Weshalb bangen die PKs um die Rendite? Thema des Blick-Artikels ist die Kriegsmaterial-Initiative. Dem ASIP geht sie zu weit und auch der Blick scheint nicht ganz sicher, dass Moral mit dem Swiss-Finish der Welt wirklich hilft.
Verbände
IZS: Junge Bürgerliche zur BVG-Revision
Zwei unterschiedliche Generationen: Josef Bachmann befragt Vertreter der bürgerlichen Jungparteien zu ihrer Stellungnahme über die BVG-Reformvorlage. Sitzend von links: David Trachsel, Präsident JSVP; Patrick Eugster, verantwortlich Altersvorsorge Jungfreisinnige; Tobias Vögeli, Co-Präsident Junge Grünliberale; Sarah Bünter, Präsidentin JCVP.
pw. Erstmals hat die Innovation Zweite Säule ihre Mittagsveranstaltung (BVG-Arena) in Zürich durchgeführt. Unter coronabedingt eingeschränkten Bedingungen.
Bemerkenswerterweise haben gleich sechs bürgerliche Jungparteien das Kunststück fertig gebracht, eine gemeinsame Stellungnahme zur BVG-Revisionsvorlage einzureichen. Bei der IZS stellten sie die zentralen Elemente und Forderungen nochmals vor.
Wenn ihre Ansichten auch deutlich abweichen etwa von den Stellungnahmen der jeweiligen Mutterparteien, so bleiben sie doch im Rahmen des bestehenden Systems; lassen aber viel offen, nicht zuletzt die Kostenfrage.
Wichtig ist ihnen vor allem die Ablehnung des Rentenzuschlags gemäss Bundesratsvorlage, den sie als neuerliches Umverteilungsinstrument als “stossend” empfinden. Sie schlagen eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens vor, und zwar über den langen Zeitraum von 15 Jahren.
Diverse ihrer Vorschläge führen zu einer Ausweitung der Versichertenbasis, etwa mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und einem flexiblen Mindestjahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad. Das sind kostenintensive und auch schwierig umzusetzende Ideen. Auch ihr Vorschlag nach einem für die Arbeitgeber für alle Altersgruppen einheitlichen Beitragssatz hätte wohl diverse technische Hürden zu bewältigen.
Der Umwandlungssatz soll nicht nur gesenkt, sondern auch entpolitisiert werden. Ein konkreter Zielwert wird nicht angegeben. Künftig soll er auf Basis “mathematischer Instrumente” vom Bundesrat zwingend angepasst werden müssen. Und schliesslich wird gefordert, dass das Rentenalter dynamisch der Lebenserwartung folgt.
FRP 4: Technischer Zins sinkt unter 2%
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE), hat die Obergrenze per 30.09.2020 für die Empfehlung des technischen Zinssatzes gemäss Fachrichtlinie 4 festgelegt.
In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Die Obergrenze wird berechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag (mindestens 0.3% -Punkte) für die Zunahme der Langlebigkeit. Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2020.
Fachmitteilung 122: Mitbestimmung beim PK-Wechsel
Die Fachmitteilung 122 des Pensionskassenverbands behandelt die Folgerungen des Bundesgerichtsentscheids, der Arbeitnehmern beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) durch den Arbeitgeber ein “echtes Mitbestimmungsrecht” zusichert. Die Mitteilung geht auf die teilweise komplexen prozessualen Konsequenzen ein, die sich daraus ergeben. Sie ist für Mitglieder unentgeltlich, Nichtmitglieder können sie beim Verband erwerben.
Standortbestimmung der Siba
Werner Enz berichtet in der NZZ über den Jahresanlass der Swiss Insurance Broker Association, bei der diverse Interna und Externa zur Sprache kamen. Dazu gehören insbesondere auch die in Vorsorgekreisen heftig diskutierten Courtagen.
