Zwei unterschiedliche Generationen: Josef Bachmann befragt Vertreter der bürgerlichen Jungparteien zu ihrer Stellungnahme über die BVG-Reformvorlage. Sitzend von links: David Trachsel, Präsident JSVP; Patrick Eugster, verantwortlich Altersvorsorge Jungfreisinnige; Tobias Vögeli, Co-Präsident Junge Grünliberale; Sarah Bünter, Präsidentin JCVP.
pw. Erstmals hat die Innovation Zweite Säule ihre Mittagsveranstaltung (BVG-Arena) in Zürich durchgeführt. Unter coronabedingt eingeschränkten Bedingungen.
Bemerkenswerterweise haben gleich sechs bürgerliche Jungparteien das Kunststück fertig gebracht, eine gemeinsame Stellungnahme zur BVG-Revisionsvorlage einzureichen. Bei der IZS stellten sie die zentralen Elemente und Forderungen nochmals vor.
Wenn ihre Ansichten auch deutlich abweichen etwa von den Stellungnahmen der jeweiligen Mutterparteien, so bleiben sie doch im Rahmen des bestehenden Systems; lassen aber viel offen, nicht zuletzt die Kostenfrage.
Wichtig ist ihnen vor allem die Ablehnung des Rentenzuschlags gemäss Bundesratsvorlage, den sie als neuerliches Umverteilungsinstrument als “stossend” empfinden. Sie schlagen eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens vor, und zwar über den langen Zeitraum von 15 Jahren.
Diverse ihrer Vorschläge führen zu einer Ausweitung der Versichertenbasis, etwa mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und einem flexiblen Mindestjahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad. Das sind kostenintensive und auch schwierig umzusetzende Ideen. Auch ihr Vorschlag nach einem für die Arbeitgeber für alle Altersgruppen einheitlichen Beitragssatz hätte wohl diverse technische Hürden zu bewältigen.
Der Umwandlungssatz soll nicht nur gesenkt, sondern auch entpolitisiert werden. Ein konkreter Zielwert wird nicht angegeben. Künftig soll er auf Basis “mathematischer Instrumente” vom Bundesrat zwingend angepasst werden müssen. Und schliesslich wird gefordert, dass das Rentenalter dynamisch der Lebenserwartung folgt.



Die Fachmitteilung 122 des Pensionskassenverbands behandelt die Folgerungen des Bundesgerichtsentscheids, der Arbeitnehmern beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) durch den Arbeitgeber ein “echtes Mitbestimmungsrecht” zusichert. Die Mitteilung geht auf die teilweise komplexen prozessualen Konsequenzen ein, die sich daraus ergeben. Sie ist für Mitglieder unentgeltlich, Nichtmitglieder können sie beim Verband erwerben. 


