store und bei Google Play zum Download bereit.
(CHSS) AHV Neurentner, die zum Rentenbeginn auswandern, zieht es am häufigsten nach Portugal. Ausserhalb von Europa ist Thailand am beliebtesten, wie eine Auswertung des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt.
Im Jahr 2016 haben gemäss dem Rentenregister 126’200 Personen im In- oder Ausland erstmals eine AHV-Altersrente bezogen. Zwei Drittel von ihnen lebten Ende 2021 nach wie vor in der Schweiz, während ein Drittel die Rente im Ausland bezog: Nebst den Ausgewanderten umfasst diese Zahl allerdings auch die Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die in der Schweiz arbeiteten.
Eine Auswanderung in ein Drittland oder Rückwanderung ins Heimatland rund um den Rentenbeginn ist dabei eher selten: Nur 5 Prozent aller Neurentenbeziehenden verliessen die Schweiz fünf Jahre vor oder nach ihrem ersten Rentenbezug, die meisten zum Rentenbeginn (3% oder 3800 Personen), das heisst bis zu zwei Jahre vorher sowie bis zu einem Jahr nachher.
(Axa) Ausfälle am Arbeitsplatz beeinträchtigen kleine und mittlere Unternehmen stark. Die AXA KMU-Studie zeigt: Absenzen aufgrund einer psychischen Erkrankung dürften künftig noch mehr zunehmen. Und: Nicht nur die Betroffenen leiden, sondern auch der Rest der Belegschaft.
Wie die Studienergebnisse der diesjährigen AXA Arbeitsmarktstudie zeigen, ist der Anteil derjenigen KMU, die 2022 erheblich von Ausfällen aufgrund psychischer Erkrankungen betroffenen waren, im Vergleich zum Vorjahr von 21 auf 26 Prozent gestiegen, während der Anteil der gar nicht betroffenen von 41 auf 36 Prozent gesunken ist. Somit war im letzten Jahr nur etwas mehr als ein Drittel der befragten KMU nicht von psychisch bedingten Ausfällen betroffen. Dies deutet darauf hin, dass sich die Problematik der mentalen Gesundheit weiter verschärft hat.
Zugenommen hat auch der Anteil derjenigen Befragten, welcher der Ansicht ist, die Häufigkeit der Absenzen aufgrund psychischer Probleme sei in den letzten fünf Jahren gestiegen: Bei fast einem Viertel der KMU (24% versus 17% im Vorjahr) haben Ausfälle eher oder deutlich zugenommen, etwas mehr als die Hälfte schätzt die Absenzen als gleichbleibend ein. Immerhin 22 Prozent der Befragten nehmen jedoch auch einen Rückgang der Betroffenheit wahr.
(VPS) An der Generalversammlung des Vereins unentgeltliche BVG Auskünfte in Winterthur konnte Vereinspräsident André Tapernoux auf ein intensives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Immer am ersten Mittwoch im Monat bietet der Verein kostenlose Auskünfte für Versicherte in Pensionskassen in den Städten Aarau, Bern, Frauenfeld, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Winterthur und Zürich sowie online via Zoom.
Erbschaft als Thema: Wird das Thema in Ihrer Familie aktiv diskutiert?
Die Axa Vorsorgestudie 2023 behandelt das Thema Erben. Der Blick schreibt dazu:
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung erbt erst, wenn sie selbst bereits im Rentenalter ist. Erbvorbezüge werden zudem nur von einer von sieben Personen genutzt. Zu diesem Befund kommt die «Axa Vorsorgestudie 2023». Diese beziffert das im letzten Jahr vererbte Vermögen auf 88 Milliarden Franken.
Das Erbschaftsvolumen teile sich aber klar zugunsten der älteren Erben auf. Dank steigender Lebenserwartung erben die meisten nämlich erst dann, wenn sie selbst bereits das Pensionsalter erreicht haben. So habe nur rund jede zehnte in der Schweiz wohnhafte Personen unter 60 Jahren bereits aufgrund eines Todesfalls geerbt.
Angela Lüthold fordert einen Steuerfreibetrag für Pensionierte. In Fachkreisen kommt der Vorschlag der Luzerner SVP-Chefin gut an. Die Luzerner Zeitung schreibt:
Lüthold, die auch die Kantonsratsfraktion der SVP präsidiert, will für weiterhin berufstätige Rentnerinnen und Rentner einen steuerlichen Freibetrag einführen. Er soll 16 800 Franken betragen und damit gleich hoch sein wie die Summe, auf die Pensionierte keine AHV-Beiträge zahlen müssen. Steigt der AHV-Freibetrag, soll auch jener bei den Steuern steigen, schreibt die seit 2011 im Kantonsrat politisierende ehemalige Präsidentin der Staatspolitischen Kommission in ihrem Postulat.(…)
Bei Bruno Käch, dem Gesamtleiter der Gewerbe Treuhand AG mit rund 170 Mitarbeitenden, kommt Lütholds Vorschlag gut an. Das Ziel, mehr Fachkräfte zu gewinnen, könne damit erreicht werden, da steuerliche Abzüge und Freibeträge einen guten Lenkungseffekt hätten. Die bei einer Umsetzung des Postulats unweigerlich entstehenden Steuerausfälle bereiten dem früheren Präsidenten der Zentralschweizer Vereinigung diplomierter Steuerexperten wenig Sorgen, weil er einen Kompensationseffekt erwartet.
