Ein "Pensionskassen-Rechner" auf der Website der "Schweizer Personalvorsorge" ermöglicht (mit erheblichen Einschränkungen natürlich) das Altersguthaben aus der 2. Säule zu berechnen. Mindestzins, Umwandlungssatz und die Reduktion des Umwandlungssatzes bei Früh- oder Spätpensionierungen können (in einem realistischen Rahmen) variabel eingegeben werden. Der Rechner nimmt für Männer und Frauen ein reguläres Rentenalter von 65 Jahren an. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Jede Pensionskasse hat gewisse Besonderheiten. Zudem unterscheidet der PK-Rechner nicht zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil der Vorsorge. Die effektiven Altersleistungen werden daher nicht genau den hier errechneten Werten entsprechen.
Schweizer Personalvorsorge
Versicherte
Weniger Frühpensionierungen dank flexiblem Rentenbezug?
Vor drei Jahren wollte Pascal Couchepin das reguläre Rentenalter auf 67 erhöhen. Heute lautet die Devise anders: Die Bestimmungen für alle drei Säulen der Altersvorsorge sollen so angepasst werden, dass ältere Menschen nicht am Weiterarbeiten gehindert werden. An den hohen Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmer ändert sich dabei aber nichts, schreibt die NZZ in einem Beitrag über die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Massnahmen zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer.
NZZ online
Mit der Pensionskasse das Haus finanzieren
Wem für das Eigenkapital das nötige Bargeld fehlt, kann das Geld von der Pensionskasse beziehen. Sie können wählen, Barbezug oder Verpfändung.
Tages-Anzeiger
BR beantwortet Postulat Rennwald: Keine Zunahme der «prekären Arbeitsverhältnisse»
Der Bundesrat hat am 1. November 2006 in Beantwortung des Postulats Rennwald einen Bericht zu den «prekären Arbeitsverhältnissen» in der Schweiz verabschiedet. Aufgrund der vorliegenden Informationen erachtet der Bundesrat die Bestimmungen im Arbeitsrecht sowie die geltende Gerichtspraxis als hinreichend, um die Arbeitnehmer vor den negativen Folgen «prekärer Arbeitsverhältnisse» zu schützen.
Keine Zunahme der «prekären Arbeitsverhältnisse»
Keine Rente für Dorothée Fierz?
Während gegen die zurückgetretene Regierungsrätin Dorothée Fierz (FDP) eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung läuft, verklagt diese die kantonale Pensionskasse und fordert eine Rente. Gemäss der kantonalen Verordnung über die Renten der Regierungsratsmitglieder sind die Voraussetzungen für unbefristete Leistungen im Fall der früheren Baudirektorin aber nicht erfüllt.
Affoltern Online
Arbeitgeberverband gegen «Jugendlichkeitswahn»
Die demographische Entwicklung der nächsten Jahre wird die Altersstruktur der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig verändern. Starke Jahrgänge scheiden aus dem Erwerbsleben aus, geburtenschwache Jahrgänge folgen. Es ist heute davon auszugehen, dass wir ab etwa 2015 einen Arbeitskräftemangel haben werden, führten Vertreter des Arbeitgeberverbandes an einer Pressekonferenz aus.
Mit einer von rund 20 Fachleuten aus den verschiedensten Gebieten erarbeiteten «Altersstrategie» will der Schweizerische Arbeitgeberverband zusätzlich einen Beitrag leisten, dass auf breiter Front den Worten auch Taten folgen. Im Zentrum stehen dabei 10 vom Vorstand des Verbands verabschiedete Empfehlungen. Sie sollen die Beschäftigungspolitik auf die veränderten Bedingungen ausrichten helfen.
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Referate
Wer hat sein BVG-Konto vergessen?
