Unter der Rubrik «Gesch gwüsst» zeigt der Beobachter auf, was Versicherte schon mit einer einzigen Lücke bei ihren AHV-Beitragszahlungen an Rente verlieren können und anderes Wissenswertes zum Thema.

Und es ist leider schnell passiert – wenn man Lücken in der AHV hat. Die entstehen, wenn man nicht jedes Jahr den Mindestbetrag einbezahlt. Schon wegen eines Lückenjahrs kann man 13’920 Franken an Rente verlieren.

Minimalbetrag … Wie viel ist das? Angestellte, die das Minimaleinkommen erreichen, sind fein raus – weil dann auch genug in die AHV ging. Für 2025 sind das für Angestellte 5000 Franken (pro Jahr, nicht pro Monat).

Und wenn ich nicht arbeite? Nichterwerbstätige müssen für dieses Jahr selber mindestens 530 Franken jährlich einzahlen. Das gilt etwa für Leute unter 25, die noch studieren. Oder Weltreisende. Oder ausgesteuerte Arbeitslose.

Der Betrag ändert sich jedes Jahr ein wenig. Die Beitragstabelle von Ahv-iv.ch gibt Auskunft dazu.

Und wie sehe ich, ob ich Lücken habe? Das ist ganz einfach. Im AHV-Auszug steht, wie viel man pro Jahr verdient hat. Wenn man nicht genug verdient hat, damit der Mindestbetrag einbezahlt wurde, gibt es eine Lücke.

In diesem «Hesch gwüsst?» haben wir es erklärt. (Und hier kann man den Auszug direkt bestellen.)

  Beobachter