Wer Teilzeit arbeitet, hat oft Lücken in der Altersvorsorge. Die Pensionskassenreform sieht hier Verbesserungen vor. Ein Volks-Ja ist aber keineswegs sicher. Was Teilzeitbeschäftigte heute schon tun können, beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Pensionskassen sind nur in der obligatorischen Vorsorge an die obengenannten Regelungen gebunden. Moderne Kassen, die hier Spielraum haben, haben folglich schon heute den Koordinationsabzug an das Pensum von Beschäftigten angepasst. Für Personen, die ein Arbeitspensum von 50 Prozent haben, wird dementsprechend der Koordinationsabzug halbiert. Teilzeitbeschäftigte sollten sich also über die entsprechenden Regelungen bei ihrer Vorsorgeeinrichtung informieren. Wer auf Stellensuche ist, sollte sich bei der Bewerbung erkundigen, wie dies gehandhabt wird.
Um die Immobilie nach der Pensionierung halten zu können, dürfen die Hypothekarschulden nicht zu hoch sein. Es gilt also, sie abzubauen – direkt oder indirekt. Michael Ferber listet in der NZZ die wichtigsten Punkte auf.
Wie in vielen Lebensbereichen gibt es auch zum Abzahlen einer Immobilie Stammtisch-Weisheiten. Eine davon geht so: «Wenn die zweite Hypothek abbezahlt ist, ist man auf der sicheren Seite.»
In früheren Zeiten mag dieser Spruch viel Wahres beinhaltet haben, doch in Zeiten von deutlich gestiegenen Preisen für Schweizer Immobilien ist dies nicht mehr unbedingt der Fall. «Bei vielen Wohneigentümern ist die erste Hypothek mittlerweile so hoch, dass das Abzahlen der zweiten Hypothek nicht immer reicht, um die Immobilie im Alter halten zu können», sagt der Finanzplaner und Sozialversicherungsexperte Marcel Eigenmann.(…)
Zum zehnten Mal hat die französische Investmentbank Natixis ihren Global Retirement Index publiziert. Der Index setzt sich aus einer Reihe von Subindizes zusammen. Gesamthaft schafft es die Schweiz mit einem Score von 82% wie im Vorjahr auf Platz zwei hinter Norwegen mit 83%. Deutschland als bestes angrenzendes Land liegt mit 76% auf Rang 9. Erfasst wird die Situation vermögender Privatanleger. Cash schreibt dazu:
Am besten schlägt sich die Schweiz in der Subkategorie «Finanzen» – und nimmt dort den ersten Platz ein. Analysiert wurden dafür sieben Indikatoren: Altersabhängigkeit, Kreditausfälle bei Banken, Inflation, Zinssätze, Steuerbelastung, Staatsverschuldung und Governance. Verbessert hat sich in der Schweiz zum Vorjahr unter anderem der Steuerdruck-Indikator, die Inflation sowie die Staatsverschuldung.
Weiter wurden die Kategorien «Gesundheit», «Lebensqualität» sowie «materieller Wohlstand» genauer untersucht. Beim materiellen Wohlstand steigt die Schweiz von Platz 14 auf Platz 6 auf. Dabei ist sie neben Norwegen und Luxemburg eines der einzigen Länder, welches in allen Kategorien unter den besten Zehn landet.
Dr. Kerstin Windhövel, Kompetenzfeldleiterin Vorsorge am Schweizerischen Institut für Finanzausbildung SIF der Kalaidos FH, beschreibt in der HZ-Insurance ihre Vorstellungen von den Vor- und Nachteilen der freien Pensionskassen-Wahl. Man kann nur staunen, wie sie sich das vorstellt.
[Es] gibt es unübersehbare Vorteile, insbesondere für die Versicherten. Diese müssen sich nun mit «ihrer Wunsch-PK-Lösung» befassen. Da das Interesse gemeinhin mit der Beschäftigung steigt, liegt hier noch viel unabsehbares Potenzial. Habe ich meine PK selbst gewählt, so steigt auch die Akzeptanz. «Konkurrenz belebt das Geschäft» könnte auch bei den Pensionskassen gelten, sofern es für die Versicherten eine klar verständliche und abgrenzbare Wahlmöglichkeit gibt.
Im PK-Bereich könnte dies – analog zur Grundversicherung bei den Krankenkassen – die klar abgegrenzte Versicherung des Obligatoriums sein, die alle Pensionskassen im gleichen Versicherungsumfang inklusive Risikoabsicherung für Invalidität und Hinterlassenenleistungen anbieten. Im Überobligatorium kann die Wahl dann mehr Freiheiten zulassen, sodass jede und jeder Versicherte individuelle Wunschleistungen zusammenstellen kann. Eine Versicherte mit mehreren Kindern wählt beispielsweise eine höhere Hinterlassenenleistung, um diese im Falle des eigenen Todes besser abzusichern, wofür auch höhere Kosten anfallen.