Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat am 21. April 2022 ihre 52. Generalversammlung in Bern abgehalten. Sie wurde 1970 gegründet.
Nach Ablauf der Amtszeit von Benno Ambrosini wurde Guido Aggeler von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt. Emmanuel Vauclair übernimmt turnusgemäss für zwei Jahre das Präsidium der SKPE als Nachfolger von Ursula May. Der Vorstand setzt sich nach der Generalversammlung wie folgt zusammen:
Präsident: Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern; Mitglieder: Guido Aggeler, Swiss Life Pension Services AG, Zürich; Ursula May, cmp egliada AG, Zürich; André Tapernoux, Keller Experten AG, Frauenfeld. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten umfasst 213 Mitglieder.
Zu den umstrittenen Punkten der BVG21 wie vom Nationalrat verabschiedet gehört die Senkung der Eintrittsschwelle. Der Blick schreibt über die Haltung von Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer, der sie ablehnt.
Ein Knackpunkt sind zudem Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Damit auch Wenigverdienende ein Altersguthaben aufbauen können, soll die Eintrittsschwelle sinken, ab welchem Lohn man in die Pensionskasse Beiträge zahlen muss. Die Krux dabei: Tieflöhner bekommen zwar auch Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben, doch selber werden ihnen ebenfalls zusätzliche Lohnprozente abgezwackt. Der ausbezahlte Nettolohn wird damit noch karger.
In der ständerätlichen Sozialkommission steht deshalb zur Debatte, die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21’510 Franken zu belassen. Für diese Variante plädiert auch Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60): «Wir empfehlen, dieses Niveau beizubehalten.»
Auf der Website von inter-pension sind alle dem Verband angeschlossenen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen mit den Zahlen per 31.12. aufgelistet, mit direkten Links zu den Homepages der einzelnen Einrichtungen. Eine aufschlussreiche Information.
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission an den Bundesrat, den Mindestzins 2022 für ein weiteres Jahr bei 1 Prozent zu belassen:
Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies ihre individuelle Lage erlaubt.
In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)- Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die durch die erzielten Erträge zu finanzieren sind.
Zu Recht berücksichtigt die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung auch die finanzielle Lage der Vorsor- geeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles ge- mäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvoll- ziehbarkeit des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP die Empfehlung, den BVG- Mindestzins bei 1% zu belassen.
pw. Kurz vor der entscheidenden Sitzung in der SGK-N bei der Behandlung der BVG-Revision bringen sich die diversen Interessengruppen in Stellung. Dabei tun sich diverse Gräben auf. Der klassische zwischen links und rechts wird überlagert von kommerziellen Überlegungen, die im Gewand sozialer Forderungen daherkommen. Dazu werden auch die Medien eingespannt, die noch so gerne mitmachen. Im Zentrum steht dabei jetzt die Finanzierung der Massnahmen für den Leistungsausgleich für die UWS-Senkung, wo plötzlich die Gewerkschaften auf Seite der Versicherer kämpfen. In der NZZ wird dazu ausgeführt:
Der Verband der Pensionskassen wirft den grossen Lebensversicherern vor, sie wollten bei der geplanten BVG-Reform ebensolche Windfall-Profite erzielen – und dies auf Kosten der Allgemeinheit. Die Versicherungen widersprechen vehement.
Politischen Gegenwind sind die Lebensversicherer wie Swiss Life oder Helvetia gewohnt – aber nicht aus dieser Richtung. Normal ist, dass die linken Parteien und die Gewerkschaften versuchen, ihnen das Leben schwerzumachen. Aus deren Sicht ist es grundsätzlich verdächtig, dass private Firmen mit einer obligatorischen Sozialversicherung Geld verdienen.
Die Versicherer können entgegnen, dass die Nachfrage nach ihren Diensten gross sei, weil sich gerade kleine und mittlere Firmen keine eigene Pensionskasse (PK) leisten könnten. Zudem haben sie dieses Geschäft schon betrieben, bevor der Staat die zweite Säule für obligatorisch erklärte. Nun aber kämpft die Linke ausnahmsweise Seite an Seite mit den Versicherern. (…)
SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler übernimmt von Aldo Ferrari für die nächsten vier Jahre das Präsidium der proparis, der bedeutendsten Sammelstiftung des Gewerbes. Sie zählt 10’348 angeschlossene Betriebe mit 73’400 Versicherten und 12’500 Rentnern. Die Bilanzsumme beträgt 7,5 Mrd. Franken.
Im Rahmen des neu ausgehandelten Grundvertrages zwischen proparis und ihren Versicherungspartnern (Swiss Life, Bâloise, AXA) für die kommenden fünf Jahre reduziert proparis den Anteil der Anlagegelder, die bei den Versicherungsgesellschaften angelegt sind, weiter: Künftig werden noch 65% der Anlagegelder von proparis rückversichert. Rund 35% des Anlagekapitals sind ab 2021 in der Verantwortung der Sammelstiftung; sie werden von proparis in enger Kooperation mit einschlägigen Partnergesellschaften in sieben zusätzlichen Aktienfonds angelegt.