Nach einer Palastrevolte, die vor viereinhalb Jahren in der Ausbootung des früheren Präsidenten gemündet hatte, entstand Unruhe. Nun sind die grossen Mitspieler IBC und Aon wieder mit an Bord. Felix Jenny, der Chef von Aon Schweiz, hat sich auch zur Mitarbeit im Siba-Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die nunmehr 96 Siba-Mitglieder vermitteln in der Schweiz ein Prämienaufkommen in der Grössenordnung von 10 Mrd. Fr. Dieses Jahr dürften die Umsätze gemäss einer internen Umfrage um 5 bis 10% sinken, was mit einem Seitenblick auf Corona-bedingt stark gebeutelte Branchen wie den Tourismus, die Gastronomie und die Luftfahrt kein Drama darstellt.
Als eine der nächsten Herausforderungen kommt die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Siba-Mitglieder zu. Man ist gespannt, wie die von linken Kreisen unter Beschuss genommenen Courtagen – und damit der Verdienst der Broker – neu geregelt werden sollen.
Auch der Pensionskassenverband Asip möchte ein Modell vorschreiben lassen, das nur noch eine Aufwandentschädigung vorsähe, was aber seit Jahrzehnten etablierte Regeln über den Haufen würfe. Zudem wäre der Grundsatz von Wirtschafts- und Vertragsfreiheit verletzt.
NZZ / Siba / Thema Courtagen
Der OAK tut es leid …
Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:
Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».
Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».
Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».
Mindestzins: Maximal 0,5 Prozent
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission fest:
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0.75% zu senken. (…) Der ASIP fordert dagegen eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf maximal 0.5%.
Der ASIP setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuelle Formel ergibt Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Zudem hat sich die aktuelle finanzielle Lage der meisten Vorsorgeeinrichtungen trotz teilweiser Erholung nach den starken Kurseinbrüchen im Frühling im Vergleich zum Jahresende 2019 verschlechtert. Die Pandemie sollte uns somit als Warnung dienen, wie wichtig es ist, vorausschauend zu denken und entsprechend vorzusorgen.
Steigende Nachfrage nach BVG-Auskünften
An der Generalversammlung des Vereins “unentgletliche BVG-Auskünfte” in Zürich konnte Präsident André Tapernoux einen neuen Rekord vermelden. 744 Personen wurden 2019 vom Verein beraten (2018: 673). Einen grossen Anteil hat das BVG-Mobil. Mit diesem werden neben den neun festen Standorten auch in kleineren Ortschaften Auskünfte erteilt.
Interessant ist, dass die Schwerpunkte der Ratsuchenden je nach Region ganz unterschiedlich sind. Während zum Beispiel in Bern Fragen zu WEF und Scheidung den grössten Anteil der Auskünfte ausmachten, waren es in Brugg Fragen zu den Vorsorgefällen Alter, Tod und Invalidität (siehe Grafik). Immer noch sehr viele Leute sind aber auch ganz einfach auf der Suche nach PK-Geldern und immer sehr dankbar, wenn ihnen erläutert wird, wo sie suchen müssen.
Neue Website
Der Pensionskassenverband hat seine neue Website aufgeschaltet. In einem E-Mail an die Mitglieder heisst es dazu:
Wir haben unsere Website mit einem neuen Anstrich versehen, um Ihnen schneller und besser Informationen bieten zu können. Neben den Veränderungen in Optik und Technik, haben wir alle Inhalte neu aufbereitet. So befinden sich z.B. aktuelle Stellungnahmen neu auf der Homepage an vorderster Stelle. Zudem wird die Website auch durch Erklärungsvideos aufgelockert.
Die neue Website ist gegliedert in Home, Verband, Dienstleistungen, Mitgliedschaft, Wissen und Newsroom, mit Shop und geschlossenem Mitgliederbereich. Die bisherige Seite „mit-uns-fuer-uns“ wurde in die neue ASIP Website integriert.
50 Jahre SKPE
pw. Umständehalber mehrfach verschoben, dann aber doch durchgeführt: der Jubiläumsanlass der Kammer der Pensionskassen-Experten zu ihrem 50-jährigen Jubiläum. Den passenden Rahmen lieferte das Berner Bellevue. Die Referate teils ernsthaft, teils launig, wie es bei solcher Gelegenheit eben Usus ist.
Benno Ambrosini, Präsident der Kammer, begrüsste die Mitglieder und Gäste, die sich in diesen ungewissen Zeiten das sichere Home Office verlassen hatten, um zu feiern.