«Vergessene» Altersvorsorge von mehreren Milliarden Franken lagert auf sicheren Konti. Doch die Pensionierten könnten ihr Sparkapital jederzeit abrufen.
tagesanzeiger.ch | Geld | Sozial sicher
Grosse Renditeunterschiede in der Säule 3a
Gebundene Vorsorge lohnt sich, vor allem für Fondssparer. Die Wahl des passenden Produkts ist dabei entscheidend. Am Besten schneiden die Gemeinschaftsprodukte der Kantonalbanken, der Migrosbank und Bank Coop ab. Die Lösungen der Grossbanken landeten meist im Mittelfeld, während die Swiss-Life-Produkte stets das Schlusslicht bilden. Selbst im Drei- und Fünfjahresvergleich treten Renditeunterschiede von mehreren Prozentpunkten pro Jahr auf. Wegen des Zinseffekts wirken sich solche Unterschiede auf die Dauer stark aus.
tagesanzeiger.ch | Geld | Sparen
Tages-Anzeiger: BVG-Revision verursacht markant höhere Vorsorgekosten
Vielen Versicherten der zweiten Säule hat der Briefträger mit der Januar-Lohnabrechnung eine böse Überraschung ins Haus gebracht: Die Prämien sind markant gestiegen. Verursacht wurde dieser Kostenschub durch die am Neujahr in Kraft getretene erste Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), in die – zusätzlich zur bisher versicherten Witwenrente – auch eine Witwerrente verpackt wurde. Hohe Mehrkosten entstehen auch aus einer anderen BVG-Neuerung: der Reduktion des gesetzlichen Mindesteinkommens von bisher 25 320 auf 19 350 Franken. Dadurch sind gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherungen seit Anfang dieses Jahres rund 100 000 Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen ebenfalls durch das BVG versichert.
Die damit erreichte «Besserstellung» dieser Lohngruppe ist allerdings eher theoretisch und steht zudem in keinem Verhältnis zum verursachten Verwaltungsaufwand. Denn ein Ungelernter auf der tiefsten Lohnstufe kostet die Vorsorgestiftung ebenso viel wie der Firmenchef mit einem Spitzenlohn.
Dabei dürften viele dieser neuen Versicherungsnehmer insbesondere im Fall einer Invalidität gar keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung anmelden können. Dies weil IV- respektive Hinterlassenenleistungen aus der ersten und zweiten Säule 90 Prozent des entgangenen AHV-Verdienstes nicht übersteigen dürfen, schreibt Hansruedi Berger im Tages-Anzeiger.
tagesanzeiger.ch | Geld | Arbeit
Bilanz: Renditen und Spesen in der Säule 3a
Steuern sparen allein reicht nicht: Bei der Säule 3a sind Milliarden schlecht investiert, die Unterschiede punkto Rendite und Spesen enorm. Langfristsieger ist Swisscanto, die UBS schlägt sich am wenigsten gut, schreibt die Bilanz.
BILANZ
Website des Vereins für Pensionskassen-Auskünfte Region Basel
Der "Verein für Pensionskassen- und BVG-Auskünfte Region Basel" hat eine neue Website aufgeschaltet, welche Infos über den Verein und Angaben über die Beratungstermine enthält. Auskünfte erteilt der Verein in Basel und Liestal. Der Verein zählt 40 Mitglieder. Im Vorstand sind vertreten:
– Dr. Christina Ruggli-Wüest, Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht Basel-Stadt, Präsidentin
– Andreas Fahrländer, Leiter des Amtes für Stiftungen und berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Landschaft
– Dr. Markus Moser, Stv. Leiter Pensionskasse Novartis
– Dr. Hans-Ulrich Stauffer, Advokat, Geschäftsführer Stiftung Abendrot
– Dieter Stohler, Leiter Pensionskasse Basel-Stadt
– Dr. Martin Wechsler, Pensionsversicherungsexperte.
In den übrigen Regionen der Schweiz werden Auskünfte erteilt durch den "Verein für BVG-Auskünfte".
PK-Vorbezug: Alles auf eine Karte
Eine gute Geschäftsidee, aber kein Kapital? «Da zapf ich doch einfach meine Pensionskasse an», denkt sich mancher. Aber Achtung: Die Risiken dabei sind nicht zu unterschätzen, schreibt der Beobachter.
