“Die Pensionskassen gehören abgeschafft” überschrieb in der NZZ am Sonntag Markus Städeli seinen Artikel, welchem er einen radikalen Neuanfang fordert, der letztlich auf eine “Abwicklung der bestehenden Pensionskassen” hinausläuft, allerdings “nicht sofort”, aber längerfristig wohl schon. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands , zerpflückt die Argumente für einen solchen Schritt in einer Stellungnahme des ASIP unter dem Titel “Ladenhüter mit reisserischer Schlagzeile”.
Wichtige Elemente der heutigen kollektiven, beruflichen Vorsorge sind die Versicherungspflicht, der Vertragszwang und die Sanierungspflicht. Erst der Umstand, dass eine einzelne Person nicht bei jeder Börsenkrise gleich den Vorsorgeträger wechseln kann, ermöglicht es den Pensionskassen, höhere Anlagerisiken einzugehen. Eine kollektive Anlagestrategie ist, wie die aktuelle Situation zeigt, individuellen Anlagestrategien deutlich überlegen.
In den Krisen nach 2000 (Internet-Bubble), in der Finanzkrise 2007/ 2008 oder nach dem Einbruch vom März 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie betrugen auch auf einem gut diversifizierten Vorsorgevermögen die Verluste 10 bis 20%. Beim individuellen Sparen wird das Finanzmarktrisiko dem einzelnen Versicherten übertragen. Herrscht unmittelbar vor der Pensionierung eine Baisse, hat er Pech.
In der kollektiven Vorsorge hingegen kann bei gleichem Renditepotenzial das Risiko auf alle Jahrgänge aufgeteilt werden. Gewinne und Verluste aus den Kapitalmarktentwicklungen können gleichmässig auf die Versicherten verteilt werden. Zudem erhöht diese Solidarität auch die Leistungen, weil mit der dadurch gegebenen Verlängerung des Anlagehorizontes ganz anders investiert werden kann. (…)
Beim schlagwortartig skizzierten Vorschlag in der NZZ am Sonntag reduziert sich die Motivation des Arbeitgebers, mehr Beiträge an eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten, als unbedingt notwendig wäre. Es ist zu befürchten, dass sich das Vorsorgesubstrat reduziert, d.h. in der Tendenz weniger für das Alter angespart würde.