Das Gastreferat hielt die Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret, die vieles sagte, was alle schon wussten, aber auch einige Aufschlüsse lieferte über das weitere Schicksal der BVG-Revision und ihre persönliche Einstellung dazu. Positiv findet sie bei den Bundesrats-Vorschlägen die Halbierung des KA, die zweistufige Beitragsskala, weniger positiv den Rentenzuschlag, den sie aber akzeptiert, weil er als Kompromiss der Sozialpartner zustande gekommen ist. Die Vorlage erwartet sie – samt Rentenzuschlag – im Herbst. Das Gesetz könnte 2022 in Kraft treten, was aber eher unwahrscheinlich sei.
Die Ueberbrückungsleistung findet sie auch gut. Das habe in der Waadt funktioniert und sei damit auch für den Rest der Schweiz gut. Nicht gut findet sie hingegen die Rentenalterinitiative der Jungfreisinnigen. Zuerst müsse das Frauenrentenalter 65 realisiert werden. Der Vorstoss der Jungen könne der FDP Stimmen kosten. So kann man natürlich auch politisieren.
Peter Möschler warf den Blick zurück in die Zeiten der SKPE-Gründung und auf die damaligen Sitzungen, über die er als einziger Überlebender noch persönlich berichten könne. Das war 1970 und die berufliche Vorsorge beruhte auf zwei einfachen Gesetzen. Paradiesische Zeiten, meint Möschler.
Auf der humorigen Seite dann Olivier Deprez – er war mit seinem Sohn Philippe und damit der dritten Generation seines Büros nach Bern gekommen. Er machte den Versuch, den anwesenden Experten die Funktionsweise der Vorsorge anhand eines Eichhörnchens und seinen Nüssen klarzumachen. Die Quintessenz: Das Umlageverfahren ist, wenn es die Kasse umlegt.
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mit-uns-ohne-uns
pw. “Nach 11 Jahren geht das Projekt mit-uns-fuer-uns zu Ende. Ab heute heisst dieses Twitter-Konto nach seinem Inhaber, dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP” ist auf Twitter zu lesen. Auch der Blog gleichen Namens wird eingestellt. Die drei unverkennbar männlichen Personen unterschiedlichen Alters, die im hohen Ährenfeld stehend versonnen in die Ferne schauen, gibt es bald nicht mehr. Sie werden zeitgemäss durch drei wahrscheinlich weibliche Gestalten eher jüngeren Alters ersetzt, wenn wir das Signet richtig interpretieren. Hoffen wir, dass die Millennials sich damit eher angesprochen fühlen.
Auch auf der ASIP-Website ist einiges im Tun, wie wir aus erster Quelle erfahren. Im August soll sie in neuer Aufmachung erscheinen. Wurde auch langsam Zeit.
Axa: Austritt aus dem SVV, Update
Inside Paradeplatz berichtet über den (geplanten) Austritt der AXA aus dem Schweizerischen Versicherungsverband:
Die in französischer Hand befindliche Ex-Winterthur hat per Ende 2020 ihren Austritt beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) gegeben. Gestern Abend bestätigte eine SVV-Sprecherin per Email den Austritt.
„Der Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ist von der AXA am 27. Mai 2020 schriftlich über deren Kündigung der Mitgliedschaft im Branchenverband per 31. Dezember 2020 informiert worden“, meinte sie.
Und sie schickt einem die Begründung, welche die Axa-Zuständigen dem SVV für diesen überraschenden Entscheid gegeben habe. Diese lautet:
„Im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Unternehmensstrategie überdenkt die AXA derzeit ihre Rolle im politischen und gesellschaftlichen Diskurs und ist daran, ein neues Verständnis als politischer Akteur zu entwickeln.“
„In diesem Zusammenhang prüft die AXA insbesondere auch, ob sich ihr neues Rollenverständnis mit einer Mitgliedschaft im Schweizerischen Versicherungsverband in seiner heutigen Form weiterhin vereinbaren lässt.“
Lukas Hässig kommentiert:
Die Axa-Chefs sagen nichts weniger, als dass sie sich durch den Versicherungsverband nicht mehr genügend repräsentiert fühlten.