Alles auf eine Karte
Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern
Gemäss jüngsten verfügbaren Informationen erfolgt jede dritte Eigenheimfinanzierung unter Einbezug von Vorsorgegeldern. Eingesetzt wird sowohl die berufliche als auch die gebundene Vorsorge. Damit mag das Wunschobjekt gesichert sein. Die Auswirkungen auf die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod sowie auf die späteren Altersleistungen sollten jedoch nicht vergessen werden.
Bei einem Vorbezug von Pensionskassengeldern reduzieren sich auf jeden Fall die Altersleistungen. Ob auch die Risikoleistungen geringer sind, ist abhängig vom Rentensystem der Pensionskasse. Sind die Risikoleistungen vom angesparten Guthaben abhängig (Beitragsprimat), führt der Vorbezug zu einer Reduktion der Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod, schreibt Sonja Mehmann (ZKB) in der NZZ.
NZZ Online
Cash: Arbeiten? Dafür habe ich keine Zeit
Mehr als jeder Dritte lässt sich vorzeitig pensionieren. Das ist in der Regel ein kostspieliges Vergnügen. Was Sie tun müssen, um die Früchte Ihrer Arbeit eher zu ernten als Ihr Nachbar, schreibt Cash.
Cash / Artikel pdf
De l’influence des accords bilatéraux sur la LPP et les caisses de pension
La période transitoire arrive à son terme. La personne qui quitte définitivement la Suisse pour s’installer dans un pays de l’UE ou de l’AELE peut encore récupérer la totalité de sa caisse de retraite jusqu’au 31 mai 2007. Passé ce délai, cela ne sera plus possible. Tant que la personne travaille et que l’âge légal de la retraite admis ne sera pas atteint, elle reste soumise, de facto, au régime des assurances sociales obligatoires de son nouveau pays de résidence.
24heures en ligne
La période transitoire arrive à son terme. La personne qui quitte définitivement la Suisse pour s’installer dans un pays de l’UE ou de l’AELE peut encore récupérer la totalité de sa caisse de retraite jusqu’au 31 mai 2007.
Passé ce délai, cela ne sera plus possible. Tant que la personne travaille et que l’âge légal de la retraite admis ne sera pas atteint, elle reste soumise, de facto, au régime des assurances sociales obligatoires de son nouveau pays de résidence.
En Espagne et au Portugal, la confirmation de l’affiliation sera apportée dans le cadre d’une procédure d’échange de données centralisées.
Il n’y a pas de souci en revanche pour le montant qui dépasse les prestations légales minimales fixées par la loi sur la prévoyance professionnelle. Cette part, que l’on appelle surobligatoire, peut toujours faire l’objet d’un versement en espèces après le 31 mai 2007. Seule la partie obligatoire du capital de prévoyance doit rester en Suisse et être placée dans un compte ou une police de libre passage. Le montant sera récupéré au plus tôt cinq ans avant l’âge légal de retraite (60 ans pour les hommes, 59 ans pour les femmes).
En revanche, les personnes parties s’installer au Liechtenstein – et pour autant qu’elles continuent à travailler – peuvent transférer la totalité de leur capital vieillesse dans une institution de prévoyance locale.
Les personnes désireuses de prendre leur retraite à l’âge minimum fixé par leur caisse ne sont pas concernées par les bilatérales. Elles bénéficieront des prestations vieillesse prévues par leur caisse suisse.
Seules les personnes renonçant à exercer une activité lucrative avant l’âge de la retraite admis reçoivent un libre passage.
Dans ce cas, elles seront en principe affiliées aux assurances sociales obligatoires de leur nouveau pays de résidence. En revanche, l’utilisation du libre passage pour acheter un logement est une option qui s’étend à l’UE dès le 1er juin 2007. Et la condition reste inchangée, le propriétaire doit occuper son bien immobilier.
© Edipresse Publications SA, tous droits de reproduction et de diffusion reservés.