Anstelle von AXA übernimmt neu Swiss Life die Rolle des geschäftsführenden Versicherers. Bâloise ist weiterhin zweiter Versicherungspartner für die Nominal- und Zinsgarantie. AXA bleibt Versicherungspartner für den Risikoteil (Tod und Invalidität).
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, hat sich in einem Beitrag für die aktuelle Swisscanto-Pensionskassenstudie kritisch mit Tendenzen in der Politik hinsichtlich der Vorsorgeeinrichtungen auseinandergesetzt. Er schreibt u.a.
Beurteilt man die aktuellen Diskussionen rund um die berufliche Vorsorge, so könnte man den Eindruck gewinnen, dass von den Pensionskassen (PK) erwartet wird, alle (sozial)politischen Probleme zu lösen. Sie geraten zunehmend in den Sog einer von einem «politischen Moralismus» geprägten Debatte, die letztlich eine sachlich geführte Diskussion verhindert (vgl. «NZZ» vom 16. April 2021). Die stetig wachsenden Begehrlichkeiten – von der Förderung des Weltfriedens bis hin zur Bekämpfung der Erderwärmung – schränken den Handlungsspielraum der PK zunehmend ein und führen immer öfter zu Zielkonflikten.
Die verantwortlichen Führungsorgane befassen sich bereits seit Längerem mit diesen Fragestellungen. Dafür braucht es keine Regulierung. Die Anlagepolitik ist und bleibt Sache der paritätischen Organe – das ist richtig, denn sie tragen ja auch die Verantwortung für das Ergebnis. Es geht aber auf der anderen Seite auch keineswegs darum, den Anlageerfolg systematisch ökologischen Zielsetzungen unterzuordnen. ESG- und Klimarisiken sind Teil der ökonomischen Risiken und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Das liegt zweifellos im langfristigen Interesse der Versicherten, denn dabei müssen keine Renditeeinbussen in Kauf genommen werden. (…)
“Die Pensionskassen gehören abgeschafft” überschrieb in der NZZ am Sonntag Markus Städeli seinen Artikel, welchem er einen radikalen Neuanfang fordert, der letztlich auf eine “Abwicklung der bestehenden Pensionskassen” hinausläuft, allerdings “nicht sofort”, aber längerfristig wohl schon. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands , zerpflückt die Argumente für einen solchen Schritt in einer Stellungnahme des ASIP unter dem Titel “Ladenhüter mit reisserischer Schlagzeile”.
Wichtige Elemente der heutigen kollektiven, beruflichen Vorsorge sind die Versicherungspflicht, der Vertragszwang und die Sanierungspflicht. Erst der Umstand, dass eine einzelne Person nicht bei jeder Börsenkrise gleich den Vorsorgeträger wechseln kann, ermöglicht es den Pensionskassen, höhere Anlagerisiken einzugehen. Eine kollektive Anlagestrategie ist, wie die aktuelle Situation zeigt, individuellen Anlagestrategien deutlich überlegen.
In den Krisen nach 2000 (Internet-Bubble), in der Finanzkrise 2007/ 2008 oder nach dem Einbruch vom März 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie betrugen auch auf einem gut diversifizierten Vorsorgevermögen die Verluste 10 bis 20%. Beim individuellen Sparen wird das Finanzmarktrisiko dem einzelnen Versicherten übertragen. Herrscht unmittelbar vor der Pensionierung eine Baisse, hat er Pech.
In der kollektiven Vorsorge hingegen kann bei gleichem Renditepotenzial das Risiko auf alle Jahrgänge aufgeteilt werden. Gewinne und Verluste aus den Kapitalmarktentwicklungen können gleichmässig auf die Versicherten verteilt werden. Zudem erhöht diese Solidarität auch die Leistungen, weil mit der dadurch gegebenen Verlängerung des Anlagehorizontes ganz anders investiert werden kann. (…)
Beim schlagwortartig skizzierten Vorschlag in der NZZ am Sonntag reduziert sich die Motivation des Arbeitgebers, mehr Beiträge an eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten, als unbedingt notwendig wäre. Es ist zu befürchten, dass sich das Vorsorgesubstrat reduziert, d.h. in der Tendenz weniger für das Alter angespart würde.
Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) will den vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 69 BVG streichen. Dieser Artikel hätte dem Bundesrat die Kompetenz geben sollen, die Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten (Broker, Makler) für Vorsorgegeschäfte zu regeln.
inter-pension, die Interessengemeinschaft der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, begrüsst die Streichung von Artikel 69 E BVG und schreibt in einer Mitteilung:
Eine zusätzliche Regelung ist unnötig: Erstens legt Artikel 48k Absatz 2 BVV2 fest, was bei der Vermittlung von Vorsorgegeschäften zu beachten ist. Zudem ist klar, dass die Versicherungsvermittler dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstehen. In diesem Gesetz – da gehört es auch hin – soll die Offenlegung der Entschädigung genauer geregelt werden (vgl. Artikel 45a des VAG-Revisionsentwurfs; vom NR bereits gutgeheissen). Damit besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf.
