CIC (Schweiz) ermöglicht Privatkunden, ihr Vermögen 1:1 wie dasjenige ihrer PK anzulegen. Finews schreibt dazu:
«Wir sind bereit, unsere gesamten Investitionen in Echtzeit offenzulegen. Wenn wir beispielsweise beschliessen, den Anteil an Nestlé-Aktien in unserer Pensionskasse zu erhöhen, weil wir den Zeitpunkt für günstig halten, profitieren auch unsere Kundinnen und Kunden von diesem Anlageentscheid.
Ihre Portfolios funktionieren exakt wie unsere», fasst Olivier Maillard, Leiter Private Banking für den Marktbereich Jurabogen und Mittelland bei der CIC (Schweiz) und anerkannter Experte für berufliche Vorsorge, zusammen.
Das Angebot der CIC (Schweiz) läutet gewissermassen das Ende der «Zwei-Klassen-Vorsorge» ein: Bisher unterschieden sich institutionelle Lösungen oft deutlich von jenen für «gewöhnliche» Privatpersonen – in Bezug auf Rendite, Kosten oder Sicherheit.
Im hier vorgestellten Modell schliessen sich Privatkundinnen und -kunden einer bestehenden, bewährten Lösung an. So lassen sich zahlreiche Fallstricke vermeiden – besonders, wenn sich Kundinnen und Kunden bei der Pensionierung für den Kapitalbezug entscheiden.
«Das eigene Kapital selbst zu verwalten, ist äusserst aufwendig. Dessen sollte man sich bewusst sein», erklärt Olivier Maillard. «Es kann zu erheblichem Stress führen – was für eine langfristige Finanzstrategie denkbar ungünstig ist.» (…)
Konkret basiert das Angebot von CIC (Schweiz) auf dem sogenannten Verwaltungsmandat «Pensionskassenreplikat». Im Rahmen dieses Angebots legen Kundinnen und Kunden ihr Vermögen in einer Struktur an, die exakt derjenigen entspricht wie die Vorsorgekasse der Bankmitarbeitenden – mit erselben Anlagestrategie, denselben regulatorischen Vorgaben und derselben Governance.
«Egal, ob es um die Altersvorsorge unserer Mitarbeitenden oder unserer Kundinnen und Kunden geht – die Massstäbe sind identisch: gleiche Verwaltung, gleiche Sorgfalt, gleiche Regeln», erklärt Mario Geniale, Head Investments bei der CIC (Schweiz).





(SDA) Der Nationalrat will den Selbstständigkeitsstatus im Arbeitsrecht nicht ändern. Er trat nicht ein auf eine Vorlage zur stärkeren Berücksichtigung des Willens der Parteien für die Feststellung des arbeitsrechtlichen Status. Konkret ging es vor allem um Arbeitende in der wachsenden Plattform-Wirtschaft. SDA schreibt dazu: 