Warum sonst spricht der Versicherer, der mit der Zurich und der Swiss Life zu den grossen Drei der Branche zählt, von neuem „Rollenverständnis“?
Corona und Immobilien
Die KGAST, Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen, hat sich in einer Medienmitteilung zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Immobilien-Anlagegruppen geäussert.
Festgestellt wird, dass die Performances der drei Subindizes sich 2020 YTD positiver entwickelt, als in der vergleichbaren Periode 2019. Der Gesamtindex erreichte 1,99 (1,71) Prozent.
Inwieweit das Coronavirus Einfluss auf die Portfolios der Komponenten und somit auf den Index und dessen Subindizes hatte, sei jedoch schwierig zu beurteilen. Festgestellt werden kann lediglich, dass der Performancebeitrag im Segment Wohnen starker zugenommen hat. Dies konnte sich auf zukünftige, allenfalls negative Einflüsse des Coronavirus auf das Segment Gemischt nivellierend auswirken.
“Sozialwerke im Corona-Stresstest”
Avenir Suisse hat in einer Studie die absehbaren oder zu erwartenden Auswirkungen der Coronakrise auf die Sozialwerke (incl. 2.Säule) skizziert. In der Zusammenfassung heisst es dazu:
Die Effekte der Krise werden dieses Jahr nicht voll auf die Einnahmen der Sozialversicherungen durchschlagen. Die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nämlich der Beitragspflicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und zum Teil der Beruflichen Vorsorge (BV) unterstellt. Zwischen 60 bis 75 % der Einnahmenrückgänge dieser Sozialwerken werden somit 2020 geschützt, allerdings auf Kosten der ALV und des damit verbundenen Schuldenaufbaus.
Auf der Ausgabenseite präsentiert sich die Situation je nach Versicherung sehr unterschiedlich. In der Altersvorsorge (AHV und berufliche Vorsorge) werden kaum weniger Renten aufgrund der Covid-19-bedingten Übersterblichkeit anfallen. Entsprechend können die leicht reduzierten Ausgaben den Einnahmenrückgang bei weitem nicht kompensieren. Bei den anstehenden Reformen der ersten und zweiten Säule ist deshalb auf Rentenerhöhungen (z.B. eine 13. AHV-Rente pro Jahr) oder grosszügige Entschädigungen der Übergangsgenerationen zu verzichten.
Positionspapier zur freiwilligen Weiterversicherung in der BV
Das PK-Netz hat ein Positionspapier zum neuen Art. 47a BVG verfasst, der den Versicherten ab 58 Jahren ab 1.1.21 neu den Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in ihrer Pensionskasse ermöglicht, sofern ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Dazu wird ausgeführt:
Neu können Versicherte bis zum ordentlichen Rentenalter in ihrer Pensionskasse bleiben – ohne, dass sie zum Vorbezug der Rente gezwungen werden. Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, die entsprechenden Sparbeiträge zu leisten. Das PK-Netz begrüsst die Implementierung des Art. 47a BVG deshalb als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Wir bedauern aber, dass sich der gesetzliche Anspruch nur auf Versicherte beschränkt, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Diese Einschränkung ist zum einen nicht im Interesse der Versicherten und zum anderen mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die VE verbunden.
Auf Ebene der VE werden nun die Reglemente im Sinne des Art 47a BVG aktualisiert. Wir meinen: Wenn im Stiftungsrat die freiwillige Weiterversicherung ohnehin thematisiert wird, sollte man unbedingt auch über die weitergehenden Möglichkeiten in Art. 47 BVG diskutieren. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist vorhanden, wir zeigen im vorliegenden Positionspapier auf, wie möglichst versichertenfreundliche Regelungen umgesetzt werden können.
Die Formulierung der Empfehlung des PK-Netz lautet:
Sinngemäss ist die Weiterführung der Versicherung gemäss Art. 47a BVG auch in jenen Fällen möglich, bei denen der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses initiiert, das Arbeitsverhältnis schlussendlich aber mittels einer Aufhebungsvereinbarung aufgelöst wird.
Eine Arbeitnehmerkündigung, die von der Arbeitnehmenden vorgenommen wurde, um einer Arbeitgeberkündigung zuvorzukommen, ist einer Arbeitgeberkündigung gleichgestellt.