Die Mitglieder von inter-pension haben sich eigenverantwortlich der zusätzlichen Transparenz verpflichtet und wenden die eigene «Richtlinie zur Offenlegung von Entschädigungen an Versicherungsvermittler» an.
Ganz grundsätzlich müssen die Arbeitgeberfirmen weiterhin die Wahlfreiheit haben, mit Hilfe von Versicherungsvermittlern eine geeignete Vorsorgeeinrichtung auszuwählen. Dabei wird auch das Entschädigungsmodell vertraglich zwischen allen Beteiligten Parteien festgelegt. Ein generelles Courtagenverbot zum Beispiel würde keine Probleme lösen.
inter-pension setzt sich für eine angemessene, spezialisierte Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler im Bereich der beruflichen Vorsorge ein und sieht diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial.
In Form eines Webinars hat inter-pension, die Interessengemeinschaft der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, über das ASIP-Mittelweg-Modell für die BVG-Reform 21 informiert. Reto Leibundgut von c-alm präsentierte den ASIP-Vorschlag und zeigte auf, wo und wie dieser von der bundesrätlichen Vorlage abweicht. An der anschliessenden Diskussion nahmen unter der Leitung von Werner Hug (zweiter von links, geimpft und ohne Maske) teil: Barbara Gysi, Nationalrätin SP, Mitglied der SPK-N, Reto Leibundgut und Andri Silberschmidt, Nationalrat FDP (rechts). Die Unterlagen sowie die Aufzeichnung des Webinars stehen allgemein zur Verfügung.
Coronabedingt ist der traditionelle Neujahrsanlass des ASIP dieses Jahr ausgefallen. Als Ersatz hat der Verband die Referate seines Präsidenten J.R. Roulet und von Direktor Hanspeter Konrad (ab Minute 10) auf Video aufgenommen und über YouTube publiziert.
Auch das Referat von Dr. Stefan Kull mit einer Standortbestimmung und einem Ausblick zu den Themen China, Weltwirtschaft, Emerging Markets und Schweiz / Europa steht als YouTube Beitrag zur Verfügung.
Das PK-Netz hat eine neue Publikation mit Empfehlungen zum Thema PK-Wechsel herausgegeben. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Die 2. Säule ist eine komplexe Materie. Auch die Frage, wann ein Wechsel der Pensionskasse sinnvoll ist und wann nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Man muss immer den Einzelfall betrachten. Für das PK-Netz ist aber klar: ein Wechsel muss wohlüberlegt sein und er muss gemeinsam gefällt werden. Dies machte kürzlich auch das Bundesgericht deutlich. Die Arbeitnehmenden können einen Wechsel nämlich verweigern, wenn schlechte Konditionen auf dem Tisch liegen. Dem Arbeitgeber sind dann die Hände gebunden.
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, äussert sich in einem Beitrag der HZ zur Botschaft über die BVG-Reform.
Der Vorschlag des Bundesrates unterscheidet sich von unserem Modell (ASIP) insbesondere in der Ausgestaltung und Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Leider führt dieser offizielle Vorschlag zu einer neuen, nicht weniger schlimmen, systemwidrigen Umverteilung. So sieht das Modell des Bundesrates zur Finanzierung zeitlich unlimitierte Mehrkosten für die «Übergangsmassnahmen» vor: 0,5 Lohnprozente auf allen AHV-pflichtigen Löhnen.
Gerade im aktuellen Umfeld kann man jedoch weder den Arbeitgebenden noch den Arbeitnehmenden zusätzliche Lohnabzüge zumuten, umso mehr als eine systemgerechte Alternative vorliegt. Diese ist sozialverträglicher, versicherten- und wirtschaftsfreundlicher und vermeidet unnötige Lohnabzüge.
Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen auch keine SNB-Gewinne oder Bundesmittel verwendet werden. Es genügen die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen, die diese ja genau für diesen Fall zwingend machen mussten. Nochmals, weil dies scheinbar so schwer zu glauben ist, betone ich: Es braucht keine neuen Lohnabzüge oder sonstigen Mittel.
Der Pensionskassenverband hat in der Fachmitteilung 126 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2021 mit den Änderungen gegenüber dem laufenden Jahr aufgelistet.
Erste Reaktionen auf die Botschaft des Bundesrates zur BVG-Reform zeigen die erwarteten Muster. Die Sozialpartner – Gewerkschaftsbund, Travail Suisse und Arbeitgeberverband – zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden, der ASIP kritisiert und auch der SVV Versicherungsverband ist gar nicht glücklich.
Sozialpartner
Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.
Valentin Vogt betont: «Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert». Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.
SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»
Gemäss Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. „Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern“, sagt Wüthrich. „Auch die Beiträge älterer Arbeitnehmer sinken und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern“, so Wüthrich.